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   OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10   

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https://dejure.org/2011,49819
OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,49819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,49819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2011 - 3 U 101/10 (https://dejure.org/2011,49819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag - Verjährungshemmung - Darlegungslast für Ende von Verhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einigung über Mängelbeseitigung: Wer trägt etwaige Mehrkosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsam vereinbarte Mängelbeseitigung - wer trägt die Mehrkosten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen? (IBR 2012, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 815
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Insoweit muss das Verhalten des Schuldners, der die Verhandlung abbrechen will, klar und eindeutig sein (BGH NJW 1998, 2819 f; Peters/Jacoby in Staudinger, a. a. O., § 203 Rn. 11).

    Es ist im Übrigen seine Sache, durch eindeutiges Verhalten dem Verhandlungspartner gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass die Fortsetzung weiterer Verhandlungen verweigert wird (BGH NJW 1998, 2819 f; Grothe in MüKo zum BGB, 5. Auflage 2006, § 203 Rn. 8).

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Er muss, wenn sich ein dauerhaft mangelfreies Werk wie in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Konstruktion nicht erreichen lässt, ggf. aufwendigere Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durchführen, ohne dass er dafür eine Mehrvergütung verlangen kann (BGH BauR 1987, 207; Riedl/Mansfeld in Heiermann u. a., a. a. O., § 13 VOB/B Rn. 100).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212; Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Allerdings erscheint die Wirksamkeit dieser Regelung der VOB/B 2000 wegen der gegenüber dem BGB-Vertrag stark verkürzten Verjährungszeit im Hinblick auf die von der Berufungserwiderung zitierte Rechtssprechung des BGH zur notwendigen individuellen Überprüfung jeder Einzelbestimmung der VOB/B nach AGB-rechtlichen Grundsätzen, soweit nämlich die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, durchaus zweifelhaft (siehe etwa BGH BauR 2007, 1404 ff und BauR 2004, 668 ff).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Indes ist anerkannt, dass zur Erhaltung der Mängeleinrede auch unter Geltung der VOB/B eine mündliche Anzeige ausreicht (BGH BauR 2007, 700 ff Leitsatz 2 und Wirth in Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 13 Abs. 5 VOB/B Rn. 100).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Allerdings erscheint die Wirksamkeit dieser Regelung der VOB/B 2000 wegen der gegenüber dem BGB-Vertrag stark verkürzten Verjährungszeit im Hinblick auf die von der Berufungserwiderung zitierte Rechtssprechung des BGH zur notwendigen individuellen Überprüfung jeder Einzelbestimmung der VOB/B nach AGB-rechtlichen Grundsätzen, soweit nämlich die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, durchaus zweifelhaft (siehe etwa BGH BauR 2007, 1404 ff und BauR 2004, 668 ff).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1994 - 21 U 119/93

    Rücktritt von Sanierungsvereinbarung nach Verzug des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Beide Seiten sind daran gebunden (Wirth in Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 13 Abs. 5 VOB/B Rn. 102 u. 103; Riedl/Mansfeld in Heiermann u. a., VOB, 11. Auflage 2008, § 13 VOB/B Rn. 99; vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 719).
  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 1034/97

    Verjährungshemmung bei Verhandlungen auch bei mietvertraglicher Verjährung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212; Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06

    Hemmung der Verjährung, Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2011 - 3 U 101/10
    Haben wiederholt Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden trägt der Schuldner auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zwischenzeitlich zu einem Ende der Verhandlungen gekommen ist, ihm also die zwischen den jeweiligen Verhandlungen liegenden Zeiträume in Bezug auf den Verjährungsablauf zugute kommen (BGH NJW-RR 1994, 373, 374; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 706, 707; OLG Brandenburg IBR 2008, 1182 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage 2010, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 212; Kessen in Baumbach/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2007, § 203 Rn. 1 u. 2.; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 203 Rn. 19).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14

    Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines

    Der Regelung liegt die Überlegung zugrunde, dass ein Schuldner, dem ein Gegenanspruch zusteht, kraft dessen er die Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgreich abwehren kann, sich als hinreichend gesichert ansehen darf und durch die Verjährungsregeln nicht zur frühzeitigen Durchsetzung seiner Forderung im Wege der Aufrechnung oder Klageerhebung gedrängt werden soll (vgl. MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 215 Rn. 1; BeckOGK/Bach, BGB, Stand: 1. Juni 2015; § 215 Rn. 23; OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821, juris Rn. 53).

    Nicht erforderlich ist, dass der Besteller bereits vor Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche ein diesbezügliches Leistungsverweigerungsrecht geltend gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05, BauR 2006, 1464, 1465, juris Rn. 7 = NZBau 2006, 645; OLG Bremen, NJW-RR 2014, 1097, 1100 f., juris Rn. 57; OLG München, BauR 2012, 663, 664, juris Rn. 10 = NZBau 2012, 241; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. April 2007 - 3 U 188/06, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf - 24. Zivilsenat -, OLGR 2007, 468, 469, juris Rn. 3; MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 215 Rn. 4; Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 215 Rn. 2; PWW/Deppenkemper, BGB, 10. Aufl., § 215 Rn. 2; Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 215 Rn. 12; Kniffka/Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juli 2015, § 634a Rn. 171 f. unter Aufgabe von Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 143; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., Rn. 1607; Messerschmidt/Voit-Drossart, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 634a Rn. 38; Kohler, BauR 2003, 1804, 1813; a.A. OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821 f., juris Rn. 53).

    b) Eine teleologische Reduktion der Vorschrift dahingehend, dass der Besteller sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach Ablauf der Verjährungsfrist nur dann berufen kann, wenn er dieses in nicht verjährter Zeit auch tatsächlich geltend gemacht hat, kommt nicht in Betracht (a.A. Kniffka/Schulze-Hagen, Bauvertragsrecht, § 634a BGB Rn. 172; OLG Schleswig, BauR 2012, 815, 821 f., juris Rn. 53).

  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    Haben aber von dort ab ununterbrochen Prüfungen und Nachbesserungsversuche stattgefunden, kann dies zu einer durchgehenden Hemmung vom Beginn der ersten Prüfung an führen (vgl. OLG Schleswig BauR 2012, 815; Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Kapitel Rdn. 125).
  • OLG Schleswig, 01.02.2019 - 1 U 42/18

    Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht für die Mangelbeseitigung bei Herstellung

    Die erfolglose Aufforderung zur Nachbesserung ist zwar Anspruchsvoraussetzung des § 637 BGB, Abs. 3 der Vorschrift setzt jedoch auch ein "Verlangen" des Vorschusses voraus (OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.2011, 3 U 101/10, Rn. 49 nach juris).
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