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   OLG Düsseldorf, 18.12.1984 - 23 U 142/84   

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https://dejure.org/1984,4963
OLG Düsseldorf, 18.12.1984 - 23 U 142/84 (https://dejure.org/1984,4963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1984 - 23 U 142/84 (https://dejure.org/1984,4963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 23 U 142/84 (https://dejure.org/1984,4963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe, Verzug ohne Mahnung, Vertragsstrafenvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1986, 457
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 276/84

    Wirksamkeit des Vorbehalts einer Vertragsstrafe in einer formularmäßig

    Bei dem engen Zusammenhang, der zwischen Abnahme und Vertragsstrafenvorbehalt - gerade im Falle der förmlichen Abnahme gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B - besteht und auf den der Senat schon früher hingewiesen hat (BGHZ 74, 235, 237) [BGH 26.04.1979 - VII ZR 190/78], ist im Zweifel anzunehmen, daß ein vom Auftragnehmer zur Durchführung der förmlichen Abnahme bevollmächtigter Vertreter nicht nur zur Entgegennahme der Mängelanzeigen des Auftraggebers befugt ist, sondern auch zum Empfang einer den Vorbehalt einer Vertragsstrafe betreffenden Erklärung (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1986, 457, 460; Ingenstau/Korbion, VOB, 10. Aufl., B § 11 Rdn. 13; unklar Locher, Das private Baurecht, 3. Aufl., Rdn. 426 a.E.).
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