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   OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11   

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https://dejure.org/2012,47750
OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,47750)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,47750)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,47750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 139 ZPO, § 812 BGB
    Klage eines Bauherrn auf Rückzahlung überzahlten Werklohns: Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag; pauschale Bezugnahme auf Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Rückforderungsanspruchs des Auftraggebers gegen den Werkunternehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Anforderungen an die Darlegung eines Rückforderungsanspruchs des Auftraggebers gegen den Werkunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschale Bezugnahme auf Anlagen: Klage unschlüssig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Prozessuales: Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf Anlagen führt zur Unschlüssigkeit der Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale Bezugnahme auf Anlagen: Klage unschlüssig! (IBR 2013, 321)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1453
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag zur Begründung des Klageanspruchs schlüssig, wenn die Klägerin Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom13.08.1997, VIII ZR 246/96, BGH, Urteil vom 18.05.1999, X ZR 158/97, zitiert nach juris).

    Auch insoweit trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast, dass die Vermögensvermehrung auf Beklagtenseite ohne Rechtsgrund erfolgte (BGH, Urteil vom 18.05.1999, X ZR 158/97).

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag zur Begründung des Klageanspruchs schlüssig, wenn die Klägerin Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom13.08.1997, VIII ZR 246/96, BGH, Urteil vom 18.05.1999, X ZR 158/97, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Allgemein gilt, dass die geordnete Darstellung der Tatsachen nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 130 Rn. 9, BGH II ZR 111/05, BGH, V ZB 29/01, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    So führten der BGH mit Urteil vom 30.09.2004 (VII ZR 187/03) und das OLG Brandenburg mit Urteil vom 24.01.2007 ( 4 U 123/06) aus, dass der Auftraggeber schlüssig und substantiiert vortragen muss, warum er glaubt den Auftraggeber überzahlt zu haben, beziehungsweise, wieso sich aus der Schlussrechnung ein Überschuss ergibt, oder nach einer vorzunehmenden Korrektur jedenfalls ergeben muss.
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Allgemein gilt, dass die geordnete Darstellung der Tatsachen nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. § 130 Rn. 9, BGH II ZR 111/05, BGH, V ZB 29/01, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 130/06

    Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers eines Architekten auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH ( Urteil vom 22.11.2007, VII ZR 130/06) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2007 - 4 U 123/06

    Architektenvertrag mit vereinbarten Abschlagszahlungen: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    So führten der BGH mit Urteil vom 30.09.2004 (VII ZR 187/03) und das OLG Brandenburg mit Urteil vom 24.01.2007 ( 4 U 123/06) aus, dass der Auftraggeber schlüssig und substantiiert vortragen muss, warum er glaubt den Auftraggeber überzahlt zu haben, beziehungsweise, wieso sich aus der Schlussrechnung ein Überschuss ergibt, oder nach einer vorzunehmenden Korrektur jedenfalls ergeben muss.
  • OLG Hamm, 14.06.1995 - 12 U 142/94

    Gesamtheit von Abschlagsrechnungen als Schlußrechnung; Umdeutung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2012 - 1 U 105/11
    In der Regel genügt die bloße Bezugnahme auf Ausführungen von den zu den Akten genommenen Unterlagen nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (OLG Hamm, Urteil vom 14.06.1995, 12 U 142/94, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Im Übrigen muss die Klägerin vortragen, was sie auf entsprechenden Hinweis jeweils weiter vorgetragen hätte, um ihre Rüge schlüssig zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.2008, I ZB 72/07, BGHReport 2009, 35 f., juris Rn12; OLG Düsseldorf, BauR 2013, 123 ff., juris LS6; OLG Zweibrücken, BauR 2013, 1453 f., juris Rn33).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 23 U 80/14

    Umfang der Beauftragung eines Architekten

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2013 - IX ZR 299/12, BeckRS 2014, 00765; Urt. v. 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.2014 - 22 U 37/14, BauR 2015, 495; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012 - 1 U 105/11, BauR 2013, 1453).
  • LG Bremen, 02.11.2023 - 2 S 258/20

    Formelle Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhungsverlangen

    Es genügt jedoch dem im Zivilprozess vorherrschenden Beibringungsgrundsatz nicht, pauschal auf Anlagen Bezug zu nehmen (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17; OLG Zweibrücken, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2014 - I-22 U 37/74).

    Wie bereits dargestellt, genügt ein Vortrag, welcher pauschal auf Anlagen Bezug nimmt, dem Beibringungsgrundsatz nicht (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 213/17; OLG Zweibrücken, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2014 - I-22 U 37/74).

  • KG, 27.04.2018 - 7 U 98/15

    Anforderungen an den Sachvortrag im Honorarprozess

    Im Hinblick darauf genügt es etwa bei der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs regelmäßig nicht, unter Darlegung eines Vertragsverhältnisses lediglich auf gestellte Rechnungen Bezug zu nehmen und insofern dem Gericht deren Durchsicht zwecks Ermittlung erheblicher Tatsachen anheimzugeben, um die Begründetheit einer Leistungsvergütung darzulegen (vgl. BGH, NJW 2008, 69 [71]; OLG Zweibrücken, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11 -, BeckRS 2013, 15507).
  • AG Gelsenkirchen, 31.05.2016 - 211 C 348/15

    Auszugsübergabeprotokoll ohne Beanstandung = Einverständnis mit Mietereinbauten!

    Die pauschale Bezugnahme auf zu den Akten gereichte Unterlagen ersetzt genügt nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (vgl. BGH Beschl. v. 21.3.2013 - Az: VII ZR 210/12; Nichtzulassungsbeschluss zu OLG Zweibrücken, Urteil v. 20.6.2012 - Az: 1 U 105/11; OLG Hamm Urteil vom 14. Juni 1995 - 12 U 142/94).
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 3 U 115/12

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung von Restwerklohn nach erfolgter

    Denn allgemein gilt, dass die geordnete Darstellung von Tatsachen nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann, d. h. die bloße Bezugnahme auf Ausführungen von zu den Akten genommenen Unterlagen genügt nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag (BGH, V ZB 29/01, Beschluss vom 27.09.2011, Rn. 6; BGH, II ZR 111/05, Urteil vom 02.07.2007, Rn. 25; OLG Zweibrücken, 1 U 105/11, Urteil vom 20.06.2012, Rn. 25 m. w. N. - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stade, 27.03.2014 - 4 O 66/13

    Werklohn; Abschlagzahlung; Überzahlung; Rückforderung; Hinweispflichten;

    Die bloße Darlegung des unstreitig gezahlten und des aus ihrer Sicht bloß geschuldeten Gesamtbetrages genügt zur hinreichenden Substantiierung jedoch offensichtlich nicht (OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012, 1 U 105/11, zit. nach juris).
  • AG Schleiden/Eifel, 16.12.2020 - 20 C 30/20
    Eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen kann eine geordnete Darstellung der Tatsachen nicht ersetzen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. Juni 2012 - 1 U 105/11).
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