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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85   

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https://dejure.org/1986,1512
OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85 (https://dejure.org/1986,1512)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.1986 - 10 C 45/85 (https://dejure.org/1986,1512)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 1986 - 10 C 45/85 (https://dejure.org/1986,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung; Bebauungsplan; Entwicklung; Private Interessen; Bauherr

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 937
  • BauR 1986, 412
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85
    Der somit zu fordernde finale Bezug zum Entwicklungs- und Ordnungsauftrag der Gemeinde ist nur gegeben, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange für eine bestimmte Planung sprechen (BVerwG, BVerwGE 34, 301 ).

    Insoweit hat das BVerwG (BVerwGE 34, 301 ) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2021 - 8 C 10417/20

    Voraussetzung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens

    Grundsätzlich kann ein legitimes Ziel einer Planänderung auch die Heilung planwidrig entstandener Zustände sein, wenn der Zweck nicht das ausschließlich private Interesse der betroffenen Bauherren ist, sondern ein städtebaulich begründetes planerisches Konzept zu Grunde liegt (Senatsurteil vom 10. Juni 2009, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 5. März 1986 - 10 C 45/85 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2007 - 8 C 10039/07

    Standortsicherung einer Diskothek im Industriegebiet durch Festsetzung nach § 1

    Der Gemeinde ist es - so auch hier - nicht verwehrt, angestoßen durch private Interessen eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen, die sich nur auf einzelne oder wenige Grundstücke bezieht (vgl. OVG RP, BauR 1986, 412 [412 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

    Darin liegt keine von § 1 Abs. 3 BauGB zu beanstandende, weil einseitig und allein auf die Förderung privater Interessen gerichtete Planung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.2009 - 4 BN 13.09 -, BRS 74 Nr. 35; siehe auch OVG Koblenz, Urt. v. 15.3.1986 - 10 C 45/85 -, BauR 1986, 412).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 C 11341/06

    Lärmschutzwand zumutbar?

    Allerdings ist ein Bebauungsplan dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll (vgl. OVG RP, BauR 1986, 412; Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP).

    Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Gemeinde ist ein Bebauungsplan nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um einen groben und offensichtlichen planerischen Missgriff handelt, der von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragen wird (OVG RP, BauR 1986, 412).

  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

    Davon, dass der Bebauungsplan im Wesentlichen nur dazu diene, eine Fehlentwicklung im privaten Interesse des betroffenen Bauherrn zu legalisieren, ohne dass gleichzeitig städtebauliche Gründe für die Planung sprächen (so das von den Antragstellern zitierte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. März 1986 - 10 C 45/85 -, NVwZ 1986, 937 = BauR 1986, 412), kann angesichts dieser in der Planbegründung der Antragsgegnerin zum Ausdruck kommenden Motive für die Planung keine Rede sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 8 C 11307/08

    Bebauungsplan - Änderungsplan -; Begründungspflicht

    Wie bereits der 1. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 5. März 1986 (BauR 1986, 412) ausgeführt hat, kann ein grundsätzlich legitimes Ziel einer Planänderung auch die Heilung planwidrig entstandener Zustände sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05

    Baurecht, Normenkontrolle, Wohnungsklausel, Änderung, Bebauungsplanänderung,

    Solche städtebaulichen Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Bauleitplanung nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, etwa um eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Fehlentwicklung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 5. März 1986, BauR 1986, 412).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2005 - 8 C 10964/05

    Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung wegen abweichender tatsächlicher Bebauung

    Solche städtebaulichen Gründe liegen dann nicht vor, wenn die Bauleitplanung nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, etwa um eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Fehlentwicklung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 5. März 1986, BauR 1986, 412).
  • VGH Hessen, 27.08.1992 - 3 N 109/87

    Normenkontrollantrag über die Gültigkeit eines vorzeitigen Bebauungsplanes, der

    Erforderlich ist eine Bebauungsplanänderung nicht, die im wesentlichen nur dazu dient, eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Fehlentwicklung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren, ohne daß gleichzeitig städtebauliche Gründe für eine solche Änderung sprechen (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 5.3.1986, BauR 1986, 412; HessVGH, Urteil vom 20.6.1990, BRS 50 Nr. 7; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand: Oktober 1991, § 1 Rdnr. 39).
  • VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87

    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Planung, im wesentlichen nur der Förderung privater Eigentümerinteressen dient (OVG Koblenz, Urteil v. 05.03.1986 - 10 C 45/85 - BauR 1986, 412 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 5 S 862/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: mißbräuchliche Aufstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 5 S 872/93

    Ausweisung von landwirtschaftlicher Nutzfläche im Bebauungsplan zur Verhinderung

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