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   BGH, 26.01.1995 - VII ZR 49/94   

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https://dejure.org/1995,1774
BGH, 26.01.1995 - VII ZR 49/94 (https://dejure.org/1995,1774)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - VII ZR 49/94 (https://dejure.org/1995,1774)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - VII ZR 49/94 (https://dejure.org/1995,1774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgshonorar - Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632; HOAI § 31
    Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hoai.de (Leitsatz)

    § 31 HOAI, §§ 631, 632 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Projektsteuerungsvertrag = Werkvertrag? (IBR 1995, 327)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 855
  • MDR 1995, 573
  • WM 1995, 1188
  • BB 1995, 951
  • DB 1995, 2210
  • BauR 1995, 572
  • ZfBR 1995, 189
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - VII ZR 49/94
    Das würde jedenfalls die Vereinbarung werkvertraglicher Erfolgsverpflichtungen voraussetzen, wie sie der Senat als für die Leistung des selbständigen Architekten kennzeichnend angesehen hat (Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - VII ZR 310/79 = BGHZ 82, 100, 105 m.N. für die st.Rspr.).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 215/98

    Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages

    Das Recht des Werkvertrages ist anwendbar, wenn der Projektsteuerer durch seine vertragliche Leistung einen Erfolg im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB schuldet (BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - VII ZR 49/94 = BauR 1995, 572, 573 = ZfBR 1995, 189).
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 436/04

    Kündigung eines finanzwirtschaftlichen Baubetreuungsvertrages durch den Bauherrn

    Es gibt keinen Gesichtspunkt, wegen dessen der genannte Grundsatz für die - stark auf persönliches Vertrauen ausgerichteten - "Baubetreuungsverträge" zwischen der Klägerin und dem Beklagten nicht gelten soll, nicht anders als etwa für Steuerberatungsverträge (dazu OLG Koblenz NJW 1990, 3153; BB 1993, 2183, 2184) oder auch für Projeksteuerungsverträge, soweit sie als Dienstverträge einzuordnen sind (OLG Düsseldorf NJW 1999, 3129, 3130; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - VII ZR 49/94 - NJW-RR 1995, 855).
  • OLG Naumburg, 11.04.2019 - 2 U 41/18

    Werklohnanspruch aufgrund eines Projektsteuerungsvertrages

    Soweit in der Literatur teilweise allein wegen der Bezugnahme entweder auf das Leistungsbild des § 31 HOAI a.F. (dagegen BGH, Urteil v. 26.01.1995, VII ZR 49/94, BauR 1995, 572, in juris Tz. 22 ff.) oder auf dasjenige des DVP-Modells nach AHO Projektsteuerung/Projektmanagement (dagegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.04.1999, 22 U 174/98, BauR 1999, 1049, in juris Tz. 41 ff.) auf den Vertragscharakter geschlossen worden ist, folgt der Senat dem nicht.

    Denn bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars wird nicht der Erfolg als primäre Leistungsverpflichtung vereinbart, für welche der Auftragnehmer ohne Rücksicht auf Verschulden einzustehen hat, sondern an das Verfehlen des Erfolgs wird lediglich der Verlust des Honorars als Rechtsfolge geknüpft (vgl. BGH, Urteil v. 26.01.1995, VII ZR 49/94, a.a.O., in juris Tz. 24).

  • OLG München, 07.02.2017 - 9 U 2987/16

    Projektsteuerungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienst- oder Werkvertragsrecht?

    Ein Werkvertrag ist dann anzunehmen, wenn ein Erfolg geschuldet ist, wenn also der Unternehmer verpflichtet ist, den nach dem Vertrag geschuldeten Erfolg herzustellen, er für diesen Erfolg ohne Rücksicht auf ein Verschulden einzustehen hat und die Herstellung seines Erfolges seine primäre Leistungspflicht ist(vgl. BGH VII ZR 215/99, NJW 1999, 3118 und BGH BauR 1995, 572).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 22 U 174/98

    Art eines Projektsteuerungsvertrages - Honoraranspruch des Architekten

    bb) Demgegenüber hat der BGH in der bislang einzigen zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidung (NJW-RR 1995, 855 = BauR 1995, 572 ) einen Vertrag mit einem an § 31 HOAI orientierten Leistungsinhalt als Dienstvertrag eingestuft.

    Im vorliegenden Fall bestehen sogar noch weniger Anhaltspunkte für die werkvertragliche Qualifizierung als im Fall des BGH (NJW-RR 1995, 855 ).

  • OLG Frankfurt, 22.02.2018 - 5 U 135/16

    Ersatz von Mietausfallschaden im Rahmen der Sanierung eines Schwimmbades

    Wenn die konkret in Rede stehende Leistung nicht als (werkvertragliche) Erfolgsschuld zu qualifizieren ist (für eine bestimmte Ausprägung des Projektsteuerungsvertrags verneint von BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - VII ZR 49/94, juris, Rn. 21), kommt die Anwendung von Dienstvertragsrecht in Betracht.
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 16 U 41/15

    Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher!

    Das Recht des Werkvertrages ist anwendbar, wenn der Projektsteuerer durch seine vertragliche Leistung einen Erfolg im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB schuldet (BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - VII ZR 49/94 = BauR 1995, 572, 573 = ZfBR 1995, 189).
  • OLG Oldenburg, 25.10.2000 - 2 U 210/00

    Bauvorhaben; Ingenieur; Honorar; Projektsteuerung; Dienstvertrag;

    Auch aus der Vereinbarung eines Erfolgshonorars kann nicht hergeleitet werden, daß ein Projektsteuerungsvertrag ein Werkvertrag ist (BGH Baurecht 1995, 572).
  • LG München I, 15.05.2018 - 3 O 9939/17

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags

    Ein Werkvertrag ist dann anzunehmen, wenn ein Erfolg geschuldet ist, wenn also der Unternehmer verpflichtet ist, den nach dem Vertrag geschuldeten Erfolg herzustellen, er für diesen Erfolg ohne Rücksicht auf ein Verschulden einzustehen hat und die Herstellung seines Erfolges seine primäre Leistungspflicht ist(vgl. BGH VII ZR 215/99, NJW 1999, 3118 und BGH BauR 1995, 572).
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