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   OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2522
OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08 (https://dejure.org/2008,2522)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - 8 U 2/08 (https://dejure.org/2008,2522)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - 8 U 2/08 (https://dejure.org/2008,2522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenvorschuss zur Beseitigung von Baumängeln: Rückzahlungsanspruch wegen nicht rechtzeitiger Verwendung des zur Mangelbeseitigung gezahlten Vorschusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 ZPO; § 528 S. 2 ZPO
    Rückzahlung eines zur Beseitigung von Baumängeln geleisteten Kostenvorschusses wegen nicht fristgemäßer Verwendung; Angemessene Frist zur Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten am Bauwerk; Rückzahlung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses bei seiner ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines zur Beseitigung von Baumängeln geleisteten Kostenvorschusses wegen nicht fristgemäßer Verwendung; Angemessene Frist zur Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten am Bauwerk; Rückzahlung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses bei seiner ...

  • Judicialis

    BGB § 637 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 68; ZPO § 528 S. 2
    Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich eines durch den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses; Rückforderung wegen Nichtvornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückzahlung des Vorschusses zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlung eines Vorschusses wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschuss zur Mängelbeseitigung muss innerhalb eines Jahres verwendet werden! (IBR 2008, 570)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 310 (Kurzinformation)
  • BauR 2008, 1496
  • BauR 2008, 1641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08
    1) Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass aus dem vertraglichen Charakter des Vorschussanspruchs folgt, dass der Auftragnehmer (hier die Klägerin) grundsätzlich berechtigt ist, den zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschuss zurückzufordern, wenn der Auftraggeber (hier der Beklagte) die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchführt oder diese nicht mehr ernsthaft betreibt (vgl. BGH BauR 1984, 406 ff., 408.Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rz. 1607. Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, Rz. 276 zu 13 VOB. Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 16 Aufl., Rz. 205, jeweils m.w.N).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2008, 1641 veröffentlicht ist, führt aus, der Klägerin stehe wegen nicht fristgemäßer Verwendung des zur Mängelbeseitigung gezahlten Vorschusses ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 36.232,48 EUR zu.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 81/15

    Verfall einer Vertragsstrafe in einem Bauvertrag bei einvernehmlicher

    Ein Zuschlag für Regiekosten ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er spezifiziert begründet wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2114), was etwa bei notwendigem Einsatz eines Architekten anzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2015, 1891, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.; OLG Oldenburg, BauR 2008, 1641, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

    Ein Zuschlag für Regiekosten ist aber nur dann zu berücksichtigen, wenn er spezifiziert begründet wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 2114), was etwa bei notwendigem Einsatz eines Architekten anzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, BauR 2015, 1891, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.; OLG Oldenburg, BauR 2008, 1641, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

  • OLG Celle, 23.12.2009 - 2 U 134/09

    Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses

    Wie im Werkvertragsrecht wird ein Richtwert von regelmäßig bis zu einem Jahr anzunehmen sein (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483; OLG Celle IBR 2002, 308; OLG Nürnberg IBR 2003, 529; OLG Braunschweig IBR 2003, 539; OLG Oldenburg BauR 2008, 1641).
  • OLG Celle, 28.01.2010 - 2 U 134/09

    Mangelbeseitigung: Wann verjährt Rückzahlung des Kostenvorschusses?

    Wie im Werkvertragsrecht wird ein Richtwert von regelmäßig bis zu einem Jahr anzunehmen sein (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483; OLG Celle IBR 2002, 308; OLG Nürnberg IBR 2003, 529; OLG Braunschweig IBR 2003, 539; OLG Oldenburg BauR 2008, 1641).
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