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   BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91   

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BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91 (https://dejure.org/1993,47)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 (https://dejure.org/1993,47)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 (https://dejure.org/1993,47)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - Planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines im Innenbereich gelegenen Betriebes in den Außenbereich - Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 Bundesbaugesetz auf die Erweiterung eines im Innenbereich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    LuftVG §§ 6, 25

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einfügen trotz Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung? (IBR 1994, 163)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft? (IBR 1994, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 294
  • BauR 1994, 81
  • ZfBR 1994, 37
 
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Wird zitiert von ... (304)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Immer dann, wenn eine Erweiterung zugleich den Bestand der vorhandenen baulichen Anlage verändert - sei es durch einen Eingriff in die bestehende Anlage, sei es wegen der aus der Erweiterung resultierenden Qualitätsveränderung des Bestandes, wenn beispielsweise eine nicht kerngebietstypische Spielhalle kerngebietstypisch wird oder wenn ein Einzelhandelsbetrieb die Grenze zur Großflächigkeit überschreitet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9 = DVBl 1987, 1006), oder wenn sich die Immissionslage ändert -, ist eine isolierte Beurteilung der Erweiterung nicht möglich.
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Ebenso wie bei einer Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit zu prüfen ist (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185), muß bei der Änderung einer baulichen Anlage das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Vielmehr kann eine Überschreitung des Rahmens zulässig sein, wenn das Vorhaben keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen begründet oder schon vorhandene nicht erhöht (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 B 83.86

    Überschreitung des baulichen Rahmens um das Mehrfache in der "Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für eine Überschreitung des vorgegebenen Rahmens hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, sondern auch für ein Überschreiten des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 B 83.86 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 113).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Auch der auf dem Baugrundstück selbst bereits vorhandene Verbrauchermarkt gehört zur vorhandenen Bebauung, die den Maßstab für die weitere Bebauung bildet; denn auch er bestimmt den Charakter des Baugebiets; das Berufungsgericht hat ihn ausdrücklich nicht als einen unbeachtlichen Fremdkörper angesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 134 = ZfBR 1990, 198).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    In einem solchen Fall wird sich der durch das Verbrauchermarktgebäude vermittelte optische "Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit)" (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [BVerwG 06.11.1968 - IV C 2/66]) im Regelfall auch auf den Parkplatz des Verbrauchermarkts erstrecken.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Eine Zulassung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist nicht möglich, weil diese Vorschrift auf die Erweiterung eines im Innenbereich gelegenen Gewerbebetriebs in den Außenbereich hinein nicht anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 33.90 - DVBl 1993, 653).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
    Daran fehlt es regelmäßig bei einem befestigten Stellplatz (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 = DVBl 1993, 111, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Es kann dahinstehen, ob von dieser Vorschrift nur die bauliche Änderung eines vorhandenen Gebäudes oder auch die Errichtung eines mit dem Altbau baulich-konstruktiv verbundenen Neubaus erfaßt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch dasjenige bestimmt, was auf dem Baugrundstück selbst und in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 101 f.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für eine Überschreitung des vorgegebenen Rahmens hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, sondern auch für ein Überschreiten des Maßes der baulichen Nutzung (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 102).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Vielmehr muss das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung veränderten Gestalt den rechtlichen Anforderungen entsprechen (BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - UPR 1994, 65 und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58).
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