Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - I-5 U 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2907
OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - I-5 U 63/08 (https://dejure.org/2009,2907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2009 - I-5 U 63/08 (https://dejure.org/2009,2907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2009 - I-5 U 63/08 (https://dejure.org/2009,2907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft auf diese; Vergütung nicht erbrachter Leistungen bei bestrittener werkvertraglicher Bindung; Auslegung eines Werkvertrages

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 145; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 649 S. 2; ; BGB § 631; ; BGB § 642 Abs. 1; ; BGB § 643; ; BGB § 649

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319; BGB § 631; BGB § 649
    Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft auf diese; Vergütung nicht erbrachter Leistungen bei bestrittener werkvertraglicher Bindung; Auslegung eines Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des vertraglichen Leistungsumfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Werkleistungen nach §§ 242, 631, 649 BGB? (IBR 2009, 1174)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 255
  • NZM 2009, 665
  • ZMR 2009, 546
  • BauR 2009, 1337
  • BauR 2009, 1751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Hiernach ist eine Rubrumsberichtigung im Rahmen des § 319 ZPO nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 12; Beschluss vom 03.06.03 X ZB 47/02, BeckRS 03, 06083 = BGH-Report 03, 1168, 1169).

    Auch auf dem Boden der Entscheidung des 5. Zivilsenat des BGH vom 02.06.05 ist die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 14).

    Geht es jedoch z.B. um einen gesetzlichen Störungsbeseitigungsanspruch, so ist dieser gegen die Wohnungseigentümer als Miteigentümer gerichtet und nicht gegen die von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähigen Verband, da dieser nicht Miteigentümer des Grundstücks ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 14).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zahlungsklage des Verwalters gegen nur einen Teil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Soll also durch die Rubrumsberichtigung nur dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Bezeichnung der Person, die erkennbar und nach Auslegung der entsprechenden in der Parteibezeichnung liegenden prozessualen Erklärung offensichtlich als Partei des Rechtsstreits anzusehen war, lediglich falsch ist und durch eine Korrektur der Parteibezeichnung sich an der Identität der ursprünglich als Partei betroffenen und nach der korrigierten Parteibezeichnung nunmehr betroffenen Person nicht ändert, ist eine reine Rubrumsberichtigung möglich (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.07, 5 U 118/06, BeckRs 07, 17177 mit Anmerkung Riecke IMR 08, 71).

    Aus den vom OLG Brandenburg in der oben angeführten Entscheidung (Beschluss vom 29.03.07, 5 U 118/06, BeckRs 07, 17177) dargelegten Gründen vermag sich der Senat der Auffassung des 23. Zivilsenats nicht anzuschließen, jedenfalls soweit Fallkonstellationen in Rede sind, bei denen die Klage nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft anhängig gemacht wurden.

  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Dies ergebe sich aus den auch im Werkvertragsrecht geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB), denen es zuwiderlaufen würde, wenn eine Vertragspartei durch willkürliche Lossagung vom Vertrag sich wirksam ihrer vereinbarten Leistungspflicht entziehen könne, oder es der Gegenseite zugemutet würde, zur Durchsetzung ihres Zahlungsanspruchs noch weitere Leistungen zu erbringen, von denen von vornherein feststeht, dass sie zurückgewiesen werden und daher sinnlos sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.90, X ZR 128/88, NJW 90, 3008, 3009).

    Ob dieser dogmatisch differenzierenden Betrachtungsweise zu folgen ist, kann letztlich dahin stehen, da nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen der Besteller sich in jedem Fall die ersparten Aufwendungen bzw. anderweitigen Erwerb oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.90, X ZR 128/88, NJW 90, 3008, 3009; Urteil vom 24.02.05, VII ZR 225/03, NZBau 05, 335, 226, unter bb); Voit, a.a.O, Rz. 11).

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Richtig ist zwar, dass der BGH in dem vom 23. Zivilsenat erwähnten Urteil vom 12.05.77, VII ZR 167/76, NJW 77, 1686, unter 2. a) (vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit) eine Parteiangabe "Wohnungseigentumsgemeinschaft F-Straße 24" nach dem Grundsatz behandelt hat, dass bei erkennbar äußerlich unrichtiger Bezeichnung grundsätzlich die Person als Partei anzusehen ist, die ebenfalls erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung nach deren objektiven Sinn betroffen werden soll.
  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Hiernach ist eine Rubrumsberichtigung im Rahmen des § 319 ZPO nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.06, I ZB 83/06, NJW 07, 518, Tz. 12; Beschluss vom 03.06.03 X ZB 47/02, BeckRS 03, 06083 = BGH-Report 03, 1168, 1169).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    In diesen Auslegungsprozess hat zum einen mit großem Gewicht der Wortlaut der Erklärung einzufließen (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.98 - II ZR 19-97, NJW 98, 2966), zum anderen sind die Begleitumstände bei der Ermittlung des Wortsinnes einzubeziehen, die außerhalb des eigentlichen Erklärungsaktes liegen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.00 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 00, 1002, 1003) und einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen und schließlich ist die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 3.4. 00 - II ZR 194/98, NJW 00, 2099).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    In diesen Auslegungsprozess hat zum einen mit großem Gewicht der Wortlaut der Erklärung einzufließen (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.98 - II ZR 19-97, NJW 98, 2966), zum anderen sind die Begleitumstände bei der Ermittlung des Wortsinnes einzubeziehen, die außerhalb des eigentlichen Erklärungsaktes liegen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.00 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 00, 1002, 1003) und einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen und schließlich ist die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 3.4. 00 - II ZR 194/98, NJW 00, 2099).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    In diesen Auslegungsprozess hat zum einen mit großem Gewicht der Wortlaut der Erklärung einzufließen (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.98 - II ZR 19-97, NJW 98, 2966), zum anderen sind die Begleitumstände bei der Ermittlung des Wortsinnes einzubeziehen, die außerhalb des eigentlichen Erklärungsaktes liegen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.00 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 00, 1002, 1003) und einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen und schließlich ist die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 3.4. 00 - II ZR 194/98, NJW 00, 2099).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Ob dieser dogmatisch differenzierenden Betrachtungsweise zu folgen ist, kann letztlich dahin stehen, da nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen der Besteller sich in jedem Fall die ersparten Aufwendungen bzw. anderweitigen Erwerb oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.90, X ZR 128/88, NJW 90, 3008, 3009; Urteil vom 24.02.05, VII ZR 225/03, NZBau 05, 335, 226, unter bb); Voit, a.a.O, Rz. 11).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
    Deshalb ist es maßgebend, wie die Bezeichnung einer Partei bei objektiver Deutung aus der Sicht des Empfängers zu verstehen ist, also welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.87, VII ZR 58/86, NJW 87, 1946 zitiert nach juris Tz: 8; Urteil vom 12.10.87, II ZR 21/87, NJW 88, 1585, 1586 unter a)).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Vielmehr muss sich die Klägerin im Rahmen der Auslegung ebenso an der von ihr gewählten falschen Parteibezeichnung festhalten lassen, wie es der Fall gewesen wäre, wenn sie die gegen die Wohnungseigentümer gerichtete Klage auf Bezahlung einer Verwaltungsschuld überhaupt erst nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG erhoben hätte (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2009, 1751).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 24 U 62/06

    Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

    Diese Gesichtspunkte haben auch das OLG Brandenburg (BeckRS 2007, 17177) sowie das OLG Düsseldorf (NZM 2009, 665, allerdings einen Neufall, also eine Klage nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit, betreffend) für erheblich gehalten und eine Rubrumsberichtigung abgelehnt (wobei im Altfall des OLG Brandenburg hinzukam, dass nicht sämtliche Eigentümer verklagt worden waren).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Eine Rubrumsberichtigung, die voraussetzt, dass die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozeßrechtsverhältnis begründet wurde, gewahrt bleibt (OLG Düsseldorf, ZMR 2009, 546, 547) und die im übrigen bis zu diesem Zeitpunkt auch von keiner der Parteien beantragt wurde, war auch schon deshalb nicht veranlasst, da hier nach Auffassung der Kammer nicht der Verband, sondern vielmehr die Gesamtheit der Eigentümer der richtige Antragsgegner ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht