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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09   

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https://dejure.org/2013,5797
VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09 (https://dejure.org/2013,5797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 (https://dejure.org/2013,5797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2013 - 10 S 1190/09 (https://dejure.org/2013,5797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Voraussetzung einer einzelfallbezogenen Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die verbindliche Vorgabe von Sanierungszielwerten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 Abs 1 GG, § 2 Abs 5 Nr 2 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG, § 4 Abs 4 BBodSchG, § 13 Abs 1 BBodSchG
    Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von Sanierungszielwerten; Heranziehung eines offensichtlich illiquiden Sanierungspflichtigen; Berücksichtigung eruierbarer Tatsachen bei der Überprüfung einer Sanierungsanordnung; Bemessung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungsanordnung muss Sanierungsverfahren vorgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1100
  • VBlBW 2013, 455
  • DÖV 2013, 570
  • BauR 2013, 1156
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Soweit der Beklagte die Ansicht vertrete, die Klägerin habe beim Erwerb des Grundstücks im Jahre 1976 Kenntnis vom jahrzehntelangen Einsatz umweltgefährdender Stoffe gehabt, ihr sei deshalb das Altlastenrisiko bewusst gewesen und sie müsse sich dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kostenbelastung zurechnen lassen, verkenne er, dass die Diskussion um Altlasten und deren Bewältigung erst ab Mitte der 1980er Jahre eingesetzt habe, worauf der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung (Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03 -, NVwZ 2004, 1267) ausdrücklich hingewiesen habe.

    Denn wie die Klägerin unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargelegt hat und wie dem Senat auch aus anderen bodenschutzrechtlichen Verfahren aufgrund entsprechender behördlicher Stellungnahmen bekannt ist, ist ein Problembewusstsein für Altlasten und deren Bewältigung, namentlich auch für die Belastung von Boden und Grundwasser durch leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe und deren Abbauprodukte (wie hier CKW und VC), erst ab Mitte der 1980er Jahre entstanden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.04.2004 - Vom ZR 267/03 -, NVwZ 2004, 1267; vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301; Urteil vom 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160; Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282; Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/98 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn 5 ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rn. 5 ff., 27 ff. jeweils m.w.N.; vgl. auch den im Erörterungstermin vom 13.09.2012 zitierten Beschluss des Senats vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 -).

    Das notwendige Maß an Konkretisierung hängt von der Art des Verwaltungsakts ab und richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden, mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts sowie nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 15.02.1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Der Beklagte hat dabei die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Zumutbarkeitsgrenzen der Zustandsstörerhaftung nicht hinreichend beachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 -,- 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrags voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, BVerwGE 125, 325 m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung; Senatsbeschluss vom 03.09.2002 - 10 S 957/02 -, NVwZ-RR 2003, 103).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrags voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, BVerwGE 125, 325 m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung; Senatsbeschluss vom 03.09.2002 - 10 S 957/02 -, NVwZ-RR 2003, 103).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Denn wie die Klägerin unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargelegt hat und wie dem Senat auch aus anderen bodenschutzrechtlichen Verfahren aufgrund entsprechender behördlicher Stellungnahmen bekannt ist, ist ein Problembewusstsein für Altlasten und deren Bewältigung, namentlich auch für die Belastung von Boden und Grundwasser durch leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe und deren Abbauprodukte (wie hier CKW und VC), erst ab Mitte der 1980er Jahre entstanden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.04.2004 - Vom ZR 267/03 -, NVwZ 2004, 1267; vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301; Urteil vom 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160; Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282; Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/98 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn 5 ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rn. 5 ff., 27 ff. jeweils m.w.N.; vgl. auch den im Erörterungstermin vom 13.09.2012 zitierten Beschluss des Senats vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 -).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301; Urteil vom 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160; Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282; Beschluss vom 13.10.2010 - 7 B 50.10 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 11.06.1992 - 20 A 2485/98 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn 5 ff.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 37 Rn. 5 ff., 27 ff. jeweils m.w.N.; vgl. auch den im Erörterungstermin vom 13.09.2012 zitierten Beschluss des Senats vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 -).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Auf das "Tongrubenurteil" des Bundesverwaltungsgerichts (vom 14.04.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247) könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
    Wenn der Beklagte sich sodann auf Empfehlungen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für grundwasserbezogene Geringfügigkeitsschwellenwerte für CKW (Gesamt-LHKW: 20 µ/l, Tri- und Tetrachlorethen: 10 µ/l) und in harmonisierender Rückbeziehung auf die für Sickerwasser geltenden Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (Anhang 2 Nr. 3.1: 10 µ/l) sowie für Vinylchlorid (VC) auf die in der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Sozialministeriums über Orientierungswerte für die Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen vom 16.09.1993 i.d.F. vom 01.03.1998 - VwV-Orientierungswerte (GABl. 1998, S. 295) stützt (Anlage 1: 3 µ/l), so mag dies als Ausgangspunkt einer gebotenen einzelfallbezogenen Festlegung der Sanierungsziele taugen, diese einzelfallbezogene Festlegung selbst aber nicht zu ersetzen oder zu erübrigen (vgl. zu diesem Erfordernis Bundestagsdrucksache 13/6701, S. 34 ff.; Senatsbeschluss vom 26.10.2010 - 10 S 2871/08 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05 - juris; Versteyl/Sondermann, Bundesbodenschutzgesetz, 2002, § 8 Rn 15 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BVerwG, 13.10.2010 - 7 B 50.10

    Umverlegung von Telekommunikationslinien; Bestimmtheit der planfestgestellten

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Die Vollstreckung der Verfügung setzt ihre Bestimmtheit voraus (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455, m.w.N.).

    Dabei kann nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und mit Blick auf die gesetzliche Systematik des Bundesbodenschutzgesetzes mit seinen gestuften, auf die Herausarbeitung einzelner geeigneter Maßnahmen angelegten Verfahrensschritten (orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplan, Sanierungsanordnung, vgl. §§ 9 Abs. 1 und 2, 13, 14, 10 BBodSchG) eine verbindliche Festlegung eines Sanierungsendziels unter Umständen gerade dann ausscheiden, wenn - wie zumindest vordergründig auch hier - gerade wegen des behördlicherseits ggf. nachvollziehbar eingeschlagenen Wegs eines schrittweisen, zukunftsoffenen Vorgehens ein solches Ziel mit den bis auf Weiteres (lediglich) angeordneten Teilmaßnahmen nicht erreicht werden kann (zu alledem vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455, dort allerdings zu einer Sanierungsanordnung ohne vorherige Erstellung eines Sanierungsplans).

    Jedenfalls aber spricht hier auch vieles dafür, die nähere Bestimmung von Sanierungszielwerten in Nummer 7 der streitigen Anordnung nur als "perspektivische Ankündigung eines angestrebten Sanierungszustandes" (in der Diktion des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455) zu qualifizieren.

    Es trifft zwar zu, dass eine Sanierungszielwertbestimmung grundsätzlich einer hinreichenden einzelfallbezogenen Ableitung bedarf, die sich auch am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss, und dass Geringfügigkeitsschwellenwerte aus dem insoweit herangezogenen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 21.08.2018 lediglich als Ausgangspunkt hierfür taugen, die Ableitung und Festlegung von Sanierungszielen selbst aber nicht zu ersetzen oder zu erübrigen vermögen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455).

    Ein zwingender innerer Zusammenhang zwischen der mit dem Bescheid vom 12.08.2020 zunächst nur verfügten Teilmaßnahme und einer etwaigen Unverhältnismäßigkeit - unterstellt - bereits endgültig verfügter Sanierungszielwerte, der bereits die Rechtswidrigkeit der Anordnung der Teilmaßnahme begründen könnte (vgl. abermals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455), kann mit Blick auf dieses Zusammenspiel der Regelungen in Nummern 3 und 7 des Tenors wohl gerade nicht angenommen werden.

    Danach kommt nämlich auch eine Kostenbelastung, die den Verkehrswert des Grundstücks überschreitet, in Betracht, u.a. wenn der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen hat oder in fahrlässiger Weise die Augen vor Risikoumständen verschlossen hat, wobei in diesen Fällen - für den Eigentümer als Zustandsstörer - jedoch keine unbegrenzte Einstandspflicht entsteht und zumindest Vermögen, das in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem sanierungsbedürftigen Grundstück steht, außer Acht bleiben kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455; OVG NRW, Urteil vom 20.09.2017 - 16 A 1920/09 -, ZUR 2018, 288; VG Bremen, Urteil vom 02.02.2017 - 5 K 420/15 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2014 - 6 K 2682/12 -, juris).

    Nachdem die Inanspruchnahme der Antragstellerin zu 1) als Verhaltensstörerin demnach im Eilverfahren nicht beanstandet wird, bedurfte es im Tenor des angefochtenen Bescheids voraussichtlich auch keines Vorbehalts einer gesonderten Entscheidung über die Kostentragung (Kostenvorbehalt; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2021 - 10 S 1071/20 -, juris; Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2014 - 6 K 2682/12 -, juris) und auch sonst kann die Kostenbelastung als solche die Rechtswidrigkeit der zur Sanierung für die ersten drei Jahre verpflichtenden Grundverfügung auf der Primärebene nicht begründen.

  • VG Stuttgart, 10.12.2014 - 3 K 3006/12

    Wertausgleich nach verkehrswertsteigernder Sanierung eines Grundstücks

    Auf die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassene Berufung der Klägerin änderte dieser durch Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das vorgenannte Urteil der Kammer und hob den Bescheid des Landratsamts ... vom 20.06.2006 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 18.07.2007 auf.

    Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe durch Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das erstinstanzliche Urteil geändert und die Sanierungsanordnung des Landratsamts ... und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... aufgehoben.

    26 Ob die Klägerin zur Tragung oder Erstattung dieser Kosten als Zustandsstörerin rechtlich verpflichtet war oder ist, ist dagegen nicht von Bedeutung (vgl. Holzwarth/Radtke/Hilger/Bachmann, Bundes-Bodenschutzgesetz, 2. Aufl. 2000, § 25 Rdnr. 5; i.E. ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, juris Rn. 72).

    Daher ist in diesem Zusammenhang unerheblich, dass die ursprüngliche Sanierungsanordnung des Landratsamts ... vom 20.06.2006 ebenso wie der dazu gehörende Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 18.07.2007 durch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 08.03.2013 (a.a.O.) aufgehoben worden sind, weil nach dessen Auffassung die darin enthaltene, gegenüber der Klägerin ergangene Sanierungsanordnung hinsichtlich der festgelegten Sanierungszielwerte nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprochen und sie die Klägerin mit der Anforderung von den Verkehrswert übersteigenden Sanierungskosten auch unverhältnismäßig in Anspruch genommen hat.

    Gerade das Inanspruchnahmerisiko hinsichtlich der durchgeführten Teilmaßnahmen (Teilaushub) hat der Gutachter unabhängig von dem vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O.) gerügten (End-)Sanierungsziel zutreffend in Höhe der vom Beklagten getragenen Kosten angesetzt.

    Der VGH Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O., juris Rn. 58) ausgeführt, es sei nach Auffassung des Senats nicht zu bezweifeln, dass der Teilaushub jedenfalls geeignet gewesen sei, das Potential des CKW-Pools zur Kontaminierung des Grundwassers deutlich zu verringern und damit dessen Zustand zu verbessern.

  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 791/16

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme zur Durchführung bodenschutzrechtlicher

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.).

    Dabei sind jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs neuere (etwa wissenschaftliche) Erkenntnisse zu bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Tatsachen mit zu berücksichtigen (vgl. dazu nochmals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. April 2007 - 7 LC 67/05 -, juris, Rn. 70 (= NVwZ-RR 2007, 666); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, a. a. O., Rn. 53; Versteyl, a. a. O., § 8 Rn. 15 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

    OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, DVBl. 2013, 1055 = juris, Rn. 46; für die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung auch Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 22 ZB 04.3472 -, NVwZ-RR 2005, 466 = juris, Rn. 13; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 8. November 2007 - 11 B 14.05 -, UPR 2008, 154 = juris, Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, NuR 2014, 54 = juris, Rn. 47.
  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 2064/16

    Inanspruchnahme eines Düngemittelherstellers zur Durchführung

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris m.w.N.).

    Dabei sind jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs neuere (etwa wissenschaftliche) Erkenntnisse zu bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Tatsachen mit zu berücksichtigen (vgl. dazu nochmals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, S. 455 ).

  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte

    Das ist erst zulässig, wenn die Zustandsverantwortlichkeit des Klägers endet (in diese Richtung NdsOVG, B.v. 3.11.2005 - 11 ME 146/05 - juris Rn. 41; anders OVG NW, B.v. 6.2.2013 - 5 B 839/12 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 67 ff.), also insbesondere, wenn er sein Eigentum rechtmäßig und schutzwürdig veräußert (§ 4 Abs. 6 BBodSchG), die Sanierung erfolgreich abgeschlossen ist oder der Beklagte den Kläger aus anderen Gründen nicht mehr weiter in Anspruch nehmen möchte.

    Folglich liegt ein Entscheidungshindernis über die Kosten(tragung) nicht nur in der vom Bundesverfassungsgericht implizit zugrunde gelegten Situation vor, dass Unsicherheit darüber besteht, ob die Sanierungskosten unterhalb des Verkehrswerts bleiben werden (hierzu vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 26.5.2010 - 22 CS 09.3250 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 6.2.2013 - 5 B 839/12 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 63 ff.; NdsOVG, B.v. 3.11.2005 - 11 ME 146/05 - juris Rn. 41), sondern - erst recht - auch dann, wenn schon der Verkehrswert nach Sanierung auch unter Anerkennung eines gerichtlich nicht voll kontrollierbaren (Markt-)Bewertungsspielraums (vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.5.2023 - 2 Bs 32/23 - juris Rn. 13) nicht ausreichend verlässlich prognostiziert werden kann.

    Besteht - wie hier - über den Verkehrswert nach Sanierung insbesondere deshalb gesteigerte Ungewissheit, weil der Sanierungserfolg unsicher oder jedenfalls die Sanierungsdauer unübersehbar ist, so ist dem Zustandsverantwortlichen eine - eher fiktive als prognostische (vgl. zu den handgreiflichen Abschätzungsproblemen anschaulich VGH BW, U.v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris Rn. 63 ff.) - Festlegung der Belastungsgrenze durch Bezifferung des Verkehrswerts bereits im Sanierungsbescheid nicht zumutbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 10 S 1252/16

    Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs; Grundstück im

    Im Berufungsverfahren änderte der Senat mit Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - das erstinstanzliche Urteil und hob den Bescheid des Landratsamts ... vom 20.06.2006 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.07.2007 auf.

    Zur Begründung führte der Senat aus, die gegenüber der Klägerin ergangene Sanierungsanordnung entspreche hinsichtlich der festgelegten Sanierungszielwerte nicht dem Bestimmtheitsgebot und nehme die Klägerin insoweit auch unverhältnismäßig in Anspruch; der Sanierungsanordnung hätte ein Vorbehalt einer gesonderten Entscheidung über die Kostentragung beigefügt werden müssen, da die Klägerin keine Sanierungskosten tragen müsse, die den Verkehrswert des Betriebsgrundstücks überstiegen (wegen der Einzelheiten wird auf das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 verwiesen).

    Die Gerichtsakten zum Berufungsverfahren 10 S 1190/09 wurden beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12

    Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335; sowie vom 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris; Senatsurteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht

    Nachdem der Widerspruchsbescheid am 05.04.2016 erlassen wurde, bedeutet dies, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Detailuntersuchung jedenfalls nur solche rechtserheblichen Erkenntnisse berücksichtigt werden können, die bis dahin hätten gewonnen und berücksichtigt werden können (vgl. in Bezug auf eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung Senatsurteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 - VBlBW 2013, 455 = juris Rn. 47).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2014 - 6 K 2682/12

    Rechtswidrigkeit einer erlassenen Sanierungsanordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 258/15
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15

    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer

  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 12 U 14/16

    Bodenschutzrecht: Sanierungsbedürfnis bei Einfließen schadstoffbelasteten

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2014 - 9 L 1048/14

    Sanierung; Sanierungszielwerte; Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme als

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 10 S 1540/21

    Grundrechtsfähigkeit einer Stiftung öffentlichen Rechts

  • VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20

    Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer

  • VG Karlsruhe, 12.09.2013 - 3 K 496/12

    Gewerberechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Erotikmesse unter Auflagen

  • VG Schwerin, 27.04.2017 - 2 A 3548/15

    Nebenbestimmung in Baugenehmigung zur Sicherstellung der fachgerechten Bergung

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

  • VG Stuttgart, 19.04.2017 - 2 K 4541/15

    Rechtmäßigkeit einer umweltrechtlichen Beseitigungsanordnung

  • VG Gera, 28.02.2023 - 5 K 2232/19

    Schutz vor Bodenerosion durch Anbauverbot

  • VG Köln, 07.09.2017 - 14 L 2198/17
  • VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 3431/16

    Festsetzung der Ersatzvornahme zur Vollstreckung einer bauordnungsrechtlichen

  • VG Köln, 14.07.2021 - 14 L 1303/19
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 9 K 18.01359

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung, Sanierungsziel, fehlerhafte

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42919
VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977 (https://dejure.org/2012,42919)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 B 12.1977 (https://dejure.org/2012,42919)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2 B 12.1977 (https://dejure.org/2012,42919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage; faktisches Gewerbegebiet, Entertainment-Center; ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten; "trading-down-Effekt"

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für eine sog. Mehrfachspielhalle nach Erlass des AGGlüStV; Befürchtung eines "trading-down-Effekts" durch die Auslösung einer beträchtlichen Änderung eines ...

  • vdai.de PDF

    Zulässigkeit kerngebietstypischer Spielhallen in einem faktischen Gewerbegebiet mangels Differenzierung zwischen kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten in § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO; Beurteilung des Vorliegens oder der Gefahr eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für eine sog. Mehrfachspielhalle nach Erlass des AGGlüStV; Befürchtung eines "trading-down-Effekts" durch die Auslösung einer beträchtlichen Änderung eines ...

  • ibr-online

    Mehrfachspielhallen verboten: Verpflichtungsklage unzulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1156
  • BauR 2013, 570
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO differenziert nicht zwischen kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Spielhallen (vgl. BVerwG vom 20.8.1992 Az. 4 C 54/98 NVwZ-RR 1993, 65; BayVGH vom 15.12.2010 Az. 2 B 09.2419 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1.4.2010, § 8 BauNVO RdNr. 46; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Auflage 2003, § 8 RdNr. 52; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Auflage 2010, § 8 BauNVO RdNr. 17).

    Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit von Vorhaben, die mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans übereinstimmen bzw. nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein zulässig sind oder jedenfalls - wie hier - im Weg einer Ausnahme zugelassen werden können, im Einzelfall ein (vgl. BVerwG vom 25.1.2007 Az. 4 C 1.06, BVerwGE 28, 118; vom 6.10.1989 Az. 4 C 14.87 BVerwGE 82, 343; BayVGH vom 15.12.2010 a.a.O.).

    Ein "trading-down-Effekt" liegt vor, wenn es auf Grund der Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und eines Rückgangs der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt durch Spielhallen zu einem Qualitätsverlust von Einkaufsstraßen und -zonen kommt (vgl. BayVGH vom 15.12.2010 a.a.O.; Brandenburg/Brunner, BauR 2011, 1851, 1857; Kaldewei, BauR 2009, 1227, 1228).

    Andernfalls ist das Ermessen zu Gunsten des Bauherrn auf Null reduziert (vgl. BayVGH vom 6.7.2005 a.a.O.; vom 15.12.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Die Frage des "trading-down-Effekts" stellt sich erst bei einer Überschreitung des vorgegebenen Rahmens nach § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG vom 15.12.1994 Az. 4 C 13/93 - NVwZ 1995, 698), bei Vorhaben in Plangebieten nach § 1 Abs. 2 BauNVO oder nach § 34 Abs. 2 BauGB, sowie bei der Bauleitplanung (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 Az. 4 BN 9/08 BRS 73 Nr. 26).

    Der Senat folgt dabei der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich die Frage, ab wann von einem "trading-down-Effekt" auszugehen ist, nicht allgemein, sondern nur mit Blick auf die Umstände des konkreten Einzelfalls beantworten lässt (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O.).

    Die soziale Wertigkeit des betroffenen Gebiets (vgl. zu diesem Aspekt bei einem Kerngebiet OVG Hamburg vom 12.12.2007 Az. 2 E 4/04.N BRS 73 Nr. 25 als Vorinstanz zu BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O.) trägt hier den städtebaulichen Erfahrungssatz vom "trading-down-Effekt" nicht.

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Die Absicht, einen Schadenersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen, kann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorher erledigten Verwaltungsakts nur dann begründen, wenn der Amtshaftungsprozess nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG vom 22.1.1998 Az. 2 C 4/97 NVwZ 1999, 404).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat, es sei denn, das Kollegialgericht wäre von einem falschen Sachverhalt ausgegangen (vgl. BVerwG vom 22.1.1998 a.a.O., vom 9.8.1990 Az. 1 B 94.90 BayVBl 1991, 26).

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Bei einem ausnahmefähigen Vorhaben ist deshalb die Ablehnung der ausnahmsweisen Zulassung nur dann ermessensgerecht, wenn besondere, nicht bereits von § 15 Abs. 1 BauNVO erfasste städtebauliche Gründe (vgl. BVerwG vom 17.12.1998 Az. 4 C 16/97 BVerwGE 108, 190; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., § 31 BauGB RdNr. 28) dem Vorhaben entgegenstehen.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Liegen die Rechtsvoraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme vor, dann erfordern das vom Gesetzgeber mit der Ausnahmeregelung des § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. den Ausnahmekatalogen der Baunutzungsverordnung verfolgte Ziel der städtebaulichen Flexibilität und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in aller Regel, dass die Ausnahme gewährt wird (vgl. BVerwG vom 19.9.2002 Az. 4 C 13/01 BVerwGE 117, 50).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH vom 2.4.1998 Az. III ZR 111/97 NVwZ 1998, 878) geht davon aus, dass eine schuldhafte Amtspflichtverletzung nicht in Betracht kommt, wenn ein Kollegialgericht aufgrund sorgfältiger Sachverhaltsfeststellung unter erschöpfender Würdigung die Rechtmäßigkeit der Amtstätigkeit bejaht hat.
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 54.66

    Schadensberechnung für eine geteilte wirtschaftliche Einheit landwirtschaftlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit von Vorhaben, die mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans übereinstimmen bzw. nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein zulässig sind oder jedenfalls - wie hier - im Weg einer Ausnahme zugelassen werden können, im Einzelfall ein (vgl. BVerwG vom 25.1.2007 Az. 4 C 1.06, BVerwGE 28, 118; vom 6.10.1989 Az. 4 C 14.87 BVerwGE 82, 343; BayVGH vom 15.12.2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Als "nähere Umgebung" in diesem Sinn ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 Az. IV C 9.77 BVerwGE 55, 369; vom 20.8.1998 Az. 4 B 79/98 BauR 1999, 32).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    (e) Auch wenn eine Nutzung bei Prüfung einzelner Tatbestandsmerkmale noch vertretbar wäre, können mehrere Merkmale zusammen zur qualitativen Unzulässigkeit des Vorhabens führen (vgl. dazu BVerwG vom 5.8.1983 Az. 4 C 96.79 BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977
    Eine nach § 8 Abs. 3 BauNVO im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässiges Entertainment-Center kann im konkreten Fall der Eigenart des Baugebiets hinsichtlich der Anzahl widersprechen, wenn dort bereits ein solcher Betrieb oder gar eine Mehrzahl vorhanden ist (vgl. für Bordelle BVerwG vom 25.11.1983 Az. 4 C 21.83 - juris).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 E 4/04
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09

    Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.1287

    Gewerbegebiet; Spielhalle; ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten;

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Hierfür könnte zwar sprechen, dass dem Kläger die nunmehr nach diesem Gesetz erforderliche Erlaubnis nach § 41 LGlüG nicht erteilt werden könnte, weil die Voraussetzungen des § 42 LGlüG nicht erfüllt sind, sodass er von der begehrten Baugenehmigung letztlich keinen Gebrauch machen könnte (so VG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2012 - 5 K 4749/10 -, ZfWG 2013, 142; ebenso BayVGH, Urt. v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 -, BayVBl 2013, 275; VG Gelsenkirchen, Urt. 17.01.2013 - 5 K 4936/11 -, ZfWG 2013, 226).
  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 2 ZB 12.368

    Antrag auf Zulassung der Berufung; fehlende Darlegung;

    Infolge des Inkrafttretens des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag hat sich daher für ihn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. auch BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl 2013, 275).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat, es sei denn, das Kollegialgericht wäre von einem falschen Sachverhalt ausgegangen (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1998 - 2 C 4/97 - NVwZ 1999, 404; B.v. 9.8.1990 - 1 B 94/90 - BayVBl 1991, 26; BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl 2013, 275).

  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 2 ZB 11.1775

    Antrag auf Zulassung der Berufung; fehlende Darlegung;

    Infolge des Inkrafttretens des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag hat sich daher für ihn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. auch BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl 2013, 275).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat, es sei denn, das Kollegialgericht wäre von einem falschen Sachverhalt ausgegangen (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1998 - 2 C 4/97 - NVwZ 1999, 404; B.v. 9.8.1990 - 1 B 94/90 - BayVBl 1991, 26; BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl 2013, 275).

  • VG Augsburg, 31.01.2013 - Au 5 K 12.1360

    Spielhalle

    Bei § 24 GlüStV und Art. 9 AGGlüStV handelt es sich um solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne des Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.2012 - Az. 2 B 12.1977 - juris Rn. 23).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2012 (U.v. 20.12.2012 - Az. 2 B 12.1977 - juris Rn. 23) hierzu ausgeführt, dass eine Ausnahme bei Vorliegen eines "atypischen Einzelfalles" in Betracht komme.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 10 A 2596/11

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Nutzungsänderung des

    vgl. zur nahezu wortgleichen Vorschrift des bayerischen Ausführungsgesetzes: Bayerischer VGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 B 12.1977 -, juris; zum Glückspielstaatsvertrag Schmitt, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 25 GlüStV Rn. 11.
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 2 B 17.1741

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von

    In jedem Fall könnte der sogenannte Trading-Down-Effekt nur innerhalb eines bestimmten Baugebiets relevant werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.4.2010 - 2 B 09.2419 - BauR 2011, 1143; U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51; U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl 2013, 275).
  • VG Augsburg, 09.03.2016 - Au 4 K 15.1371

    Wettbüro als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet

    Ein "Trading-Down-Effekt" liegt vor, wenn es aufgrund der Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und eines Rückgangs der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt durch Spielhallen zu einem Qualitätsverlust von Einkaufsstraßen und -zonen kommt (BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl. 2013, 275 - juris Rn. 40).
  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 4 K 20.168

    Antrag auf Baugenehmigung für eine Dachterrasse mit Zugangstreppe

    Meist führt die größere Nähe zu einer stärker prägenden Wirkung (BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - juris Rn. 28).
  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11

    Ausschluss von Vergnügungsstätten und damit auch von Spielhallen im gesamten

    Das Rechtsschutzinteresse ist dadurch jedoch nicht entfallen (so aber Bay. VGH Urt. v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977, VG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2012 - 5 K 4749/10 - und VG Gelsenkirchen, Urt. v. 17.01.2013 - 5 K 4936/11 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 11 ZB 14.856

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; beabsichtigter

    Dies betrifft Ausnahmen vom Verschuldensausschluss im Falle eines gewichtigen Pflichtverstoßes der Behörde auf höchster Ebene, im Falle einfacher, leicht zu beantwortender Rechtsfragen, bei Entscheidungen in einem summarischen gerichtlichen Verfahren, aber auch bei offensichtlichen Fehlern in der Entscheidung des Kollegialgerichts, z. B. wenn dieses von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - NVwZ 1999, 404; B.v. 9.8.1990 - 1 B 94.90 - BayVBl 1991, 26; BayVGH, U.v. 20.12.2012 - 2 B 12.1977 - BayVBl 2013, 275) oder wenn das Gericht die bestehende Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2010 - 7 B 09.2566 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 17.10.1985 - 2 C 42.83 - NVwZ 1986, 468 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 2 B 13.2492

    Spielothek; Baugenehmigung; Rücknahme; Ermessen

  • VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01189

    Baurecht Feststellungsklage im Haupt- und Verpflichtungsklage im Hilfsantrag;

  • VG München, 18.04.2013 - M 11 K 11.5077

    Spielotheken mit zwei Spielcentern (je 12 Spielgeräte bei je ca. 145 qm Fläche)

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5016
OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12 (https://dejure.org/2013,5016)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.03.2013 - 3 A 222/12 (https://dejure.org/2013,5016)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. März 2013 - 3 A 222/12 (https://dejure.org/2013,5016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstellung von Immissionsprognosen auf der Grundlage maximaler Emissionswerte bei Immanenz in dem Regelsystem und dem Genehmigungssystem des BImSchG (hier: Errichtung einer Windkraftanlage); Einstufung der näheren Umgebung eines Wohnanwesens als reines Wohngebiet i.R.e. ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erstellung von Immissionsprognosen auf der Grundlage maximaler Emissionswerte bei Immanenz in dem Regelsystem und dem Genehmigungssystem des BImSchG (hier: Errichtung einer Windkraftanlage); Einstufung der näheren Umgebung eines Wohnanwesens als reines Wohngebiet i.R.e. ...

  • ibr-online

    WKA-Immissionsprognose: Maximale Emissionswerte!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1156
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 447/11

    Erfolglose Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 6

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06. Juni 2012 - 5 K 447/11 - wird zurückgewiesen.

    Der gemäß §§ 124 Abs. 1, 124 a Abs. 4 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 06.06.2012 - 5 K 447/11 - hat in der Sache keinen Erfolg.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12
    BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12
    BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542.
  • OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10

    Windkraftanlage; Lärmimmissionen; Einwirkungen durch Infraschall; optisch

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12
    nur Beschluss vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, dokumentiert bei juris.
  • OVG Saarland, 23.01.2013 - 3 A 287/11

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12
    hierzu bereits in einem weiteren vom Kläger geführten Verfahren: Beschluss des Senats vom 23.1.2013 - 3 A 287/11 -, dokumentiert bei juris.
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 471/13

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

    Ausgehend davon ist der hier vom Beklagten zugrunde gelegte Mittelwert von 40 dB(A), der dem für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Wert entspricht, nicht zu beanstanden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2013 - 3 A 222/12 -, bei juris) Dieser Mittelwert wird ausweislich des Lärmprognosegutachtens der SGS TÜV GmbH vom 13.12.2010 eingehalten, da dieses für den IP 3 (K Straße 17), der etwas näher an den Windenergieanlagen liegt als das Grundstück der Kläger, von 39 dB(A) ausgeht.

    Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG; sie steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 - und vom 26.3.2013 - 3 A 222/12 - jeweils bei juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich -

    Ist die Einstufung der näheren Umgebung eines Wohnanwesens als reines Wohngebiet gerechtfertigt, so ist bei dessen Lage am Rande des Außenbereichs in der Regel eine Mittelwertbildung auf die gemäß Nr. 6.1 Buchst. d der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Werte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts gerechtfertigt (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 26. März 2013 - 3 A 222/12 - juris Rn. 30; HessVGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 6 B 2668/09 - juris Rn. 12, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 12 LA 174/12

    Ablehnung von Beweisanträgen durch das VG i.R.d. Genehmigung für die Errichtung

    Wenn - wie für den hier in Rede stehenden Anlagentyp Enercon E-82 E2 - nach Herstellerangaben eine Impulshaltigkeit K IN von 0 dB garantiert wird und auch anderweitig keine Erkenntnisse über eine generelle Impulshaltigkeit des betreffenden Typs vorliegen, besteht keine Notwendigkeit, in eine für eine solche Anlage erstellte Lärmprognose generell einen Impulszuschlag einzustellen (vgl. dazu auch: OVG Saarl., Beschl. v. 26.3.2013 - 3 A 222/12 -, juris).
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 474/13

    Nachbaranfechtung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen;

    Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG; sie steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 - und vom 26.3.2013 - 3 A 222/12 - jeweils bei juris).
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