Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.02.2011 - 10 U 1504/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10556
OLG Koblenz, 25.02.2011 - 10 U 1504/09 (https://dejure.org/2011,10556)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.2011 - 10 U 1504/09 (https://dejure.org/2011,10556)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 10 U 1504/09 (https://dejure.org/2011,10556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnis eines Bauunternehmers über die Herstellung von "seniorengerechten" Wohnungen durch Werben eines Bauherrn ohne Beschaffenheitsvereinbarung einer durchgehend "behindertengerechten" Ausführung; Barrierefreiheit als Erforderlichkeit für behindertengerechtes Wohnen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 554 a; BGB § 631 ff.
    Keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne einer behindertengerechten Ausführung durch Bezeichnung einer herzustellenden Wohnung als "seniorengerecht"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was bedeutet "seniorengerecht"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Senioren-Wohnung muss nicht völlig barrierefrei sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Seniorengerecht bedeutet nicht barrierefrei

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine konkreten Ausstattungsmerkmale bei "seniorengerechter" Wohnung

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Falle im Bauvertrag: ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Seniorengerechte Wohnung muss weder barrierefrei noch behindertengerecht sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Begriff "seniorengerecht" enthält keine eindeutige Aussage über Ausstattung der Wohnung - "Seniorengerecht" ist nicht gleichzusetzen mit "behindertengerecht"

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Falle im Bauvertrag: ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet "seniorengerecht"? (IBR 2011, 584)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1166
  • NZM 2011, 832
  • VersR 2012, 201
  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2011 - 10 U 1504/09
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil v. 25.10.2007 - Az: VII ZR 205/06) dann, wenn außerhalb eines schriftlich niedergelegten Vertrages anlässlich der Vertragsanbahnung in Prospekten oder sonstigen Werbematerialien über den niedergelegten Vertragsinhalt hinausgehende Versprechen gemacht werden, zu prüfen, ob diese Angaben nicht ebenfalls Vertragsinhalt geworden sind.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 23 U 11/08

    Mängel einer Seniorenwohnanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2011 - 10 U 1504/09
    Aus dem von den Beklagten vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (IBR 2010, 274) lässt sich zugunsten der Beklagten nichts herleiten, da der Sachverhalt, über welchen das Oberlandesgericht Düsseldorf zu befinden hatte, erhebliche Unterschiede zu dem vorliegenden Sachverhalt aufwies.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8631
VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10.N (https://dejure.org/2011,8631)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 4 C 308/10.N (https://dejure.org/2011,8631)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10.N (https://dejure.org/2011,8631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Bebauungsplanänderung wegen des alleinigen Zwecks der Verhinderung eines Moscheebaus; Bebauungsplanänderung wegen des alleinigen Zwecks der Verhinderung eines Moscheebaus; Art. 20 Abs. 3 GG erfordert für die Wirksamkeit eines Bebauungsplans dessen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online

    Auf Bauantrag folgt Bebauungsplan: Negativplanung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Negative Festsetzungen sind nicht generell verboten! (IBR 2011, 611)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Verhinderungsplanung" (vgl. den grundlegenden Beschluss vom 18.12.1990 - BVerwG 4 NB 8/90 - BRS 50 Nr. 9, auf den auch in späteren Entscheidungen Bezug genommen wird, bspw. Beschluss vom 04.01.2007 - BVerwG 4 B 74.06 - BRS 68 Nr. 26) sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan als "Negativplanung" nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB nichtig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht.

    Eine solche negative Zielvorstellung darf nach der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18.12.1990, a.a.O.) auch den Hauptzweck einer konkreten Planung bilden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der oben bereits angeführten Entscheidung (Beschluss vom 18.12.1990, a.a.O.) dargelegt, dass aus der räumlichen Begrenzung des Bebauungsplans auf das Grundeigentum eines Antragstellers nicht abgeleitet werden könne, es sei der Gemeinde allein um die Verhinderung konkreter Projekte gegangen.

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.01.1999 - BVerwG 4 B 129.98 - BRS 62 Nr. 29; Beschluss vom 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 1), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan vor seiner Bekanntmachung, das heißt vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Der Zweck der Einvernehmensregelung des § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauGB besteht (auch) gerade darin, der Gemeinde aus Anlass eines konkreten Bauantrages die Möglichkeit zu geben, die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern (BVerwG, Urteil vom 7.2. 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - NVwZ 1986).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44; BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 -).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44; BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.01.1999 - BVerwG 4 B 129.98 - BRS 62 Nr. 29; Beschluss vom 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 1), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan vor seiner Bekanntmachung, das heißt vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden.
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Verhinderungsplanung" (vgl. den grundlegenden Beschluss vom 18.12.1990 - BVerwG 4 NB 8/90 - BRS 50 Nr. 9, auf den auch in späteren Entscheidungen Bezug genommen wird, bspw. Beschluss vom 04.01.2007 - BVerwG 4 B 74.06 - BRS 68 Nr. 26) sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan als "Negativplanung" nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB nichtig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, LS 1, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10 -, Rn. 28, juris).

    Positive Planungsziele können nicht nur durch positive, sondern auch durch negative Beschreibungen festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, Rn. 13, juris; Hess. VGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10 -, Rn. 28, juris).

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    Damit ist planerisch grundsätzlich zu gewährleisten, dass eine weitere Zersiedelung des Raums unterbleibt (vgl. Hess. VGH, U.v. 12.5.2011 - 4 C 308/10 - juris).
  • VG Hamburg, 25.04.2013 - 7 K 2974/09

    Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

    aa) Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, die im rechtswissenschaftlichen Schrifttum geteilt wird, gebietet es das bundesverfassungsrechtlich in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip, dass Rechtsnormen ausgefertigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011, 8 B 72/11 - juris Rn. 6; Urt. v. 1.7.2010, 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247, juris Rn. 13; Urt. v. 5.2.2009, 7 CN 1/08 - Buchholz 406.400 § 23 BNatSchG 2002 Nr. 1, juris Rn. 23; Beschl. v. 25.7.2000, 6 B 38/00 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 399, juris Rn. 3; Beschl. v. 21.1.1998, 4 NB 3/97 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 24, juris Rn. 16 f.; Beschl. v. 9.5.1996, 4 B 60/96 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 21, juris Rn. 3; Beschl. v. 16.5.1991, 4 NB 26/90 - BVerwGE 88, 204, juris Rn. 13; Beschl. v. 24.5.1989, 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1, juris Rn. 3; vgl. auch Urt. v. 16.12.1993, 4 C 22/92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52, juris Rn.18; OVG Bautzen, Urt. v. 1.7.2011, 1 C 25/08 - NuR 2012, 58, juris Rn. 34 f.>; Urt. v. 13.3.2008, 1 D 6/07 - BRS 73 Nr. 24, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.11.2008, OVG 9 A 3.08 - juris Rn. 23; Urt. v. 25.10.2007, OVG 10 A 2.06 - juris Rn. 23; VGH Kassel, Urt. v. 12.5.2011, 4 C 308/10.N - BauR 2011, 1861, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Urt. v. 29.11.1989, 10 C 18/89 - BRS 49 Nr. 20, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.3.2005, 8 KN 41/02 - NdsVBl.
  • VGH Hessen, 11.05.2021 - 4 C 3070/19

    Baurechts Bebauungsplan Nr.16 - Veränderungssperre

    Auch eine Planung, die zunächst nur auf Verhinderung einer - aus Sicht der Gemeinde - drohenden Fehlentwicklung gerichtet ist, kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10.N -, juris Rdnr. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07   

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https://dejure.org/2009,26356
OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07 (https://dejure.org/2009,26356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.05.2009 - 10 U 239/07 (https://dejure.org/2009,26356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 10 U 239/07 (https://dejure.org/2009,26356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aufgrund des Fehlens einer geschuldeten besonderen Beschichtung für Filterbehälter mit einer Belastungen durch ozonhaltiges Schwimmbadwasser; Anwendbarkeit von AGB eines Unternehmens trotz fehlender Beifügung dieser zu dem für den Vertragsschluss maßgeblichen ...

  • ibr-online

    Beschichtung von Stahlbehältern: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschichtung von Stahlbehältern: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung? (IBR 2011, 1392)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Eine Unterbrechung / Hemmung tritt lediglich ein für Ansprüche aus denjenigen Mängeln, auf welche die Sicherung des Beweises sich bezieht (BGHZ 120, 329, juris RN 8).

    Ebenso wie eine Partei entscheiden kann, ob sie einen bestimmten Mangel überhaupt beanstanden will, hat sie die Initiative für eine etwaige Beweissicherung (BGHZ 120, 329, juris RN 8).

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 74/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    In der Folge kann auch ein unzulässiger Antrag auf Beweissicherung (vgl. BGH NJW 1998, 1305, juris RN 5) oder ein nach Beweiserhebung erfolgloser Antrag (vgl. BGH BauR 1998, 826 = MDR 1998, 963, juris RN 11) zur Hemmung der Verjährung führen.

    Maßgeblich ist der objektive Inhalt des Antrags der Klägerin auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens (BGH BauR 1998, 826 = MDR 1998, 963, juris RN 12).

  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Subunternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Das Beschichten der Behälter ist eine Arbeit "bei Bauwerken" (vgl. BGH BauR 1990, 603 = NJW-RR 1990, 1108, juris RN 9 zu Filterbehälter für Schwimmbäder).

    Damit trat die objektiv notwendige Beziehung der Arbeit der Beklagten zu konkreten Bauwerken deutlich hervor (BGH BauR 1990, 603, juris RN 14).

  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 204/96

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    In der Folge kann auch ein unzulässiger Antrag auf Beweissicherung (vgl. BGH NJW 1998, 1305, juris RN 5) oder ein nach Beweiserhebung erfolgloser Antrag (vgl. BGH BauR 1998, 826 = MDR 1998, 963, juris RN 11) zur Hemmung der Verjährung führen.
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH NJW 2008, 2845, juris RN 7 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Eine Partei darf grundsätzlich Tatsachen behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält (BGH Beschluss vom 12.06.2008, Az. V ZR 223/07, juris RN 9).
  • OLG Frankfurt, 28.12.1990 - 24 U 32/89

    Prognoserisiko des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Er hat deshalb nach § 635 BGB a. F. auch die Kosten einer fehl geschlagenen Mangelbeseitigung zu tragen, soweit der Besteller diese Art der Mangelbeseitigung bei verständiger Würdigung für erforderlich halten durfte (vgl. MünchKomm.-Busche, BGB 5. Aufl. § 634 RN 45; Staudinger-Peters, BGB Bearb. 2003 § 634 RN 133 jeweils zum neuen Recht; Palandt-Sprau, BGB 61. Aufl. § 635 RN 6b; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 602).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2007 - 7 U 69/07

    Baumängelhaftung: Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Denn dann entsteht ihr wegen § 15 UStG gar kein Schaden, weil sie die zu zahlenden Mehrwertsteueranteile hinsichtlich der Schadensbehebungsmaßnahmen als Vorsteuerbetrag gegenüber dem Finanzamt wieder abziehen kann (OLG Stuttgart BauR 2008, 2056, juris RN 43; BGH NJW 1972, 1460).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des BGH vom 21.12.2000, Az. VII ZR 192/98 (BauR 2001, 630).
  • LG Hannover, 16.12.2008 - 2 O 289/07

    Kündigungsrecht: Kündigungsklausel in einem Genussscheinvertrag; Beweis des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 10 U 239/07
    Unter Abänderung des am 30.11.2007 verkündeten Urteil des Landgerichts Elfwangen zu AZ: 2 O 289/07 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 77.275,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2002 zu bezahlen.
  • BGH, 23.01.2002 - X ZR 184/99

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk; Formularmäßige Abkürzung der

  • BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist; Benachteiligung von Kaufleuten

  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

  • BGH, 28.10.2004 - VII ZR 385/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von

  • OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 954/11

    Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines

    Die Entscheidung über die Kostentragungspflicht der Beklagten hinsichtlich der Kosten der eingeholten Sachverständigengutachten und der Anhörung des Sachverständigen beruht auf dem Umstand, dass die Einholung dieses Beweismittels auf der (insoweit erfolglosen) Rechtsverteidigung der Beklagten beruhte; es kann dahinstehen, ob die Kostentragungspflicht auf § 96 ZPO (so Matthies, Zur Anwendung des § 96 ZPO bei Punktesachen, JR 1993, 181; OLG Brandenburg, Urt. v. 16.07.2013, 6 U 11/12; Urt. v. 28.08.2008, 12 U 62/07 und Urt. v. 15.05.2013, 4 U 5/11; OLG Celle, Urt. v. 22.12.2010, 7 U 49/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2009, 10 U 239/07; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2011, 24; siehe auch OLG Hamm, 09.07.2013, 10 W 77/12 und Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., Rn. 3f. zu § 92) oder § 92 Abs. 1 ZPO (so Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rn. 5 zu § 92; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.05.2012, 6 U 42/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2013, 2 U 73/09 und Urt. v. 26.04.2012, 2 U 30/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2011, 12 U 74/10; KG, 14.06.2010, 24 U 12/08; OLG Celle, Urt. v. 12.06.2008, 8 U 44/07) beruht.
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8959
VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,8959)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09.08.2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,8959)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09. August 2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,8959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nutzung einer als "Nebenraum" einer bestehenden Gaststätte genehmigten ehemaligen Kegelbahn als eigenständige Gaststätte; Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs einer Nutzungsuntersagung mit Begründung der Bauarbeiten für die Umbaumaßnahmen; Begründung einer ...

  • ibr-online

    Kein eigenständiger Gaststättenbetrieb im "Nebenraum"!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits der Beginn von Bauarbeiten den Erlass einer Verfügung gemäß den § 81 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

  • RG, 03.06.1899 - V 1/99

    1. Steht es mit dem Begriffe der Regalität in Widerspruch, wenn den

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits der Beginn von Bauarbeiten den Erlass einer Verfügung gemäß den § 81 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1974 - VII B 791/73
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Eine Entscheidung über den Bauantrag wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel gewesen.(OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1974 - VII B 791/73 -, BauR 1974, 266; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 62) Das gelte umso mehr, als die Baueinstellung allein auf die formelle Illegalität gestützt worden sei.
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Eine Entscheidung über den Bauantrag wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel gewesen.(OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1974 - VII B 791/73 -, BauR 1974, 266; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 62) Das gelte umso mehr, als die Baueinstellung allein auf die formelle Illegalität gestützt worden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 7 A 2377/96

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung,

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Eine Entscheidung über den Bauantrag wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel gewesen.(OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1974 - VII B 791/73 -, BauR 1974, 266; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 62) Das gelte umso mehr, als die Baueinstellung allein auf die formelle Illegalität gestützt worden sei.
  • OVG Saarland, 09.03.2010 - 2 B 516/09

    Voraussetzungen für eine Baueinstellung

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Für den Erlass von Baueinstellungen durch die Bauaufsichtsbehörde genügen mit Blick auf die zugrunde liegende gesetzgeberische Intention einer Sicherung gerade der Funktion des formellen Baurechts(vgl. hierzu etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp IX Rn 13) regelmäßig geringe Anforderungen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.03.2010 - 2 B 516/09 -, S. 7 f.).
  • OVG Saarland, 10.08.1994 - 2 W 24/94

    Bindung an das Klagebegehren; Auslegung des Klageantrags; Beschwer; Beigeladener;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -.).
  • OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08

    Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -.).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10   

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VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10 (https://dejure.org/2011,6184)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.08.2011 - 5 K 2420/10 (https://dejure.org/2011,6184)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. August 2011 - 5 K 2420/10 (https://dejure.org/2011,6184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Baurechtliche Priviligierung eines Mehrzweckraums für einen Naturfreundeverein bei Betreiben eines im Außenbereich gelegenen Wildgeheges als Pächter durch diesen Verein; Verpflichtung zur Hinnahme von standorttypischen Lagenachteilen bei der Bewirtschaftung durch den ...

  • ibr-online

    Keine Privilegierung von Mehrzweckraum im Außenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stellt einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die nach den Grundsätzen der städtebaulichen Ordnung nur im Außenbereich errichtet werden können, weil sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf einen Standort im Außenbereich angewiesen sind, wegen ihrer Vielfältigkeit und Differenziertheit aber nicht detailliert aufgezählt werden können.(BVerwG, Urteile vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33 = BRS 40 Nr. 84; vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = BRS 56 Nr. 72).

    Dieses Erfordernis verlangt mehr als ein Dienen im Sinne der Nr. 1.(BVerwG, Urteile vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33 = BRS 40 Nr. 84 und vom 14.03.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109 = BRS 29 Nr. 53).

    Das "Sollen" erfordert eine auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Wertung; es muss nach Lage der Dinge geboten sein, das in Rede stehende Vorhaben gerade im Außenbereich auszuführen.(BVerwG, Urteil vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33 = BRS 40 Nr. 84).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Die Zweckbestimmung des Vorhabens durch den Betrieb, die Prägung durch den Betrieb und die Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs sind dabei von entscheidender Bedeutung.(Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rz. 50) Der Begriff des Dienens verlangt mehr als nur, dass das Vorhaben für den Betrieb förderlich, jedoch nicht, dass es für den Betrieb notwendig oder unentbehrlich ist, etwa um die Fortführung des Betriebs zu sichern.(BVerwG, Urteile vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138; vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73) Ein Vorhaben dient einem privilegierten Betrieb nur dann, wenn a) ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und b) das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird.(BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73 = DVBl 1991, 1160 = NuR 1992, 79) Die Zweckbestimmung des Vorhabens, einem Betrieb zu dienen, muss objektiv gegeben sein.

    Eine bloß behauptete Zweckbestimmung des Vorhabens für einen Betrieb reicht nicht aus.(BVerwG, Urteile vom 30.06.1964 - 1 C 80.62 -, BVerwGE 19, 75; vom 27.01.1967 - 4 C 41.65 -, BVerwGE 26, 121; vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44 Nr. 76; vom 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73) Die Privilegierung ist somit bei Vorhaben zu verneinen, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, die aber in Wirklichkeit nicht zu diesem Zweck benutzt werden, sondern etwa ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt sind, etwa im Außenbereich zu wohnen.(Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rdnr. 34 (Stand: April 2000)).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Dieser Umstand führt zu einer tatbestandlichen Weite des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, die durch erhöhte Anforderungen an die Voraussetzungen dieses Privilegierungstatbestandes wieder ausgeglichen werden muss, um zu vermeiden, dass die Bestimmung zu einem Einfallstor für eine unerwünschte Bebauung des Außenbereichs wird.(BVerwG, Urteile vom 14.05.1969 - IV C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 = BRS 22 Nr. 68; vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = BRS 56 Nr. 72).

    Das ist bei landwirtschaftlichen Betätigungen, die nicht von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfasst werden, gerade nicht der Fall.(BVerwG, Urteile vom 14.05.1969 - IV C 19.68 -, BRS 22 Nr. 68; vom 04.11.1977 - IV C 30.75 -, BRS 32 Nr. 64).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stellt einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die nach den Grundsätzen der städtebaulichen Ordnung nur im Außenbereich errichtet werden können, weil sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf einen Standort im Außenbereich angewiesen sind, wegen ihrer Vielfältigkeit und Differenziertheit aber nicht detailliert aufgezählt werden können.(BVerwG, Urteile vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33 = BRS 40 Nr. 84; vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = BRS 56 Nr. 72).

    Dieser Umstand führt zu einer tatbestandlichen Weite des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, die durch erhöhte Anforderungen an die Voraussetzungen dieses Privilegierungstatbestandes wieder ausgeglichen werden muss, um zu vermeiden, dass die Bestimmung zu einem Einfallstor für eine unerwünschte Bebauung des Außenbereichs wird.(BVerwG, Urteile vom 14.05.1969 - IV C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 = BRS 22 Nr. 68; vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = BRS 56 Nr. 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1979 - III 1159/79
    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Dort wurde für die Errichtung eines Schafstalles, der keinem landwirtschaftlichen Betrieb diente, ein besonderes öffentliches Interesse (an der Schafhaltung) angenommen, weil nach § 26 LandwirtschaftG eine gesetzliche Verpflichtung zur Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen mit ordnungsgemäßer Beweidung oder mindestens einmalig jährlichem Mähen bestand.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.1979 - III 1159/79 -, BRS 35 Nr. 64) Eine solche gesetzliche Verpflichtung gibt es vorliegend indes nicht.
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Eine bloß behauptete Zweckbestimmung des Vorhabens für einen Betrieb reicht nicht aus.(BVerwG, Urteile vom 30.06.1964 - 1 C 80.62 -, BVerwGE 19, 75; vom 27.01.1967 - 4 C 41.65 -, BVerwGE 26, 121; vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44 Nr. 76; vom 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73) Die Privilegierung ist somit bei Vorhaben zu verneinen, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, die aber in Wirklichkeit nicht zu diesem Zweck benutzt werden, sondern etwa ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt sind, etwa im Außenbereich zu wohnen.(Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rdnr. 34 (Stand: April 2000)).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Allerdings bedarf es dann für die Frage, ob die Eigenart der Landschaft trotz der bereits erfolgten Eingriffe ihre Empfindlichkeit gegenüber dem streitigen Vorhaben bewahrt hat oder ob diese Eingriffe ein Ausmaß und eine Qualität erreicht haben, dass die Landschaft in ihrem mittlerweile erreichten Zustand für das streitige Vorhaben aufnahmefähig sein müsste, einer Auseinandersetzung mit dem bereits vorhandenen Baubestand.(BVerwG, Urteil vom 24.08.1979 - 4 C 8.78 -, BRS 35 Nr. 69).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Eine bloß behauptete Zweckbestimmung des Vorhabens für einen Betrieb reicht nicht aus.(BVerwG, Urteile vom 30.06.1964 - 1 C 80.62 -, BVerwGE 19, 75; vom 27.01.1967 - 4 C 41.65 -, BVerwGE 26, 121; vom 22.11.1985 - 4 C 71.82 -, BRS 44 Nr. 76; vom 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73) Die Privilegierung ist somit bei Vorhaben zu verneinen, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, die aber in Wirklichkeit nicht zu diesem Zweck benutzt werden, sondern etwa ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt sind, etwa im Außenbereich zu wohnen.(Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rdnr. 34 (Stand: April 2000)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1986 - 1 A 125/83

    Tierhaltung; Wohnhaus; Damtierhaltung; Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Insoweit hat etwa das OVG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 11.06.1986(- 1 A 125/83 -, BauR 1986, 667) unter Vertiefung der Begründung im Einzelnen in jeder Hinsicht zutreffend ausgeführt, dass ein Damtierbetrieb keiner "ständigen Anwesenheit und Bereitschaft auf der 'Hofstelle' bedarf".
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2420/10
    Die Zweckbestimmung des Vorhabens durch den Betrieb, die Prägung durch den Betrieb und die Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs sind dabei von entscheidender Bedeutung.(Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rz. 50) Der Begriff des Dienens verlangt mehr als nur, dass das Vorhaben für den Betrieb förderlich, jedoch nicht, dass es für den Betrieb notwendig oder unentbehrlich ist, etwa um die Fortführung des Betriebs zu sichern.(BVerwG, Urteile vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, BVerwGE 41, 138; vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73) Ein Vorhaben dient einem privilegierten Betrieb nur dann, wenn a) ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und b) das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird.(BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 2.89 -, DÖV 1992, 73 = DVBl 1991, 1160 = NuR 1992, 79) Die Zweckbestimmung des Vorhabens, einem Betrieb zu dienen, muss objektiv gegeben sein.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1978 - XI A 927/76

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Fischzuchtanlage im Außenbereich

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Saarland, 25.11.1997 - 2 Q 9/97

    Freistellungsvorschriften; Landwirtschaftliche Schutzbauten; Landwirtschaftlicher

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 56.82

    Fehlende Privilegierung einer Jagdhütte bei nahem Wohnsitz

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei

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