Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10   

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OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10 (https://dejure.org/2011,3283)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2011 - 10 U 59/10 (https://dejure.org/2011,3283)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 10 U 59/10 (https://dejure.org/2011,3283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B; Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B bei Veranlassung des Bauherren durch den Generalunternehmer zu Abschlagszahlungen direkt an den Subunternehmer des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AG zahlt nach § 16 Abs. 6 VOB/B an NU: Zahlungseinstellung des AN?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungseinstellung beim VOB/B-Generalunternehmervertrag

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Benennung wichtiger Kündigungsgründe: Können wichtige Gründe nachgeschoben werden?

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigung aus wichtigem Grund: Gründe können - rückwirkend - nachgeschoben werden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung aus wichtigem Grund: Können die Gründe (rückwirkend) nachgeschoben werden? (IBR 2012, 15)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jede Rechnungsposition festgestellt: Grundurteil trotzdem zulässig? (IBR 2012, 1155)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1862
  • BauR 2012, 1130
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118).

    Nur "ausreichende Rügen" stehen der Fälligkeit der Werklohnforderung entgegen (BGHZ 157, 118 juris RN 26, zum Architektenrecht, das der BGH in Anlehnung an § 16 Nr. 3 VOB/B weiterentwickelt hat, vgl. BGH BauR 2004, 316, juris RN 23; siehe auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts 3. Aufl. 5. Teil RN 150).

    Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde (BGHZ 157, 118, juris RN 22 f).

    Der Anspruch auf die Schlussforderung verjährt erst mit Erteilung einer vollständig prüffähigen Rechnung (BGHZ 157, 118, juris RN 31 ff.).

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Insoweit kann, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis ausreichen (BGHZ 144, 242 juris RN 49; BGHZ 96, 392, juris RN 8).

    Der Kläger möchte für sich das "Insolvenzverwalterprivileg" aus der Entscheidung BGH ZIP 1986, 382 in Anspruch nehmen, denn es komme insoweit auf die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung an.

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung (BGHZ 96, 392, juris RN 8) statuiert jedoch kein "Insolvenzverwalterprivileg", sondern lässt eine vereinfachte Abrechnung zu, wenn das geschuldete Bauwerk nahezu vollständig fertiggestellt ist (siehe vorstehend c)).

  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden, dass bei einer Schlussrechnung, in der Positionen auf der Grundlage des § 2 Nr. 5, Nr. 6 sowie des § 6 Nr. 6 VOB/B eingestellt sind, ein Grundurteil nur erlassen werden darf, wenn das Gericht für jeden der Einzelposten nach der für diesen festzustellenden Tatsachengrundlage mit Anwendung der maßgeblichen Klauseln der VOB/B einen Anspruch dem Grunde nach bejaht und für wahrscheinlich erachtet, dass er in irgend einer Höhe besteht (BGH BauR 2007, 429, juris RN 17).

    Die dort zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.1.2008 (AZ: VII ZR 43/07) betrifft den Fall einer Teilklage, für die die Anforderungen des Bundesgerichtshofs an ein Grundurteil (vgl. BGH BauR 2007, 429) nicht gelten sollen.

  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Der danach zu berechnenden Gesamtforderung sind die erbrachten Abschlagszahlungen als Rechnungsposten gegenüberzustellen, und zwar ohne Rücksicht darauf, womit in den Abschlagsrechnungen die betreffenden Abschlagsforderungen begründet wurden (BGH BauR 1997, 468).

    Prüfbar berechnete und sachlich begründete oder unstreitige Einzelpositionen der Schlussrechnung können dann und insoweit isoliert zugesprochen werden, wenn die Gesamtabrechnung des Vertrages ein entsprechendes unstreitiges oder prüfbar berechnetes und sachlich begründetes Guthaben ergibt (BGH BauR 1997, 468, juris RN 7; vgl. hierzu auch Kapellmann/Messerschmidt VOB 3. Aufl., § 16 VOB/B RN 209 m.w.N. in FN 649).

  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Gewerbebetrieb im Sinn des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich jeder auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichteter berufsmäßiger Geschäftsbetrieb, auch wenn er nur eine Nebentätigkeit darstellt (vgl. BGHZ 144, 86, juris Rn. 11; BauR 1981, 390, juris Rn. 12).

    Dies genügt für die Anwendung der längeren Verjährungsfrist von 4 Jahren (vgl. auch BGHZ 144, 86, juris RN 21).

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 337/02

    Rechtsfolgen der Vereitelung des Aufmaßes durch Fertigstellung des Bauvorhabens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Dabei hat der Kläger zu beweisen, in welchem Umfang er die vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht hat (vgl. BGH BauR 2004, 1443, juris RN 25 und 27; Vygen in Ingenstau/Korbion, VOB 17. Aufl. § 8 Abs. 1 VOB/B RN 26; aA wohl Palandt-Sprau, BGB 69. Aufl. § 649 RN 11 (nur Darlegungslast) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BGH, die sich aber nur mit der Darlegungslast, nicht mit der Beweislast beschäftigen).

    Ist es dem Auftragnehmer nicht mehr möglich, den Stand der von ihm bis zur Kündigung erbrachten Leistung durch ein Aufmaß zu ermitteln, weil der Auftraggeber das Aufmaß dadurch vereitelt hat, dass er das Bauvorhaben durch einen Drittunternehmer hat fertigstellen lassen, genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen (BGH BauR 2004, 1443, juris RN 22).

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Er ist dann mit dem Einwand der fehlenden Prüffähigkeit ausgeschlossen mit der Folge, dass die Werklohnforderung fällig wird (BGH BauR 2006, 678, juris RN 10 m.w.N.).

    Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet (BGH BauR 2006, 678, juris RN 18; BauR 2004, 1937, juris RN 22; BGH NJW 1987, 2353, juris RN 13).

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Die Errichtung des Wohnraums bzw. Geschäftsraums dient vielmehr der Kapitalanlage (BGHZ 74, 273, juris Rn. 13).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen zum Zweck späterer Vermietung und Verpachtung Kapitalanlage und kein Gewerbe darstellt, hat der Bundesgerichtshofs dann angenommen, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche berufsmäßige Tätigkeit erfordert (BGH a.a.O., juris Rn. 32; BGHZ 74, 273, juris Rn. 14).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469).

    Soweit ersichtlich hat der Bundesgerichtshof zuletzt mit Urteil vom 25.3.1993 (AZ: X ZR 17/92) bei einem Werkvertrag, in den die VOB/B offenbar nicht einbezogen war, das Nachschieben der Gründe für eine fristlose Kündigung akzeptiert mit der Folge, dass diese auf den Zeitpunkt zurückwirkt, zu dem der Vertrag hätte gekündigt werden können (BGH NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469, juris RN 18).

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 40/02

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
    Gründe der Prozesswirtschaftlichkeit können es nicht rechtfertigen, die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Unterscheidung zwischen Grund- und Betragsverfahren zugunsten einer davon losgelösten punktuellen Entscheidung über beliebige einzelne Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsnorm aufzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2002, AZ: V ZR 40/02, juris RN 10).

    Daher können dogmatische Erwägungen bei Auslegung dieser Vorschrift in den Hintergrund treten (BGH, Urteil vom 29.11.2002, AZ: V ZR 40/02, juris RN 10; BGHZ 108, 256, 259).

  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

  • OLG Naumburg, 15.12.1998 - 9 U 2159/97

    Hemmung der Verjährung nach Anordnung des Ruhens des Verfahrens

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

  • OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 10 U 9/09

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten;

  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

  • OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 85/94

    Mutwillige Beschädigung an Teilen der hergestellten Leistung kein unabwendbarer

  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80

    Begriff des Gewerbebetriebes

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 10/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02

    Verjährung

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

  • BGH, 22.01.1976 - VII ZR 280/75

    Kaufmannseigenschaft einer GmbH

  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 11.05.1995 - VII ZR 257/93

    Verjährung von Ansprüchen auf Vergütung von Architekten- und Statikerleistungen

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 41/10

    VOB-Vertrag: Fälligkeit des Werklohnanspruchs nach Einreichung einer objektiv

  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZR 104/07

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage

  • OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02

    Bauvertrag: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bindung des

  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Umfang der Rechtskraft eines eine Klage auf

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 43/07

    Anforderungen an die Individualisierung des mit einer Teilklage geltend gemachten

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

  • OLG Stuttgart, 03.03.2015 - 10 U 62/14

    VOB-Vertrag: Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Ermittlung des

    Jedenfalls wenn - wie hier - die Kündigung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund bzw. bestimmte Gründe gestützt wird, ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein auf diese Gründe beschränkt ( Senat , Urteil vom 14. Juli 2011 - 10 U 59/10, BauR 2012, 1130, juris Rn. 74).

    Sie wirken ab dem Zugang der Mitteilung von den nachgeschobenen Kündigungsgründen ( Senat , Urteil vom 14. Juli 2011 - 10 U 59/10, BauR 2012, 1130, juris Rn. 70 ff.; Joussen/Vygen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 18. Aufl., § 8 Abs. 5 VOB/B Rn. 6).

    Die Auftragsentziehung der Klägerin ist daher in eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B umzudeuten (zur Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B Senat , Urteil vom 14. Juli 2011 - 10 U 59/10, BauR 2012, 1130, juris Rn. 88 ff.).

  • OLG Köln, 22.03.2013 - 19 U 111/12

    Haftung des Generalunternehmers für Schäden durch Umstürzen eines Krans aufgrund

    Anders als in der von der Berufung angeführten Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10) liegt daher eine Abweichung von der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vor.
  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 3 O 38/15

    Drittschäden aufgrund eines Sturzes in einer Kletterhalle: Deliktische Haftung

    Die Verbindung von Teil- und Grundurteil ist zulässig (vgl. etwa OLG Stuttgart, Teilurteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10, juris-Rn. 43 ff. = BauR 2012, 1130; Feskorn in Zöller, ZPO, 32. Aufl. § 301 Rn. 1).
  • OLG Jena, 10.02.2016 - 7 U 555/15

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Oder: Kündigen muss gekonnt sein!

    Die Auftragsentziehung des Klägers vom 10.11.2004 ist daher in eine freie Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B (a.F.) umzudeuten (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2015, Az.10 U 62/14, Teilurteil vom 14.07.2011, Az. 10 U 59/10).

    Vielmehr kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung nur dann als eine freie Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGHZ 156, 82; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 14.07.2011, Az. 10 U 59/10).

  • KG, 13.08.2013 - 7 U 166/12

    In Bauzeitenplan genannte Fristen überschritten: Auftraggeber kann nicht

    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob das Nachschieben von Gründen im Rahmen eines VOB-Werkvertrages überhaupt möglich ist und von welchem Zeitpunkt an ein nachgeschobener Kündigungsgrund Wirkung entfalten kann (vgl. zum Streit nur OLG Stuttgart, Urt. v. 14.7.2011 - 10 U 59/10; # , a.a.O., § 8 Rn 5, jew. m.w.N.).
  • VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

    Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer

    Wenn er sich nicht innerhalb dieser Überlegungsfrist sich nicht auf den ihm bekannten Kündigungsgrund beruft und die fristlose Kündigung ausspricht, ist das Kündigungsrecht auf der Basis dieses Kündigungsgrundes verwirkt (vgl. OLG Stuttgart, Teilurteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 112/08

    Architekten- und Ingenieurvertrag: Anwendbarkeit deutschen Rechts auf Verträge

    Denn eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung ist nicht erforderlich, wenn der Auftraggeber, wie hier, nicht mehr Nacherfüllung geltend macht (vgl. OLG Stuttgart, Teilurteil vom 14.07.2011, 10 U 59/10, Rn. 157).
  • LG Bochum, 23.03.2012 - 2 O 395/08

    Anspruch auf weiteren Werklohn für eine nicht vollständig bezahlte Werkleistung

    Dies ergibt sich daraus, dass die einzelnen Positionen lediglich unselbstständige Posten sind und ein einheitlicher Vergütungsanspruch vorliegt und zwar in Höhe des (Schlussrechnungs-)Saldos (OLG Stuttgart BauR 2011, 1862, Urt.v. 14.07.2011 m.w.N.).
  • KG, 17.02.2017 - 7 U 150/15

    Wie weit reicht die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung?

    Zu Unrecht habe sich der Senat zudem im vorgenannten Urteil der Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 14. Juli 2011 - 10 U 59/10 -) angeschlossen und eine Verwirkung angenommen.
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