Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2005 - VII ZR 238/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7678
BGH, 10.11.2005 - VII ZR 238/04 (https://dejure.org/2005,7678)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - VII ZR 238/04 (https://dejure.org/2005,7678)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - VII ZR 238/04 (https://dejure.org/2005,7678)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Klarstellung des Bundesgerichtshofs - HOAI gilt im General-/Subplaner-Verhältnis ohne Wenn und Aber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar des Subplaners: Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig? (IBR 2006, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00

    Unterschreiten der nach HOAI vorgesehenen Mindesthöhe eines Pauschalhonorars für

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 238/04
    Soweit das Berufungsgericht in zutreffender Weise rechtlichen Überlegungen des Oberlandesgerichts Nürnberg in dessen Urteil vom 15. Juni 2001 - 6 U 429/00, NJW-RR 2003, 1326, nicht folgt, veranlasst dies nicht die Zulassung wegen Divergenz.
  • LG München I, 17.11.2009 - 11 O 19960/08

    Honorar des Architekten: Vorliegen mehrerer eigenständiger Anlagen bei der

    - Im Fall BGH 10.11.2005 (VII ZR 238/04)/OLG Koblenz 7.9.2004 (3 U 1235/02) ließen es die Obergerichte nicht ausreichen, dass der Subplaner wusste, es könne sein Auftraggeber dem eigenen (Haupt-)Auftraggeber kein höheres Honorar durchreichen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4495
OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02 (https://dejure.org/2004,4495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.09.2004 - 3 U 1235/02 (https://dejure.org/2004,4495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. September 2004 - 3 U 1235/02 (https://dejure.org/2004,4495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    HOAI § 4 Abs. 2; BGB § 631 Abs. 1 § 242
    Berechnung der Mindestsätze nach HOAI durch den Subplaner

  • ibr-online

    Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Honorargrundlagen - Planer dürfen anrechenbare Kosten künftig selbst schätzen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Subplaner verlangt Mindestsatz vom Hauptplaner: treuewidrig?

  • e-consult-ag.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Probleme der Mindestsatzunterschreitung beim Generalplanvertrag (Ulrich Locher)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar des Subplaners: Verlangen der Mindestsätze nach HOAI treuwidrig? (IBR 2006, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 155 (Ls.)
  • BauR 2006, 551
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Die zulässigen Ausnahmefälle dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. BGHZ 136, 1, 8) einerseits nicht dazu führen, dass der Zweck der Mindestsatzregelung gefährdet wird, einen "ruinösen Preiswettbewerb" unter Architekten und Ingenieuren zu verhindern; andererseits können alle die Umstände eine Unterschreitung der Mindestsätze rechtfertigen, die das Vertragsverhältnis in dem Sinne deutlich von den durchschnittlichen Vertragsverhältnissen unterscheiden, dass ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt ein Architekt oder Ingenieur treuwidrig, der nach Vereinbarung eines unter den Mindestsätzen liegenden Honorars die Mindestsätze geltend macht, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn dieser sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1997, 2329, 2331).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 68/94

    Ist der Tragwerksplaner an seine Honorarschlußrechnung gebunden?

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Das gilt auch für den Tragwerksplaner (so OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 340, 341).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Das volle Honorar fällt grundsätzlich auch dann an, wenn nur die zentralen Teile der Grundleistungen nach § 64 Abs. 3 HOAI in vollem Umfang erbracht werden, andere in dieser Bestimmung aufgeführte Leistungen zur Errichtung eines mangelfreien Bauwerks aber nicht erforderlich waren (vgl. BGH NJW 1982, 1387 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 786, 788).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 176/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Architektenvertrages bei Änderung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Wenn die nachträgliche Rekonstruktion der nach § 10 Abs. 2 HOAI maßgeblichen Kostenansätze aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles praktisch nicht möglich oder unzumutbar ist, können diese Kostenansätze nach § 242 BGB auch durch ein Sachverständigengutachten ersetzt werden (BGH NJW-RR 1990, 601 ).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 6 U 429/00

    Unterschreiten der nach HOAI vorgesehenen Mindesthöhe eines Pauschalhonorars für

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Der Senat folgt nicht der im Urteil des OLG Nürnberg vom 15.06.2001 (NJW-RR 2003, 1326 ) vertretenen Auffassung, dass ein Architekt oder Ingenieur, der mit seinem Auftraggeber ein unter den Mindestsätzen liegendes Pauschalhonorar vereinbart habe und dieses an seinen Subunternehmer weitergebe, deshalb schutzwürdig sei, weil er nur dann eine Chance habe beauftragt zu werden, wenn er selbst sich auf ein solches Honorar einlasse.
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Ein Ausnahmefall in diesem Sinne kann beispielsweise bei engen Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art gegeben sein oder sich aus sonstigen besonderen Umständen ergeben, wie etwa der mehrfachen Verwendung einer Planung (vgl. BGH BauR 1997, 1062 ).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Dies ist u. a. dann der Fall, wenn der Gläubiger von einer Klage gegen den "richtigen" Schuldner dadurch abgehalten wird, dass der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, ihn auf eine Firmenänderung hinzuweisen (BGH NJW 2002, 3110, 3111).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Im vorliegenden Fall jedoch genügte die Beifügung einer bloßen Kostenschätzung, da der Auftraggeber dem Kläger die Grundlagen zur Erstellung einer Kostenfeststellung oder Kostenberechnung vorenthält (vgl. dazu BGH NJW 1995, 399, 401).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2004 - 3 U 1235/02
    Zur Unterbrechung der Verjährung genügt auch die Erhebung einer Stufenklage (vgl. BGH NJW 1999, 1101 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    Anm. Eich und OLG Köln NZBau 2003, 43; anders OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004, 3 U 1235/02, IBR 2006, 35 mit Anm. Bormann).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2017 - 2 U 73/17

    Trotz Stundenhonorarvereinbarung: Freier Mitarbeiter kann nach HOAI abrechnen!

    Allein die pauschale Behauptung des Beklagten, auch er habe mit seinen Auftraggebern Honorare unterhalb der Mindestsätze der HOAI vereinbart, reicht hierfür nicht (OLG Koblenz, Urteil vom 07.09.2004 - 3 U 1235/02).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2008 - 24 U 14/08

    Architektenvertrag: Voraussetzungen einer zulässigen Unterschreitung der

    Als sachkundiger Auftraggeber ist er nicht schutzwürdig (KG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 4 U 113/04 - unter II. 2 b; OLG Braunschweig, BauR 2007, 903, 905; OLG Köln, NJW-RR 2007, 455, 456; OLG Frankfurt, BauR 2007, 1906, 1907; OLG Koblenz, BauR 2006, 551, 552; Werner/Pastor, Rn 721 m. w. N.).
  • LG München I, 17.11.2009 - 11 O 19960/08

    Honorar des Architekten: Vorliegen mehrerer eigenständiger Anlagen bei der

    - Im Fall BGH 10.11.2005 (VII ZR 238/04)/OLG Koblenz 7.9.2004 (3 U 1235/02) ließen es die Obergerichte nicht ausreichen, dass der Subplaner wusste, es könne sein Auftraggeber dem eigenen (Haupt-)Auftraggeber kein höheres Honorar durchreichen.
  • KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16

    Streit um Architektenhonorar nach außerordentlicher Vertragskündigung

    Allerdings handelt zum Beispiel im Verhältnis Generalplaner zu Subplaner Letzterer grundsätzlich auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er sich im Rahmen einer mündlichen Honorarvereinbarung unter den Mindestsätzen auf die Mindestsätze beruft, obgleich er weiß, dass der Generalplaner mit seinem Auftraggeber ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar vereinbart hat (vgl. OLG Koblenz, BauR 2006, 551; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.11.2015, Az. VII. ZR 238/04; s.a. Locher/Koeble/Frik-Koeble, HOAI, 13. Aufl. 2017, Einl. Rn. 432).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03 - 102   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6344
OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03 - 102 (https://dejure.org/2004,6344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.05.2004 - 4 U 589/03 - 102 (https://dejure.org/2004,6344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 4 U 589/03 - 102 (https://dejure.org/2004,6344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlungs eines Honorars aus einem Architektenvertrag; Autohaus-Neubau als Architektenleistung; Kürzung des Architektenhonorars wegen teilweise nicht erbrachter Leistungen; Nachweis der Vereinbarung einer Höchstbausumme; Vorliegen eines Rechtsfehlers oder ...

  • Judicialis

    HOAI § 15 I Nr. 1; ; HOAI § 15 I Nr. 2; ; HOAI § 15 I Nr. 3; ; HOAI § 15 I Nr. 4; ; HOAI § 15 I Nr. 5; ; HOAI § 15 I Nr. 6; ; HOAI § 15 I Nr. 7; ; HOAI § 15 I Nr. 8; ; HOAI § 15 I Nr. 9

  • rechtsportal.de

    HOAI § 15; ZPO § 416
    Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde - Beweiserleichterung der Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens

  • ibr-online

    Beweislast f. Schäden unterlassener Kostenermittlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Kostenermittlung? (IBR 2005, 691)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1957
  • BauR 2006, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
    Denn wie ein Bauherr sich verhält, der von seinem Architekten über die Höhe der zu erwartenden Baukosten pflichtgemäß aufgeklärt wird, entzieht sich jeder typisierenden Betrachtung und hängt so sehr von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen ab, dass sich ein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung verbietet (BGH, a.a.O.; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068 f.().

    Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.).

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
    Dieser schriftliche Vertrag beinhaltet auch nicht andeutungsweise die Vereinbarung eines Kostenlimits, das als Beschaffenheitsvereinbarung der in Auftrag gegebenen Architektenleistungen (BGH, NJW-RR 1997, 850; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einl. Rn. 106) nach eigenem Sachvortrag des Beklagten von so wesentlicher Bedeutung war, dass nichts näher gelegen hätte, als diesen essentiellen Vertragsbestandteil bei entsprechender Vereinbarung auch in den Vertrag aufzunehmen.

    Die Beweislast für die Schadensursächlichkeit dieser Pflichtwidrigkeit trägt der Beklagte, der diese Ursächlichkeit nicht nur spezifiziert vorzutragen, sondern auch nachzuweisen hat, wobei ihm Beweiserleichterungen wie etwa die Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens nicht zugute kommen (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852().

  • OLG Hamm, 19.01.1994 - 12 U 152/93

    Welches Honorar bei Kündigung?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
    Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
    Gegen eine solche Vereinbarung spricht eindeutig der von beiden Parteien unterzeichnete Architektenvertrag, dem auch als Privatkunde gemäß § 416 ZPO die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zukommt mit der Folge, dass die Beweislast für hiervon abweichende Erklärungen oder sonstige außerhalb der Urkunde liegende Umstände diejenige Partei trifft, die sich hierauf beruft (BGH NJW 1999, 1702, (1703(; Senat, Urteil vom 25.03.2003 - 4 U 955/00-237; Zöller/Geimer, ZPO, 21. Aufl., § 416 Rn 10).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.1999 - 5 U 225/98

    Ermittlung der anrechenbaren Kosten; Rechsfolgen unterlassener Kostenermittlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03
    Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 10 U 6/09

    Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Mindestsätzen:

    Gegenüber einer Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI hat derjenige, der sich auf eine Baukostenobergrenze beruft, deren Vereinbarung zu beweisen (abweichend zu BGH NJW 1980, 122; Anschluss an OLG Celle BauR 2008, 122; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958).

    Abweichung zu BGH NJW 1980, 122; Anschluss an OLG Cell BauR 2008, 122; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958 nich rechtkräftig; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter AZ des BGH VII ZR 79/09.

    Nach anderer Auffassung hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (OLG Celle Baurecht 2008, 122, Juris RN 13; Saarländisches OLG BauR 2005, 1957, 1958, Juris RN 11; Koeble in Kniffka / Koeble, a.a.O. RN 480; derselbe in Locher / Koeble / Frick, a.a.O. Einleitung RN 106; Werner / Pastor a.a.O. RN 2691).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09

    Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher

    (2.) Nach anderer Ansicht hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2009 - 10 U 6/09 -, juris, Absatz-Nr. 48 mwN; auch unter Verweis auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. Mai 2004 - 4 U 589/03-102, juris, Absatz-Nr. 11).
  • OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung?

    Zwar obliegt dem Architekten grundsätzlich eine solche Hinweispflicht bei hoher Überschreitung des Kostenrahmens (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852); OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068); OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957).
  • LG München I, 25.02.2015 - 24 O 24494/09

    Der Architekten ist verpflichtet, Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der

    Abweichende Vereinbarung muss die Partei beweisen, die sich darauf beruft (vgl. saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BauR 2005, 1957 f.).

    Aus der Vernehmung der Zeugin hat sich jedoch aus Sicht der Kammer gerade nicht ergebe, dass die Beklagte vorliegend rechtsverbindlich erklärt hätte, dass sie ein Kostenlimit im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung akzeptiert hätten mit der Folge einer Schadensersatzpflicht der Beklagten für den Fall, dass etwa erhöhten Kosten kein entsprechender Gegenwert im Bauwerk gegenübersteht (vgl. BGH VII ZR 171/95, Entscheidung vom 23.01.1997 und saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BauR 2005, 1957 f.).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2007 - 8 U 93/06

    Bausummenüberschreitung: Schadensersatz?

    nochmals hingewiesen hat - die volle Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Klägers hinsichtlich seiner Pflicht zur Kostenüberwachung und -kontrolle sowie für einen behaupteten Schaden und die Kausalität einer Pflichtverletzung des Klägers für diesen Schaden obliegt (vgl. hierzu BGH BauR 97, 494, 496 f.; BGH BauR 79, 74; Saarländisches OLG BauR 05, 1957 i.V. mit BGH BauR 06, 155), hat dieser Darlegungs- und Beweislast nicht zur Überzeugung des Senats genügt.
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2019 - 19 U 86/19

    Architektenhaftung: Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Reichweite eines

    Während die dargelegte, von dem Senat zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Beweislastumkehr annimmt, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob es im Falle einer Aufklärung vernünftigerweise nur eine Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, gehen mehrere Oberlandesgerichte (OLG München, Beschlüsse vom 09.02.2018 und 18.04.2018, 27 U 3909/17; OLG Hamm, Urt. vom 15.03.2013, 12 U 152/12; OLG Saarbrücken, Urt. vom 25.05.2004, 4 U 589/03; OLGR Braunschweig 2003, 227; zustimmend Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 11. Teil Rn. 882), gestützt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.01.1997, VII ZR 171/95 (BGH NJW-RR 1997, 850), im Rahmen einer fehlerhafter Beratung durch einen Architekten im Zusammenhang mit der Kostenermittlung davon aus, die Ursächlichkeit für einen Schaden sei vom Bauherrn nachzuweisen.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/01
    Nach anderer Ansicht hat derjenige, der Ansprüche aus einer Kostenobergrenze geltend macht, deren Vereinbarung zu beweisen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2009 - 10 U 6/09 -, [...], Absatz-Nr. 48 m.w.N.; auch unter Verweis auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. Mai 2004 - 4 U 589/03-102, [...], Absatz-Nr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 U 94/14

    Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!

    Dies gilt auch deswegen, weil die Parteien weder eine Kostengarantieerklärung der Klägerin bzw. noch eine Kostenrahmenvereinbarung in den schriftlichen, notariell beurkundeten Vertrag (als Privaturkunde) aufgenommen haben und die Beklagte die damit einhergehende Vermutung dessen Vollständigkeit (vgl. im Allgemeinen: BGH, Urteil vom 05.02.1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.2004, 4 U 589/03, BauR 2005, 1957 - Architeketenvertrag - Zöller-Geimer, a.a.O., § 416, Rn 10 mwN; vgl. auch Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 133, Rn 29 sowie Rn 19 bei Nebenabreden zu formbedürftigen Urkunden) nicht hinreichend entkräftet hat.
  • OLG Celle, 15.12.2016 - 5 U 97/15

    Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung

    Ergibt sich die Vorgabe bestimmter Baukosten aber nicht aus dem Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde gegen eine solche Vorgabe im Sinne einer Vereinbarung (vgl. OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957 ).
  • KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08

    Beweislast und Anforderungen bezüglich der Vereinbarung einer Baukostengrenze

    Ergibt sich die Vorgabe bestimmter Baukosten - wie hier - nicht aus dem Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Privaturkunde gegen eine solche Vorgabe im Sinne einer Vereinbarung (so auch OLG Saarbrücken BauR 2005, 1957; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn 1781).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2005 - VII ZR 105/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8512
BGH, 10.11.2005 - VII ZR 105/05 (https://dejure.org/2005,8512)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - VII ZR 105/05 (https://dejure.org/2005,8512)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - VII ZR 105/05 (https://dejure.org/2005,8512)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Baukostenziel als Beschaffenheitsvereinbarung ist riskant

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Überschreitung der Baukostenobergrenze führt zum Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überschreitung des Kostenrahmens: Mangel? (IBR 2006, 104)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 155 (Ls.)
  • BauR 2006, 419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 105/05
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage der Dauer der Verjährung für Ansprüche des Bauherrn wegen Bausummenüberschreitung des Architekten ist durch das Senatsurteil vom 13. Februar 2003 - VII ZR 395/03, BauR 2003, 1061 hinreichend geklärt.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 U 75/04

    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten wegen erheblicher

    BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 105/05 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15408
OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04 (https://dejure.org/2004,15408)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2004 - 19 U 111/04 (https://dejure.org/2004,15408)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 19 U 111/04 (https://dejure.org/2004,15408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erheblichkeit von Schallmängeln und verspätete Nachbesserung durch den Bauträger (IBR 2005, 685)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlung des Nutzungsvorteils bei der Wandelung eines Bauträgervertrages (IBR 2005, 686)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Wegen Beschädigungen, die nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung oder zum Untergang der Kaufsache führen (§ 351 BGB), haftet der Rücktrittsberechtigte für von ihm verursachte Schäden bis zu dem Zeitpunkt, ab dem er mit dem Rücktritt rechnen musste, nicht auf Schadensersatz, sofern - wie im vorliegenden Falle - die Rückgängigmachung des Vertrages auf einem gesetzlichen Rücktrittsrecht beruht, weil die scharfe Haftung der §§ 347, 989 BGB das vertragliche Rücktrittsrecht betrifft, bei dem die Vertragsparteien ab Vertragsschluss mit dessen Geltendmachung rechnen müssen und deshalb insofern die scharfe Haftung bereits ab Übergabe der Kaufsache ihre Berechtigung hat (z.B. Westermann in Erman, BGB, 10. Aufl., § 347 Rdnr. 4 und 5 m.w.N.; BGHZ 53, 144).

    In diesem Zeitraum richtet sich die Rückabwicklung des Vertrages nach § 327 S. 2, 818 BGB (Westermann a.a.O., § 347 Rdnr. 5, § 327 Rdnr. 3; BGHZ 53, 144).

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Die genaue Ursache des Mangels brauchte er nicht zu ermitteln (BGHZ 154, 119 m.w.N.).

    Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte nur noch mit Einwilligung des Klägers berechtigt, dieses Wahlrecht durch Mangelbeseitigung zu Fall zu bringen bzw. nach Erklärung der Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Wandelung durch Nachbesserung, die nicht dem Willen des Klägers entsprach, zu verhindern (BGHZ 154, 119; NJW 1996, 2647).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Bei dieser Beurteilung kann ebenfalls unberücksichtigt bleiben, ob aufgrund der vertraglichen Vereinbarung lediglich ein Schallschutz entsprechend der DIN 4109 (Baubeschreibung S. 19) geschuldet war oder aufgrund der vorhandenen und nach der Baubeschreibung geschuldeten Konstruktion des Bauwerks ein erhöhter Schallschutz, der bei sorgfältiger Ausführung des Bauvorhabens erzielbar gewesen wäre (insoweit BGHZ 139, 16).

    Die zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abnahme (BGHZ 139, 16) gültige DIN 4109 enthält Werte, die Menschen in Aufenthaltsräumen bei vertretbarem Aufwand lediglich vor erheblichen Belästigungen durch Schallübertragungen schützt, wobei davon ausgegangen wird, dass in den benachbarten Räumen keine ungewöhnlich starken Geräusche verursacht werden.

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Da auch das selbständige Beweisverfahren vom Kläger ausweislich der dortigen Antragsschrift mit dem Ziel der Wandelung eingeleitet wurde, es somit streitgegenständlich identisch mit dem Hauptsacheverfahren war, sind die dort angefallenen Kosten Gerichtskosten des Hauptsacheverfahrens (BGH NJW 2003, 1322 ff.).
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist mit der Berufung der Nutzungsvorteil nicht nach einem fiktiven Mietzins zu errechnen, sondern nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer ("Wertverzehr") (BGH NJW 1996, 250 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72

    Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Bei einem Vertrag auf Erwerb eines Grundstücks mit einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Bauwerk beurteilen sich die Rechte wegen Sachmängeln des Bauwerks nach Werkvertragsrecht (BGH NJW 1973, 1235).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Da die Beklagte als Bauträgerin keine "Bauleistungen" im Sinne des § 11 Ziff. 10 b AGBG erbringt (BGH NJW 2002, 511), ist der bloße Vorbehalt des Minderungsrechts bei Fehlschlagen der Nachbesserung unzureichend und macht den vertraglich geregelten Wandelungsausschluss bei geringfügigen Mängeln unwirksam (BGH a.a.O.).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Entwickelt der Notar im Auftrag einer Partei ein Vertragsformular oder übernimmt er eine Klausel, die eine Partei ständig verwendet, unterfallen die unter diesen Voraussetzungen Vertragsinhalt gewordenen Regelungen dem Anwendungsbereich des § 1 AGBG (BGHZ 118, 229; NJW 85, 2477; OLG Köln VersR 2000, 730).
  • OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96

    Zinsklausel im notariellen Vertrag kann formularmäßig verwandt sein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Entwickelt der Notar im Auftrag einer Partei ein Vertragsformular oder übernimmt er eine Klausel, die eine Partei ständig verwendet, unterfallen die unter diesen Voraussetzungen Vertragsinhalt gewordenen Regelungen dem Anwendungsbereich des § 1 AGBG (BGHZ 118, 229; NJW 85, 2477; OLG Köln VersR 2000, 730).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
    Entwickelt der Notar im Auftrag einer Partei ein Vertragsformular oder übernimmt er eine Klausel, die eine Partei ständig verwendet, unterfallen die unter diesen Voraussetzungen Vertragsinhalt gewordenen Regelungen dem Anwendungsbereich des § 1 AGBG (BGHZ 118, 229; NJW 85, 2477; OLG Köln VersR 2000, 730).
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2009 - 8 U 159/08

    Schallschutz zwischen Eigentumswohnungen zu gering: Rückabwicklung!

    Zur Berechnung der Nutzungen ist nach übereinstimmender, vom Senat geteilter Rechtsprechung des BGH jedenfalls in Fällen der vollständigen Rückgängigmachung des Leistungsaustausches und der Geltendmachung zusätzlicher Vertrags- und Nebenkosten - wie hier - die auf die Gesamtnutzungsdauer des Wohnobjekts bezogene lineare Wertminderung und nicht der marktübliche Mietwert (so in anderen Fällen der 5. Zivilsenat des BGH in NJW 2006, 1582, 1584 f.) heranzuziehen (BGH, 7. Zivilsenat, NJW 2006, 53 ff.; BGH, 8. Zivilsenat, NJW 1996, 250 ff.; ebenso OLG Karlsruhe BauR 2006, 155; OLG Brandenburg vom 21.06.2007, 12 U 256/06 und vom 09.10.2008, 5 U 142/07, jeweils veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 1/05

    Ermittlung des Nutzungsvorteils bei der Wandelung eines Bauträgervertrages

    OLG Karlsruhe in Freiburg -Az. 19 U 111/04 vom 02.12.2004;.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13356
OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 65/05 (https://dejure.org/2005,13356)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2005 - 14 U 65/05 (https://dejure.org/2005,13356)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 14 U 65/05 (https://dejure.org/2005,13356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Werkvertragsrecht: Verjährung der Werklohnforderung aus Sanierungsarbeiten an einem von einem Architekten gekauften Haus nach altem Recht

  • ibr-online

    Wann übt Architekt ein Gewerbe aus?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt saniert bzw. errichtet mehrere Objekte: Unterhält er einen Gewerbebetrieb? (IBR 2006, 1026)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 155 (Ls.)
  • BauR 2006, 539
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 202/98

    Leistungen für den Betrieb eines Handelsgewerbes

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 65/05
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der freischaffende Architekt, der sich nur mit typischen Berufsaufgaben eines Architekten befasst, ebenso wenig wie andere sog. freie Berufe einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. unterhält (vgl. BGH WM 1979, 559).
  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 65/05
    Zwar kann es eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, wenn ein Architekt nebenberuflich ein Bauwerk zum Zwecke der Vermietung errichtet, dessen Verwaltung eine besonders umfangreiche Tätigkeit erfordert (vgl. BGH NJW 1967, 2353 ).
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