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   OLG Celle, 08.05.2002 - 7 U 47/00   

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https://dejure.org/2002,6832
OLG Celle, 08.05.2002 - 7 U 47/00 (https://dejure.org/2002,6832)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2002 - 7 U 47/00 (https://dejure.org/2002,6832)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 7 U 47/00 (https://dejure.org/2002,6832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Entgeltlicher Auftrag zur Mängelbeseitigung oder kostenlose Nachbesserung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 632 Abs. 2 BGB
    Vergütungsanspruch aus einem Werkvertrag über die Ausführung von Ausschachtungsarbeiten und Drainagearbeiten; Übliche Vergütung für die Ausführung eines Werkes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch aus einem Werkvertrag über die Ausführung von Ausschachtungsarbeiten und Drainagearbeiten; Übliche Vergütung für die Ausführung eines Werkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632 § 633
    Vergütung für Werkleistungen auf ein Mängelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenlose Nachbesserung oder entgeltlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenlose Mängelbeseitigung oder entgeltlicher Auftrag? (IBR 2003, 240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 265
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 04.03.2015 - 3 U 1042/14

    Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der Kosten für Mängelüberprüfungsmaßnahmen

    Will der Auftragnehmer für diese Arbeiten eine Vergütung, weil er sich für den Mangel nicht verantwortlich sieht und deshalb eine Mangelbeseitigungsverpflichtung nicht anerkennt, muss er aber unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er die Arbeiten nicht als kostenlose Mängelbeseitigung durchführt (OLG Celle, Urteil vom 8. Mai 2002 - 7 U 47/00 -, [...] = BauR 2003, 265 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06

    Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? Hinweis nach § 139 ZPO

    Vorausgesetzt wird aber regelmäßig, dass sich die Parteien vorab vertraglich einigen, dass nachträglich ermittelt wird, wer letztendlich die Kosten für diese Werkleistung tragen soll (vgl. OLG Celle, BauR 2003, 265, 276 OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1608 ff.; Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB, 16. A., § 2 Nr. 1 VOB/B, Rdnr. 9; Malotki, BauR 1998, 682, 683 ff.; Clemm, BB 1986, 616, 617 f; Kleine-Möller-Merl, 3. A., Hdb des privaten Baurechts, Rdnr. 1028; Siegburg, Hdb der Gewährleistung beim Bauvertrag, Rdnr. 997; für einen Aufwendungsersatzanspruch, allerdings unter Offenlassung der Anspruchsgrundlagen: Kniffka, in: FS für Heyermann, 1995, S. 201, 205).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 148/11

    Ausgleichsanspruch zwischen Subunternehmen (Leistungskette) bei Beseitigung eines

    2.1 Ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung der üblichen Vergütung für den Austausch der Heizungsanlage ergibt sich nicht aus einem stillschweigend abgeschlossenen bedingten Werkvertrag (§§ 631, 632 Absatz 2 BGB, vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.05.2002, Az.: 7 U 47/00 Rn. 7ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007, Az.: I-21 U 164/06, 21 U 164/06 Rn. 12 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003, Az.: 17 U 193/02 Rn. 15ff.; LG Kassel, Urteil vom 01.02.2008, Az.: 12 S 2/06 Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Für eine neue Auftragserteilung kann hingegen sprechen, dass der Werkunternehmer die Erbringung von Gewährleistungsarbeiten bereits abgelehnt hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1992 - 26 U 171/92, zitiert nach juris; OLG Celle, BauR 2003, 265 f.; OLG Karlsruhe MDR 2003, 1108 f.; Kammer aaO).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 11 U 99/10

    Anforderungen an den Eintritt der Fälligkeit einer Werklohnforderung bei

    In einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Schadensuntersuchung und -beseitigung in Betracht (dazu OLG Karlsruhe BauR 2003, 1241; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902 = NJW-RR 2008, 331; OLG Celle BauR 2003, 265; LG Kassel BauR 2008, 723 = IBR 2008, 209; Moufang/Koos BauR 2007, 300, 301; Kapellmann/Messerschmidt/Weyer, VOB, 3. Aufl., § 13 VOB/B Rdn. 235; Werner/Pastor Rdn. 1306 und 2074).
  • OLG Schleswig, 24.05.2019 - 1 U 71/18

    Bedenken sind an den Auftraggeber zu richten!

    Das Beharren auf der Beauftragung ergibt dabei insofern Sinn, als sonst ggf. auch dann kein Werklohnanspruch bestände, wenn sich später herausstellte, dass der Unternehmer keine Mängel zu vertreten hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.05.2002, 7 U 47/00).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 11 U 154/11

    Edelstahl statt feuerverzinktem Draht verwendet: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

    In einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Beseitigung - oder vermeidung des Mangels in Betracht (dazu OLG Karlsruhe BauR 2003, 1241; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902 = NJW-RR 2008, 331; OLG Celle BauR 2003, 265; LG Kassel BauR 2008, 723 = IBR 2008, 209; Moufang/Koos BauR 2007, 300, 301; Kapellmann/Messerschmidt/Weyer § 13 VOB/B Rdn. 235; Werner/Pastor Rdn. 1306 und 2074).
  • LG Hagen, 17.01.2019 - 21 O 128/14

    Einigung über die Lieferzeit ohne Dissens, auch wenn der Käufer im Rahmen einer

    Das Verhalten der Beklagten hatte gerade nicht den objektiven Erklärungswert, der entgeltlichen Überlassung der Schrauben zu widersprechen und stattdessen etwa eine unentgeltliche Gewährleistungs- / Alternativarbeit abzurufen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.05.2002, Az. 7 U 47/00; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003, Az. 17 U 193/02; vgl. auch Werner, in: Werner/Pastors, 16. Aufl., Rn. 1305), zumal sie gerade nicht vor dem Erhalt der Schrauben die kostenlose Überlassung von 50.000 Schrauben gefordert hatte, sondern die Frage der Bezahlung gar nicht angesprochen hatte.
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