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   OLG Köln, 07.04.1993 - 11 U 277/92   

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https://dejure.org/1993,4834
OLG Köln, 07.04.1993 - 11 U 277/92 (https://dejure.org/1993,4834)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1993 - 11 U 277/92 (https://dejure.org/1993,4834)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1993 - 11 U 277/92 (https://dejure.org/1993,4834)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 744
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13

    Bauvertrag wegen Schwarzgeldabrede nichtig: Architekt haftet nicht für

    Bei einer Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten haftet der Bauunternehmer im Innenverhältnis in aller Regel allein (OLG Köln, BauR 1993, 744, 745).
  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05

    Aufteilung einer Gesamtschuld bei Gesamtschuldnerhaft von Architekt und

    Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft (vgl. OLG Braunschweig BauR 1991, 355 f.; OLG Koblenz Urt. vom 19. März 2004 - 8 U 397/03; OLG Köln BauR 1993, 744).
  • OLG Jena, 21.07.2011 - 1 U 1223/05

    Haftung des Bauunternehmers wegen mangelhafter Werkleistung und Haftung des

    Ein Unternehmer ist bei einer mangelhaften Bauüberwachung durch den Architekten für nicht erkannte Ausführungsmängel in der Regel allein verantwortlich (vgl. vgl. BGH NJW-RR 2002, 1175 ; OLG Koblenz, OLGR 2007, 809; OLG Stuttgart BauR 2006, 1772 ; OLG Koblenz BauR 2005, 776; [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 08.12.2004 - VII 78/04, zitiert nach juris]; OLG Köln BauR 1993, 744 ; OLG Braunschweig BauR 1991, 355 ).
  • OLG Koblenz, 16.01.2008 - 1 U 1753/05

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauhandwerker bei teilweiser

    Ein Unternehmer ist vielmehr für nicht erkannte Ausführungsmängel in der Regel allein verantwortlich (OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007, Az.: 12 U 1435/05, OLGR 2007, 809; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2006 - 5 U 136/05, BauR 2006, 1772 ; OLG Koblenz Urteil vom 19.03.2004 - 8 U 397/03 BauR 2005, 776; [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 08.12.2004 - VII 78/04, zitiert nach juris]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.1993 - 11 U 277/93, BauR 1993, 744; OLG Braunschweig, Urteil vom 25.05.1990 - 2 U 52/90, BauR 1991, 355; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 70/01, NJW-RR 2002, 1175 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2006 - 21 U 41/06

    Bestandsaufnahme als Besondere Leistung; beschränkte Bindungswirkung eines

    Zwar kann bei einem Vergleich mit dem Schuldner, der im Innenverhältnis für den gesamten Schadensbetrag einzustehen hat, im Zweifel Gesamtwirkung im Sinne des § 423 BGB zu Gunsten des anderen Schuldners angenommen werden, weil andernfalls die vergleichsweise getroffene Vereinbarung durch den nach § 426 Abs. 1 BGB möglichen Regress des anderen, im Innenverhältnis nicht haftenden Schuldners unterlaufen werden könnte (OLG Dresden, BauR 2005, 1954 ff.; OLG Köln BauR 1993, 744 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 423 Rdnr. 2).
  • OLG Dresden, 15.09.2004 - 18 U 181/04

    Auswirkung eines Vergleichs auf mithaftende Gesamtschuldner

    Vielmehr kann der Vortrag des Klägers zu seinen Gunsten als wahr unterstellt werden; in diesem Falle würde der Beklagte zu 2) als Bauüberwacher für eine etwaige Verletzung der dem Kläger und seiner Ehefrau gegenüber übernommenen Pflichten gesamtschuldnerisch neben der Beklagten zu 1) haften (h.M.; vgl. nur: BGHZ 43, 227 ff., 203 ff.; BGH, Urteil vom 16.02.1971, NJW 1971, 752 ff., 753; OLG Köln, BauR 1993, 744 f., 745; LG Tübingen, Urteil vom 15.08.1989, BauR 1990, 497 ff., 498).
  • OLG Koblenz, 19.03.2004 - 8 U 397/03

    Haftung bei Baumängeln: Keine Anrechnung von Fehlern des Architekten bei der

    Ist der Baumangel auf ein Aufführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft (vgl. OLG Braunschweig, BauR 1991, 355; OLG Köln, BauR 1993, 744).
  • OLG Braunschweig, 29.02.2012 - 8 U 23/11

    Architekt muss Bauherrn auf fehlende Fachplanungsleistungen hinweisen!

    Bei einem Vergleich mit dem Schuldner, der im Innenverhältnis für den gesamten Schadensbetrag einzustehen hat, ist im Zweifel Gesamtwirkung im Sinne des § 423 BGB anzunehmen, weil anderenfalls die vergleichsweise getroffene Vereinbarung durch den nach § 426 Abs. 1 BGB möglichen Regress des anderen im Innenverhältnis nicht haftenden Gesamtschuldners unterlaufen werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O; OLG Dresden BauR 2005, 1954 ff. und OLG Köln BauR 1993, 744 f.) Dies ist vorliegend der Fall.
  • LG Oldenburg, 29.12.2004 - 5 O 3344/00

    Mangelhaftigkeit eines Fußbodenaufbaus; Mitverantwortlichkeit für Mängel auf

    Erkennt der Unternehmer zwar die fehlerhafte Planung im Rahmen der Bauausführung nicht, hätte er sie aber pflichtgemäß erkennen können, trifft ihn hier zumindest ein Haftungsanteil, wenn auch der Architekt in der Regel den größeren Anteil zu tragen hat (z.B. wenn der Planungsfehler besonders offenkundig war: OLG Hamm, BauR 1992, 78 [OLG Hamm 05.02.1991 - 21 U 111/90] ; OLG Stuttgart, BauR 1992, 806 [OLG Stuttgart 26.02.1992 - 3 U 82/91] ; OLG Köln, BauR 1993, 744 [OLG Köln 07.04.1993 - 11 U 277/92] ; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 595 [OLG Naumburg 14.01.2003 - 1 U 80/02] [596]; Ingenstau/Korbion, VOB13, § 13 Rn. 42).
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