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   BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15   

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https://dejure.org/2015,39804
BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15 (https://dejure.org/2015,39804)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - VII ZR 77/15 (https://dejure.org/2015,39804)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - VII ZR 77/15 (https://dejure.org/2015,39804)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 145 BGB, §§ 145 ff BGB, Art 103 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Werklohnprozess: Verwendung einer Rechnung zum Vorsteuerabzug als Indiz für Vertragsschluss; Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für die Durchführung von Renovierungsarbeiten vor der Eröffnung eines gastronomischen Betriebs; Nachweis der Nichtberücksichtigung eines für eine Partei im Zivilprozess günstigen Beweisergebnisses im Rahmen einer behaupteten Verletzung ...

  • rewis.io

    Werklohnprozess: Verwendung einer Rechnung zum Vorsteuerabzug als Indiz für Vertragsschluss; Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für die Durchführung von Renovierungsarbeiten vor der Eröffnung eines gastronomischen Betriebs; Nachweis der Nichtberücksichtigung eines für eine Partei im Zivilprozess günstigen Beweisergebnisses im Rahmen einer behaupteten Verletzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet: Indiz für Vertragsschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das übergangene Beweisergebnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet: Indiz für Vertragsschluss! (IBR 2016, 122)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 713
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - VIII ZR 88/11 Rn. 9; Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, NJW-RR 2010, 495 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn.13).

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen für eine Partei günstigen Beweisergebnisses bedeutet, dass das Berufungsgericht erhebliches Vorbringen dieser Partei übergangen und damit deren verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, NJW-RR 2010, 495 Rn. 6).

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des betreffenden Vorbringens erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - VII ZR 282/14 Rn. 18; Beschluss vom 8. Juli 2010 - VII ZR 195/08, BauR 2010, 1792 Rn. 8; Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003 Rn. 3).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 195/08

    Revisionszulassung im Werklohnprozess: Gehörsverstoß bei fehlender Sinnerfassung

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des betreffenden Vorbringens erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - VII ZR 282/14 Rn. 18; Beschluss vom 8. Juli 2010 - VII ZR 195/08, BauR 2010, 1792 Rn. 8; Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003 Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

    Rechtliches Gehör im Berufungsverfahren: Ladung des neuen Sachverständigen auf

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - VIII ZR 88/11 Rn. 9; Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, NJW-RR 2010, 495 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn.13).
  • BGH, 11.10.2011 - VIII ZR 88/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen nicht ausreichender

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - VIII ZR 88/11 Rn. 9; Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, NJW-RR 2010, 495 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn.13).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 222/10

    Auslegung eines Bauvertrages: Berücksichtigung des nachträglichen Verhaltens

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Es hat nicht hinreichend erwogen, dass die Verwendung der genannten Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs seitens der Beklagten ein Indiz (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 222/10, ZfBR 2012, 138 f., juris Rn. 9) für einen Vertragsabschluss zwischen den Parteien darstellt, weil die Berechtigung zum Vorsteuerabzug voraussetzt, dass die Umsatzsteuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen geschuldet ist, die vom Rechnungsaussteller für das Unternehmen des den Vorsteuerabzug Ausübenden ausgeführt worden sind, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG.
  • BGH, 04.11.2015 - VII ZR 282/14

    VOB-Einheitspreisvertrag: Inhaltskontrolle für formularmäßigen Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15
    Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des betreffenden Vorbringens erfassenden Wahrnehmung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - VII ZR 282/14 Rn. 18; Beschluss vom 8. Juli 2010 - VII ZR 195/08, BauR 2010, 1792 Rn. 8; Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003 Rn. 3).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Die Beklagtenseite machte sich die Angabe des Sachverständigen im Termin als für sie positives Ergebnis der Beweisaufnahme zwar im Zweifel zu Eigen (dazu beispielsweise BGH, Beschluss vom 03.12.2015, VII ZR 77/15, BeckRS 2015, 21041, Randnummer 14, im Grundsatz auf das Patentrecht übertragbar; explizit S. 50 Schriftsatz 22.11.2018 Rn. 148).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel

    Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - VII ZR 126/13 Rn. 11; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - VII ZR 77/15, BauR 2016, 713 Rn. 14).

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen für eine Partei günstigen Beweisergebnisses bedeutet, dass das Berufungsgericht erhebliches Vorbringen dieser Partei übergangen und damit deren verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - VII ZR 77/15, BauR 2016, 713 Rn. 14).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Die Beklagtenseite machte sich die Angabe des Sachverständigen im Termin als für sie positives Ergebnis der Beweisaufnahme zwar im Zweifel zu Eigen (dazu beispielsweise BGH, Beschluss vom 03.12.2015, VII ZR 77/15, BeckRS 2015, 21041, Randnummer 14, im Grundsatz auf das Patentrecht übertragbar; explizit S. 50 Schriftsatz 22.11.2018 Rn. 148).
  • BGH, 29.08.2018 - VII ZR 195/14

    Schadensersatzanspruch nach einem Wasserschaden im Einfamilienhaus aufgrund

    Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZR 314/13 Rn. 14, BauR 2017, 306; Beschluss vom 28. Januar 2016 - VII ZR 126/13 Rn. 11 und Beschluss vom 3. Dezember 2015 - VII ZR 77/15 Rn. 14, BauR 2016, 713, jeweils m.w.N.).

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen für eine Partei günstigen Beweisergebnisses bedeutet, dass das Berufungsgericht erhebliches Vorbringen dieser Partei übergangen und damit deren verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - VII ZR 77/15 Rn. 14, BauR 2016, 713).

  • BGH, 28.01.2016 - VII ZR 126/13

    Gehörsverletzung: Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses

    Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - VII ZR 77/15 Rn. 14; vom 11. Oktober 2011 - VIII ZR 88/11 Rn. 9; vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, NJW-RR 2010, 495 Rn. 6 und vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn. 13).
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