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   OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - I-5 U 17/10   

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https://dejure.org/2011,27262
OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - I-5 U 17/10 (https://dejure.org/2011,27262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2011 - I-5 U 17/10 (https://dejure.org/2011,27262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I-5 U 17/10 (https://dejure.org/2011,27262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz erfolgter Mängelbeseitigung: Kostenerstattung gemäß Gutachten? (IBR 2012, 261)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 516
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05

    Ausschluß der Verjährungseinrede bei unterlassenem Hinweis auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10
    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei KFZ-Unfällen (BGH NJW 1989, 3009) ist das OLG Hamm der Auffassung, dass ein Geschädigter auch dann noch auf der Basis eines fachlich fundierten Schätzgutachtens abrechnen kann, wenn er die Reparatur anschließend zu einem geringeren Preis hat durchführen lassen; er sei deshalb auch nicht verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Aufwand zu belegen (vgl. OLG Hamm BauR 2006, 704).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10
    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei KFZ-Unfällen (BGH NJW 1989, 3009) ist das OLG Hamm der Auffassung, dass ein Geschädigter auch dann noch auf der Basis eines fachlich fundierten Schätzgutachtens abrechnen kann, wenn er die Reparatur anschließend zu einem geringeren Preis hat durchführen lassen; er sei deshalb auch nicht verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Aufwand zu belegen (vgl. OLG Hamm BauR 2006, 704).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10
    Obwohl es sich insoweit um einen Bruttobetrag handelt, ist entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2010, 1752 ff) die Mehrwertsteuer hier nicht zu subtrahieren.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11

    Wirksamkeit einer inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklausel im

    Die Klägerin wiederholt und vertieft ihr Vorbringen zur Übertragbarkeit der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (XI ZR 78/08) auf Kontokorrentkreditverhältnisse und nimmt insofern Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, das auf einem vergleichbaren Sachverhalt beruhe (5 U 17/10, Anlage BK 1, Bl. 233 ff. GA).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10

    Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen

    Die Kosten der Mängelbeseitigung umfasst mithin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Frankfurt, BauR 2012, 507).

    Die Kosten der Mängelbeseitigung umfasst mithin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Frankfurt, BauR 2012, 507).

  • BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14

    Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer

    Das Berufungsgericht hat die Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen im Hinblick auf unterschiedliche Auffassungen in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob der nach Mängelbeseitigungskosten berechnete werkvertragliche Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. die auf die voraussichtlichen Kosten einer (noch) nicht durchgeführten Mängelbeseitigung entfallende, tatsächlich nicht angefallene Umsatzsteuer umfasst (bejahend: OLG Frankfurt, IBR 2009, 268; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Hamburg, IBR 2013, 736; verneinend: OLG München, NJW-RR 2011, 1312).
  • KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13

    Schadensersatz wegen Baumängeln: Unterschreitung einer Bodenplattendicke als

    Die Auffassung des Landgerichts (UA S. 12 letzter Absatz), dass dies der Fall sei, liegt zwar auf der Linie anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1155 f.; OLG Düsseldorf, Urt. V. 24.2.2011 - 5 U 17/10, juris Rn 6), der sich der Senat allerdings nicht anzuschließen vermag; denn so lange die Klägerin mit diesen Steuern nicht belastet ist, weil sie die Mängelbeseitigung zumindest derzeit nicht durchführen will und noch nichts veranlasst hat, was die Mehrwertsteuer auslösen könnte, kann sie jedenfalls keine Zahlung verlangen, weil es sonst zu einer Überkompensation des Schadens käme.
  • OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12

    Gilt auch für "Altfälle": Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie angefallen

    Nach Auffassung des OLG Frankfurt (IBR 2009, 268), des OLG Düsseldorf (BauR 2012, 516) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (IBR -, 736) kann die Mehrwertsteuer bei Sachverhalten unter Geltung des § 635 BGB alte Fassung unabhängig von ihrem tatsächlichen Anfall als Schadenersatzposition verlangt werden, da nach dem alten Recht die Freiheit des Geschädigten bei der Verwendung des Schadensbetrages maßgeblich gewesen sei.
  • OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 1 U 216/13

    Bauvertrag: Kausalität der Leistung für auftretende Mängel (hier:

    Die Streitfrage, ob der geschädigte Besteller auch dann "fiktiv" auf Gutachtenbasis abrechnen kann, wenn nach der Sanierung niedrigere Kosten feststehen (vgl. OLG Hamm NZBau 2006, 324, 325 [OLG Hamm 06.12.2005 - 21 U 66/05] ; OLG Düsseldorf BauR 2012, 516, 517; OLG Köln BeckRS 2015, 08302 [Tz. 21); Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 6.
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