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   OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02   

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OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02 (https://dejure.org/2002,2878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2002 - 5 U 28/02 (https://dejure.org/2002,2878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 5 U 28/02 (https://dejure.org/2002,2878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unrichtig ermittelter Baukosten; Mindestpreischarakter der Architektenhonorare; Inanspruchnahme vorvertraglichen Vertrauens und Haftung aus culpa in contrahendo (cic); Schadensersatz wegen Bausummenüberschreitung; Unverbindlichkeit einer ...

  • Judicialis

    EGBGB § 5 Satz 1; ; BGB § ... 195; ; BGB § 225; ; BGB § 242; ; BGB § 633; ; BGB § 634; ; BGB § 634 Abs. 2; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; BGB § 650; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Haftung eines Architekten auf Schadensersatz wegen unrichtig ermittelter Baukosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Bausummenüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vor Verjährungseintritt kein Verzicht auf Einrede der Verjährung möglich! (IBR 2003, 1122)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Architekt für Bausummenüberschreitung? (IBR 2003, 613)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1603
  • BauR 2003, 1604
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Eine solche Haftung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass die Parteien einen bestimmten Kostenrahmen als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart haben, so dass jede Überschreitung des Kostenrahmens unter Berücksichtigung etwaiger Toleranzen einen Mangel des geschuldeten Architektenwerkes darstellt (BGH in BauR 1997, 494).

    Ist ein Kostenrahmen vereinbart, dann folgt die Haftung des Architekten aus § 635 BGB, was wiederum voraussetzt, dass ihm die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wurde, wenn nicht die Einräumung des Nachbesserungsrechts ausnahmsweise entbehrlich war, § 634 Abs. 2 BGB (BGH in BauR 1997, 494; OLG Stuttgart in OLGR 2000, 422, 423; OLG Schleswig in OLGR 2002, 272; Werner/Pastor, 10. Auflage 2002, Rn. 1775 mit weiteren Nachweisen ).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23.01.1997 (BauR 1997, 494, 496) ausgeführt, dass die fehlerhafte Kostenermittlung eine Pflichtverletzung des Architekten darstellen kann.

  • OLG Schleswig, 26.03.2002 - 3 U 45/00

    Haftung des Architekten wegen Überschreitung des Kostenrahmens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Ist ein Kostenrahmen vereinbart, dann folgt die Haftung des Architekten aus § 635 BGB, was wiederum voraussetzt, dass ihm die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wurde, wenn nicht die Einräumung des Nachbesserungsrechts ausnahmsweise entbehrlich war, § 634 Abs. 2 BGB (BGH in BauR 1997, 494; OLG Stuttgart in OLGR 2000, 422, 423; OLG Schleswig in OLGR 2002, 272; Werner/Pastor, 10. Auflage 2002, Rn. 1775 mit weiteren Nachweisen ).

    Entgegen der vom OLG Stuttgart (OLGR 2000, 422, 423; wohl auch OLG Schleswig in OLGR 2002, 272, 274) vertretenen Auffassung folgt daraus nicht, dass die unrichtige Kostenermittlung ebenso wie die laufende Kostenkontrolle, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich als eine Nebenpflicht des Architekten bezeichnet, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung auslöst.

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Gemäß § 225 BGB ist der Verzicht auf die Einrede der Verjährung, der vor Eintritt der Verjährung erklärt wird, ungültig, was selbst dann gilt, wenn die Wirkungen des Verzichts erst nach Verjährungseintritt gelten sollen (BGH in NJW 1998, 902).

    Der Kläger hätte daher innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage erheben müssen, da er nicht mehr darauf vertrauen durfte, dass der Beklagte sich nicht auf den Eintritt der Verjährung berufen werde (vgl. BGH in NJW 1998, 902, 903).

  • OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97

    Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Ist ein Kostenrahmen vereinbart, dann folgt die Haftung des Architekten aus § 635 BGB, was wiederum voraussetzt, dass ihm die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wurde, wenn nicht die Einräumung des Nachbesserungsrechts ausnahmsweise entbehrlich war, § 634 Abs. 2 BGB (BGH in BauR 1997, 494; OLG Stuttgart in OLGR 2000, 422, 423; OLG Schleswig in OLGR 2002, 272; Werner/Pastor, 10. Auflage 2002, Rn. 1775 mit weiteren Nachweisen ).

    Entgegen der vom OLG Stuttgart (OLGR 2000, 422, 423; wohl auch OLG Schleswig in OLGR 2002, 272, 274) vertretenen Auffassung folgt daraus nicht, dass die unrichtige Kostenermittlung ebenso wie die laufende Kostenkontrolle, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich als eine Nebenpflicht des Architekten bezeichnet, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung auslöst.

  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Nur bei einer ausdrücklich auf Befragen erteilten Auskunft kommt eine vorvertragliche Haftung selbst dann in Betracht, wenn sich die fahrlässig unrichtige Auskunft auf eine Beschaffenheit des Werkes selbst bezieht (BGH in ZIP 1984, 962, 965).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Selbst wenn man sogar eine Klagefrist von 3 Monaten annehmen wollte - eine solche Frist ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings regelmäßig als zu lang angesehen worden ( BGH VersR 1998, 1158, 1160; NJW 1991, 975; NJW 1978, 1256; vgl. auch OLG Düsseldorf in NJW 2001, 2265) -, so war diese im Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheides am 10.11.2000 bereits abgelaufen.
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 174/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Selbst wenn man sogar eine Klagefrist von 3 Monaten annehmen wollte - eine solche Frist ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings regelmäßig als zu lang angesehen worden ( BGH VersR 1998, 1158, 1160; NJW 1991, 975; NJW 1978, 1256; vgl. auch OLG Düsseldorf in NJW 2001, 2265) -, so war diese im Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheides am 10.11.2000 bereits abgelaufen.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 171/00

    Hemmung der Verjährung aufgrund Stillhalteabkommen - Abwarten eines Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Selbst wenn man sogar eine Klagefrist von 3 Monaten annehmen wollte - eine solche Frist ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings regelmäßig als zu lang angesehen worden ( BGH VersR 1998, 1158, 1160; NJW 1991, 975; NJW 1978, 1256; vgl. auch OLG Düsseldorf in NJW 2001, 2265) -, so war diese im Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheides am 10.11.2000 bereits abgelaufen.
  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 78/77

    Abstandnahme von einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 5 U 28/02
    Selbst wenn man sogar eine Klagefrist von 3 Monaten annehmen wollte - eine solche Frist ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings regelmäßig als zu lang angesehen worden ( BGH VersR 1998, 1158, 1160; NJW 1991, 975; NJW 1978, 1256; vgl. auch OLG Düsseldorf in NJW 2001, 2265) -, so war diese im Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheides am 10.11.2000 bereits abgelaufen.
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des

    Dass die hier in Betracht gekommenen Schadensersatzansprüche wegen Bausummenüberschreitung - ebenso wie solche wegen Verletzung der Bauüberwachung oder Planungs- und Koordinierungspflichten des Architekten - der fünfjährigen Gewährleistungspflicht des § 638 BGB a.F. unterliegen und nicht der 30 - jährigen Verjährung, wie sie bei einer positiven Vertragsverletzung regelmäßig eingreift, hat der Senat hat im Vorprozess in seinem Urteil vom 17.03.2005, I-5 U 75/04 - (veröffentlicht in BauR 2006, 547ff) dort UA 13f unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 06.12.2002, 5 U 28/02 (veröffentlicht in BauR 2003, 1604 = IBR 2003, 613 mit zustimmender Anmerkung Büchner) näher ausgeführt und begründet.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 170/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten; Begriff der

    Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 17.03.2005 - 5 U 75/04 - a.a.O - und vom 06.12.2002, 5 U 28/02, BauR 2003, 1604 vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 U 75/04

    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten wegen erheblicher

    Zu dieser Problematik hat der Senat in seiner Entscheidung vom 06.12.2002, 5 U 28/02 (veröffentlicht in BauR 2003, 1604 = IBR 2003, 613 mit zustimmender Anmerkung Büchner) folgende Ausführungen gemacht:.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 U 94/14

    Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!

    Für die Annahme einer Bausummengarantie muss erkennbar sein, dass der Architekt sich persönlich verpflichten wollte, für sämtliche, den angegebenen Betrag der Baukosten übersteigenden Mehrkosten ohne Verschulden einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2012, VII ZR 200/10, BauR -, 485; vgl. zuvor bereits BGH, Urteil vom 13.07.1970, VII ZR 189/68, WM 1970, 1139; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2002, 5 U 28/02, BauR 2003, 1604, dort Rn 26; Locher u.a., HOAI, 12. Auflage 2014, Einl. Rn 164 ff. mwN; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage -, Rn 1941/1943/2281 ff./2696 mwN).
  • LG Aachen, 06.03.2012 - 12 O 37/08

    Haftung eines Architekten wegen Pflichtverletzung bei der Baukostenschätzung bzw.

    Zur Annahme eines Garantievertrages bedarf es einer klaren und unmissverständlichen Vereinbarung der Parteien für ein mit einem bestimmten Bauvolumen ausgestattetes Bauvorhaben (OLG Köln, IBR 2009, 40; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1604).
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