Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09   

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https://dejure.org/2009,6282
OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,6282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung: Fristbeginn; Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen und Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen und Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern! (IBR 2010, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 230
  • VersR 2010, 498
  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93

    Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09
    Beim Richter wird zwar mit Recht die Auffassung vertreten, sachliche Fehler begründeten nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit; anders ist es aber, wenn einem Richter eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei zur Last zu legen sind (vgl. etwa Gehrlein, in: MünchKomm zur ZPO, 3. Aufl., § 42 Rdn. 31; auch OLG Karlsruhe, MDR 1991, 1195; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; ebenso Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdn. 24, auch in Fällen "evident mangelnder Sorgfalt").
  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 15 W 22/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09
    Beim Richter wird zwar mit Recht die Auffassung vertreten, sachliche Fehler begründeten nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit; anders ist es aber, wenn einem Richter eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei zur Last zu legen sind (vgl. etwa Gehrlein, in: MünchKomm zur ZPO, 3. Aufl., § 42 Rdn. 31; auch OLG Karlsruhe, MDR 1991, 1195; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; ebenso Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdn. 24, auch in Fällen "evident mangelnder Sorgfalt").
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09
    Richtig ist auch, daß eine Ablehnung möglich ist, wenn objektive Umstände oder Tatsachen vorliegen, die vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtungsweise geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu rechtfertigen (BGH, NJW 2005, 1869, 1870); dabei kommt es als Maßstab auf eine besonnen denkende Partei in der konkreten Situation des Ablehnenden an, während rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen der Partei auszuscheiden haben.
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Diese Grundsätze gelten aber nicht uneingeschränkt bei einer Häufung schwerwiegender sachlicher Mängel (OLG Karlsruhe in MDR 2010, 230 = -4-.

    VersR 2010, 498; Senat a. a. O.) oder anderen schwerwiegenden Verstößen eines Sachverständigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften.

  • OLG Nürnberg, 09.04.2021 - 13 W 3783/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bitte um Ergebnisvorgabe

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich auch daraus ergeben, dass ihm bei Aufnahme und Auswertung des Sachverhaltes in für eine Partei auch bei objektiver Sicht der Dinge wichtigen Punkten Fehler unterlaufen, die in starkem Maße auf mangelnde Sorgfalt deuten (OLG Karlsruhe, DS 2010, 194).
  • OLG München, 16.10.2017 - 28 W 1615/17

    Unbegründete Ablehnung eines Sachverständigen

    (2) Diese Grundsätze gelten zwar nicht uneingeschränkt, bei einer Häufung schwerwiegender sachlicher Mängel kann Befangenheit gegeben sein (OLG Karlsruhe MDR 2010, 230; OLG München, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2014 - 4 W 90/14

    Sachverständigenablehnung: Behandlung einer Partei durch den Sachverständigen als

    Mängel der Begutachtung können allenfalls relevant sein, wenn sie nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 W 2046/10, juris Rn. 5; BeckOK ZPO/Scheuch, § 406 Rn. 24.4 [Stand: 15. September 2014]; siehe auch OLG Karlsruhe, MDR 2010, 230; abweichend Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 406 Rn. 9: Häufung sachlicher Fehler nicht ausreichend).
  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    b) Diese Grundsätze gelten aber nicht uneingeschränkt, so bei einer Häufung schwerwiegender sachlicher Mängel (OLG Karlsruhe in MDR 2010, 230 = VersR 2010, 498; Senat a. a. O.) oder anderen schwerwiegenden Verstößen eines Sachverständigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (Senat a. a. O.).
  • OLG Bremen, 22.03.2016 - 4 WF 2/16
    Inhaltliche Mängel einer gutachterlichen Äußerung oder mangelnde Sachkunde des Sachverständigen sind grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BGH, NJW 2005, 1869 sowie NJW-RR 2011, 1555; OLG Karlsruhe, MDR 2010, 230).

    Gleiches gilt für die vom OLG Karlsruhe entschiedene Fallkonstellation (vgl. MDR 2010, 230), bei der dem Sachverständigen bei der Sachverhaltsaufnahme etliche eklatante Fehler unterlaufen waren, so dass das OLG Karlsruhe den den Befangenheitsantrag ablehnenden landgerichtlichen Beschluss aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das Landgericht zurückverwiesen hatte.

  • OLG Köln, 26.09.2014 - 19 W 31/14

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber dem

    Etwaige inhaltliche Fehler können - nichts anders geht auch aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe in MDR 2010, 230 hervor - allenfalls ausnahmsweise dann Besorgnis zur Befangenheit geben, wenn sie sich häufen oder so schwerwiegend sind, dass sie auf eine evident mangelnde Sorgfalt hindeuten.
  • LG Bochum, 15.02.2022 - 10 T 2/22
    Etwas anderes könnte sich allenfalls in einem Ausnahmefall ergeben, wenn sich eine derartige Häufung inhaltlicher Fehler ergäbe, die aus Sicht einer besonnenen Person nur mit einer voreingenommenen Grundhaltung des Sachverständigen erklärbar wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. November 2009 - 14 W 43/09 -, juris).
  • AG Bremen, 03.12.2015 - 62 F 3721/12
    Mängel der Begutachtung können allenfalls dann Zweifel an der Neutralität des Sachverständigen rechtfertigen, wenn sie nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken (so auch OLG Karlsruhe - 14 W 43/09).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15741
OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09 (https://dejure.org/2009,15741)
OLG München, Entscheidung vom 23.11.2009 - 34 Sch 13/09 (https://dejure.org/2009,15741)
OLG München, Entscheidung vom 23. November 2009 - 34 Sch 13/09 (https://dejure.org/2009,15741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2010, 50
  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.12.2002 - 4Z Sch 16/02

    Beweislast für Schiedsabrede - Abschluss der Schiedsvereinbarung durch

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Insoweit liegt nach der Rechtsprechung des Senats die Darlegungs- und Beweislast bei demjenigen, der die Vollstreckbarerklärung begehrt (Beschluss vom 1.12.2008, 34 Sch 004/08 = OLG-Report 2009, 263; BayObLGZ 2002, 392/394; vgl. auch Musielak/Voit ZPO 6. Aufl. § 1061 Rn. 14; § 1059 Rn. 10).

    Verlangt ist ein gegenseitiger Schriftwechsel; die einseitige Zusendung eines Vertragstextes genügt nicht (BayObLGZ 2002, 392/395; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 44 Rn. 7; auch BGH NJW 2005, 3499/3500 unter 2. a).

  • OLG Hamburg, 07.08.2003 - 6 Sch 4/03

    Begriff des kaufmännischen Bestätigungsschreibens

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Doch kommt es darauf letztlich nicht an, weil die Antragstellerin nicht nachgewiesen hat, dass die Verkaufsbestätigung vom 8.6.2007, mag das Schriftstück auch durchaus als kaufmännisches Bestätigungsschreiben für einen schon zuvor formlos abgeschlossenen Vertrag zu qualifizieren sein (vgl. OLG Hamburg OLG-Report 2004, 66/67), der Antragsgegnerin gerade im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugegangen ist.
  • BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06

    Berücksichtigung von im Ausgangsverfahren geltend zu machenden Einwendungen im

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Gründe, den Einwand der Unzuständigkeit im inländischen Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1083), sind nicht erkennbar.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 136/06

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils; Feststellung des

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Der Senat kann, wenn auch in engen, hier jedoch gewahrten Grenzen, eine klarstellende Fassung des ausländischen Schiedsspruchs im Rahmen der Vollstreckbarerklärung vornehmen (vgl. Beschluss vom 28.11.2005, 34 Sch 019/05 = SchiedsVZ 2006, 111; ferner BGH NJW-RR 2009, 854 für ausländischen gerichtlichen Titel).
  • BGH, 22.02.2001 - III ZB 71/99

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Nichts anderes gilt für die nach Art. IV Abs. 1 Buchst. b UN-Ü vorzulegende Schiedsvereinbarung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift (vgl. BGH WM 2001, 971).
  • OLG München, 28.11.2005 - 34 Sch 19/05

    Bestimmung unklarer Parteibezeichnung in ausländischem Schiedsspruch bei

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Der Senat kann, wenn auch in engen, hier jedoch gewahrten Grenzen, eine klarstellende Fassung des ausländischen Schiedsspruchs im Rahmen der Vollstreckbarerklärung vornehmen (vgl. Beschluss vom 28.11.2005, 34 Sch 019/05 = SchiedsVZ 2006, 111; ferner BGH NJW-RR 2009, 854 für ausländischen gerichtlichen Titel).
  • BGH, 21.09.2005 - III ZB 18/05

    Internationale Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Verlangt ist ein gegenseitiger Schriftwechsel; die einseitige Zusendung eines Vertragstextes genügt nicht (BayObLGZ 2002, 392/395; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 44 Rn. 7; auch BGH NJW 2005, 3499/3500 unter 2. a).
  • OLG München, 19.01.2009 - 34 Sch 4/08

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, Beweislast für das

    Auszug aus OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09
    Insoweit liegt nach der Rechtsprechung des Senats die Darlegungs- und Beweislast bei demjenigen, der die Vollstreckbarerklärung begehrt (Beschluss vom 1.12.2008, 34 Sch 004/08 = OLG-Report 2009, 263; BayObLGZ 2002, 392/394; vgl. auch Musielak/Voit ZPO 6. Aufl. § 1061 Rn. 14; § 1059 Rn. 10).
  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23. November 2009 - 34 Sch 013/09 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Zwar wird teilweise vertreten, dass Ablehnungsgründe nur noch im Vollstreckbarerklärungs- bzw. Aufhebungsverfahren nach §§ 1059 ff. ZPO geltend gemacht werden können, wenn das Schiedsgericht den Schiedsspruch - wie hier - noch innerhalb der Monatsfrist des § 1037 Abs. 3 ZPO erlassen hat (Zöller-Geimer, ZPO, 32. Auflage 2018, Rdnr. 7 zu § 1037 ZPO; Musielak-Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, Rdnr. 5 zu § 1037 ZPO m.w.N.; offenlassend: OLG Frankfurt/Main, SchiedsVZ 2010, 52 f. [OLG München 23.11.2009 - 34 Sch 13/09] ).
  • OLG München, 11.07.2011 - 34 Sch 15/10

    Vollstreckbarerklärung eines ukrainischen Schiedsspruchs

    Zwar ist diejenige Partei, die die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs im Inland betreibt, darlegungs- und beweispflichtig für das Zustandekommen einer wirksamen Schiedsabrede (vgl. dazu Senat vom 23.11.2009, 34 Sch 13/09 = SchiedsVZ 2010, 50 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 12.01.2015 - 34 Sch 17/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Rüge unzulässiger

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Einwand, das ausländische Schiedsgericht sei mangels wirksamer Schiedsvereinbarung unzuständig gewesen, nicht entgegenstehe, dass es der Schiedsbeklagte versäumt hat, gegen den Schiedsspruch im Ausland ein befristetes Rechtsmittel einzulegen (BGHZ 188, 1; siehe auch Senat vom 23.11.2009, 34 Sch 13/09).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.07.2009 - 6 W 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3852
OLG Celle, 30.07.2009 - 6 W 103/09 (https://dejure.org/2009,3852)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.07.2009 - 6 W 103/09 (https://dejure.org/2009,3852)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 6 W 103/09 (https://dejure.org/2009,3852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 3 Halbs. 1; ; GKG § 48 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 Hs. 1; GKG § 48 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Inanspruchnahme mehrerer Auftragnehmer

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwert im selbständigen Beweissicherungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei mehreren Antragsgegnern? (IBR 2010, 543)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1678
  • NZBau 2010, 112
  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 30.07.2009 - 6 W 103/09
    Im selbstständigen Beweisverfahren bemisst sich der Streitwert nach dem "Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers" (BGH NJW 2004, 3488 - 3490 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7428
OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09 (https://dejure.org/2009,7428)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.2009 - 1 W 35/09 (https://dejure.org/2009,7428)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 1 W 35/09 (https://dejure.org/2009,7428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hinreichende Erfolgsaussichten (zur Gewährung von PKH) im selbstständigen Beweisverfahren bereits bei rechtlichem Interesse des Antragsgegners an anwaltlicher Vertretung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485; ZPO § 114 S. 1
    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren

  • ibr-online

    Generell Prozesskostenhilfe für Antragsgegner!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Generell Prozesskostenhilfe für Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren! (IBR 2010, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 403
  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 18.05.1999 - 22 T 17/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO läge hier die Anerkennung eines rechtlichen Interesses an der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts schon deshalb nahe, weil die Antragsteller anwaltlich vertreten sind und das Gebot der prozessualen Waffen- und Chancengleichheit eine anwaltliche Unterstützung der Antragsgegnerin regelmäßig verlangte (vgl. LG Augsburg, Beschluss v. 20. Juli 1995, 4 T 5602/94 - WuM 1996, 233 - hier zitiert nach juris, insbes. Rn. 11, 13; LG Bielefeld, Beschluss v. 18. Mai 1999, 22 T 17/99 - BauR 1999, 1209 -zitiert nach juris; ebenso - bereits von der Kammer angeführt - Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., vor § 485 Rn. 7; MüKo- ZPO , 2. Aufl., § 114 Rn. 98).
  • LG Augsburg, 20.07.1995 - 4 T 5602/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO läge hier die Anerkennung eines rechtlichen Interesses an der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts schon deshalb nahe, weil die Antragsteller anwaltlich vertreten sind und das Gebot der prozessualen Waffen- und Chancengleichheit eine anwaltliche Unterstützung der Antragsgegnerin regelmäßig verlangte (vgl. LG Augsburg, Beschluss v. 20. Juli 1995, 4 T 5602/94 - WuM 1996, 233 - hier zitiert nach juris, insbes. Rn. 11, 13; LG Bielefeld, Beschluss v. 18. Mai 1999, 22 T 17/99 - BauR 1999, 1209 -zitiert nach juris; ebenso - bereits von der Kammer angeführt - Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., vor § 485 Rn. 7; MüKo- ZPO , 2. Aufl., § 114 Rn. 98).
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 17 W 43/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 13.02.2002 - 8 W 12/02

    Selbstständiges Beweisverfahren; Voraussetzungen; Prozesskostenhilfe; PKH

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 4 W 58/03
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Auch die Kammer geht allerdings zutreffend davon aus, dass die Eigenart und die inhaltliche Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens für die Verfahrensbeteiligten zu einer einschränkenden Interpretation des Begriffes der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S. von § 114 ZPO zwingt (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss v. 30. April 2003, 4 W 58/03 - MDR 2003, 1436 - hier zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 13.01.1993 - 4 OH 37/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Es ist jedoch verkürzt, allein aus dem Umstand, dass die Anordnung einer selbständigen Beweiserhebung in Betracht kommt oder - wie hier - bereits erfolgt ist, auf eine unzureichende Erfolgsaussicht des Antragsgegners bzw. hier der Antragsgegnerin zu schließen (vgl. Saarländisches OLG, aaO.; ebenso Herget in: Zöller, aaO., § 490 Rn. 5; a.A. - soweit ersichtlich - nur LG Karlsruhe, Beschluss v. 13. Januar 1993, 4 OH 37/92 - MDR 1993, 914).
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 26 UF 71/00

    Vollstreckungsrecht - Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Dieser Rechtsgedanke kommt auch in § 121 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck (a.A. offensichtlich OLG Celle, Beschluss v. 4. Oktober 2000, 13 W 62/00 - OLGR 2001, 248 - hier zitiert nach juris, vgl. Rn. 4 a.E.).
  • OLG Celle, 04.10.2000 - 13 W 62/00

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Antragsgegner des selbständigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09
    Dieser Rechtsgedanke kommt auch in § 121 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck (a.A. offensichtlich OLG Celle, Beschluss v. 4. Oktober 2000, 13 W 62/00 - OLGR 2001, 248 - hier zitiert nach juris, vgl. Rn. 4 a.E.).
  • OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein

    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16

    Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren: Sachverständigenkosten im

    Die Prozesskostenhilfeberechtigung des Antragsgegners des selbständigen Beweisverfahrens ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, MDR 2015, 727; OLG Naumburg, MDR 2010, 403; OLG Bamberg, OLGR 1998, 378; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 114 Rn. 8; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., Rn. 10).
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen

    Auf dieser Grundlage wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung ( vgl.: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2007 - 5 W 430/07 - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 12 W 27/95 - zitiert nach juris Rn. 4; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2009 - 1 W 35/09 - zitiert nach juris Rn. 13 ) und in der Literatur ( vgl.: Herget in Zöller, a. a. O., Vor § 485 Rn. 4, wenn auch an der Sinnhaftigkeit der Beschränkung zweifelnd; Kratz in BeckOK, ZPO, § 485 Rn. 9, 18; Bork in Stein/Jonas, a. a. O., § 78 Rn. 33; wohl auch Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 494a Rn. 1; Schreiber in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 494a Rn. 2 ) teilweise die Auffassung vertreten, § 486 Abs. 4 ZPO sei wörtlich zu verstehen und auf das weitere Verfahren nicht auszudehnen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7468
OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10 (https://dejure.org/2010,7468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2010 - 3 W 21/10 (https://dejure.org/2010,7468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2010 - 3 W 21/10 (https://dejure.org/2010,7468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wie lange kann Streitwertfestsetzung angegriffen werden? (IBR 2010, 1202)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Dieses Interesse entspricht regelmäßig dem Wert des Hauptsacheverfahrens bzw. bei einem isolierten Beweisverfahren dem Wert des beabsichtigten Hauptsacheverfahrens (BGH NJW 2004, 3488 ).

    Zwar entspricht es seit der Entscheidung des BGH vom 16.09.2004 (NJW 2004, 3488 ) der herrschenden Meinung, dass sich der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens nach dem vollen Hauptsachwert bestimmt.

  • OLG Frankfurt, 20.10.1999 - 13 W 56/99

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 218/99

    Zum Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Im Rahmen des Streitwertfestsetzungsverfahrens, das nicht Teil der Beweisaufnahme ist, kann der Streit über die Höhe des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenaufwandes jedoch nicht entschieden werden (OLG Celle BauR 2003, 203 ).
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 5 W 63/02

    Streitwertbeschwerde in selbständigem Beweisverfahren; Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • OLG Köln, 18.09.1996 - 2 W 151/96

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Folgt der selbständigen Beweisaufnahme kein Hauptsacheprozess, ist das Verfahren mit der Zusendung des Sachverständigengutachten und Ablauf der den Parteien gem. §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist beendet (OLGR Frankfurt 2001, 103, OLG Köln NJW-RR 1997, 1220 m.w.N.) Vorliegend hat das Landgericht den Parteien unter Hinweis auf die anschließende Verfahrensbeendigung Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Gutachten bis 14.08.2009 vorzubringen.
  • OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99

    Streitwert des isoliert geführten selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in dem vorliegenden Fall, dass Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten sind, die vom Sachverständigen ermittelten Kosten der Wertfestsetzung zugrunde zu legen (OLG Stuttgart vom 19.04.2010 - 3 W 21/10; OLG Celle BauR 2004, 705; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).

    Die gegenteilige Auffassung (so etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883), wonach der Streitwert auf die Mangelbeseitigungskosten beschränkt ist, vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Stuttgart, 07.10.2010 - 10 W 43/10

    Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren: Einbeziehung von

    Dabei ist für die Wertfestsetzung das materielle Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung ausschlaggebend, welches sich vorrangig aus den gestellten Anträgen ergibt (OLG Stuttgart, BauR 2010, 1113; OLG Stuttgart, IBR 2006, 309).

    Allein der Umstand, dass im Falle eines gedachten Hauptsacheverfahrens der Antragsteller noch zusätzliche Schadenspositionen geltend machen könnte, macht diese Zusatzkosten nicht zum Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2010, 1113).

  • OLG Koblenz, 15.04.2019 - 1 W 68/19

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nach § 61 GKG ist weder bindend noch maßgeblich (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 - MDR 2014, 1344 ), so dass auch über ihn hinausgegangen werden kann (in Anknüpfung an OLG München, Beschluss vom 10.06.20103 - 13 W 1577/03 - BauR 2004, 707 ), es dürfen allerdings über den Antrag hinausgehende Positionen nicht erfasst werden (in Anknüpfung an OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 W 43/10 - NZBau 2011, 40 , zitiert nach juris Rn. 29; Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10 - BauR 2010, 1113 (Leitsatz) - zitiert nach juris Rn. 13).

    Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nach § 61 GKG ist weder bindend noch maßgeblich (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 - MDR 2014, 1344 f.; Zöller-Herget, aaO; Schneider, Streitwertkommentar, 14. Auflage 2016, Rn. 4945), so dass auch über ihn hinausgegangen werden kann (OLG München, Beschluss vom 10.06.20103 - 13 W 1577/03 - BauR 2004, 707 ; Zöller-Herget aaO), es dürfen allerdings über den Antrag hinausgehende Positionen nicht erfasst werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 W 43/10 - NZBau 2011, 40 , zitiert nach juris Rn. 29; Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10 - BauR 2010, 1113 (Leitsatz) - zitiert nach juris Rn. 13; Zöller-Herget, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • LG Meiningen, 16.11.2022 - 1 OH 42/11

    Streitwertbemessung nach Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

    (OLG Stuttgart Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10, BeckRS 2010, 11597, beck-online).
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Rechtsprechung
   KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6359
KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10 (https://dejure.org/2010,6359)
KG, Entscheidung vom 30.04.2010 - 6 W 1/10 (https://dejure.org/2010,6359)
KG, Entscheidung vom 30. April 2010 - 6 W 1/10 (https://dejure.org/2010,6359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Aussetzung des Verfahrens: Geltendmachung einer zweitrangigen Teilforderung aus einem Schlussrechnungssaldo vor rechtskräftiger Entscheidung hinsichtlich der erstrangigen Teilforderung

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Rechtsstreits bei gerichtlicher Geltendmachung mehrerer Teilforderungen aus demselben Schlussrechnungssaldo in verschiedenen Prozessen wegen Vorgreiflichkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung bei Geltendmachung zweier Teilforderungen aus demselben Schlussrechnungssaldo; Werklohn; Nachtragsrechnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148
    Aussetzung eines Rechtsstreits bei gerichtlicher Geltendmachung mehrerer Teilforderungen aus demselben Schlussrechnungssaldo in verschiedenen Prozessen

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Vorgreiflichkeit bei zwei Teilforderungen in zwei Prozessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelpositionen der Schlussrechnung können nicht in getrennten Prozessen beurteilt werden! (IBR 2010, 481)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1113
  • BauR 2010, 1266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Die gleiche logische Erwägung, nämlich "dass die Zuerkennung des Restbetrags einer Forderung die Bejahung der Gesamtforderung voraussetzt", hat der Bundesgerichtshof in dem weiteren von der Klägerin zitierten Urteil vom 30. Januar 1985 (BGHZ 93, 330-338) angestellt und in diesem Zusammenhang weiter ausgeführt, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Spitzenbetrages materiell-rechtlich voraussetze, dass der Kläger außer diesem auch den freiwillig bezahlten Betrag beanspruchen könne, der aber nicht Streitgegenstand des Verfahrens, "sondern nur ein für die zu treffende Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis " sei (Hervorhebung durch den 6. Zivilsenat des Kammergerichts).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 43/07

    Anforderungen an die Individualisierung des mit einer Teilklage geltend gemachten

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Dem steht nicht entgegen, dass nach dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2008 (VII ZR 43/07) ein erstrangiger Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo auch ohne weitere Individualisierung geltend gemacht werden kann.
  • OLG Celle, 25.06.1958 - 7 W 44/58
    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Durch diese Besonderheit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OLG Köln NJW 1958, 106 f.; OLG Celle MDR 1958, 776 f.; OLG Nürnberg MDR 1963, 507; OLG Köln MDR 1983, 848; OLG Celle ZMR 1986, 120; OLG München MDR 1996, 197) zu Grunde liegenden Fällen.
  • OLG Köln, 17.05.1957 - 9 W 1/57
    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Durch diese Besonderheit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OLG Köln NJW 1958, 106 f.; OLG Celle MDR 1958, 776 f.; OLG Nürnberg MDR 1963, 507; OLG Köln MDR 1983, 848; OLG Celle ZMR 1986, 120; OLG München MDR 1996, 197) zu Grunde liegenden Fällen.
  • KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Prüfungskompetenz des

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Im Rahmen des gegen eine Verfahrensaussetzung gerichteten Beschwerdeverfahrens hat das Beschwerdegericht zum einen zu überprüfen, ob die tatbestandliche Voraussetzung für die Aussetzung nach § 148 ZPO, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt, zum anderen, ob das Erstgericht die Grenzen des ihm durch § 148 ZPO eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens bei der Anordnung der Aussetzung überschritten hat (KG MDR 2008, 283 f.).
  • OLG München, 10.11.1995 - 7 W 2800/95

    Voraussetzung für die Aussetzung eines Verfahrens; Folgen der Abhängigkeit der

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Durch diese Besonderheit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OLG Köln NJW 1958, 106 f.; OLG Celle MDR 1958, 776 f.; OLG Nürnberg MDR 1963, 507; OLG Köln MDR 1983, 848; OLG Celle ZMR 1986, 120; OLG München MDR 1996, 197) zu Grunde liegenden Fällen.
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Denn unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 20.8.2009 - VII ZR 205/07 - und 9.1.2007 - VII ZR 69/96 -) eine isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen (ausnahmsweise) in Betracht kommt und ob die Klägerin diese Voraussetzungen hinreichend dargetan hat, macht sie vorliegend den geforderten Betrag ausdrücklich als zweitrangigen Teilbetrag aus der Schlussrechnung geltend.
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Denn unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 20.8.2009 - VII ZR 205/07 - und 9.1.2007 - VII ZR 69/96 -) eine isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen (ausnahmsweise) in Betracht kommt und ob die Klägerin diese Voraussetzungen hinreichend dargetan hat, macht sie vorliegend den geforderten Betrag ausdrücklich als zweitrangigen Teilbetrag aus der Schlussrechnung geltend.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Durch diese Besonderheit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OLG Köln NJW 1958, 106 f.; OLG Celle MDR 1958, 776 f.; OLG Nürnberg MDR 1963, 507; OLG Köln MDR 1983, 848; OLG Celle ZMR 1986, 120; OLG München MDR 1996, 197) zu Grunde liegenden Fällen.
  • LG Essen, 20.03.1963 - 1 S 58/62
    Auszug aus KG, 30.04.2010 - 6 W 1/10
    Durch diese Besonderheit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OLG Köln NJW 1958, 106 f.; OLG Celle MDR 1958, 776 f.; OLG Nürnberg MDR 1963, 507; OLG Köln MDR 1983, 848; OLG Celle ZMR 1986, 120; OLG München MDR 1996, 197) zu Grunde liegenden Fällen.
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 11.02.2010 - 4 K 403.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3019
VG Berlin, 11.02.2010 - 4 K 403.09 (https://dejure.org/2010,3019)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2010 - 4 K 403.09 (https://dejure.org/2010,3019)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 4 K 403.09 (https://dejure.org/2010,3019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schiedsrichter im Schiedsverfahren Toll Collect nicht befangen

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2010, 107
  • BauR 2010, 1113
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