Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 164 Abs. 1 BGB; § 177 Abs. 1 BGB; § 242 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B; § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2 VOB/B
Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn und Erstattung von Gutachterkosten; Präklusion aufgrund vertraglicher Abrede vor Durchführung der Arbeiten; Auslegung einer gemeinsamen Aufstellung über Mehrstärken als Feststellung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn und Erstattung von Gutachterkosten; Präklusion aufgrund vertraglicher Abrede vor Durchführung der Arbeiten; Auslegung einer gemeinsamen Aufstellung über Mehrstärken als Feststellung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinsames Aufmaß von Putz-Mehrstärken vor Ausführungsbeginn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bau-gewerbe.de (Kurzinformation)
Bindung an gemeinsames Aufmaß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 2 Nr. 3, 7 Abs. 1, § 14
Gemeinsames Aufmaß vor Ausführungsbeginn)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bindung an gemeinsames Aufmaß? (IBR 2001, 9)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 19.03.1999 - 1 O 191/98
- OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1334
- BauR 2000, 1912 (Ls.)
- BauR 2001, 412
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 07.05.1991 - 23 U 165/90
Abrechnung von Bauleistungen
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Zwar tritt eine Bindungswirkung stets nur soweit ein, wie die Regeln des Abrechnens eingehalten worden sind (vgl. BGH BauR 1975, 211; 212OLG Düsseldorf BauR 1991, 772 [OLG Düsseldorf 07.05.1991 - 23 U 165/90] ). - OLG Hamm, 12.07.1991 - 26 U 146/89
Gemeinsames Aufmaß: Anerkenntnis
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Sie hat nicht vorgetragen, dass die in der gemeinsamen Aufmessung getroffenen Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen und dass ihr - und auch ihrem Bauleiter ( § 166 BGB ) - dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmessen bekannt geworden ist (vgl. OLG Hamm, BauR 1992, 242, 243) [OLG Hamm 12.07.1991 - 26 U 146/89] . - BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73
Bindung eines gemeinsamen Aufmaßes
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Zwar tritt eine Bindungswirkung stets nur soweit ein, wie die Regeln des Abrechnens eingehalten worden sind (vgl. BGH BauR 1975, 211; 212OLG Düsseldorf BauR 1991, 772 [OLG Düsseldorf 07.05.1991 - 23 U 165/90] ).
- OLG Stuttgart, 30.12.1971 - 3 U 106/71
Rechtsnatur des gemeinschaftlichen Aufmaßes: Vollmacht des Architekten
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten. - BGH, 24.01.1974 - VII ZR 73/73
Bindungswirkung eines gemeinsamen Aufmaßes
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten. - BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Vergütung: Überzahlung
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten.