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   BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98   

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BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98 (https://dejure.org/1998,897)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1998 - 4 B 85.98 (https://dejure.org/1998,897)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1998 - 4 B 85.98 (https://dejure.org/1998,897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Wohngebiet - Zulässigkeit einer Gaststätte - Versorgung des Gebiets

  • Judicialis

    BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Bebauungsrecht; Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gaststätte im "Allgemeinen Wohngebiet"; Feststellung der Gebietsbezogenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf eine Gaststätte im Wohngebiet liegen? (IBR 1999, 228)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3792
  • NVwZ 1999, 186 (Ls.)
  • DÖV 1999, 33
  • BauR 1999, 29
  • ZfBR 1999, 168
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
    Ob eine Gaststätte im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der "Versorgung des Gebiets" dient, ist vom verbraucherbezogenen Einzugsbereich her zu bestimmen; nicht entscheidend sind dagegen - auch bei kleinen Landgemeinden - das Gemeindegebiet oder Gemeindegebietsteile (Ortsteile), ebenso nicht zwingend das festgesetzte Wohngebiet (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).

    Der Senat hat im Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - (Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7 = BRS 55 Nr. 54) lediglich zum Ausdruck gebracht, daß sich das "Gebiet" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO nicht mit dem konkret festgesetzten Baugebiet decken muß.

    Weist eine Gaststätte eine Kapazität auf, die nicht erwarten läßt, daß die Bewohner der Umgebung in einem ins Gewicht fallenden Umfang zu ihrer Auslastung beizutragen vermögen, so fehlt es schon aus diesem Grunde an dem in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO vorausgesetzten Merkmal der Gebietsversorgung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
    Ob eine Gaststätte im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der "Versorgung des Gebiets" dient, ist vom verbraucherbezogenen Einzugsbereich her zu bestimmen; nicht entscheidend sind dagegen - auch bei kleinen Landgemeinden - das Gemeindegebiet oder Gemeindegebietsteile (Ortsteile), ebenso nicht zwingend das festgesetzte Wohngebiet (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).

    Bildet das ausgewiesene Wohngebiet mit angrenzenden Gebieten, die rechtlich oder tatsächlich ebenfalls als Wohngebiet zu qualifizieren sind, einen einheitlich strukturierten zusammenhängenden Bereich, so kann dies vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - (BVerwGE 94, 151 ) ein Grund dafür sein, den räumlichen Bezugsrahmen für die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO gebotene Beurteilung entsprechend zu erweitern.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
    BVerwG 4 B 85.98 OVG 1 L 38/97.
  • VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17

    Baurecht Nachbarklage Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Kindertagesstätte mit

    Dies gilt nur dann nicht, wenn ihr räumlicher Bezugsrahmen gemessen an der Anzahl der geplanten oder eingerichteten Kinderbetreuungsplätze weit über die Bedürfnisse des Wohngebiets hinaus reicht, in dem die Einrichtung liegt (vgl. zur Problematik einer der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaft gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO: BVerwG, Beschluss vom 03.09.1998 - 4 B 85/98 -, RN 12, juris).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Dem hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 C 8.00 - NVwZ 2001, 1284 = DVBl 2001, 1458; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ; Beschluss vom 30. Juli 2001 - BVerwG 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87; Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 = NJW 1998, 3792; Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11 = NVwZ-RR 1997, 9; Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1991, 267).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Auffassung, daß Mitte der 60'er Jahre eine einläufige Kegelbahn als Bestandteil einer kleinen Gastwirtschaft in einem Wohngebiet typischerweise nur oder zumindest mit einem ins Gewicht fallenden Umfang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 BVerwG 4 B 230.92 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7 = BRS 55 Nr. 54; Beschluß vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -) von den Bewohnern des umliegenden Gebiets benutzt worden ist und daß ein mit Personenkraftwagen und Bussen anreisender Besucherkreis aus einem weit größeren Bereich nicht zu erwarten war, rechtfertigt die Annahme, daß die kleine Gastwirtschaft seinerzeit durch den Anbau der einläufigen Kegelbahn nicht den Charakter einer "der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaft" verloren hat.

    Auch im Beschluß vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - hat der Senat aus der sich aus den Bauantragsunterlagen ergebenden Kapazität der Speisegaststätte auf deren überörtliche Ausrichtung geschlossen.

  • BVerwG, 20.03.2019 - 4 C 5.18

    Allgemeines Wohngebiet; Antrag; Begründung; Bezugnahme; Gebietsversorgung;

    Die Schank- und Speisewirtschaft muss auf die Deckung eines gastronomischen Bedarfs ausgerichtet sein, der in dem so abgegrenzten Gebiet und nach den dortigen demographischen und sozialen Gegebenheiten tatsächlich zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 S. 10 ff.).

    Ist die Schank- und Speisewirtschaft auf gebietsfremde Gäste ausgerichtet, so ist sie in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich und damit unzulässig (so BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 S. 10).

    Im Interesse der genannten Belange und damit aus Gründen überlegter Städtebaupolitik nimmt die Baunutzungsverordnung die Störungen in Kauf, die Gaststätten in einem Wohngebiet regelmäßig schon deshalb hervorrufen, weil sie auch zu Zeiten betrieben werden, zu denen dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft besonderes Gewicht zukommt (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 S. 9; ähnlich BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 14 S. 16 und vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Im Interesse der Wahrung dieser Belange, und damit aus Gründen überlegter Städtebaupolitik, nimmt sie die Störungen in Kauf, die Gaststätten in einem Wohngebiet regelmäßig schon deshalb hervorrufen, weil sie auch zu Zeiten betrieben zu werden pflegen, zu denen dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft besonderes Gewicht zukommt (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - juris Rn. 5; Urteil vom 20. März 2019 - BVerwG 4 C 5.18 -, juris Rn. 17 f.).

    Wie weit die Grenze zu ziehen ist, lässt sich nicht abstrakt festlegen, sondern bestimmt sich nach den konkreten städtebaulichen Verhältnissen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - juris Rn. 5).

    Bildet das ausgewiesene Wohngebiet mit angrenzenden Gebieten, die rechtlich oder tatsächlich ebenfalls als Wohngebiet zu qualifizieren sind, einen einheitlich strukturierten zusammenhängenden Bereich, so kann dies ein Grund sein, den räumlichen Bezugsrahmen entsprechend zu erweitern (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - juris Rn. 4 f.).

    Das maßgebliche Gebiet reicht danach nur so weit, wie bei typisierender Betrachtung überhaupt die Möglichkeit besteht, die Schank- und Speisewirtschaft ggf. auch ohne Kraftfahrzeug zu erreichen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - juris Rn. 5).

    Außer Betracht bleiben zum anderen Gebiete, die weder die Merkmale eines allgemeinen Wohngebiets oder eines Kleinsiedlungsgebiets aufweisen noch überhaupt durch Wohnnutzung geprägt werden, sondern durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind; denn die mit der Regelung intendierte Beschränkung liefe leer, wenn der mit "Gebiet" umschriebene Versorgungsbereich mit dem Gemeindegebiet oder Gemeindegebietsteilen gleichzusetzen wäre (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - juris Rn. 4).

    Durch die Ausrichtung auf die Gebietsversorgung soll mithin sichergestellt werden, dass die Schank- und Speisewirtschaft nur in einem ins Gewicht fallenden Umfang von einem Personenkreis aufgesucht wird, der die mit einem Gaststättenbetrieb ohnehin verknüpften nachteiligen Folgen für die Anwohner in der Umgebung der Betriebsstätte nicht noch dadurch erhöht, dass er durch An- und Abfahrtverkehr Unruhe erzeugt, die von einem Wohngebiet ferngehalten werden soll (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85/98 -, juris Rn. 5) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Maßgeblich ist, dass es sich um einen einheitlich strukturierten und zusammenhängenden Bereich handelt, wobei neben Gebieten anderer Nutzungsart auch solche Gebiete außer Betracht zu bleiben haben, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang - es geht um den verbrauchernahen Einzugsbereich (vgl. Stock, a.a.O., Rn. 39) - nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67; OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 38; NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 8).

    Danach ist zu beurteilen, ob die Anlage zumindest in einem erheblichen, ins Gewicht fallenden Umfang auch von den Bewohnern des Gebiets aufgesucht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998, a.a.O., und Beschluss vom 3. September 1998, a.a.O.), wobei es nicht nur auf den Bedarf der Wohnbevölkerung, sondern auch den der sonstigen allgemein zulässigen oder ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen ankommt (vgl. OVG Bln, Urteil vom 29. April 1994 - OVG 2 B 18.92 -, BRS 56 Nr. 55; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juni 2010, a.a.O., Rn. 17; Stock, a.a.O., Rn. 42).

    Soweit hierzu im Zusammenhang mit der Gebietsversorgungsklausel des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO die Auffassung vertreten wird, ein verbrauchernaher Einzugsbereich liege nicht vor, wenn der Einzelhandelsbetrieb auf Besucher ausgerichtet sei, die realistischerweise ein Kraftfahrzeug benutzten (so etwa OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 44), bezieht sich dies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die zum Gebietsversorgungscharakter von Schank- und Speisewirtschaften ergangen ist (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998, a.a.O.) und sich nicht ohne weiteres auf die Beurteilung von Läden und Verkaufsbetrieben übertragen lässt.

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur

    Nach der vormals im Eilverfahren gebotenen summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage sprach seinerzeit aus Sicht des Senats neben der Größe des Gesamt-Gaststättenbetriebs mit mehreren hundert Gast- / Sitzplätzen gegen eine gebietsversorgende Schank- und Speisewirtschaft, dass der Beigeladene im Internet für Großveranstaltungen warb und mithin auf eine überregionale Kundschaft zielte (BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 17 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5; vgl. auch VG Cottbus, U.v. 2.2.2017 - 3 K 165/14 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Ist die Gaststätte aber gebietsübergreifend auf einen Besucherkreis ausgerichtet, der grundsätzlich An- und Abfahrtverkehr mit den damit verbundenen gebietsinadäquaten Begleiterscheinungen verursacht, so ist sie in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich und damit unzulässig (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - 10 A 2111/15

    Bauplanungsrechtlicher Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben unter dem

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 1993 - 4 B 230.92 -, juris, Rn. 5 und vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, juris, Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, juris, Rn. 4.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2020 - 10 A 2111/15

    Wann "dient" eine Gaststätte der Gebietsversorgung?

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 1993 - 4 B 230.92 -, juris, Rn. 5, und vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, juris, Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, juris, Rn. 8 f.

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

    Ausreichend ist vielmehr, dass dies in einem erheblichen, ins Gewicht fallenden Umfang der Fall ist und dass kein darüber hinausgehender Besucherkreis zu erwarten ist, der zum Verlust des Gebietsbezugs führt (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98, NJW 1998, 3792 = juris Rn. 8; U.v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - a.a.O.).

    Vielmehr kann es sich auch auf benachbarte (rechtliche und tatsächliche) Wohngebiete erstrecken, wenn sie einen einheitlich strukturierten, zusammenhängenden Bereich bilden (BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - NJW 1998, 3792 = juris Rn. 4 f.; Hess VGH, B.v. 25.2.2017 - 3 B 107/17 - juris Rn. 7; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 4 BauNVO Rn. 38), so dass die Argumentation in der Zulassungsbegründung mit der näheren Umgebung von lediglich 13 Wohngebäuden nicht durchgreift.

    Dazu hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Handy-Reparatur-Shop darauf ausgerichtet ist, von Personen genutzt zu werden, für die er fußläufig erreichbar ist (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - a.a.O. Rn. 5; Stock, a.a.O. Rn. 39), was angesichts der innerstädtischen Lage auch nachvollziehbar erscheint.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7 B 1040/03

    Baugenehmigung für einen Aldi-Markt in einem von Wohnbebauung geprägten Gebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 7 B 1040/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Düsseldorf, 06.11.2008 - 9 K 2466/07

    Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - 10 B 1350/04

    Schank- und Speisewirtschaft in Allgemeinen Wohngebiet?

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2003 - 8 S 630/03

    Wirksamwerden des Bebauungsplans - Erscheinungstag im Amtsblatt

  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14

    Nachbarklage gegen Gaststättenerweiterung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23

    Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02

    Baugenehmigung für Werbeanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01

    Allgemeines Wohngebiet: Gebietsversorgung - Versorgungsbedarf -

  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 17 K 21.00536

    Erfolglose Nachbarklage wegen Nutzungsänderung

  • VG Düsseldorf, 30.07.2015 - 4 K 2700/12
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13

    Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10 B 961/99

    Verwaltungsverfahrensrecht: Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer

  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

  • OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11

    Eine Baugenehmigung ist unbestimmt und rechtswidrig, wenn sie nicht erkennen

  • VG Augsburg, 12.01.2012 - Au 5 K 10.600

    Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2004 - 1 ME 116/04

    Veränderung der Gebietsart durch Errichtung eines Geschäftes, das teilweise im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 10 B 1428/00

    Begriff eines der Versorgung des Wohngebiets dienenden Ladens; Aldi-Markt

  • VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09

    Antrag auf Einschreiten gegen eine Nutzungsänderung

  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 9 CS 20.976

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Biergarten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2432/99

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Pizzeria im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 9 K 3350/12

    Nachbarklage, Spielplatz, Sandflug, Einfügen, überbaubare Grundstücksfläche

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5382/11

    Kein "Drive - Thru - Café" in Bottrop

  • VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12

    Zulässigkeit der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11

    Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung;

  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2017 - 6 K 2813/14

    Lebensmittelmarkt; Supermarkt; Discounter; Wohngebiet; Umgebung; Gebiet;

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung zum

  • VG Augsburg, 09.12.2021 - Au 5 K 21.41

    Erfolgreiche Nachbarklage (Sondereigentümer) gegen eine Baugenehmigung für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - 10 A 793/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 2 S 68.13

    Krankentransportunternehmen; Einsatzzentrale; Baugenehmigung; Nachbarklage;

  • VG Ansbach, 12.05.2022 - AN 9 K 20.02573

    Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

  • VG Arnsberg, 06.10.2015 - 4 K 1510/15
  • VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14

    Weinfest am Rüdesheimer Platz bleibt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2004 - 2 M 308/04

    Parteistellung bei Verfahren nach § 80 VII VwGO - Zulässigkeit einer Gaststätte

  • VG Gelsenkirchen, 15.03.2011 - 6 K 3813/09

    Außengastronomie, Unzumutbarkeit, Blockinnenbereich, Nichtanwendbarkeit der TA

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2001 - 7 A 2432/99

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung für die

  • VG Stuttgart, 24.03.2021 - 11 K 8224/19

    Reparaturwerkstatt für Kleinlandmaschinen; sonstiger nicht störender

  • VG München, 14.06.2021 - M 8 K 20.1949

    Erfolgreiche Klage auf Bauvorbescheid: Keine Möglichkeit im Bebauungsplan Schank-

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22

    Nachbarklage gegen den Neubau eines Büro- und Geschäftshauses; Einstufung der

  • VG München, 27.10.2015 - M 1 K 15.3312

    Rechtmäßige Baugenehmigung

  • VG Düsseldorf, 24.10.2002 - 9 K 6225/99

    Ausgestaltung des baurechtlichen Nachbarschutzes gegen eine erteilte

  • VG Cottbus, 31.08.2017 - 3 K 866/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 9 CS 11.939

    Nachbarstreitigkeit; einstweiliger Rechtsschutz; Abänderung eines Beschlusses von

  • VG Augsburg, 03.05.2012 - Au 5 K 11.733

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (Bistro und Papiermanufaktur);

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