Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1867
OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1867)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Datenverlust als Eigentumsverletzung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gespeicherte Daten unterfallen dem zivilrechtlichen Eigentumsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Datenverlust infolge einer Stromunterbrechung wegen Bauarbeiten als Eigentumsverletzung

  • info-it-recht.de

    Datenverlust bei Stromausfall begründet Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des Eigentums durch Datenverlust aufgrund einer Stromunterbrechung bei Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmer beschädigt Stromkabel: Schadensersatz für Datenverlust!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Eigentum an Festplatteninhalt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bauarbeiten: Datenverlust durch Stromunterbrechung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Magnetische Datenträger - Gespeicherte Informationen sind vom Gesetz geschützt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Datenverlust durch Stromunterbrechung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Schachtarbeiten Stromkabel beschädigt - Bei einem Autozulieferer fielen infolgedessen computergesteuerte Maschinen aus

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Datenverlust durch Stromausfall kann Eigentumsverletzung sein

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Eigentum an Festplatte, Eigentum an Daten?

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    § 823 Abs. 1 BGB bei Verlust von auf magnetischen Datenträgern gespeicherten Informationen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Datenverlust durch Stromausfall: Bauunternehmer haftet für bei Erdarbeiten gekapptem Kabel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Informationen auf magnetischen Datenträgern sind geschützt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Datenverlust aufgrund Stromausfalls begründet Schadenersatzanspruch - Löschung oder Veränderung von Daten auf einem Datenträger stellt Eigentumsverletzung dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stromunterbrechung durch Tiefbauarbeiten: Schadensersatz für Datenverlust! (IBR 2012, 149)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 403
  • BauR 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1995 - 3 U 15/95

    Haftung für Zerstörung von Computerdaten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11
    Auch wenn die Daten lediglich neu heruntergeladen werden mussten, lag eine Eigentumsverletzung vor, da der betroffene Datenträger mit dem darin verkörperten Programm eine körperliche Sache ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 96, 200 [OLG Karlsruhe 07.11.1995 - 3 U 15/95] ) und durch die Veränderung der Software das Eigentum am Datenträger verletzt ist (StaudingerHager, BGB , Januar 1999, § 823 RN B 60).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,340
OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10 (https://dejure.org/2012,340)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2012 - 14 U 489/10 (https://dejure.org/2012,340)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 14 U 489/10 (https://dejure.org/2012,340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal: Zurechenbares Verschulden des Kranführers bei Beschädigung des Krans während Hebearbeiten

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Kranführers im Hinblick auf die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache in unbeschädigtem Zustand als Erfüllungsgehilfe des Mieters im Verhältnis zwischen Krangesteller und Mieter

  • rabüro.de

    Zur Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 287; BGB § 546; BGB § 631; BGB § 831
    Haftung des Krangestellers für den von ihm mitgestellten Kranführer bei fortbestehender Weisungsbefugnis

  • ibr-online

    Überlassung von Baukran: Wer haftet für Fehler des Kranführers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftungsregelung bei einem Krangestellungsvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsregelung bei einem Krangestellungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überlassung von Baukran und Bedienungspersonal: Wer haftet für Fehler des Kranführers? (IBR 2012, 1028)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 758
  • VersR 2012, 581
  • BauR 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66

    Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Haben sie keine ausdrücklichen ins einzelne gehenden Vereinbarungen getroffen, so bedarf es einer sorgfältigen Würdigung aller feststellbarer Umstände, um durch Auslegung schlüssiger Tatsachen und Erklärungen zu ermitteln, welche Absichten die Parteien mit der Vermietung einer Baumaschine und der Gestellung eines Bedienungsmannes verfolgt und wie sie die rechtliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses geregelt haben, wie die Parteien die Verantwortungsbereiche gegeneinander abgegrenzt haben und welche Kompetenzen welcher am Hebevorgang Beteiligte in Anspruch genommen hat (BGH VersR 1968, 779, 780, BGH WM 1996, 1785).

    Es stellt sich hier wie in dem vom Bundesgerichtshof am 22.5.1968 nicht abschließend beurteilten Fall (BGH VersR 1968, 779 ff, hier S. 780) die entscheidende Frage, ob die Beklagte als Mieterin des Krans auch die Wartung und Pflege der Maschine übernommen hat oder ob die Klägerin die Obhut und Wartung des Geräts nicht aus der Hand geben wollte, sondern die Baumaschine durch den Maschinenführer als ihren eigens zu diesem Zweck gestellten Vertrauensmann versorgen lassen wollte.

    In einem derartigen Fall liegt es nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 22.5.1968 (a.a.O, S. 780) nahe, dass die Vermieterin den Bedienungsmann deshalb der Mieterin überließ, damit dieser im Interesse der Vermieterin die Maschine wartete und betreute.

    Wie auch in dem vom Bundesgerichtshof am 22.5.1968 entschiedenen Fall (VersR 1968, 779 ff) sind im vorliegenden Fall beide Parteien in bestimmtem Umfang als Geschäftsherrn des Kranführers i.S. von § 831 BGB anzusehen.

  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Haben sie keine ausdrücklichen ins einzelne gehenden Vereinbarungen getroffen, so bedarf es einer sorgfältigen Würdigung aller feststellbarer Umstände, um durch Auslegung schlüssiger Tatsachen und Erklärungen zu ermitteln, welche Absichten die Parteien mit der Vermietung einer Baumaschine und der Gestellung eines Bedienungsmannes verfolgt und wie sie die rechtliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses geregelt haben, wie die Parteien die Verantwortungsbereiche gegeneinander abgegrenzt haben und welche Kompetenzen welcher am Hebevorgang Beteiligte in Anspruch genommen hat (BGH VersR 1968, 779, 780, BGH WM 1996, 1785).

    Wird nicht lediglich das Arbeitsgerät nebst dem Bedienungspersonal mit der Möglichkeit überlassen, dieses für sich zu nutzen, sondern ein Werk oder ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH WM 1996, 1785, 1786 m.w.N.).

    Die Annahme eines derartigen Rechtsgeschäfts erfordert die Feststellung, dass die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei dem Besteller/Mieter liegt und dass nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags das vom Vermieter gestellte Bedienungspersonal den Weisungen des Mieters unterworfen ist (BGH, WM 1996, 1785 ff).

  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Die Bedienung des Krans erfordert technische Spezialkenntnisse und einen Befähigungsnachweis, über die die Mitarbeiter der Beklagten - anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 14.7.1970 entschiedenen Sachverhalt zur unentgeltlichen Überlassung eines Tiefladers mit Fahrer, nachdem der Mieter den Transport zunächst mit eigenem Personal durchführen wollte (VersR 1970, 934 ff) - nicht verfügten.

    Dieser gegenüber dürfte sich die Haftung der Beklagten grundsätzlich entsprechend darstellen wie in den Fällen der von der Klagepartei zitierten Entscheidungen zu kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsverträgen (z.B. BGH, VersR 1970, 934, 935; OLG Celle, NJW-RR 1997, 469; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1430 ff = BauR 1996, 136/137).

  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07

    Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Soweit das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 21.2.2008 (Az. 12 U 132/07, juris-recherche) bei einer dem hiesigen Fall zunächst ähnlichen Sachverhaltskonstellation dem Grunde nach eine Haftung des Kranmieters wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkrans aus §§ 546 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB bejahte (dann aber die Klage wegen Verjährung abwies), liegt der maßgebliche Unterschied darin, dass der Schaden nach den gerichtlichen Feststellungen damals dadurch verursacht wurde, dass entweder die Hakenlast durch Subunternehmer der Mieterin an den Lasthaken des Fahrzeugkrans falsch angeschlagen worden war oder das zu transportierende Silo von dem Kranführer nicht gleichmäßig herabgelassen wurde, wobei beides im Weisungsbereich der Mieterin lag (Rn. 25 und 28 nach juris).
  • OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95

    Verwendung von "Nylonschlüpfen" zum Hochkranen von Dachlatten; Ermittlung des

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Dieser gegenüber dürfte sich die Haftung der Beklagten grundsätzlich entsprechend darstellen wie in den Fällen der von der Klagepartei zitierten Entscheidungen zu kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsverträgen (z.B. BGH, VersR 1970, 934, 935; OLG Celle, NJW-RR 1997, 469; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1430 ff = BauR 1996, 136/137).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94

    Kranführer als Verrichtungsgehilfe

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Dieser gegenüber dürfte sich die Haftung der Beklagten grundsätzlich entsprechend darstellen wie in den Fällen der von der Klagepartei zitierten Entscheidungen zu kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsverträgen (z.B. BGH, VersR 1970, 934, 935; OLG Celle, NJW-RR 1997, 469; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1430 ff = BauR 1996, 136/137).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2003 - 2 U 122/02

    Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung mit Bedienungspersonal;

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Hinsichtlich der konkreten Weisungsbefugnis und des daraus resultierenden Verantwortungsbereichs unterscheidet sich dieses Verfahren von der Sachverhaltskonstellation, die dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9.5.2003, Az. 2 U 122/02 (Klägeranlagen Berufung) zugrunde lag.
  • OLG München, 20.02.1987 - 14 U 287/86
    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Insoweit unterscheidet sich der hiesige Sachverhalt von dem Auftrag zur Versetzung bestimmter Betonfertigteile unter Einsatz eines gestellten Autokrans, den das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 20.2.1987 (NJW-RR 1987, 854) als Werkvertrag qualifiziert hatte.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1991 - 10 U 14/91

    Mietvertrag; Kombination mit Dienstverschaffungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Letzteres ergab sich im konkreten Fall nach Ansicht des Bundesgerichtshofs daraus, dass nach den zugrunde zu legenden (da aus einer möglichen Beweiswürdigung resultierenden) Feststellungen des Berufungsgerichts die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der Mieterin lag, während die Vermieterin nur den bzw. die Kräne zu überlassen und die Dienste ihres Bedienungspersonals zu verschaffen hatte und die Kranführer der Vermieterin die Weisungen des Einsatzleiters, eines Angestellten der Mieterin, zu befolgen hatten (BGH, a.a.O, S. 621, so auch das der Fall des OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 7.11.1991, BB 1992, 171/172, bei dem die Mieterin ausdrücklich einen 50 t-Kran mit letztlich nicht ausreichender Tragfähigkeit bestellt hatte).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
    Der Mieter macht sich wegen Verletzung seiner Obhutspflicht schadensersatzpflichtig, wenn er unter Überschreitung des ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauchs die Mietsache schuldhaft beschädigt, wobei der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt (BGH NJW 1994, 2019).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 21/76

    Ersatzfähigkeit freiwilliger Beiträge zur sozialen Rentenversicherung bei

  • OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17

    Keine Schadensersatzhaftung wegen Schlechterfüllung eines Fracht- oder

    Soweit die Klägerin sich auf das Urteil des OLG München vom 12.01.2012 (14 U 489/10) beruft, verkennt sie, dass auch das OLG München in der genannten Entscheidung davon ausgeht, dass der Unternehmer im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages die Überlassung eines im allgemeinen und im besonderen geeigneten Hebewerkzeugs schuldet, er für das überlassene Personal nur im Rahmen der geltenden Grundsätze zum Auswahlverschulden haftet und die Verantwortung für eine Schlechtleistung des Kranführers grundsätzlich beim Mieter liegt (OLG München, Urteil vom 12.01.2012, 14 U 489/10, juris Tz. 55, 73).
  • AG Wittmund, 16.02.2017 - 4 C 190/16

    Kranführer - Haftung für Beschädigung eines LKWs

    (Vergleiche OLG München, Urteil vom 12. Januar 2012 - 14 U 489/10 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5419
OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09 (https://dejure.org/2011,5419)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2011 - 10 U 294/09 (https://dejure.org/2011,5419)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 10 U 294/09 (https://dejure.org/2011,5419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 103 Abs 2 InsO, § 4 Nr 3 VOB/B, § 13 VOB/B, § 529 BGB, § 531 Abs 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Restwerklohn für die Erstellung eines Gebäudes bei Unklarheit über erfolgte Abnahme des Werkes wegen Mangelhaftigkeit

  • rechtsportal.de

    Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Mängeln der Statik

  • ibr-online

    Sonderplanung ist nur auf offenkundige Fehler hin zu überprüfen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungs- und Hinweispflicht: Sonderplanung ist nur auf offenkundige Fehler hin zu überprüfen! (IBR 2012, 141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 16 U 200/07

    Mängelhaftung beim Werkvertrag: Neubeginn der Verjährung aufgrund der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    d) Die Insolvenzschuldnerin hat ihre Mängelbeseitigungspflicht auch nicht - etwa im Wege eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - anerkannt, indem sie versucht hat, die Mängel zu beseitigen (s. zum verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis durch Mängelbeseitigung z.B. OLG Nürnberg, 27.8.07, 2 U 885/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.8.08, 16 U 200/07; OLG München, Urteil vom 29.1.08, 13 U 4811/07, jew. juris; BGH NJW 1988, 254 zum Kauf).
  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    d) Die Insolvenzschuldnerin hat ihre Mängelbeseitigungspflicht auch nicht - etwa im Wege eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - anerkannt, indem sie versucht hat, die Mängel zu beseitigen (s. zum verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis durch Mängelbeseitigung z.B. OLG Nürnberg, 27.8.07, 2 U 885/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.8.08, 16 U 200/07; OLG München, Urteil vom 29.1.08, 13 U 4811/07, jew. juris; BGH NJW 1988, 254 zum Kauf).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    Das folgt aus dem Gedanken, dass sich der Besteller bei unberechtigter Abnahmeverweigerung gem. §§ 162 Abs. 1, 242 BGB so behandeln lassen muss, als wenn die Abnahmewirkungen eingetreten seien (vgl. BGH NJW 1990, 3008, 3009) .
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    Durch eine solche Regelung wird dem Auftragnehmer indes nicht die Möglichkeit genommen, im Rahmen eines Vertragsstrafeanspruchs fehlendes Verschulden einzuwenden (s. zu § 6 Nr. 1 VOB/B - Behinderungsanzeige - BGH NJW 1999, 1108, 1109).
  • OLG Hamm, 16.05.1994 - 17 U 32/93

    Haftung für Statikfehler aufgrund fehlerhafter Planungsvorlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    Wenn die Mängel aber vom Prüfingenieur nicht erkannt worden sind, muss davon ausgegangen werden, dass sie auch für die Insolvenzschuldnerin nicht erkennbar waren (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1111).
  • OLG Bamberg, 20.12.2000 - 3 U 110/98

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    Es gehört daher grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Bauunternehmers, die Statik zu überprüfen, es sei denn, ein Fehler der Statik "springt ins Auge" (OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000, 3 U 110/98, juris).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    Die Haftung der Insolvenzschuldnerin ist aber nach § 13 Nr. 3 VOB/B ausgeschlossen (vgl. zur Ausschlussfunktion des § 13 Nr. 3 VOB/B BGH, Urteil vom 8.11.07, VII ZR 183/05), da der Mangel auf eine Anordnung der Beklagten, nämlich auf die fehlerhafte Nachtragsstatik, zurückgeht.
  • OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07

    Mängelbeseitigungsarbeiten aus Kulanz: Kein Anerkenntnis!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    d) Die Insolvenzschuldnerin hat ihre Mängelbeseitigungspflicht auch nicht - etwa im Wege eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - anerkannt, indem sie versucht hat, die Mängel zu beseitigen (s. zum verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis durch Mängelbeseitigung z.B. OLG Nürnberg, 27.8.07, 2 U 885/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.8.08, 16 U 200/07; OLG München, Urteil vom 29.1.08, 13 U 4811/07, jew. juris; BGH NJW 1988, 254 zum Kauf).
  • OLG München, 29.01.2008 - 13 U 4811/07

    Bauvertrag: Wiederholtes Anerkenntnis von Mängelbeseitigungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    d) Die Insolvenzschuldnerin hat ihre Mängelbeseitigungspflicht auch nicht - etwa im Wege eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - anerkannt, indem sie versucht hat, die Mängel zu beseitigen (s. zum verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis durch Mängelbeseitigung z.B. OLG Nürnberg, 27.8.07, 2 U 885/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.8.08, 16 U 200/07; OLG München, Urteil vom 29.1.08, 13 U 4811/07, jew. juris; BGH NJW 1988, 254 zum Kauf).
  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09
    Die Beklagte kann in das Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien den vom Kläger in der Berufungsinstanz anerkannten Gewährleistungsanspruch wegen der Mängel an der Fassade i. H. v. 5.000 DM/2.556,46 EUR als Rechnungsposten (vgl. BGHZ 96, 392) einstellen.
  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17

    Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge:

    Das Bauunternehmen darf sich vielmehr auf die Prüfergebnisse eines Sonderfachmannes verlassen und auf die Richtigkeit der Planvorgaben des planenden Architekten vertrauen, es sei denn, ein Fehler der Planung "springt geradezu ins Auge" (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2001, 4 U 58/00 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2011, 10 U 294/09 zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 2016, 141; Pastor in Werner / Pastor, Der Bauprozess, 15.Aufl., Rdn. 2043).

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf eine ihm vorgegebene, von einem Statiker als Sonderfachmann erstellte statische Berechnung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2011, 10 U 294/09 zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 2016, 141).

    Über Spezialkenntnisse der jeweiligen Fachplaner, insbesondere zur Überprüfung der Statik, muss der lediglich bauausführende Unternehmer hingegen nicht verfügen (vgl. OLG Frankfurt IBR 2012, 141; OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2000, 3 U 110/98 zitiert nach juris; Kniffka / Koebele, Kompendium des Baurechts, 4.Aufl, 6. Teil, Rdn. 46).

    Auch insoweit obliegt es dem bauausführenden Unternehmer im allgemeinen allerdings nicht, die bauherrenseits vorgegebene Statik im Einzelnen nachzuberechnen, es sei denn, der Fehler der Statik "springt regelrecht ins Auge" (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2011, 10 U 294/09, IBR 2012, 141; OLG Bamberg, Urteil vom 20. Dezember 2000, 3 U 110/98 zitiert nach juris).

    Denn dies würde letztlich dazu führen, dass praktisch dieselbe Arbeit zweimal erbracht würde und die Ausführungsplanung der Klägerin damit im Ergebnis gegenstandslos würde, was aber vernünftigerweise nicht der Wille der Bauvertragsparteien gewesen sein kann (vgl. ebenso: OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2011, 10 U 294/09 zitiert nach juris).

  • OLG Bamberg, 17.04.2013 - 3 U 127/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehlers: Wie ist die Schadenshöhe darzulegen?

    Soweit auf Seiten des Bestellers Sonderfachleute und Architekten eingeschaltet sind, ist ein Werkunternehmer deshalb nicht verpflichtet, deren Erkenntnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, "ein Fehler springt ins Auge" (OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 110/98, veröffentlicht in IBR 2001, 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2011 - 10 U 294/09, veröffentlicht in IBR 2012, 141).
  • OLG Bamberg, 04.05.2016 - 3 U 214/15

    Bauvertrag: Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei fehlender Mitwirkung

    Soweit Sonderfachleute und Architekten eingeschaltet sind, ist ein Werkunternehmer nicht verpflichtet, deren Erkenntnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, "ein Fehler springt ins Auge" (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rdnr. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 110/98, veröffentlicht in IBR 2001, 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2011 - 10 U 294/09, veröffentlicht in IBR 2012, 141 und JURIS).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 07.12.2011 - 6 O 6797/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17525
LG Nürnberg-Fürth, 07.12.2011 - 6 O 6797/11 (https://dejure.org/2011,17525)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07.12.2011 - 6 O 6797/11 (https://dejure.org/2011,17525)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 6 O 6797/11 (https://dejure.org/2011,17525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Auszahlung des nicht auf ein Sperrkonto einbezahlten Sicherungseinbehalts aus einer Abschlagsrechnung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Heizungsinstallateurs auf einen beim Auftraggeber verbliebenen Sicherheitseinbehalt aus einer aus einem Bauvertrag resultierenden Abschlagsrechnung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Heizungsinstallateurs auf einen beim Auftraggeber verbliebenen Sicherheitseinbehalt aus einer aus einem Bauvertrag resultierenden Abschlagsrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber zahlt nicht auf Sperrkonto ein: Trotzdem kein Auszahlungsanspruch! (IBR 2012, 1027)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 689
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