Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2012 - 5 U 1551/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39690
OLG Koblenz, 17.10.2012 - 5 U 1551/11 (https://dejure.org/2012,39690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2012 - 5 U 1551/11 (https://dejure.org/2012,39690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 5 U 1551/11 (https://dejure.org/2012,39690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der mündlichen Anhörung eines Privatgutachters gem. §§ 411 Abs. 3, 414 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der mündlichen Anhörung eines Privatgutachters gem. §§ 411 Abs. 3 , 414 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtliche Sachaufklärung trotz Privatgutachten notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 28.06.2000 - 12 U 35/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2012 - 5 U 1551/11
    Besitzt das Gericht diese Sachkunde nicht, darf es von der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht absehen (OLGR Naumburg 2001, 249 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15
    Dies kann insbesondere bei offensichtlichem Übergehen von Beweisangeboten der Fall sein (vergleiche OLG München, a.a.O., OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2012, 5 U 1551/11; OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2014, 5 U 716/14; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38928
BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12 (https://dejure.org/2012,38928)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12 (https://dejure.org/2012,38928)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - IX ZB 84/12 (https://dejure.org/2012,38928)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 GVG, § 2 Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b ArbGG, § 129 InsO, §§ 129 ff InsO
    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an eine Sozialeinrichtung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zivilrechtsweg für Klage aus Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an Sozialeinrichtung des privaten Rechts

  • zvi-online.de

    GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6; InsO §§ 129 ff.
    Zivilrechtsweg für Klage aus Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an Sozialeinrichtung des privaten Rechts

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des Arbeitsgebers an eine Sozialeinrichtung

  • rechtsportal.de

    GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6, 4 Buchst. b

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Klage gegen Zusatzversorgung des Baugewerbes: Zuständigkeit?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit bei Klage auf Rückgewähr der an eine Zusatzversorgungskasse geleisteten Beiträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insovelnzanfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte bei Insolventanfechtung gegenüber privatrechtlichen Sozialeinrichtungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2524
  • MDR 2013, 175
  • NZA 2013, 694
  • NZI 2013, 147
  • WM 2013, 91
  • DB 2012, 2928
  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.07.2009 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
    Dieser Würdigung stehe nicht der Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) entgegen, weil diese Entscheidung ausdrücklich nur die Klärung des Rechtswegs für eine Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer betreffe.

    Da der Vertragsarbeitgeber die aus der Arbeitgeberstellung fließenden Rechte und Pflichten nicht mehr ausüben kann, fallen sie dem Insolvenzverwalter zu (Beschluss vom 27. September 2010, GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105 Rn. 16, 18).

    Dies würde die tunlichst zu vermeidende Gefahr eines gespalteten Rechtsweges bergen (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Juli 2009 - GmS-OGB 1/09, ZIP 2009, 1687 Rn. 2).

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
    Dieser Würdigung stehe nicht der Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) entgegen, weil diese Entscheidung ausdrücklich nur die Klärung des Rechtswegs für eine Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer betreffe.

    Da der Vertragsarbeitgeber die aus der Arbeitgeberstellung fließenden Rechte und Pflichten nicht mehr ausüben kann, fallen sie dem Insolvenzverwalter zu (Beschluss vom 27. September 2010, GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105 Rn. 16, 18).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
    Der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch aus § 143 InsO ist generell ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt und außerhalb der Insolvenz geltende allgemeine Regelungen verdrängt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998 Rn. 5).

    Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998; zustimmend BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 13).

  • BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12

    Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
    Diese Rechtsauffassung wird in der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geteilt (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 11, 13; vgl. Kahlert ebendort, S. 2075 f; Schmittmann, EWiR 2012, 701; Tillmann AO-StB 2012, 327 f).

    Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998; zustimmend BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 13).

  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
    (3) Überdies entnehmen der Gemeinsame Senat und das Bundesarbeitsgericht der Vorschrift des § 108 Abs. 1 InsO, nach deren Inhalt Arbeitsverträge mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen, einen maßgeblichen Wertungsgesichtspunkt für den Übergang der Arbeitgeberfunktion von dem Schuldner auf den Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen gegen Arbeitnehmer (vgl. Gemeinsamer Senat, aaO Rn. 18; BAG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 5 AZB 43/07, ZIP 2008, 1499 Rn. 6 f).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
    An vorliegendem Rechtsstreit ist der Kläger indessen nicht in seiner Rolle als faktischer Arbeitgeber beteiligt, weil die angefochtenen Zahlungen ihre Grundlage nicht in den von der Schuldnerin eingegangenen Arbeitsverhältnissen, sondern in dem für sie maßgeblichen - nach Verfahrenseröffnung weiter verbindlichen - Tarifvertrag finden (vgl. BAG, Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 150/86, ZIP 1987, 727, 728).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

    Dieser Anspruch entstand mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, NZI 2011, 323 Rn. 6; vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, NZI 2013, 147 Rn. 6; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, NZI 2013, 393 Rn. 12).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

    Der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch ist generell ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch aus § 143 InsO, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt und außerhalb der Insolvenz geltende allgemeine Regelungen verdrängt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998 Rn. 5; vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, WM 2013, 91 Rn. 6).

    Es handelt sich um einen originären gesetzlichen Anspruch, der mit der Insolvenzeröffnung entsteht, dem Insolvenzverwalter vorbehalten und mit dessen Amt untrennbar verbunden ist (BGH, Beschluss vom 24. März 2011, aaO Rn. 6; vom 6. Dezember 2012, aaO).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2019 - 13 U 210/17

    Keine "Demnächst-Zustellung" bei durch Übersetzung der Klageschrift verzögerter

    Dieser Anspruch entsteht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 24.3.2011, IX ZB 36/09; vom 6.12.2012, IX ZB 84/12; vom 7.2.2013, IX ZB 286/11), denn vorher kann der Anspruch nicht als ein Recht der Insolvenzmasse entstehen.
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der Anfechtungsrechtsstreit als bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreit gemäß § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte (BGH 24. März 2011 - IX ZB 36/09 - Rn. 5; iE ebenso BFH 5. September 2012 - VII B 95/12 - Rn. 11, BFHE 238, 325; BGH 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12 - Rn. 6) , wenn - wie hier - die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nicht gegeben ist.
  • LAG Hamm, 16.12.2013 - 2 Ta 348/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Für die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und der Finanzverwaltung des Landes, die den Anspruch des Insolvenzverwalter auf Rückgewähr der vom Finanzamt eingezogenen Lohnsteuern nach § 143 InsO zum Gegenstand haben, ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12, NZA 2013, 694 und BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 36/09, NJW 2011, 1365 zur Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Zivilgerichten für Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr der Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung bzw. der Sozialversicherungsbeiträge an einen Sozialversicherungsträger).

    Der Insolvenzverwalter handelt materiell-rechtlich wie prozessual im eigenen Namen und aus eigenem Recht, jedoch mit Wirkung für und gegen die Masse (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 36/09, NJW 2011, 1365; BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12, NZA 2013, 694).

    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe, die von den Besonderheiten des Arbeitsrechts, vor allem der Schutzbestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes überlagert wird, ist daher auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, sodass es bei der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten verbleibt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 36/09, NJW 2011, 1365 zur Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen den Sozialversicherungsträger, BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12, NZA 2013, 694 zur Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten nach Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung; zust. dazu Hess EWiR 2013, 69 und OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2003 27 W 2/03, NZI 2004, 34; Gehrlein BB 2013, 1923, 1937, MünchKomm/Kirchhof § 146 InsO Rdnr. 30 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14

    Klage des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Zinszahlung:

    a) Der geltend gemachte insolvenzrechtliche Zahlungsanspruch ist - was auch der Beklagte nicht in Abrede stellt - auf dem vom Kläger beschrittenen Zivilrechtsweg zu prüfen ist (vgl. z. B.: BGH, NJW 2011, 1365; ZInsO 2013, 30; BFHE 238, 325 und 526).
  • OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17

    Gerichtsstandsbestimmung: Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für

    Bei dem Rückgewähranspruch handelt es sich um einen originären gesetzlichen Anspruch, der mit Insolvenzeröffnung entsteht und der dem Insolvenzverwalter vorbehalten ist, mit dessen Amt er untrennbar verbunden ist (vgl. BGH NJW 2011, 1365, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH ZIP 2012, 2524, zitiert nach juris, Tz. 6).

    Diese Argumentation mit arbeitsrechtlichen Überlegungen gilt nur für das Verhältnis der ordentlichen Gerichte und der Arbeitsgerichtsbarkeit und ist nicht ohne Weiteres auf andere Fragestellungen übertragbar (BGH NJW 2011, 1365, zitiert nach juris, Tz. 14 f.; BGH ZIP 2012, 2524, zitiert nach juris, Tz. 7 ff.).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZB 111/12

    Rechtsweg bei der insolvenzrechtlichen Anfechtung von Beitragszahlungen eines

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, ist für die Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, ZIP 2012, 2524; vom 12. Dezember 2012 - IX ZB 58/12, nv).

    Diese Rechtsauffassung wird von der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geteilt (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012, aaO Rn. 6; BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 11, 13).

  • OLG Stuttgart, 10.12.2014 - 4 U 129/14

    Insolvenzverfahren: Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile auf

    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nach § 51 SGG liegt nicht vor (vgl. BGH, NJW 2011, 1365 Rn. 4 ff.; WM 2013, 91 Rn. 6; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 51 Rn. 39 "Insolvenzanfechtungsklagen").
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 275/13

    Insolvenzanfechtung: Entstehung eines aufschiebend bedingten Anfechtungsanspruchs

    Der Anfechtungsanspruch entsteht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (RGZ 30, 71, 74; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - V ZR 96/53, BGHZ 15, 333, 337; vom 9. Juli 1987 - IX ZR 167/86, BGHZ 101, 286, 288; Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 10; vom 23. September 2010 - IX ZB 204/09, NZI 2011, 73 Rn. 11; vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998 Rn. 6; vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, WM 2013, 91 Rn. 6; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, WM 2013, 472 Rn. 12).
  • BGH, 12.12.2012 - IX ZB 58/12

    Rechtsweg im Falle einer insolvenzrechtlichen Anfechtung von Beitragszahlungen

  • LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Klage aufgrund eines

  • ArbG Detmold, 03.07.2013 - 3 Ca 192/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Insolvenzanfechtung der Zahlung von Lohn- und

  • LG Wuppertal, 02.02.2016 - 2 O 232/15

    Prozessrechtliche Einordnung des Anspruchs des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr

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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37466
BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12 (https://dejure.org/2012,37466)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2012 - III ZR 285/12 (https://dejure.org/2012,37466)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - III ZR 285/12 (https://dejure.org/2012,37466)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 517 ZPO, § 548 ZPO
    Verlustigerklärung des Rechtsmittels: Vorzeitige Einlegung der Revision unter der Bedingung der Zulassung im noch nicht zugestellten Urteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenlast für eine Revision bei vorheriger Vermeidbarkeit durch Einhaltung der Zeitvorgaben in § 315 Abs. 2 ZPO und der Fünf-Monatsfrist des § 548 Hs. 2 2. Alt. ZPO durch das Berufungsgericht

  • rewis.io

    Verlustigerklärung des Rechtsmittels: Vorzeitige Einlegung der Revision unter der Bedingung der Zulassung im noch nicht zugestellten Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kostenlast für eine Revision bei vorheriger Vermeidbarkeit durch Einhaltung der Zeitvorgaben in § 315 Abs. 2 ZPO und der Fünf-Monatsfrist des § 548 Hs. 2 2. Alt. ZPO durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verkündetes Urteil wird nicht zugestellt: Was ist zu beachten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkündetes Urteil wird nicht zugestellt: Was ist zu beachten? (IBR 2014, 1352)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Insoweit ist daran festzuhalten, dass die Einlegung der Revision nicht - genauso wenig wie die Einlegung einer Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51, BGHZ 4, 54, 55; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2048 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, NJW 1999, 2823; OLG Frankfurt MDR 2011, 190, 191) - von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden kann.
  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Da die Zulassung der Revision aber nicht zwingend in den Tenor aufgenommen und verkündet werden muss, sondern der Ausspruch auch erst in den Gründen enthalten sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189; BGH, Urteil vom 10. März 1956 - IV ZR 268/55, NJW 1956, 831; siehe auch MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 543 Rn. 30), konnte die Beklagte anhand des Tenors nicht erkennen, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel möglich war, was dazu geführt hat, dass sie im Hinblick auf die Frist des § 548 ZPO vorsorglich Revision eingelegt hat.
  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 268/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Da die Zulassung der Revision aber nicht zwingend in den Tenor aufgenommen und verkündet werden muss, sondern der Ausspruch auch erst in den Gründen enthalten sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 189; BGH, Urteil vom 10. März 1956 - IV ZR 268/55, NJW 1956, 831; siehe auch MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 543 Rn. 30), konnte die Beklagte anhand des Tenors nicht erkennen, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel möglich war, was dazu geführt hat, dass sie im Hinblick auf die Frist des § 548 ZPO vorsorglich Revision eingelegt hat.
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87

    Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Insoweit ist daran festzuhalten, dass die Einlegung der Revision nicht - genauso wenig wie die Einlegung einer Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51, BGHZ 4, 54, 55; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2048 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, NJW 1999, 2823; OLG Frankfurt MDR 2011, 190, 191) - von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden kann.
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Insoweit ist daran festzuhalten, dass die Einlegung der Revision nicht - genauso wenig wie die Einlegung einer Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51, BGHZ 4, 54, 55; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2048 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, NJW 1999, 2823; OLG Frankfurt MDR 2011, 190, 191) - von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden kann.
  • OLG Dresden, 26.05.2004 - 12 U 1793/03

    Verfahrensrecht - Bedingungsvorbehalt bei Berufung gegen nicht erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Mai 2004 (IBR 2004, 471) darauf verweist, dass sich das Rechtsmittelverfahren gegebenenfalls stillschweigend erledigt habe und es insoweit keiner Entscheidung nach §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO bedürfe, folgt dem der Senat nicht.
  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10

    Nichterhebung von Gerichtskosten für die Berufungsinstanz: Vorzeitige Einlegung

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
    Insoweit ist daran festzuhalten, dass die Einlegung der Revision nicht - genauso wenig wie die Einlegung einer Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51, BGHZ 4, 54, 55; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2048 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, NJW 1999, 2823; OLG Frankfurt MDR 2011, 190, 191) - von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38648
OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12 (https://dejure.org/2012,38648)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.10.2012 - 3 W 139/12 (https://dejure.org/2012,38648)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 3 W 139/12 (https://dejure.org/2012,38648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit der Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen wegen Parteirolle eines der Handelsrichter der Kammer

  • ibr-online

    Richterablehnung noch im Hauptsacheprozess?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer des Klägers Kammermitglied - Vorsitzende auch befangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung des Richters des selbständigen Beweisverfahrens noch im Hauptsacheprozess? (IBR 2013, 1171)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 383
  • MDR 2013, 365
  • BauR 2013, 513
  • BauR 2013, 645
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12
    Zwar ist die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2006, 2776) zu Recht davon ausgegangen, dass eine Prozesspartei ihr Ablehnungsrecht auch dann verlieren kann, wenn sie hiervon in einem vorangegangenen Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters können dabei nur objektive Gründe rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH NJW 2011, 1358 ).
  • OLG Celle, 17.03.2009 - 9 W 20/09
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12
    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass ein solches berufliches, besonderes Näheverhältnis regelmäßig ein objektiver Grund für das Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Richters darstellt (OLG Celle, Beschl. V. 17.3.2009, 9 W 20/09; OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 1958; Gehrlein in MÜKo-ZPO, 3. Aufl., § 43 Rn 12).
  • OLG Frankfurt, 04.01.1984 - 11 W 67/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12
    Die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren sind solche des Rechtsstreits (§ 91 Abs. 1 ZPO), so dass eine gesonderte Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung entbehrlich sind (OLG Frankfurt MDR 1984, 408 ; Zöller /Vollkommer ZPO § 46 Rn 20).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06

    Richterablehnung: Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden wegen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12
    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass ein solches berufliches, besonderes Näheverhältnis regelmäßig ein objektiver Grund für das Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Richters darstellt (OLG Celle, Beschl. V. 17.3.2009, 9 W 20/09; OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 1958; Gehrlein in MÜKo-ZPO, 3. Aufl., § 43 Rn 12).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07

    Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12
    Diese Voraussetzung ist jedenfalls bei der Richterablehnung (zur unterlassenen Ablehnung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. V. 9.10.2007, 5 W 253/07) im Verhältnis zwischen dem selbständigen Beweisverfahren und dem nachfolgenden Hauptsacheprozess nicht erfüllt.
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Da eine solche Zugehörigkeit auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch für die Zukunft angelegt ist, kann sie die Besorgnis begründen, dieses Verhältnis könnte unter Umständen zu einer zumindest unbewussten Solidarisierung mit negativer Auswirkung auf die Behandlung der Sache führen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 7 mwN; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1185; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 392, 393; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2013, 383).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

    Auf die ergänzend zur Untermauerung des Rechtsstandpunktes des Antragstellers angeführte Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 3 W 139/12 -, juris) und des VerfGH Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. Januar 2014 - VGH B 35/12 -, juris) kommt es daher nicht entscheidungserheblich an.
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2014 - 3 W 16/14

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis gegenüber der zusammen mit der Ehefrau

    Es entspricht der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass ein solches berufliches besonderes Näheverhältnis regelmäßig ein objektiver Grund für das Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Richters darstellt (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2012, 3 W 139/12; OLG Celle, Beschl. V. 17.3.2009, 9 W 20/09; OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 1958; Gehrlein in MÜKo-ZPO, 3. Aufl., § 43 Rn 12).
  • OLG Rostock, 18.11.2014 - 4 W 37/14

    Geschäftsführer einer Partei zugleich Handelsrichter in derselben Kammer:

    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass die Besorgnis einer Partei, dieses Verhältnis könne trotz allseits besten Willens unter Umständen zumindest unbewusste Solidarisierungseffekte auslösen und die Behandlung und Entscheidung zur Sache zur ihren Ungunsten beeinflussen, als objektiver und vernünftiger Grund für eine Ablehnung anzuerkennen ist (u.a. OLG Hamm, MDR 1978, 583; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1185; OLG Zweibrücken, MDR 2013, 365; Zöller - ZPO, 30. Auflage, § 42 Rdn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.08.2012 - 5 W 445/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37829
OLG Koblenz, 16.08.2012 - 5 W 445/12 (https://dejure.org/2012,37829)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.2012 - 5 W 445/12 (https://dejure.org/2012,37829)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 2012 - 5 W 445/12 (https://dejure.org/2012,37829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Verfahren bei unterbliebener Anhörung des Gegners im selbständigen Beweisverfahren zur Person des Sachverständigen

  • ibr-online

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 171
  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.08.2012 - 5 W 445/12
    Der Beschwerdewert war in Anlehnung an die Streitwertfestsetzung für die Ablehnung eines Sachverständigen mit 1/3 des Hauptsachewertes festzusetzen (vgl. BGH AGS 2004, 159).
  • BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21

    Ästhetische Behandlung

    Wenn der Antragsgegner, wie dies in Fällen der vorliegenden Art üblich ist, vor der Anordnung nicht gehört worden ist, hat das Gericht jedoch auf eine Gegenvorstellung hin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens auch im Lichte des Gegenvorbringens erfüllt sind (vgl. allgemein OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2012 - 5 W 445/12, MDR 2013, 171; zu Besichtigungsverfahren Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl. 2023, Kap. B Rn. 182; Cepl/Voß/Hahn, 3. Aufl. 2022, ZPO § 490 Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37529
OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12 (https://dejure.org/2012,37529)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.11.2012 - 14 W 622/12 (https://dejure.org/2012,37529)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. November 2012 - 14 W 622/12 (https://dejure.org/2012,37529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Niederschlagung von Sachverständigenkosten bei erfolgreicher Ablehnung! (IBR 2013, 1071)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 16.11.2005 - 14 W 713/05

    Kostenansatzerinnerung gegen die Vergütung des abgelehnten Sachverständigen:

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Unverwertbarkeit auf einer erfolgreichen Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beruht (Senat OLGR Koblenz 2006, 223; OLGR Zweibrücken 2008, 33).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Einen "leichten Verfahrensverstoß", der nicht ausreichen würde, um von der Erhebung von Kosten abzusehen (BGH MDR 2005, 956 ), hat das Landgericht zu Unrecht mit einem Übersehen bei der alltäglich zu bewältigenden Arbeitslast begründet und dabei völlig unberücksichtigt gelassen, dass das Landgericht zuvor deutliche und wiederholte Interventionen der Parteien entweder nicht erwogen oder nicht zur Kenntnis genommen hat.
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 6 W 82/07

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen bei grob fahrlässig herbeigeführter

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne Rücksicht auf die fachliche Qualität seiner Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; OLG Naumburg 10 W 15/07 - Beschluss vom 18.07.2007; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • OLG Jena, 14.05.2008 - 4 W 218/08

    Zur Aberkennung einer Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne Rücksicht auf die fachliche Qualität seiner Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; OLG Naumburg 10 W 15/07 - Beschluss vom 18.07.2007; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 15/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne Rücksicht auf die fachliche Qualität seiner Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; OLG Naumburg 10 W 15/07 - Beschluss vom 18.07.2007; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2007 - 6 W 34/06

    Sachverständigenentschädigung: Verlust des Entschädigungsanspruchs bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Unverwertbarkeit auf einer erfolgreichen Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beruht (Senat OLGR Koblenz 2006, 223; OLGR Zweibrücken 2008, 33).
  • LG Wuppertal, 21.11.2006 - 6 T 650/06

    Voraussetzungen für das Entfallen eines Entschädigungsanspruchs eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2012 - 14 W 622/12
    Es ist anerkannt, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne Rücksicht auf die fachliche Qualität seiner Leistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung aus der Staatskasse hat, wenn seine Arbeit prozessual unverwertbar ist und er dies, bedingt durch grob fahrlässige Versäumnisse, zu vertreten hat (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 2008, 760; OLG Naumburg 10 W 15/07 - Beschluss vom 18.07.2007; LG Wuppertal VersR 2007, 1675; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 8 JVEG Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 29.12.2014 - 6 W 64/14

    Entfallen des Vergütungsanspruchs des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Schon danach konnte der Sachverständige seinen Vergütungsanspruch jedenfalls dann verlieren, wenn das Gutachten unverwertbar war und er dies mindestens durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hatte (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2012, 14 W 622/12 - [...] Rn. 6; KG MDR 2010, 719; Meyer/Höver/ Bach, JVEG 24. Aufl. § 8 Rdn. 8.29 ff., Hartmann, Kostengesetze 42. Aufl. § 8 JVEG Rn. 8 ff.).

    Sollte dies wegen Eintritt der Verjährung nicht möglich sein, könnte dies auch hier den Parteien nach § 21 GVG nicht entgegengehalten werden (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2012, 14 W 622/12 - [...] Rn. 8 ff.).

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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37982
LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12 (https://dejure.org/2012,37982)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26.11.2012 - 3 O 237/12 (https://dejure.org/2012,37982)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26. November 2012 - 3 O 237/12 (https://dejure.org/2012,37982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Fehler bei der Überwachung eines Bauvorhabens im Zusammenhang mit einem Projektcontollingvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 29
    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Fehler bei der Überwachung eines Bauvorhabens im Zusammenhang mit einem Projektcontollingvertrag

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Bauüberwachung: Welches Gericht ist für AG-Klage zuständig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der örtliche Gerichtsstand und die Anzahl der Baubegehungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wo ist Projektsteuerer/-controller zu verklagen? (IBR 2013, 126)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 268
  • BauR 2013, 513
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Hier kommt es darauf an, wo im Einzelfall der Schwerpunkt der von dem Architekten geschuldeten einheitlichen Werkleistung liegt (vgl. BGH NJW 2001, 1936 Tz. 29 f.).

    Verpflichtet sich der Architekt, die Planung und die vollständige Bauaufsicht für ein Bauvorhaben zu erbringen, liegt der Schwerpunkt seiner Leistung am Ort des Bauwerkes (BGH NJW 2001, 1936 Tz. 30).

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Bei gegenseitigen Verträgen ist der Erfüllungsort grundsätzlich für jede der gegenseitigen Verpflichtungen gesondert zu bestimmen und nicht notwendig einheitlich (BGHZ 157, 20, 23).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 112/06

    Anwendbarkeit der HOAI auf Projektsteuerungsleistungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Die HOAI gilt für derartige Leistungen auch grundsätzlich nicht (vgl. für den Projektsteuerungsvertrag BGH BauR 2007, 724 Tz. 18).
  • LG Heidelberg, 18.12.2006 - 2 O 245/06

    Örtlich zuständiges Gericht für eine Schadenersatzklage gegen den bauplanenden

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Wird jedoch neben der Planung lediglich ein eher untergeordneter Teil der Bauüberwachung übernommen, so liegt der Schwerpunkt der Leistung im Büro des Architekten (LG Heidelberg, Beschl. vom 18.12.2006 - 2 O 245/06 - NJW-RR 2007, 1030 - künstlerische Oberleitung gem. § 15 Abs. 3 HOAI a.F., d.h. Überwachen der Herstellung des Bauobjektes hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 21 AR 76/97
    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Die Beklagte ist ungeachtet des auf Antrag der Klägerin am Gerichtsstand Heidelberg durchgeführten selbständigen Beweisverfahrens nicht gehindert, im vorliegenden Hauptsacheprozess die Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit zu erheben (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 486 ZPO Rn. 4; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1610).
  • OLG Köln, 12.05.2010 - 8 W 34/10

    Erfüllungsort bei einem Architektenvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.11.2012 - 3 O 237/12
    Sind im Rahmen eines Projektsteuerungs- und Baubetreuungsvertrages im Wesentlichen Beratungs- und Kontrollleistungen zu erbringen, so werden diese, auch wenn sie durchaus einen Bezug zum Ort der Baustelle haben, schwerpunktmäßig im Büro des Auftragnehmers erbracht (OLG Köln, Beschl. v. 12.05.2010 - 8 W 34/10 - BauR 2010, 1112 Tz. 2).
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