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   OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97   

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https://dejure.org/1999,2692
OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97 (https://dejure.org/1999,2692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.1999 - 4 U 72/97 (https://dejure.org/1999,2692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 1999 - 4 U 72/97 (https://dejure.org/1999,2692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für einen Architekten aus dem Gesichtspunkt einer Urheberrechtsverletzung; Entwurf eines Wohnhauses als urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst; Schutzgebühr für die Erstellung eines Vorentwurfs im Rahmen der Planung eines Einfamilienwohnhauses; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorentwurf des Architekten darf nicht übernommen werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorentwurf des Architekten urheberrechtsgeschützt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 15; UrhG § 2 Nr. 4, § 97 Abs. 1

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Einfamilienhaus Urheberrechtsschutz genießen?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes für Leistungsphase 8

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht beim Einfamilienhausbau? (IBR 1999, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 191
  • MDR 1999, 1062
  • BauR 1999, 1058 (Ls.)
  • BauR 1999, 1198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97
    Wie die Berufungsbegründung selbst einräumt, ist auch der Entwurf eines Wohnhauses ein geschütztes Werk der Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer eigenen persönlichen geistigen Schöpfung ist, die einen über die technische Lösung der Bauaufgabe hinausgehenden höheren ästhetischen Gehalt aufweist (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 24, 55 = NJW 1957, 1108 - Ledigenheim).

    Grundsätzlich gibt der Umstand, daß ein Architekt mit der Anfertigung eines Vorentwurfs beauftragt worden ist, oder - wie hier - gegen Entgelt einem Bauherren einen bereits erstellten Vorentwurf überlassen hat, noch nicht das Recht, diesen Vorentwurf auch bei der späteren Bauausführung zu verwenden (vgl. BGHZ 24, 55, 70 f - Ledigenheim; BGH NJW 1984, 2818 - Vorentwurf).

  • OLG Nürnberg, 15.07.1997 - 3 U 290/97

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97
    Mit Recht setzt der Kläger die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 an (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 47).
  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 217/81

    Übertragung der Urheberrechte an einem Vorentwurf eines Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97
    Grundsätzlich gibt der Umstand, daß ein Architekt mit der Anfertigung eines Vorentwurfs beauftragt worden ist, oder - wie hier - gegen Entgelt einem Bauherren einen bereits erstellten Vorentwurf überlassen hat, noch nicht das Recht, diesen Vorentwurf auch bei der späteren Bauausführung zu verwenden (vgl. BGHZ 24, 55, 70 f - Ledigenheim; BGH NJW 1984, 2818 - Vorentwurf).
  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97
    Ebenfalls einen Teilerfolg hat die Parteierweiterung hinsichtlich der Beklagten zu 2), die zuzulassen war, weil die Beklagte zu 2) ihre Zustimmung hier rechtsmißbräuchlich verweigert hat (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 356), nachdem sie schon in erster Instanz mit dem Sachverhalt vertraut war und an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hatte.
  • LG Köln, 25.04.2007 - 28 O 72/05

    Urheberrechtsschutz für Entwurfspläne 1:500?

    Als Werke der Baukunst urheberrechtlich geschützt sind solche Werke, die nicht nur das Ergebnis rein handwerklichen und routinemäßigen Schaffens darstellen, sondern aus der Masse alltäglichen Bauschaffens hinausragen und eine künstlerische und eigenschöpferische Gestaltungskraft aufweisen, die sich vom Üblichen abhebt und einen über die technische Lösung der Bauaufgabe hinausgehenden höheren ästhetischen Gehalt aufweist (vgl. OLG Hamm BauR 1999, 1198; Thüringer OLG BauR 1999, 672; Göpfert BauR 1999, 312).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist die Bemessung der angemessenen Lizenzanalogie auf der Grundlage der HOAI bei der urheberrechtsverletzenden Nutzung fremder Architektenpläne in der urheberrechtlichen Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; Thüringer OLG BauR 1999, 672; OLG Hamm BauR 1999, 1198).

    Dies bedeutet, dass er die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die Leistungsphase 5, jeweils in voller Höhe ansetzen kann, die Leistungsphase 8 jedoch nur anteilig (vgl. OLG Hamm BauR 1999, 1198).

    Daher wird dem Architekten üblicherweise lediglich ein Honorar von 3 bis 5 % zugebilligt (OLG Hamm BauR 1999, 1198 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06

    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die

    Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt ( Dreier/Schulze a.a.O. Rn. 266; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

    Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006, Az. 11 U 9/06; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
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