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   BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16   

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https://dejure.org/2019,7383
BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16 (https://dejure.org/2019,7383)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2019 - VII ZR 303/16 (https://dejure.org/2019,7383)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2019 - VII ZR 303/16 (https://dejure.org/2019,7383)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Kostenvorschuss für die Beseitigung eines Mangels des Tiefgaragenbodens sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere hieraus entstehende Kosten und Schäden; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 397, 402
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Übergehen des Antrags einer Partei auf mündliche Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen (hier: wegen Baumängeln)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Kostenvorschuss für die Beseitigung eines Mangels des Tiefgaragenbodens sowie die Feststel...

  • rewis.io

    Sachverständigenbeweis Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung des Antrags auf mündliche Anhörung des Sachverständigend; eigene Sachkunde des Gerichts zur Feststellung der anerkannten Regeln der Technik

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 544 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Kostenvorschuss für die Beseitigung eines Mangels des Tiefgaragenbodens sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere hieraus entstehende Kosten und Schäden; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richter ist kein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Richter muss Antrag einer Partei auf Anhörung des Sachverständigen stattgeben - Richter ist kein Sachverständiger hinsichtlich allgemein anerkannter Regeln der Technik

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger ist auf Antrag stets anzuhören! (IBR 2019, 355)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2019, 1011
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass ein Ausnahmefall (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01, NJW-RR 2003, 208, juris Rn. 7) in Betracht käme, in dem das Berufungsgericht von einer solchen Anhörung trotz Antrags einer Partei absehen könnte.
  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14

    Rechtliches Gehör: Ablehnung einer mündlichen Anhörung des gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16
    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - IV ZR 47/14 Rn. 8 m.w.N., NJW-RR 2015, 510).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16

    Berufung im Streit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages:

    Auszug aus BGH, 06.03.2019 - VII ZR 303/16
    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16 Rn. 6 m.w.N., DWW 2017, 230).
  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

    aa) Zwar steht jeder Prozesspartei gemäß §§ 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, einem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorzulegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, NJW 2018, 1171 Rn. 10; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15, NJW 2018, 3097 Rn. 8; vom 6. März 2019 - VII ZR 303/16, BauR 2019, 1011 Rn. 9; jeweils mwN).

    Das gilt unabhängig davon, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht (BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17, aaO; vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15, aaO; vom 6. März 2019 - VII ZR 303/16, aaO).

  • BGH, 20.11.2019 - VII ZR 204/17

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus in

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16 Rn. 5 m.w.N., DWW 2017, 230 sowie Beschluss vom 6. März 2019 - VII ZR 303/16 Rn. 7, BauR 2019, 1011).

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - IV ZR 47/14 Rn. 8 m.w.N., NJW-RR 2015, 510; Beschluss vom 6. März 2019 - VII ZR 303/16 Rn. 9, BauR 2019, 1011).

  • BGH, 26.09.2019 - IX ZR 25/19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung eines

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - VII ZR 303/16, BauR 2019, 1011 Rn. 7; vom 16. April 2019 - VI ZR 157/18, Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 29 U 134/16

    Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung in Tiefgarage

    Auf die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung mit Beschluss vom 6. März 2019, Az.: VII ZR 303/16, im Kostenpunkt und soweit der Beklagte zur Zahlung von 96.985,- ? verurteilt wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Anlass für eine nähere Auseinandersetzung bestand hier schon deshalb, weil auch der BGH in einer der beiden vom Kläger angeführten Entscheidungen ausführt, es sei ausreichend für einen Antrag auf Ladung des Sachverständigen, wenn die Partei ausdrücklich angebe, in welcher Richtung sie durch entscheidungserhebliche Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünsche (BGH Beschluss vom 7.5.2019 - VI ZR 257/17 - juris RdNr 8; zu den auch in der Rechtsprechung des BGH anerkannten Ausnahmefällen, in denen von einer Anhörung des Sachverständigen abgesehen werden kann, vgl BGH Beschluss vom 6.3.2009 - VII ZR 303/16 - juris RdNr 9 sowie BGH Beschluss vom 10.7.2018 - VI ZR 580/15 - juris RdNr 9: keine Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn die Partei konkret vorträgt, worin sie Unklarheiten und Erläuterungsbedarf sieht) .
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