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   OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94   

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https://dejure.org/1994,2920
OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94 (https://dejure.org/1994,2920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1994 - 22 U 127/94 (https://dejure.org/1994,2920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1994 - 22 U 127/94 (https://dejure.org/1994,2920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 831
    Vermietung eines Krans mit Bedienungspersonal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kranführer als Verrichtungsgehilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verrichtungsgehilfe; Kranführer; Bedienungspersonal

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer haftet für den Führer eines Mietkrans? (IBR 1996, 288)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1430
  • VersR 1996, 511
  • BauR 1996, 136
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10

    Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal:

    Dieser gegenüber dürfte sich die Haftung der Beklagten grundsätzlich entsprechend darstellen wie in den Fällen der von der Klagepartei zitierten Entscheidungen zu kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsverträgen (z.B. BGH, VersR 1970, 934, 935; OLG Celle, NJW-RR 1997, 469; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1430 ff = BauR 1996, 136/137).
  • OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98

    Der "ausgeliehene" Arbeitnehmer ist weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfe

    Eine solche Einflußnahme auf den Kranführer P. war auf der Baustelle ausschließlich der Fa. D. Baustoffwerke GmbH & Co KG bzw. deren weisungsberechtigten Mitarbeitern möglich, so daß auch nur diese, nicht aber die Fa. A. Kranvermietung GmbH zum Unfallzeitpunkt haftungsrechtlich als Geschäftsherr des Kranführers in Betracht kommmt (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf VersR 79, 674 sowie VersR 96, 511).
  • OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01

    Voraussetzungen des Haftungsprivilegs gem. §§ 104 ff. SGB VII gegenüber

    Der Beklagte zu 2) ist Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1), weil er während der Dauer des Leiharbeitsverhältnisses in den Betrieb der Beklagten zu 1) eingegliedert und von deren Weisungen abhängig war (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1430, 1431; Stein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 831 Rn. 40).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2005 - 12 U 72/05

    Haftung bei Arbeitsunfall: Selbständiger Kranführer ein Verrichtungsgehilfe eines

    In einem solchen Fall ist somit nicht die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2., sondern die Fa. A. als Geschäftsherr anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1996, 136, 137; OLG Köln VersR 1999, 1497).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97

    Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

    Vielmehr ist ausschlaggebend, daß sie mangels einer Weisungszuständigkeit vor Ort tatsächlich keinen Einfluß auf die konkrete Verrichtung nehmen konnte (vgl. BGH VersR 1970, 934, 935; OLG Hamburg VersR 1979, 674, 675; KG KG-Report 1994, 18, 19; OLG Köln OLG-Report 1992, 19, 21/22; OLG Düsseldorf VersR 1979, 674, 675; Senat BauR 1996, 136, 137 = NJW-RR 1995, 1430, 1431 = OLG-Report Düsseldorf 1995, 252 [LS]).
  • OLG Koblenz, 17.06.2019 - 12 U 1148/14

    Ansprüche aus einem Baustellenunfall

    Unabhängig davon ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch dann, wenn ein Unternehmer einen Bagger oder ein sonstiges schweres Gerät nebst Führer einem anderen Unternehmer überlässt, der Fahrzeugführer nicht Verrichtungsgehilfe des überlassenden Unternehmers, sondern des "entleihenden" ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1996, 136 ; Brandenburgisches OLG VersR 2006, 1557 ).
  • OLG Köln, 19.07.2001 - 8 U 19/01

    Schadenersatzansprüche eines Arbeitgebers gegen den Unfallverursacher wegen

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  • OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 7 U 75/07

    Haftung des Transportunternehmers für den Verrichtungsgehilfen bei der

    Etwas anderes gilt indes, wenn im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages der Arbeitnehmer einem anderen Unternehmer überlassen wird und der entsendende Unternehmer keinen tatsächlichen Einfluss auf die konkrete Verrichtung nehmen kann; dann ist der Arbeitnehmer Verrichtungsgehilfe nicht seines Arbeitgebers, sondern des empfangenden Unternehmers (BGH NJW-RR 1995, 659, 660; Brandenbg. OLG [12. Zivilsenat] OLG-NL 2006, 98, 99; OLG München a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1430, 1431; Palandt/Sprau a.a.O.).
  • LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96

    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

    In einem solchen Fall haftet der Vermieter nur für die Gebrauchs- bzw. Einsatzfähigkeit der Maschine und die ordnungsgemäße Auswahl des Bedienungspersonals sowie dessen Tätigkeit als solche, während der sachgerechte Einsatz des Geräts auf der Baustelle in den Verantwortungsbereich des Mieters gehört (KG NJW 1965, S. 976; OLG Düsseldorf, VersR 1979, S. 675; BauR 1996, S. 136); der zur Dienstleistung Verpflichtete ist, als Verrichtungsgehilfe des zur Dienstverschaffung Verpflichteten anzusehen.
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