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   BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04   

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BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04 (https://dejure.org/2004,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 BN 1.04 (https://dejure.org/2004,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 BN 1.04 (https://dejure.org/2004,2120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Doppelte Begründung der Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages durch das Gericht; Anforderungen an die Ermittlung des zeitlichen Ablaufs der Bebauungsplanung; Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei einer Wahrscheinlichkeit oder begründeten Aussicht einer für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der Entwicklung eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan; Ausnahmeslos fehlender Anspruch des Einzelnen auf Durchführung bzw. Änderung der Bauleitplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen das Entwicklungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1264
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
    Diese Regelung duldet nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Ausnahme (vgl. Urteil vom 11. März 1977 BVerwG 4 C 45.75 Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16; Beschluss vom 9. Oktober 1996 BVerwG 4 B 180.96 Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 39).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
    Diese Regelung duldet nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Ausnahme (vgl. Urteil vom 11. März 1977 BVerwG 4 C 45.75 Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16; Beschluss vom 9. Oktober 1996 BVerwG 4 B 180.96 Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 39).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 4 BN 9.03

    Flächennutzungsplan; Darstellung als "Wald"; Bebauungsplan; Festsetzung als

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
    Ob den Anforderungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB genügt ist, hängt davon ab, ob die Konzeption, die ihm zugrunde liegt, in sich schlüssig bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 BVerwG 4 C 74.72 BVerwGE 48, 70 ; Beschluss vom 12. Februar 2003 BVerwG 4 BN 9.03 Buchholz 406.11 § 8 BauGB Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
    Ob den Anforderungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB genügt ist, hängt davon ab, ob die Konzeption, die ihm zugrunde liegt, in sich schlüssig bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 BVerwG 4 C 74.72 BVerwGE 48, 70 ; Beschluss vom 12. Februar 2003 BVerwG 4 BN 9.03 Buchholz 406.11 § 8 BauGB Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
    Ein Antragsteller, der mit seinem Normenkontrollantrag eine Neuplanung der Gemeinde anstrebt, muss also im Fall eines Erfolges seines Antrages infolge eines sich abzeichnenden oder zu erwartenden Wandels der gemeindlichen Zielvorstellungen die reale Chance haben, dass seine baulichen Vorstellungen von der Gemeinde aufgegriffen und verwirklicht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 BVerwG 4 BN 60.01 Buchholz 406.13 § 5 ROG Nr. 3 = NVwZ 2002, 869 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
    In diesem Fall beruht die angefochtene Entscheidung nicht auf dem hinwegdenkbaren Begründungsteil (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1973 BVerwG 4 B 92.73 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109, stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 4 BN 1.04 -, BRS 67 Nr. 55.
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Die - allgemein in § 1 Abs. 1 BauGB umschriebene - Aufgabe der Bauleitplanung und die daraus folgende Befugnis und ggf. Verpflichtung zur Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB sind objektiv-rechtlicher Natur, d.h. die Gemeinden werden hierbei ausschließlich im öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und nicht auch im individuellen Interesse Einzelner tätig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - a.a.O.; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 180.96 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 39; Beschluss vom 11. Februar 2004 - BVerwG 4 BN 1.04 - juris; Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Rn. 25 zu § 2).

    Die Gründe, die den Gesetzgeber veranlasst haben, ein subjektives Recht auf eine bestimmte gemeindliche Bauleitplanung zu verneinen, stehen auch einem "subjektiv-öffentlichen Anspruch auf fehlerfreie Bauleitplanung" entgegen, der auf die Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans und auf die Ausweisung des Grundstücks als Bauland zielt (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - BVerwG 4 BN 1.04 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Der Grad eines unzulässigen Widerspruchs zum Flächennutzungsplan wird demnach von Abweichungen nicht erreicht, welche diese Grundkonzeption unangetastet lassen und insoweit als unwesentlich anzusehen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - BVerwG 4 BN 1.04 - BRS 67 Nr. 55; BVerwG, Urteil vom 30.06.2003 - BVerwG 4 BN 31/03 - BRS 66 Nr. 44).

    Ob den Anforderungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB genügt ist, hängt davon ab, ob die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für den (engeren) Bereich des Bebauungspans in sich schlüssig bleibt (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004, a. a. O.).

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