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   BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09   

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https://dejure.org/2010,135
BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09 (https://dejure.org/2010,135)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2010 - VII ZR 176/09 (https://dejure.org/2010,135)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09 (https://dejure.org/2010,135)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB
    Werkvertrag: Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 281 Abs. 1
    Vor Mangelbeseitigung geltend gemachter Schadensersatzanspruch wegen Mängel an Bauwerk umfasst nicht die voraussichtlich anfallende Umsatzsteuer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallenden Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk; Wahlrecht des Bestellers eines Werks bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten

  • rewis.io

    Werkvertrag: Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch

  • rewis.io

    Werkvertrag: Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Schadensersatzanspruch

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Baumangel: Berechnung des Schadensersatzanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung der auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallenden Umsatzsteuer bei einem vor der Mängelbeseitigung geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk; Wahlrecht des Bestellers eines Werks bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Schadensberechnung bei Baumängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wer den Schaden hat, hat noch keine Mehrwertsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensberechnung bei Baumängeln

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehrwertsteuer bei Schadensersatz wegen Baumängeln

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geänderte Rspr. zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels - BGH ändert Rechtsprechung zur Zahlung der Umsatzsteuer

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung zur Berechnung der Mängelbeseitigungskosten

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Mängeln: Mit oder ohne Umsatzsteuer?

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    BGH ändert Rechtsprechung zum Schadensersatz wegen Baumängel

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen eines Baumangels: Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Mängelbeseitigung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen kann nicht als Schadenersatz verlangt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Bauherr wegen eines Baumangels auch die Umsatzsteuer verlangen?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz zur Mangelbeseitigung - Anspruch auf Mehrwertsteuer?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz zur Mangelbeseitigung - Anspruch auf Mehrwertsteuer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtvornahme der Mängelbeseitigung: Die hypothetischen Umsatzsteuern als Schaden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz ohne Mängelbeseitigung nur rein netto

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche aufgrund eines Baumangels entstehen mit Umsatzsteuer nur bei tatsächlicher Mängelbeseitigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wer den Schaden hat, hat noch keine Mehrwertsteuer

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels - BGH ändert Rechtsprechung zur Zahlung der Umsatzsteuer

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensberechnung bei Baumängeln - kann Umsatzsteuer verlangt werden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensberechnung bei Baumängeln: Ohne Umsatzsteuer! (IBR 2010, 554)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schadensersatz
    Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
    Art und Umfang des Schadensersatzes
    Schadensersatz statt der Leistung
    Schadensersatz nach § 281 BGB
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 330
  • NJW 2010, 3085
  • MDR 2010, 1251
  • NZBau 2010, 690
  • NJ 2010, 475
  • WM 2010, 1995
  • BauR 2010, 1752
  • ZfBR 2010, 668
  • ZfBR 2010, 767
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 8/06

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Geltendmachung von Mängeln durch den Unternehmer

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
    Die Rechtslage unterscheidet sich insofern nicht von derjenigen, die bis zum 31. Dezember 2001 galt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 8/06 Tz. 10 ff., BauR 2007, 1567 = NZBau 2007, 580 = ZfBR 2007, 677 m.w.N.).

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 8/06 Tz. 10, 13 aaO zur bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
    Eine Leistungsklage lässt, soweit sich die Streitgegenstände decken, die Sachurteilsvoraussetzung des Feststellungsinteresses (§ 256 ZPO) grundsätzlich entfallen, sobald die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 17/03, BGHZ 165, 305, Tz. 12 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1990 - VII ZR 171/88

    Sog. "Sowiesokosten"

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, von der das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, gehört zu den Kosten, die für eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung in diesem Sinne erforderlich sind, auch die von einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Besteller an dritte Unternehmer zu zahlende Umsatzsteuer (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - VII ZR 171/88, BauR 1990, 360, 361 = ZfBR 1990, 171, 172 unter II. 3. b).
  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
    b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann dieser auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtete Schadensersatzanspruch nach Wahl des Bestellers entweder nach dem mangelbedingten Minderwert des Werkes oder nach den Kosten berechnet werden, die für eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung erforderlich sind (BGH, Urteil vom 11. Juli 1991 - VII ZR 301/90, BauR 1991, 744 = ZfBR 1991, 265 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Denn auch unter Geltung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes habe der Bundesgerichtshof in der sogenannten "Umsatzsteuer-Entscheidung" (Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330) ausgeführt, dass der Schadensersatzanspruch nach Wahl des Bestellers entweder nach dem mangelbedingten Minderwert des Werks oder nach den Kosten berechnet werde, die für eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung erforderlich seien.

    Da die Klägerin nicht (mehr) beabsichtige, Mängelbeseitigungsarbeiten vornehmen zu lassen, habe sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings keinen Anspruch auf Ersatz der insoweit nicht angefallenen Umsatzsteuer (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330).

    Aus § 281 Abs. 4 BGB ergibt sich lediglich, dass Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB nicht in der Form möglich ist, dass der Mangel beseitigt wird (Nacherfüllung) (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 Rn. 10).

    (3) Auf den Gesichtspunkt der Überkompensation hat der Senat bereits in den Entscheidungen vom 22. Juli 2010 (VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 Rn. 14 f.) und vom 11. März 2015 (VII ZR 270/14, BauR 2015, 1321 Rn. 5 = NZBau 2015, 419) hingewiesen und im Hinblick darauf eine Ersatzpflicht jedenfalls in Höhe der Umsatzsteuer verneint, wenn diese wegen nicht durchgeführter Mängelbeseitigung nicht anfällt.

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Dies hat der VII. Zivilsenat für das Werkvertragsrecht in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB bereits im Jahr 2010 entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 08.10.2020 - VII ARZ 1/20

    Fiktive Mängelbeseitigungskosten: VII. Zivilsenat lehnt Wunsch des V. Zivilsenats

    So hat der VII. Zivilsenat die Verneinung eines Anspruchs auf Ersatz der bei einer Mängelbeseitigung voraussichtlich anfallenden Umsatzsteuer hierauf gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - VII ZR 270/14 Rn. 5, BauR 2015, 1321 = NZBau 2015, 419; Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09 Rn. 14, BGHZ 186, 330).
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