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   OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04   

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https://dejure.org/2005,9597
OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04 (https://dejure.org/2005,9597)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.04.2005 - 5 U 154/04 (https://dejure.org/2005,9597)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. April 2005 - 5 U 154/04 (https://dejure.org/2005,9597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Vertragsstrafe in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensschutz bei alten Vertragsstrafenvereinbarungen doch rechtens! (IBR 2005, 1184)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafenklausel mit 0,3% der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges auch bei "Altfällen" unwirksam! (IBR 2005, 1189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1641
  • BauR 2006, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 24/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 10 %;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Eine Vertragsstrafenregelung mit 0, 3% der jeweiligen Auftragssumme pro Werktag und einer Obergrenze von 10% der Schlussrechnungssumme ist auch bei Vertrauensschutz genießenden "Altfällen" (IBR 2004, 561) unwirksam.

    Eine Vertragsstrafenregelung mit 0, 3% der jeweiligen Auftragssumme pro Werktag und einer Obergrenze von 10% der Schlussrechnungssumme ist auch bei Vertrauensschutz genießenden "Altfällen" (IBR 2004, 561) unwirksam.

    Vielmehr ist auch der erkennende Senat der Auffassung, dass der von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 311 ff = BGH BauR 2003, 870, 874 f und BGH BauR 2004, 1609 f) bei Verträgen über ein Abrechnungsvolumen von bis zu 15 Mio DM zugebilligte Vertrauensschutz eine im Grundsatz angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte darstellt.

    c) Lassen bereits die jeweils aufgezeigten Aspekte das streitgegenständliche Vertragsstrafenversprechen nicht mehr als bedenkenfrei erscheinen - demgegenüber wird auf die ebenfalls bei derartigen Versprechen zu thematisierende Verschuldensabhängigkeit hinreichend durch die Verwendung des Begriffs "Verzug" sowie durch die indirekte Bezugnahme auf § 11 Nr. 2 VOB/B des gemäß § 1 Ziff. 4 der VOB/B unterliegenden Vertrages hingewiesen (vgl. BGH BauR 2002, 782, insoweit bestätigt BGH BauR 2004, 1609, 1610) -, so führt letztlich jedenfalls die Kombination der erwähnten Aspekte zu einer unangemessenen Benachteilung der Beklagten als Vertragspartner des Verwenders und Klägers.

  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 198/00

    Vertragsstrafenhöhe in AGB: Tagessatz 0,5 % unwirksam

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Die Rechtsprechung hat bisher eine Vertragsstrafe von 0, 5 % pro Arbeitstag ebenso für unwirksam erachtet (BGH BauR 2002, 790, 791 f) wie eine Vertragsstrafe von 0, 3 % pro Kalendertag (OLG Dresden BauR 2001, 949 f), letzteres deshalb, weil 0, 3 % pro Kalendertag letztlich einer Vertragsstrafe von 0, 42 % je Arbeitstag entspreche.

    Insoweit maßgebend muss nämlich sein, ob nicht eine derartige Klausel dadurch zu einer wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Zwangslage des Auftragsnehmer führt, dass die Verwirkung der Vertragsstrafe binnen unangemessen kurzer Zeit einen erheblichen Teil des zu erwartenden Unternehmergewinns aufzehrt (BGH BauR 2003, 870, 875; BGH BauR 2002, 790, 792; BGH BauR 2000, 1049, 1050).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Vielmehr ist auch der erkennende Senat der Auffassung, dass der von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 311 ff = BGH BauR 2003, 870, 874 f und BGH BauR 2004, 1609 f) bei Verträgen über ein Abrechnungsvolumen von bis zu 15 Mio DM zugebilligte Vertrauensschutz eine im Grundsatz angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte darstellt.

    Insoweit maßgebend muss nämlich sein, ob nicht eine derartige Klausel dadurch zu einer wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Zwangslage des Auftragsnehmer führt, dass die Verwirkung der Vertragsstrafe binnen unangemessen kurzer Zeit einen erheblichen Teil des zu erwartenden Unternehmergewinns aufzehrt (BGH BauR 2003, 870, 875; BGH BauR 2002, 790, 792; BGH BauR 2000, 1049, 1050).

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Insoweit maßgebend muss nämlich sein, ob nicht eine derartige Klausel dadurch zu einer wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Zwangslage des Auftragsnehmer führt, dass die Verwirkung der Vertragsstrafe binnen unangemessen kurzer Zeit einen erheblichen Teil des zu erwartenden Unternehmergewinns aufzehrt (BGH BauR 2003, 870, 875; BGH BauR 2002, 790, 792; BGH BauR 2000, 1049, 1050).
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Die Rechtsprechung hat bisher eine Vertragsstrafe von 0, 5 % pro Arbeitstag ebenso für unwirksam erachtet (BGH BauR 2002, 790, 791 f) wie eine Vertragsstrafe von 0, 3 % pro Kalendertag (OLG Dresden BauR 2001, 949 f), letzteres deshalb, weil 0, 3 % pro Kalendertag letztlich einer Vertragsstrafe von 0, 42 % je Arbeitstag entspreche.
  • BGH, 01.04.1976 - VII ZR 122/74

    Vertragsstrafe: Vereinbarung im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Für zulässig erachtet wurden hingegen Vertragsstrafen von 0, 3 % pro Arbeitstag (BGH BauR 1976, 279 f) sowie von 0, 2 % je Werktag (BGH BauR 1979, 56 ff).
  • BGH, 13.07.2000 - VII ZR 249/99

    Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Dies wäre im Ergebnis angesichts der gewünschten Druckmittelfunktion einer Vertragsstrafe nicht nur sinnwidrig, sondern kann auch insbesondere der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entnommen werden (vgl. BGH BauR 2000, 1758).
  • BGH, 07.07.1992 - XI ZR 274/91

    Unwirksame Abtretungsklausel in Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Maßgeblich ist vielmehr, ob bei einer generalisierenden Betrachtung eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders anzunehmen ist (vgl. bereits BGHZ 1998, 303, 308; BGH NJW 1992, 2626 jeweils m. w. N.).
  • LG Lübeck, 19.08.2004 - 6 O 69/02

    Kein Vertrauensschutz bei alten Vertragsstrafenvereinbarungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    Die Berufung des Klägers gegen das am 19. August 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck - 6 O 69/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04
    c) Lassen bereits die jeweils aufgezeigten Aspekte das streitgegenständliche Vertragsstrafenversprechen nicht mehr als bedenkenfrei erscheinen - demgegenüber wird auf die ebenfalls bei derartigen Versprechen zu thematisierende Verschuldensabhängigkeit hinreichend durch die Verwendung des Begriffs "Verzug" sowie durch die indirekte Bezugnahme auf § 11 Nr. 2 VOB/B des gemäß § 1 Ziff. 4 der VOB/B unterliegenden Vertrages hingewiesen (vgl. BGH BauR 2002, 782, insoweit bestätigt BGH BauR 2004, 1609, 1610) -, so führt letztlich jedenfalls die Kombination der erwähnten Aspekte zu einer unangemessenen Benachteilung der Beklagten als Vertragspartner des Verwenders und Klägers.
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75

    Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2005, 1641 ff. veröffentlicht ist, führt aus, die Vertragsstrafenvereinbarung halte einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht stand.
  • KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06

    Bauvertrag: Vereinbarung der Leistungserbringung des Werkunternehmers innerhalb

    Vielmehr ist es ebenso wie der erkennende Senat der Auffassung, dass der von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 153, 311 ff und BGH BauR 2004, 1609) bei Verträgen über ein Abrechnungsvolumen von bis zu 15 Mio. DM zugebilligte Vertrauensschutz bis zum 30. Juni 2003 eine im Grundsatz angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte darstellt (OLG Schleswig BauR 2005, 1641).
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