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   BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18   

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https://dejure.org/2018,42110
BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18 (https://dejure.org/2018,42110)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - VII ZR 13/18 (https://dejure.org/2018,42110)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 (https://dejure.org/2018,42110)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht hinsichtlich Werklohnanspruchs durch Bestellung und Lieferung eines Tors im Bereich der Hebebühne

  • rewis.io

    Gehörsverstoß des Berufungsgerichts: Nichtberücksichtigung von erstinstanzlichem Vortrag des Berufungsbeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht hinsichtlich Werklohnanspruchs durch Bestellung und Lieferung eines Tors im Bereich der Hebebühne

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2019, 544
  • BauR 2020, 687
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2014 - XI ZR 126/13

    Zahlung von Verzugszinsen i.R.d. Berechnung der Klageforderung

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18
    Eine Zurückverweisung gemäß § 544 Abs. 7 ZPO kommt insoweit nicht in Betracht; vielmehr ist insoweit das Berufungsurteil lediglich aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - XI ZR 126/13).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 187/13

    Beendigung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18
    Ist - wie hier - ein Vorbringen einer Partei in erster Instanz für das Urteil unerheblich geblieben, liegt ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor, wenn das Berufungsgericht dieses Vorbringen nicht in seine Entscheidung einbezieht, obwohl es einem dem Berufungsbegehren der anderen Partei mit der Folge stattgeben will, dass das bisher nicht relevante Vorbringen der Partei für die Entscheidung erheblich wird (vgl. BVerfG, NJW 2015, 1746, juris Rn. 17).
  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2016 - VII ZR 158/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Teilweise Aufhebung des Berufungsurteils bei

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20

    Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben;

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör liegt vor, wenn das Berufungsgericht erstinstanzliches Vorbringen in seine Entscheidung nicht einbezieht, obwohl es dem Berufungsbegehren der anderen Partei mit der Folge stattgeben will, dass das bisher nicht relevante Vorbringen der Partei für die Entscheidung erheblich wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18, BauR 2019, 544 Rn. 15; BVerfG NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19

    Feuchtigkeit im Keller als Sachmangel i.R.d. Kaufvertrags und Erwerbs eines mit

    Auszugehen ist vielmehr davon, dass es den Vortrag als nicht ausreichend substantiiert bzw. als nicht unter Beweis gestellt angesehen und deshalb unerwähnt gelassen hat (zur Berücksichtigung erstinstanzlichen Vortrags in der Berufungsinstanz vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18, BauR 2019, 544 Rn. 15).
  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18, BauR 2019, 544 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 03.04.2019 - VII ZR 121/18

    Zahlungsanspruch eines freien Handelsvertreters auf Provisionen;

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, welches für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18 Rn. 12, BauR 2019, 544; Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7, IHR 2016, 124; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; BVerfG, NJW 2009, 1584, juris Rn. 14 m.w.N.).
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