Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2338
OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99 (https://dejure.org/1999,2338)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.10.1999 - 1 EO 698/99 (https://dejure.org/1999,2338)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 1 EO 698/99 (https://dejure.org/1999,2338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 1; ThürBO § 6 Abs 1 Satz 1; ThürBO § 6 Abs 2; ThürBO § 6 Abs 5; ThürBO § 6 Abs 6; ThürBO § 6 Abs 15 Satz 1 Nr 2; ThürBO § 7 Abs 1; ThürBO § 49 Abs 11 Satz 1; ThürBO § 68 Abs 1
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar; Nachbarwiderspruch; Einfügen; nähere Umgebung; Rücksichtnahmegebot; Zumutbarkeit; Baumasse; Höhe; erdrückende Wirkung; Einsichtnahme; Balkon; Abstandsfläche; Abstandsflächentiefe; Schmalseitenprivileg; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schmalseitenprivileg für mehr als zwei Außenwände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 350
  • NVwZ-RR 2000, 869
  • DVBl 2000, 831 (Ls.)
  • DVBl 2000, 832
  • DÖV 2000, 433
  • BauR 200, 869
  • BauR 2000, 869
  • ZfBR 2000, 144 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, daß das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, U. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluß vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 19 m.w.N.).

    Einen Schutz vor Einsichtnahme gewähren die Bestimmungen des Bauplanungsrechts - und damit auch das in ihnen enthaltene Rücksichtnahmegebot - nur in Ausnahmefällen; einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot hat der Senat etwa bei einer durch den Anbau von Balkonen eröffneten unmittelbaren Einsichtsmöglichkeit in wenige Meter entfernte Wohnräume angenommen (vgl. Senatsbeschluß vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 17).

    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit kommt es dabei nicht auf die Einhaltung bestimmter Lärmgrenzwerte an (vgl. Senatsbeschluß vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 20).

    Von Bedeutung kann außerdem sein, ob es sich um notwendige oder nicht notwendige Stellplätze handelt, denn im allgemeinen ist davon auszugehen, daß den Grundstücksnachbarn die Errichtung der für ein zulässiges Wohngebäude notwendigen Stellplätze und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Belastungen zuzumuten sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.5.1995, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 06.09.1994 - 2 S 14.94

    Abstandsfläche; Öffentliche Verkehrsfläche; Abwehrrecht; Nachbar; Wegerecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Denn wer selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht eingehalten hat, kann billigerweise nicht verlangen, daß der Nachbar die Abstandsfläche freihält (verglei- 1 EO 698/99 8 che hierzu etwa: OVG Lüneburg, Beschluß vom 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, sowie Urteil vom 12.9.1994 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.1983 - 2 W 2/83 -, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173; Senatsbeschlüsse vom 12.8.1994 - 1 EO 339/94 - und vom 20.8.1998 - 1 EO 408/98 -).

    Die Berufung auf die Verletzung der Abstandsflächenvorschriften durch den Beigeladenen ist dem Antragsteller nicht etwa wegen des Vorwurfs einer baurechtswidrigen Errichtung seines Gebäudes versagt, sondern nur deshalb, weil er mit der Abstandsfläche seines Gebäudes tatsächlich auf die Belange des Beigeladenen weniger Rücksicht nimmt als das Abstandsflächenrecht es heute gebietet; dies führt dazu, daß er insoweit vom Beigeladenen keine weitergehende Rücksichtnahme verlangen kann (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173; Senatsbeschluß vom 20.8.1998 - 1 EO 408/98 -).

  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nach der allgemeinen Regelung des § 68 Abs. 1 ThürBO ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall, in dem die Abstandsflächen einzuhalten sind, unterscheidet (vgl. Senatsbeschluß vom 25.6.1999 - 1 EO 197/99 - m.w.N.).

    Auch dann muß aber ein Ausnahmefall vorliegen, der für den Bauherrn zu einer nicht unerheblichen Einschränkung in der Grundstücksnutzung führt (vgl. schon den erwähnten Senatsbeschluß vom 25.6.1999 - 1 EO 197/99 -).

  • OVG Thüringen, 27.06.1994 - 1 EO 133/93

    Aussetzungsantrag; Drittwiderspruch; Behörde; Baugenhemigung; Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Entscheidend sind vielmehr unter anderem der Standort, die Anordnung und die Zahl der Stellplätze sowie die Art und Beschaffenheit der Verbindungswege (vgl. Senatsbeschluß vom 27.6.1994 - 1 EO 133/93 -, ThürVBl. 1995, 64, 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 7 B 2117/95

    Ermittlung der Wandhöhe; Außenwand; Anwendung des Schmalseitenprivilegs;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Allein in der Person des Bauherrn liegende Umstände - etwa der Wunsch, aus Gründen der Rentabilität eine höhere bauliche Ausnutzung des Grundstücks zu erreichen - vermögen eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nach § 68 Abs. 1 ThürBO ebensowenig zu rechtfertigen wie eine Abweichung nach § 6 Abs. 15 ThürBO; die Gründe müssen vielmehr den erforderlichen Grundstücksbezug aufweisen, also in einer besonderen Grundstückssituation zu sehen sein (für die vergleichbare Abweichungsregelung der nordrhein-westfälischen Bauordnung in diesem Sinne auch OVG NW, Beschluß vom 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BRS 57 Nr. 141 = BauR 1996, 85, 87).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Denn wer selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht eingehalten hat, kann billigerweise nicht verlangen, daß der Nachbar die Abstandsfläche freihält (verglei- 1 EO 698/99 8 che hierzu etwa: OVG Lüneburg, Beschluß vom 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, sowie Urteil vom 12.9.1994 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.1983 - 2 W 2/83 -, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173; Senatsbeschlüsse vom 12.8.1994 - 1 EO 339/94 - und vom 20.8.1998 - 1 EO 408/98 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Denn wer selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht eingehalten hat, kann billigerweise nicht verlangen, daß der Nachbar die Abstandsfläche freihält (verglei- 1 EO 698/99 8 che hierzu etwa: OVG Lüneburg, Beschluß vom 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, sowie Urteil vom 12.9.1994 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.1983 - 2 W 2/83 -, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173; Senatsbeschlüsse vom 12.8.1994 - 1 EO 339/94 - und vom 20.8.1998 - 1 EO 408/98 -).
  • VGH Bayern, 07.02.1991 - 14 CS 90.3361
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Für diesen Fall ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, daß jeder der von der Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs betroffenen Nachbarn sich auf die Verletzung dieser Vorschrift berufen kann (vgl. die Nachweise bei Dirnberger, a.a.O., Rdn. 120; gegen die Gleichstellung dieses Falles mit dem der Gewährung einer Abweichung für eine dritte Seite Meißner in Meißner/Graef, Das Baurecht in Thüringen, Kommentar [Loseblatt, Stand: Dez. 1998], § 6 Rdn. 44 unter Hinweis auf den Beschluß des BayVGH vom 7.3.1991 - 14 CS 90.3361 -, BRS 52 Nr. 101 = BayVBl. 1991, 438, 439, der dies allerdings für den Fall der Ausnahmegewährung für eine dritte Außenwand gerade offengelassen hat).
  • VG Gera, 11.08.1999 - 4 E 979/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen wird der Beschluß des Verwaltungsgerichts Gera vom 11. August 1999 - 4 E 979/99.Ge - abgeändert.
  • OVG Saarland, 24.01.1983 - 2 W 2/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99
    Denn wer selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht eingehalten hat, kann billigerweise nicht verlangen, daß der Nachbar die Abstandsfläche freihält (verglei- 1 EO 698/99 8 che hierzu etwa: OVG Lüneburg, Beschluß vom 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, sowie Urteil vom 12.9.1994 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; OVG des Saarlandes, Beschluß vom 24.1.1983 - 2 W 2/83 -, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173; Senatsbeschlüsse vom 12.8.1994 - 1 EO 339/94 - und vom 20.8.1998 - 1 EO 408/98 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1994 - 1 M 2/94

    Abstandsfläche; Öffentliche Verkehrsfläche; Nachbar; Befreiung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1997 - 10 B 2249/97

    Schmalseitenprivileg; Inanspruchnahme; Nachbar; Unterschreitung der

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1993 - 1 B 10323/93

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Nachbarschutz

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 19.7.2001 - 3 S 319/01 - OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - 1 EO 698/99 -, BauR 2000, 869; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.8.1997 - 7 A 150/96 -, BRS 59, Nr. 193; OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - 2 S 14.94 -, BRS 56 Nr. 173 und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - 1 L 118/91 -).

    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. -, OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994 - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. - a.A. Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - 10 A 1402/98 -, BauR 2002, 295).

    Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, welches den Nachbarn zu "treuem" - d.h. fairem - Verhalten verpflichtet, ist in diesen Fällen in einer Abwehrmaßnahmen nach wie vor zulassenden Weise nur dann gestört, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht vergleichbar ist, sondern schwerer wiegt als die Inanspruchnahme des Bauwiches durch den sich wehrenden Nachbarn (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.4.2001 - a.a.O. -, OVG Thüringen, Beschluss vom 5.10.1999 - a.a.O. - OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1999 - a.a.O. - OVG Berlin, Beschluss vom 6.9.1994, - a.a.O. - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.1992 - a.a.O. -).

  • OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Bestattungsinstitut;

    Im Übrigen könnte sich der Kläger nicht auf einen Verstoß gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 6 ThürBO berufen, denn sein Wohnhaus und seine Strickerei halten selbst die nach heutigem Recht erforderlichen Abstandsflächen nicht ein (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 1999 - 1 EO 698/99 - a. a. O.).
  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 2 ZB 14.2605

    Grundsatz von Treu und Glauben bei Abstandsflächenverstoß

    Damit hat sich der Senat bereits ausdrücklich der herrschenden Rechtsprechung angeschlossen (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.2.2003 - 2 B 16.99 - juris; VGH SH, U.v. 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris; NdsOVG, B.v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - NVwZ-RR 1999, 716; VGH BW, U.v. 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235; OVG NRW, B.v. 12.2.2010 - 7 B 1840/09 - juris; U.v. 26.6.2014 - 7 A 2057/12 - BauR 2014, 1924; ThürOVG, B.v. 5.10.1999 - 1 EO 698/99 - NVwZ-RR 2000, 869), die davon ausgeht, dass es unerheblich ist, ob das Gebäude des klagenden Nachbarn seinerzeit in Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften errichtet worden ist oder Bestandsschutz genießt.

    Dabei ist es unerheblich, ob das Gebäude des klagenden Nachbarn seinerzeit in Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften errichtet worden ist oder Bestandsschutz genießt (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.2.2003 - 2 B 16.99 - juris; VGH SH, U.v. 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris; NdsOVG, B.v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - NVwZ-RR 1999, 716; VGH BW, U.v. 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235; OVG NRW, B.v. 12.2.2010 - 7 B 1840/09 - juris; U.v. 26.6.2014 - 7 A 2057/12 - BauR 2014, 1924; ThürOVG, B.v. 5.10.1999 - 1 EO 698/99 - NVwZ-RR 2000, 869).

    So könnte das Korrektiv des Grundsatzes von Treu und Glauben bereits grundsätzlich eine Berufung auf die Verletzung des Abstandsflächenrechts ausschließen, so dass es auf das Vorliegen der Voraussetzungen einer Abweichung nach Art. 63 BayBO nicht weiter ankäme (so BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris; ThürOVG, B.v. 5.10.1999 - 1 EO 698/99 - NVwZ-RR 2000, 869).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht