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   BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10   

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BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10 (https://dejure.org/2011,963)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - X ZR 143/10 (https://dejure.org/2011,963)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - X ZR 143/10 (https://dejure.org/2011,963)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 97 Abs 7 GWB
    Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • forum-vergabe.de

    Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften i.R.d. gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergaberechtsverstöße und der Schadensersatzanspruch des unterlegenen Bieters

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstellen auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften i.R.d. gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Bieter bei Verstößen gegen Vergaberecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Bieters bei Vergaberechtsverstößen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Bieters bei Vergaberechtsverstößen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren - Schadenersatzansprüche des unterlegenen Bieters // Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä. (5)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    BGH erleichtert Schadensersatz bei Vergabefehlern

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verschärfte Haftung für Vergaberechtsverstöße?

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Bieters bei vergaberechtswidriger Ausschreibung ("Rettungsdienstleistungen II")

  • beck.de PDF, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 241 II, 311 II Nr. 1, § 280 I 1 BGB; § 97 VII GWB
    Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsanbahnung auch ohne Vertrauen des Bieters auf Einhaltung des Vergaberechts - "Rettungsdienstleistungen II"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber verstößt gegen Vergaberecht: Bieter kann Schadensersatz verlangen! (IBR 2011, 534)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 89
  • ZIP 1998, 1920
  • ZIP 2011, 2026
  • NZBau 2011, 498
  • NJ 2011, 514
  • WM 2012, 228
  • DÖV 2011, 864
  • BauR 2011, 1711
  • BauR 2011, 1813
  • VergabeR 2011, 703
  • ZfBR 2011, 669
  • ZfBR 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen (Weiterentwicklung von BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283 und Urteil vom 27. November 2007, X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Leitsatz 5).

    e) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats setzt der aus Verschulden bei Vertragsanbahnung hergeleitete Schadensersatzanspruch ein zusätzliches Vertrauenselement aufseiten des Schadensersatz verlangenden Bieters voraus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283).

    Mit den sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber ergebenden Rücksichtnahmepflichten ist es, wie ausgeführt (oben II 1 b) unvereinbar, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eignungskriterien einfließen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 - Sporthallenbau).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen (Weiterentwicklung von BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283 und Urteil vom 27. November 2007, X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Leitsatz 5).

    Schadensersatz nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens, für die, wie hier, kein vergaberechtlich anerkannter Grund (§ 17 VOL/A 2009, § 20 VOL/A-EG 2009, § 17 VOB/A 2009) vorlag, konnte ein Bieter nur dann verlangen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens daran entweder gar nicht oder nicht so wie geschehen beteiligt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Rn. 39).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt gerade auch in Fällen der ungerechtfertigten Aufhebung des Vergabeverfahrens eine Ausnahme von dem Grundsatz in Betracht, dass nicht nur der auf das Erfüllungsinteresse, sondern auch der auf das negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch nur dem Bieter zusteht, der bei regulärem Verlauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erteilt bekommen müssen (BGH, VergabeR 2008, 219 Rn. 37 f.; vgl. insoweit auch Scharen in Kompaktkommentar Vergaberecht, 13. Los Rdn. 54).

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    c) Soweit die Revision die Versäumung der Anrechnung dieser Gebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG beanstandet, ist nicht die im anschließenden Nachprüfungsverfahren entstandene Gebühr auf die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG anzurechnen, sondern, nach dem eindeutigen Wortlaut von Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG, die Geschäftsgebühr auf die später entstandene (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 23. September 2008  X ZB 19/07, VergabeR 2009, 39 - Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Im Übrigen hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen, aufgrund deren die Haftung des Beklagten unter dem Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens fraglich erscheinen könnte, und die Revision zeigt nicht auf, dass das Berufungsgericht insoweit konkreten Vortrag des Beklagten, der nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens trägt (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, NJW 2005, 1718), übergangen hätte.
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Mit den sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber ergebenden Rücksichtnahmepflichten ist es, wie ausgeführt (oben II 1 b) unvereinbar, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eignungskriterien einfließen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 - Sporthallenbau).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Daher bedarf an dieser Stelle die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keiner Erörterung, wonach die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes eines öffentlichen Auftraggebers gegen Vergaberecht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes abhängig macht (EuGH, VergabeR 2011, 71).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Auf den darin zu sehenden Einwand, der geltend gemachte Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten des Schädigers entstanden, kann dieser sich ausnahmsweise dann nicht berufen, wenn dies mit dem Schutzzweck der verletzten Norm nicht vereinbar wäre (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1986  IX ZR 91/84, BGHZ 96, 157 ff.).
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg sprach in seinem Beschluss vom 3. September 2009 (VergabeR 2009, 933) aus, dass der inzwischen mit einem anderen Anbieter geschlossene Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen nichtig sei, und verpflichtete den Beklagten, das Vergabeverfahren aufzuheben.
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Dass die Zuerkennung der 2, 3-fachen Gebühr für die Vertretung im Vergabeverfahren mit Blick auf die Kostenerstattung im (zweiten) Nachprüfungsverfahren zu einer Überzahlung geführt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10), macht die Revision nicht geltend.
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren nicht mehr an in Anspruch genommenes und enttäuschtes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des vergabebezogenen Handelns geknüpft, sondern an die Verletzung der in § 241 Abs. 2 BGB konstituierten Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 ff. - Rettungsdienstleistungen II).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Ein Schadensersatzanspruch beschränkt sich in solchen Fällen allerdings regelmäßig auf die Erstattung des negativen Interesses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 Rn. 16 - Rettungsdienstleistungen II; Scharen in Kompaktkommentar Vergaberecht, 3. Aufl., 13. Los Rn. 54).

    Alle weiteren mit der Frage zusammenhängenden Gesichtspunkte, ob hierdurch das von § 241 Abs. 2 BGB geschützte Interesse der Bieter daran verletzt ist, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren so anlegt und durchführt, dass der mit der Angebotserstellung verbundene Aufwand nicht von vornherein unnütz ist (vgl. BGHZ 190, 89 Rn. 12 - Rettungsdienstleistungen II), betreffen die schadensrechtliche Auseinandersetzung und sind dementsprechend gegebenenfalls im Schadensersatzprozess zu klären.

  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    c) Die Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB im vorvertraglichen Schuldverhältnis durch den Ausschreibenden begründet einen Schadensersatzanspruch des Bieters (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 Rn. 13 - Rettungsdienstleistungen II), der auf den Ersatz des Schadens gerichtet ist, der dem Bieter durch die mangelnde Beachtung der für das Verfahren und seine mögliche Aufhebung maßgeblichen Vorschriften entstanden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06   

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https://dejure.org/2011,10657
OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2011,10657)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2011,10657)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2011,10657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einem Mängelausschluss am Grundstück und Gebäude besteht kein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises gem. § 441 BGB; Anspruch auf Minderung des Kaufpreises gem. § 441 BGB bei Vorliegen eines Mängelausschlusses am Grundstück und Gebäude; Entbehrlichkeit der Fristsetzung für ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskauf: Minderungsanspruch trotz Gewährleistungsausschlusses bei Arglist! (IMR 2012, 1031)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1711
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    aa) Von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB ist dann auszugehen, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder ihn mindestens für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer ihn übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1996, 1205; Münchener Kommentar/Westermann, 5. Aufl., 2008, § 438 BGB Rn. 29), wobei es sich um Umstände handeln muss, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind.
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    Der Verkäufer muss mit anderen Worten billigend in Kauf nehmen, dass der Käufer den Mangel übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW 2007, 835).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    Dies gilt aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Konstellation der vorliegenden Art nicht, weil in den Fällen des § 264 Nr. 2, 3 ZPO die Regelung des § 533 ZPO nicht zur Anwendung gelangt (BGH NJW 2004, 2152; Zöller/Heßler, 28. Aufl., 2010, § 533 ZPO, Rn. 3 am Ende).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    aa) Von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB ist dann auszugehen, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder ihn mindestens für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer ihn übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1996, 1205; Münchener Kommentar/Westermann, 5. Aufl., 2008, § 438 BGB Rn. 29), wobei es sich um Umstände handeln muss, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind.
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    Eine Haftung wegen Arglist scheidet erst dann aus, wenn der Verkäufer davon ausgeht, dass der Käufer den Mangel kennt oder trotz seiner Bedenken jedenfalls kaufen will (BGH NJW-RR 1996, 690).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines endgültigen und gleichzeitigen Ausschlusses von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    63 Dabei kann die von den Klägern geltend gemachte Minderung grundsätzlich auf der Grundlage der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten erfolgen (vgl. BGH WM 1991, 1591, 1593 f für den werkvertraglichen Minderungsanspruch).
  • AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16

    Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel

    Ob die Beklagte die gesundheitlichen Mängel dieser Hündin ggf. im Sinne des § 444 BGB arglistig verschwiegen hatte, konnte vorliegend im Übrigen dahingestellt bleiben, auch wenn von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB bereits dann auszugehen ist, wenn die Verkäuferin einen Mangel für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass die Käuferin ihn übersieht ( BGH , NJW 1996, Seite 1205; BGH , NJW-RR 1992, Seite 333; OLG Brandenburg , Urteil vom 09.06.2011, Az.: 5 U 78/06, u.a. in: BauR 2011, Seite 1711 ), da selbst bei Wahrunterstellung des Beklagtenvorbringens sich nämlich lediglich eine arglistige Täuschung und damit eine Anfechtungsbefugnis der Klägerin als Käuferin der streitbefangenen Hündin evtl. in Zweifel ziehen ließe.
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Rechtsprechung
   LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7462
LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10 (https://dejure.org/2011,7462)
LG Flensburg, Entscheidung vom 15.03.2011 - 1 S 90/10 (https://dejure.org/2011,7462)
LG Flensburg, Entscheidung vom 15. März 2011 - 1 S 90/10 (https://dejure.org/2011,7462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Eisblock, Dachrinne, Herausfallen, Schadensersatz

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Der Fahrzeughalter eines PKW hat Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Fahrzeuges durch das Herunterfallen eines Eisblocks aus einer Dachrinne; Ablösen eines Bauteils im Sinne von § 836 Abs. 1 S. 1 BGB stellt schon die "physikalischen Veränderung" des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 836 Abs. 1 S. 1; BGB § 838
    Der Fahrzeughalter eines PKW hat Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Fahrzeuges durch das Herunterfallen eines Eisblocks aus einer Dachrinne; Ablösen eines Bauteils im Sinne von § 836 Abs. 1 S. 1 BGB stellt schon die "physikalischen Veränderung" des ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Ist ein Eisblock in der Dachrinne ein Gebäudeteil?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Eisblock in der Dachrinne

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eisblock fiel aus der Dachrinne auf ein Auto - Hausverwaltung haftet wegen unzulänglicher Gebäudekontrolle

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Eis aus der Dachrinne - Wer haftet?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilien: Ist ein Eisblock in der Dachrinne ein Gebäudeteil? (IMR 2011, 1038)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1474
  • BauR 2011, 1711
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68

    Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB;

    Auszug aus LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10
    Dazu zählen das Herabfallen von Steinen oder Dachsteinen, das Durchbrechen eines Gerüstbrettes beim Betreten, der Bruch eines Kanalisationsrohres im Erdboden (BGH NJW 1971, 607), der Sturz eines Gebäudereinigers durch eine angerostete Platte eines Wellblechdaches, und (nach bestrittener Ansicht) das Zufallen eines Garagentores infolge der Ablösung des elektrischen Antriebes (Beispiele nach Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage [2009], § 836 Rn. 12; Spindler, in: Beck'scher Online-Kommentar [2007], Bamberger/Roth [Hrsg.], § 836 Rn. 10; Belling, in: Staudinger, [2008], § 836 BGB Rn. 38).
  • OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 865/05

    Verkehrssicherungspflicht und Schneefanggitter (auf Dächern)

    Auszug aus LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10
    Zwar liegt kein Ablösen von Bauteilen vor, wenn der Schaden ausschließlich durch vom Dach fallenden Schnee oder herab fallendes Eis verursacht wird, weil Schnee und Eis keine Teile des Gebäudes sind (BGH VersR 1955, 300; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.1984, 4 U 13/83; OLG Jena Urteil vom 20.12.2006, 4 U 865/05; AG Schwetzingen, Urteil vom 31.07.1997, 51 C 117/97).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.1984 - 4 U 13/83

    Haftung; Einsturz eines Gebäudes; Dachlawinen

    Auszug aus LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10
    Zwar liegt kein Ablösen von Bauteilen vor, wenn der Schaden ausschließlich durch vom Dach fallenden Schnee oder herab fallendes Eis verursacht wird, weil Schnee und Eis keine Teile des Gebäudes sind (BGH VersR 1955, 300; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.1984, 4 U 13/83; OLG Jena Urteil vom 20.12.2006, 4 U 865/05; AG Schwetzingen, Urteil vom 31.07.1997, 51 C 117/97).
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56
    Auszug aus LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10
    Demgemäß scheidet eine Ersatzpflicht für eine Verletzung eines Fußgängers aus, der über Steine fällt, die nach einem Einsturz auf der Straße liegen geblieben sind (BGH NJW 1961, 1670, 1672; Spindler, in: Beck'scher Online-Kommentar, Bamberger/Roth, § 836 Rn. 15).
  • AG Schwetzingen, 31.07.1997 - 51 C 117/97
    Auszug aus LG Flensburg, 15.03.2011 - 1 S 90/10
    Zwar liegt kein Ablösen von Bauteilen vor, wenn der Schaden ausschließlich durch vom Dach fallenden Schnee oder herab fallendes Eis verursacht wird, weil Schnee und Eis keine Teile des Gebäudes sind (BGH VersR 1955, 300; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.1984, 4 U 13/83; OLG Jena Urteil vom 20.12.2006, 4 U 865/05; AG Schwetzingen, Urteil vom 31.07.1997, 51 C 117/97).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 05.10.2012 - 8 C 3343/11
    In einer Vielzahl von erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen wird die BVSK-Tabelle als Überprüfung der Angemessenheit von Sachverständigengebühren ( gemeint sind wohl -Kosten, Anm. des Autors )  in ihrer jeweils gültigen Fassung im Rahmen des § 287 ZPO herangezogen; das jeweilige Honorar gilt dann als angemessen, wenn es sich innerhalb des Honorarkorridors bewegt, innerhalb dessen 50% - 60% der befragten Mitglieder des Verbandes abrechnen (vgl. nur LG München II, Urteil vom 07.12.2006, 8 S 4561/06, Schaden-Praxis 2007, 368 ff.; LG Regensburg, Urteil vom 01.02.2011, 2 S 249/10, Schaden-Praxis 2011, 339 f.; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2012, 13 S 37/12, NJW-Spezial 2012, 490; LG Coburg, Urteil vom 25.02.2011, 32 S 26/10, VRR 2011, 268; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29, 02.2012, 8 S 2791/11, zitiert nach juris; LG München I, Urteil vom 01.09.2011, 19 S 7874/11, DV 2012, 79 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2011, 2/1 S 313/10, Schaden-Praxis 2011, 4491; AG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2010, 41 C 5173/10, NZV 2011, 261).

    Die Angemessenheit des Honorars ist dann nach Ansicht des Gerichts evident überschritten, wenn es 25% über dem arithmetischen Mittelwert des Honorarkorridors aus der BVSK-Tabelle 2010/2011 liegt (so auch LG Coburg, Urteil vom 25.02.2011, 32 S 26/10, VRR 2011, 268 - zitiert nach juris) oder in der Kfz-Branche völlig unübliche Positionen abgerechnet werden.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten sind unabhängig davon, dass das Grundhonorar pauschaliert abgerechnet wurde, Nebenkosten zu erstatten, da dies im Bereich der Kfz-Sachverständigenberechnung allgemein üblich ist, wie auch die BVSK-Tabelle 2010/2011 (und die vorherigen Tabellen) belegt (ebenso BGH, Urteil vom 04.04.2006, X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56 ff., Rn. 20 zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, 13 S 109/10; LG Regensburg, Urteil vom 01.02.2011, 2 S 249/10, Schaden-Praxis 2011, 339 f.; LG Coburg, Urteil vom 25.02.2011, 32 S 26/10, VRR 2011, 268).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.2011 - I-22 U 25/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13628
OLG Hamm, 07.07.2011 - I-22 U 25/11 (https://dejure.org/2011,13628)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2011 - I-22 U 25/11 (https://dejure.org/2011,13628)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - I-22 U 25/11 (https://dejure.org/2011,13628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Schadensersatz bzw. Minderung bei Kenntniserlangung des Käufers von Mängeln trotz Möglichkeit des Widerrufs

  • ibr-online

    Keine Aufklärungspflicht, wenn dem Käufer Mängel bekannt sind!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistiges Verschweigen: Bis zu welchem Zeitpunkt muss Mangelkenntnis vorliegen? (IMR 2011, 1021)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87

    Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2011 - 22 U 25/11
    Ohnehin wäre im Falle einer konkludenten und damit gem. § 311b Abs. 1 BGB formnichtigen eigenen Annahmeerklärung der Kläger für den Zeitpunkt der Mangelkenntnis im Sinne von § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann erst auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kläger im Grundbuch, mit der eine etwaige Formnichtigkeit geheilt worden wäre, abzustellen, wenn die Kläger um die Formnichtigkeit gewusst hätten (vgl. BGH, Urt. v. 03.03.1989, V ZR 212/87, juris, Tz. 9, NJW 1989, 2050).
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2011 - C-306/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2756
EuGH, 26.05.2011 - C-306/08 (https://dejure.org/2011,2756)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - C-306/08 (https://dejure.org/2011,2756)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - C-306/08 (https://dejure.org/2011,2756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia“

  • Wolters Kluwer

    Kein Verstoß seitens des Königreiches Spanien gegen Gemeinschaftsrecht bei Nichteinordnung eines Vertrags als öffentlicher Bauauftrag; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft ...

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia; Darlegungslast der Kommission; Europäische Kommission gegen Königreich Spanien

  • ibr-online

    Wann liegt ein öffentlicher Bauauftrag vor?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Erschließungsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Valencia

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Hauptgegenstand

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierung von Erschließungsmaßnahmen als öffentlicher Bauauftrag

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Einordnung von Erschließungsmaßnahmen als öffentlicher Bauauftrag

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einordnung von Erschließungsmaßnahmen als öffentlicher Bauauftrag? (IBR 2011, 418)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 9. Juli 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 1, 6 Abs. 6, 11 und 12 sowie gegen Abschnitt IV Kapitel 2 (Art. 24 bis 29) der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 431
  • BauR 2011, 1711
  • VergabeR 2011, 693
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    77 und 84), und vom 18. Januar 2007, Auroux u. a. (C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bestimmt zudem, wenn ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines öffentlichen Auftrags anderer Art aufweist, der Hauptgegenstand des Vertrags, welche Rechtsvorschriften der Union über öffentliche Aufträge grundsätzlich Anwendung finden (vgl. in diesem Sinne Urteil Auroux u. a., Randnr. 37).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass, wie insbesondere aus den Urteilen vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a. (C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnrn.
  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Dabei ist auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen abzustellen, die den Auftrag als solche prägen, und nicht auf die Verpflichtungen bloß untergeordneter oder ergänzender Art, die zwingend aus dem eigentlichen Gegenstand des Vertrags folgen (Urteil vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 49).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Ist sie der Ansicht, dass ein Mitgliedstaat gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, obliegt es ihr, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen diesen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die von ihm verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen diesen Staat zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit ihrer Klage nicht beeinflussen können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66, und vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien, die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. u. a. Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Ist sie der Ansicht, dass ein Mitgliedstaat gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, obliegt es ihr, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen diesen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die von ihm verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen diesen Staat zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit ihrer Klage nicht beeinflussen können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66, und vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 23).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Ist sie der Ansicht, dass ein Mitgliedstaat gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, obliegt es ihr, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen diesen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die von ihm verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen diesen Staat zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit ihrer Klage nicht beeinflussen können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66, und vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 23).
  • EuGH, 27.01.2011 - C-490/09

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

    Auszug aus EuGH, 26.05.2011 - C-306/08
    Sie hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, ohne dass sie sich dabei auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (Urteil vom 27. Januar 2011, Kommission/Luxemburg, C-490/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Hinsichtlich des Hilfsantrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist zu beachten, dass der Gerichtshof gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 46, und vom 26. Mai 2011, Kommission/Spanien, C-306/08, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 60).

    Dagegen sehen die Satzung und die Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union keine Möglichkeit für die Parteien vor, zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Stellung zu nehmen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, Randnr. 61).

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Dabei haben die Wertanteile nur eine Orientierungs- und Kontrollfunktion, maßgeblich ist der anhand der rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtumstände zu ermittelnde Schwerpunkt (EuGH, Urt. v. 26. Mai 2011, C-306/08, juris Rn. 90 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2006, Verg 35/06, juris Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    44 - Vgl. insbesondere Urteil vom 26. Mai 2011, Kommission/Spanien (C-306/08, Slg. 2011, I-4541, Randnr. 94).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG

    46 - Urteile vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 31), vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg (C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Randnr. 35), vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland (C-17/09, Randnr. 20), und vom 26. Mai 2011, Kommission/Spanien (C-306/08, Slg. 2011, I-4541, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-576/13

    Kommission / Spanien

    Le Royaume d'Espagne rappelle que, conformément à une jurisprudence constante de la Cour, dans le cadre d'une procédure en manquement, il incombe à la Commission d'établir l'existence du manquement allégué et d'apporter à la Cour les éléments nécessaires à la vérification, par celle-ci, de l'existence de ce manquement, sans pouvoir se fonder sur une présomption quelconque (arrêts Commission/Luxembourg, C-490/09, EU:C:2011:34, point 49; Commission/Espagne, C-400/08, EU:C:2011:172, point 58, et Commission/Espagne, C-306/08, EU:C:2011:347, point 94).
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