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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08   

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https://dejure.org/2009,35191
OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,35191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.11.2009 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,35191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,35191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers ist aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten als Anerkenntnis zu verstehen; Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherer; Verwertung eines im Ermittlungsverfahren erstellten Gutachtens im Zivilprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781; ZPO § 411a
    Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherer; Verwertung eines im Ermittlungsverfahren erstellten Gutachtens im Zivilprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Grundsätzlich ist die Erhebung der Einrede arglistigen Verhaltens auch nach abgelaufener Anfechtungsfrist noch möglich, wenn besondere Umstände hinzutreten, insbesondere wenn in der Täuschung zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, z.B. eine vertragliche Forderung durch Betrug erschlichen worden ist (BGH, NJW 1969, 604).

    Die Rechtsfrage, ob einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Arglisteinrede auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist entgegengehalten werden kann, ist durch den BGH (NJW 1969, 604) entschieden.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    In seinem Urteil vom 19.11.2008 (- IV ZR 293/05, NJW-RR 2009, 382 ) hat der BGH jedoch eindeutig entschieden, dass die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten dahin zu verstehen ist, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt.

    Der Haftpflichtversicherer ist - auch bei fehlendem Direktanspruch wie im vorliegenden Fall - aufgrund der uneingeschränkten Verhandlungsvollmacht des Versicherungsnehmers aus § 5 Nr. 7 AHB in der Praxis regelmäßig der maßgebliche Ansprechpartner des Geschädigten; dieser soll sich auf das Wort des Versicherers verlassen können, ohne von sich aus nachforschen zu müssen, ob der Versicherer seinem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, gegenüber (teilweise) leistungsfrei ist (BGH ,NJW-RR 2009, 382 Rdn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Subsumiert das Gericht lediglich in tatrichterlicher Würdigung den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt abweichend, reicht das für eine Revisionszulassung nicht aus (BGH, Beschluss vom 02.04.2007 - II ZR 264/05; BGH, WM 2003, 2278 ).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Da dieser seitens des Beklagten nicht bestritten worden ist und - was das Schreiben an sich, aber auch nach dessen Inhalt anlangt - auch nicht bestritten werden kann, ist dieser Sachvortrag als unstreitig zu behandeln und daher zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 291 ).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Dieses Schreiben erfolgte in nahem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schadensfall vom 22./23.11.2001, der Schadensanzeige des Beklagten vom 26.11.2001 gegenüber seiner Haftpflichtversicherung (Bl. 22 der Ermittlungsakte der StA Bamberg Az. 104 Js 14973/04) und der Besprechung am 28.11.2001 mit den Mitarbeitern der A, B und P. Durch diese an die Klägerin gerichtete Regulierungszusage, die von ihr selbst - nach dem Vortrag des Beklagten - oder - wie die Klägerin vorträgt - jedenfalls durch deren vorgerichtlich bevollmächtigten anwaltlichen Vertreter gemäß § 151 BGB angenommen worden ist (vgl. hierzu Palandt/Ellenberger, BGB , 68. Aufl. 2009, § 151 Rdn. 4; BGH, NJW 2000, 2984 ), kam ein sogen. Schuldbestätigungsvertrag (deklaratorisches Anerkenntnis) beschränkt auf den Haftungsgrund zustande.
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Die Vollmacht wurde zwar nicht im Original oder in Ausfertigung (BGH NJW 1981, 1210 ), sondern nur in Kopie vorgelegt, diese Anfechtungserklärung ist allerdings nicht mehr von der Klägerin aus diesem Grunde zurückgewiesen worden (§ 174 Satz 1 BGB ).
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   OLG Bamberg, 25.01.2010 - 3 U 28/08   

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  • BauR 2010, 1596
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