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   BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08   

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https://dejure.org/2009,2516
BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08 (https://dejure.org/2009,2516)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 (https://dejure.org/2009,2516)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08 (https://dejure.org/2009,2516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährungsfrist durch Zustellung eines Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens; Abhängigkeit der Beendigung der Hemmung von Mängelansprüchen von der Entscheidung des Rechtsstreits

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1; BGB § 204 Abs. 2
    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beendigung nach Anhörung des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung des Beweisverfahrens nach Anhörung des Sachverständigen! (IBR 2009, 363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1243
  • NZBau 2009, 598
  • BauR 2009, 1338
  • BauR 2009, 979
  • ZfBR 2009, 459
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
    Das ist der Fall, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist (BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BauR 2002, 1115, 1117).

    Die formale Anknüpfung der Rechtsprechung an die Verlesung des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen oder dessen Vorlage zur Durchsicht bezweckt, den Zeitpunkt der Verjährung eindeutig bestimmen zu können (BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BauR 2002, 1115, 1117).

  • BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 212/71

    Begriff der höheren Gewalt; Beendigung des Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
    Die Übermittlung des Protokolls liegt außerhalb der Beweisaufnahme und gehört nicht mehr zum Beweisverfahren (BGH, Urteil vom 21. Februar 1973 - VIII ZR 212/71, BGHZ 60, 212, 213).
  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
    Sachliche Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens tritt bei rückschauender Betrachtung nach einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich mit dem Verlesen des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen oder dessen Vorlage zur Durchsicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - VII ZR 86/92, BGHZ 120, 329, 331).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Ob die Beendigung des Verfahrens durch derartige Schritte hinausgeschoben worden ist, lässt sich naturgemäß erst bei rückschauender Betrachtung beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BGHZ 150, 55 und Beschluss vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08, BauR 2009, 979 = NZBau 2009, 598 = ZfBR 2009, 459).
  • BGH, 10.01.2019 - VII ZR 184/17

    Prüfung der Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Planung und

    Die sachliche Erledigung der Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren trat frühestens nach der Anhörung des Sachverständigen am 31. August 2010 ein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08 Rn. 4 m.w.N., BauR 2009, 979 = NZBau 2009, 598), womit die Hemmung gemäß § 204 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 28. Februar 2011 geendet hätte.
  • LG München II, 01.02.2017 - 2 O 1900/16

    Zum Anwendungsbereich von § 924 BGB (Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher

    Zur Bestimmung der letzten Verfahrenshandlung ist deshalb auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem diese Beweiserhebung inhaltlich beendet wird (Grothe, in: MüKo, BGB, 6. Aufl., § 204 Rz. 96; BGH, NJW 1973, 698; NJW 1993, 851; NJW-RR 2009, 1243 = NZBau 2009, 598; NJW 2011, 594 = NZBau 2011, 156).
  • OLG Naumburg, 10.05.2017 - 5 U 3/17

    Verjährung von Mängelrechten aus Bauvertrag: Vertragseinbeziehung der VOB/B durch

    Sachliche Erledigung tritt nach einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich mit dem Verlesen des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen, dessen Vorlage zur Durchsicht oder dem nach § 162 Abs. 2 ZPO ausgesprochenen Verzicht auf diese Maßnahmen ein (BGH NJW-RR 2009, 1243).

    Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ungeachtet des Inhalts und der Qualität des Gutachtens jedenfalls dann beendet, wenn der Gutachter sich zu den gestellten Beweisfragen geäußert hat, und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der mündlichen Anhörung keine Anträge einer Partei zur Ergänzung des Gutachtens gestellt werden (BGH, Beschluss vom 24. März 2009, VII ZR 200/08, juris).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer

    Es handelte sich dabei um einen Antrag, der Anlass geben konnte, die Beweisaufnahme fortzusetzen (vgl. dazu BGH BauR 2009, 979, juris RN 6).
  • LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15

    Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Ein selbständiges Beweisverfahren ist nämlich ungeachtet des Inhalts und der Qualität des Gutachtens jedenfalls dann beendet, wenn der Gutachter sich zu den gestellten Beweisfragen geäußert hat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der mündlichen Anhörung keine Anträge einer Partei zur Ergänzung des Gutachtens gestellt werden (vgl. BGH vom 24.03.2009, Az: VII ZR 200/08 ; zitiert nach juris).
  • LG München II, 02.05.2012 - 5 O 5855/11

    Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln: Umfang und Ende der Verjährungshemmung

    Zur Bestimmung der letzten Verfahrenshandlung ist deshalb auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem diese Beweiserhebung inhaltlich beendet wird (Münchner Kommentar/Grothe, 6. Auflage 2012, Rn. 96 zu § 204 BGB; BGH NJW 1973, 698; BGH NJW 1993, 851; BGH NZBau 2009, 598; BGH NJW 2011, 594 [Rz. II.2.a]).

    Im Übrigen ist die Beweisaufnahme mit der Übersendung des Protokolls der mündlichen Verhandlung zur Durchsicht auch dann beendet, wenn in der Anhörung die Beweisthemen nicht vollumfänglich oder erschöpfend behandelt wurden (BGH NZBau 2009, 598).

  • OLG Köln, 03.09.2014 - 16 W 37/13

    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des

    Das Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung (st. Rsp. BGH, Beschl. v. 24.3.2009 - VII ZR 200/08, BauR 2009, 979; Urt. v. 20.2.2002 - VIII ZR 228/00, BauR 2002, 1115).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16

    Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren: Sachverständigenkosten im

    Beendet ist das selbständige Beweisverfahren mit der Bekanntgabe des durch das Gericht eingeholten Gutachtens an die Parteien, jedenfalls aber dann, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Bekanntgabe oder einer etwaigen mündlichen Anhörung des Sachverständigen durch keine Partei ein Ergänzungsantrag gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08, NJW-RR 2009, 1243 Rn. 7).
  • OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung; Ende der Hemmung

    Es endete jedenfalls mit der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen M. vom 16.9.2005, das noch im September 2005 den Verfahrensbeteiligten zuging (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2009, 979).
  • LG München I, 29.11.2021 - 36 T 9979/21

    Erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Beschluss, ein selbständiges

  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine

  • OLG Koblenz, 25.03.2011 - 6 W 727/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Befugnis des Streithelfers zur Antragstellung;

  • OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19

    Sofortige Beschwerde gegen Beendigung des selbständiges Beweisverfahrens

  • OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

  • OLG Brandenburg, 02.04.2020 - 12 U 77/19

    Architekt muss über eigene Planungs- und Überwachungsfehler aufklären!

  • OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • OLG Frankfurt, 21.08.2019 - 13 W 40/19

    Selbstständiges Beweisverfahren: Angemessener Zeitraum für Einwendungen bei

  • OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10

    Selbständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angeordneter

  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 19 T 75/12

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Stattfinden einer

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