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   VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01   

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https://dejure.org/2004,5236
VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01 (https://dejure.org/2004,5236)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.2004 - 3 N 2585/01 (https://dejure.org/2004,5236)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 3 N 2585/01 (https://dejure.org/2004,5236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 47 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Naturschutz und Landschaftsschutz als lediglich objektive Rechte des Gemeinwohls; Interesse an der Erhaltung der Landschaft, an den Belangen des Naturschutzes oder des Erholungswertes der Landschaft oder der Aufrechterhaltung ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; VwGO § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6; VwGO § 47 Abs. 2
    Baurecht - Antragsbefugnis, Aufhebung, Bebauungsplan, Ersatzfläche, Natur- und Landschaftsschutz, Rechtsschutzbedürfnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Natur- und Landschaftsschutz: Kein Rechtsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 87
  • DÖV 2004, 760
  • BauR 2004, 1044 (Ls.)
  • BauR 2005, 597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob das Wasserverbandsgesetz (WVG) in § 2 Nr.

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Das erkennende Gericht werde über seinen Normenkontrollantrag in dem unter dem Aktenzeichen 3 N 2764/02 geführten Verfahren zu entscheiden haben.

    Sollte über die Normenkontrolle in dem Verfahren 3 N 2764/02 erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, müsse die Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 13 "Oberhalb der Hohl/Vorm Küppel" in dem anhängigen Verfahren geprüft werden.

    Dem Gericht liegen vor die Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie die Gerichtsakte 3 N 2764/02 sowie der Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin in diesem Verfahren (3 Aktenhefte) sowie in dem Verfahren 3 N 2764/02 (3 Leitz-Ordner).

    Der Antragsteller setzt sich nicht gegen jede Bebauung bzw. baurechtliche Ausweisung der vormaligen Ersatzfläche zur Wehr, sondern er stellt sich, wie sich aus seinem Vortrag in dem Verfahren 3 N 2764/02 ergibt, gegen die nunmehr konkret vorgesehene Festsetzung eines großflächigen Einzelhandelsgebietes.

    Der Antragsteller hat unter dem 10. Oktober 2002 ein entsprechendes Normenkontrollverfahren anhängig gemacht, das unter dem Aktenzeichen 3 N 2764/02 geführt wird.

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Veränderung des Charakters eines Grundstücks - Begründung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Ein negatives Betroffensein in einem abwägungserheblichen Interesse kann bei einer inhaltlichen Verknüpfung der Änderung von Landschaftsschutzgrenzen und der Aufstellung eines Bebauungsplans gegeben sein (BVerwG, B. v. 18.12.1987 - 4 BN 1/87 - NVwZ 1988, 728), wenn die die Antragsbefugnis begründende geltend gemachte Rechtsverletzung gerade durch die angegriffene Norm verursacht wird (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.1996 - 4 NB 26.96 - NVwZ 1997, 682).

    So kann sich ein negatives Betroffensein in einem abwägungserheblichen Interesse bei einer inhaltlichen Verknüpfung der Änderung von Landschaftsschutzgrenzen und der Aufstellung eines Bebauungsplans für den benachbarten Eigentümer nicht erst im Bebauungsplan, sondern schon in der landschaftsschutzrechtlichen Änderungsverordnung konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 1/87 -).

    Dies setzt jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht in den zitierten Entscheidungen deutlich gemacht hat, eine Verknüpfung der angegriffenen Norm mit dem die Antragsbefugnis begründenden Nachteil voraus ("durch") (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 4 NB 26.96 - BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 1/87 - BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 4 NB 25/89 -).

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 3.00
    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Die Aufhebung einer Ersatzfläche, die zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt worden war, kann Rechte des Antragstellers in einem Normenkontrollverfahren nicht unmittelbar verletzen, weil der Natur- und Landschaftsschutz lediglich objektive, dem Einzelnen nicht zugeordnete Ziele des Gemeinwohls verfolgt (wie BVerwG, U. v. 17.01.2001 - 6 CN 3/00 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 10).

    Die Aufhebung der "Ersatzfläche", die im Bebauungsplan Nr. 12 "An der Wetzlarer Straße" Stadtteil Oberbiel als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit der Zweckbestimmung "Streuobstwiese" festgesetzt worden war, kann Rechte des Antragstellers nicht unmittelbar verletzen, weil der Natur- und Landschaftsschutz lediglich objektive, dem einzelnen nicht zugeordnete Ziele des Gemeinwohls verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2001 - 6 CN 3/00 - m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2001 (- 6 CN 3/00 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 10) darauf hingewiesen, dass die in seiner Rechtsprechung zum früheren § 47 Abs. 2 VwGO bejahte Möglichkeit, unter bestimmten Umständen eine Rechtsvorschrift mit dem Antrag auf Normenkontrolle anzugreifen, die oder deren Anwendung erst zusammen mit einem weiteren Rechtsakt Belange des Antragstellers beeinträchtigen konnte, nicht untrennbar mit dem Begriff des "Nachteils" gemäß § 47 Abs. 2 VwGO a.F. verbunden sein dürfte, sondern auf Zurechenbarkeitserwägungen ("durch") beruhe, die auch für die nunmehr maßgebliche Möglichkeit einer Rechtsverletzung von Bedeutung sein könne.

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Dies setzt jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht in den zitierten Entscheidungen deutlich gemacht hat, eine Verknüpfung der angegriffenen Norm mit dem die Antragsbefugnis begründenden Nachteil voraus ("durch") (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 4 NB 26.96 - BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 1/87 - BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 4 NB 25/89 -).

    Allerdings können die angegriffene Norm und eine nachfolgende weitere Norm oder Maßnahme auch in einem rechtlich geordneten Zusammenwirken zur Erreichung eines bestimmten Ziels stehen mit der Folge, dass der Nachteil eines Betroffenen dann - jedenfalls teilweise - auch schon der (angegriffenen) ersten Norm zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 4 NB 25/89 - m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.1996 - 4 NB 26.96

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Ein negatives Betroffensein in einem abwägungserheblichen Interesse kann bei einer inhaltlichen Verknüpfung der Änderung von Landschaftsschutzgrenzen und der Aufstellung eines Bebauungsplans gegeben sein (BVerwG, B. v. 18.12.1987 - 4 BN 1/87 - NVwZ 1988, 728), wenn die die Antragsbefugnis begründende geltend gemachte Rechtsverletzung gerade durch die angegriffene Norm verursacht wird (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.1996 - 4 NB 26.96 - NVwZ 1997, 682).

    Dies setzt jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht in den zitierten Entscheidungen deutlich gemacht hat, eine Verknüpfung der angegriffenen Norm mit dem die Antragsbefugnis begründenden Nachteil voraus ("durch") (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 4 NB 26.96 - BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 1/87 - BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 4 NB 25/89 -).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 6 BN 3.00

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Erlaubt die angegriffene Verordnung keinen Schluss auf eine mögliche Rechtsverletzung durch die nachfolgende Bauleitplanung, kann die Befugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Verordnung auch nicht aus einem künftigen Bebauungsplan hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2001 - 6 BN 3/00 - a.a.O.).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01
    Beschränkungen ergäben sich nur bei solchen Änderungen, die objektiv geringfügig seien und/oder sich - z.B. wegen größerer Entfernung zum Nachbargrundstück - nicht oder nur unwesentlich auf die Nutzung des Nachbargrundstücks auswirken könnten, wobei die Grenze der Abwägungserheblichkeit im Einzelfall schwer festzulegen sein möge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 NB 17/94 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 15 N 20.2904

    Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Flächennutzungsplan

    Insofern geht es um Betroffenheiten, die allein im öffentlichen Interesse in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB einzubeziehen waren (OVG NW, U.v. 30.8.2012 - 2 D 81/11.NE - juris Rn. 68; zu natur- und landschaftsschutzbezogenen Belangen vgl. auch HessVGH, U.v. 29.1.2004 - 3 N 2585/01 - NVwZ-RR 2005, 87 = juris Rn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1811

    Fehlende Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Insofern sind ausschließlich öffentliche Belange betroffen, die ihm keine Antragsbefugnis vermitteln können (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - juris Rn. 22; B.v. 30.6.2021 - 15 N 20.2050 - noch nicht veröffentlicht; OVG NW, U.v. 30.8.2012 - 2 D 81/11.NE - juris Rn. 68; HessVGH, U.v. 29.1.2004 - 3 N 2585/01 - NVwZ-RR 2005, 87 = juris Rn. 15 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11

    Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Denn der Schutz dieser Gebiete entfaltet wie das Natur- und Landschaftsschutzrecht insgesamt keine drittschützende Wirkung, da der Natur- und Landschaftsschutz lediglich objektive, dem Einzelnen sowie auch Gemeinden nicht zugeordnete Ziele des Gemeinwohls verfolgt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16.09.2009 - 6 C 1005/08.T -, NuR 2010, 428 = ZUR 2010, 46; Urteil vom 29.01.20004 - 3 N 2585/01 -, NVwZ-RR 2005, 87 = NuR 2004, 677; Beschluss vom 19.05.2005 - 3 UE 2829/04 -, BauR 2006, 811 = BRS 69 Nr. 173; Hornmann, Hessische Bauordnung , Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 62 Rn. 62b).
  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02

    Großflächiger Einzelhandel neben allgemeinem Wohngebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt dieser Gerichtsakte sowie den Inhalt der Gerichtsakte 3 N 2585/01 sowie den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin (2 Leitz-Ordner).
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1810

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn

    Insofern sind ausschließlich öffentliche Belange betroffen, die ihm keine Antragsbefugnis vermitteln können (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - juris Rn. 22; B.v. 30.6.2021 - 15 N 20.2050 - noch nicht veröffentlicht; OVG NW, U.v. 30.8.2012 - 2 D 81/11.NE - juris Rn. 68; HessVGH, U.v. 29.1.2004 - 3 N 2585/01 - NVwZ-RR 2005, 87 = juris Rn. 15 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9915
OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 144/02 (https://dejure.org/2003,9915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2003 - 6 U 144/02 (https://dejure.org/2003,9915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2003 - 6 U 144/02 (https://dejure.org/2003,9915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schwimmbecken mit Abdeckhaube

  • Wolters Kluwer

    Anspruch wegen Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften; Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB; "Schutznormtheorie" des Bundesverwaltungsgerichtes; Optischer Charakter einer in die grüne Natur auslaufenden Wohnsiedlung; Gebietscharakter der Ansiedlung; Im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004

  • rabüro.de

    Zur Frage eines nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs wegen Blendwirkung der Abdeckplane eines Swimmingpools im Nachbargarten

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 1004
    Schadensersatz bei Verletzung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften

  • ibr-online

    Nachbarrecht - Privates Schwimmbad: Beseitungsanspruch aufgrund Bebauungsplans?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1044 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 144/02
    Zeigt die Störung des Austauschverhältnisses eine bestimmte Größenordnung, kann dies zu einer Verletzung der Rechte des Nachbarn führen und diesem einen Abwehranspruch geben (Sendler, Nachbarschutz im Planungsrecht, BauR 1970, 4; BVerwG, NJW 1994, 1546).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08

    Nachbarrecht: Anspruch auf Vermeidung von Sonnenlichtreflexionen durch ein

    Während Natureinwirkungen allein keine Zustandshaftung begründen (Palandt-Bassenge, BGB 67. Aufl. § 1004 RN 19), ist ein Abwehranspruch aus § 1004 BGB gegeben, wenn der Nachbar durch eigene Handlungen die Störung (mit-)verursacht hat (OLG Brandenburg BauR 2004, 1044, Juris RN 35).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10156
VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02 (https://dejure.org/2004,10156)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.2004 - 3 N 2764/02 (https://dejure.org/2004,10156)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 3 N 2764/02 (https://dejure.org/2004,10156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 BImSchG, § 1 Abs 6 BauGB, § 15 BauNVO, § 11 Abs 3 BauNVO, § 47 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis wegen möglicher Verletzung des drittschützenden Abwägungsverbotes; Interesse des Antragstellers an der ordnungsgemäßen Ermittlung der Lärmsituation des unmittelbar an seine Grundstücke angrenzenden großflächigen ...

  • Judicialis

    BImSchG § 22; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 11 Abs. 3; ; TA LÄRM; ; VwGO § 47

  • ibr-online

    Bebauungsplan: Gutachten über Lärmimmissionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1044 (Ls.)
  • BauR 2005, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Zwar muss der Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zu Grunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebiets - keinen Schaden nehmen (vgl. BVerwG, U. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 = NVwZ 2002, S. 1509 ff.).
  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01

    Keine Antragsbefugnis bei Aufhebung einer Ausgleichsfläche

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt dieser Gerichtsakte sowie den Inhalt der Gerichtsakte 3 N 2585/01 sowie den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin (2 Leitz-Ordner).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Der Grundsatz, dass die durch die Bauleitplanung geschaffenen Probleme auch durch die Bauleitplanung gelöst werden müssen, wird durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" eingeschränkt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 ; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1989 - 4 NB 8.89 -, ZfBR 1989, 129).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Der Grundsatz, dass die durch die Bauleitplanung geschaffenen Probleme auch durch die Bauleitplanung gelöst werden müssen, wird durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" eingeschränkt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 ; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1989 - 4 NB 8.89 -, ZfBR 1989, 129).
  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - in NVwZ-RR 2000, S. 655 ff.).
  • VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01

    Geländeoberfläche als Bezugspunkt für Höhe baulicher Anlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Da die Grenzen des streitbefangenen Bebauungsplans hinreichend bestimmt bezeichnet wurden - wie bereits oben ausgeführt worden ist - und damit durch Einsichtnahme in die drei Pläne eindeutig erkennbar ist, welche Bereiche geändert werden sollen, unterliegt der Abwägungsvorgang in diesem Punkt keinen rechtlichen Zweifeln, auch nicht der Bebauungsplan selbst im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot und das Gebot der Vermeidung konfligierender Festsetzungen bzw. des Verbots kumulativer Bebauungspläne für denselben Geltungsbereich (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 - S. 14/15).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - in NVwZ-RR 2000, S. 655 ff.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Probleme, die noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden können, brauchen nicht schon durch den Plan gelöst zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 NB 30.94 - ZfBR 1995, 269).
  • VGH Hessen, 17.03.2003 - 9 N 3232/99

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; mehrere an sich

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine enge Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BRS 22 Nr. 4; Hess. VGH, Urteil vom 17. März 2003 - 9 N 3232/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1996 - 8 S 2964/95

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02
    Auch wenn in dem Sondergebiet unterschiedliche Verkaufsflächen vorgesehen sind, ist eine summierende Betrachtungsweise zumindest dann anzuerkennen, wenn mehrere selbständige Einzelhandelsbetriebe durch ein gemeinsames Nutzungskonzept verbunden sind, aufgrund dessen sie wechselseitig voneinander profitieren und wenn sie nicht als Konkurrenten, sondern als gemeinschaftlich verbundene Teilnehmer am Wettbewerb erscheinen (vgl. Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 - BRS 58 Nr. 201).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2585/01

    Planinhalte - Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen

    Das erkennende Gericht werde über seinen Normenkontrollantrag in dem unter dem Aktenzeichen 3 N 2764/02 geführten Verfahren zu entscheiden haben.

    Sollte über die Normenkontrolle in dem Verfahren 3 N 2764/02 erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, müsse die Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 13 "Oberhalb der Hohl/Vorm Küppel" in dem anhängigen Verfahren geprüft werden.

    Dem Gericht liegen vor die Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie die Gerichtsakte 3 N 2764/02 sowie der Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin in diesem Verfahren (3 Aktenhefte) sowie in dem Verfahren 3 N 2764/02 (3 Leitz-Ordner).

    Der Antragsteller setzt sich nicht gegen jede Bebauung bzw. baurechtliche Ausweisung der vormaligen Ersatzfläche zur Wehr, sondern er stellt sich, wie sich aus seinem Vortrag in dem Verfahren 3 N 2764/02 ergibt, gegen die nunmehr konkret vorgesehene Festsetzung eines großflächigen Einzelhandelsgebietes.

    Der Antragsteller hat unter dem 10. Oktober 2002 ein entsprechendes Normenkontrollverfahren anhängig gemacht, das unter dem Aktenzeichen 3 N 2764/02 geführt wird.

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 3 N 1239/03

    Nachbarschaftsladen ("Convenience-Store") im Gewerbegebiet

    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592; Hess. VGH, Urteil vom 29.01.2004 - 3 N 2764/02 -).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine enge Grenze gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BRS 22 Nr. 4; Hess. VGH, Urteil vom 29.01.2004 - 3 N 2764/02 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15

    Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen

    Es bestand nämlich keine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Frage der Abwasserbeseitigung abschließend im Bebauungsplanverfahren zu regeln, da sie auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verlagert werden konnte, was unproblematisch dann zulässig ist, wenn - wie hier - keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die dadurch aufgeworfenen Probleme nicht auf der Ebene des Verwaltungsvollzugs lösbar sind (vgl. HessVGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - 3 N 2764/02 -, juris).
  • VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05

    Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren; Prognoseungenauigkeiten bei zu

    Aus dem von dem Kläger geführten Normenkontrollverfahren 3 N 2764/02, das rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist dem Senat bekannt, dass im Gewerbegebiet Burg B-Stadt weitere Einkaufsmärkte vorhanden sind, auf die der Kläger im Normenkontrollverfahren noch zur Grundversorgung in xxxxxx verwiesen hatte.
  • VGH Hessen, 08.07.2004 - 3 N 2094/03

    Normenkontrolle wegen Festsetzung eines Mischgebiets neben ein allgemeines

    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592; Hess. VGH, Urteil vom 29.01.2003 - 3 N 2764/02 -).
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