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   BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08   

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BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08 (https://dejure.org/2009,3467)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 (https://dejure.org/2009,3467)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 4 BN 27.08 (https://dejure.org/2009,3467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung als maßgebender Zeitpunkt für den Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens auch bei späterer erneuter Bekanntgabe aufgrund Behebung eines Ausfertigungsmangels; Möglichkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplans in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen Planaufstellungsverfahren; Abschluss des Planaufstellungsverfahrens; Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 780
  • ZfBR 2009, 273
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
    Ein gegenläufiger Rechtssatz des Inhalts, dass für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung auch dann maßgeblich ist, wenn Gegenstand des ergänzenden Verfahrens eine neue Offenlage und ein neuer Satzungsbeschluss mit neuer Abwägung war, ist in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Senats vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - (BRS 63 Nr. 42), vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (BRS 59 Nr. 31) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - (BVerwGE 75, 262) nicht aufgestellt.
  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung ist auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschluss vom 1. August 2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - NVwZ 2007, 1310).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
    Ein gegenläufiger Rechtssatz des Inhalts, dass für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung auch dann maßgeblich ist, wenn Gegenstand des ergänzenden Verfahrens eine neue Offenlage und ein neuer Satzungsbeschluss mit neuer Abwägung war, ist in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Senats vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - (BRS 63 Nr. 42), vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (BRS 59 Nr. 31) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - (BVerwGE 75, 262) nicht aufgestellt.
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
    Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Satzungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist, und ist nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. Beschluss vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - BRS 57 Nr. 29 ).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
    Ein gegenläufiger Rechtssatz des Inhalts, dass für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung auch dann maßgeblich ist, wenn Gegenstand des ergänzenden Verfahrens eine neue Offenlage und ein neuer Satzungsbeschluss mit neuer Abwägung war, ist in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Senats vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - (BRS 63 Nr. 42), vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (BRS 59 Nr. 31) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - (BVerwGE 75, 262) nicht aufgestellt.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Das gilt - wie der Senat für die vergleichbare Regelung des § 244 BauGB klargestellt hat - auch dann, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschlüsse vom 1. August 2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - Buchholz 406.11 § 244 BauGB Nr. 4 - juris Rn. 4 und vom 26. Januar 2009 - BVerwG 4 BN 27.08 - BauR 2009, 780 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Maßgeblich für § 244 Abs. 1 BauGB bleibt der erstmalige Verfahrensabschluss, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310; Beschl. v. 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BauR 2008, 1417; Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Nach § 244 Abs. 1 BauGB war auch das mit der neuen amtlichen Bekanntmachung erst am 06.02.2010 abgeschlossene zweite ergänzende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB in der ab dem 20.07.2004 geltenden und zuletzt am 21.12.2006 geänderten Fassung zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).

    Nach § 244 Abs. 1 BauGB war auch das mit der neuen amtlichen Bekanntmachung erst am 09.08.2008 abgeschlossene erste ergänzende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB in der ab dem 20.07.2004 geltenden und zuletzt am 21.12.2006 geänderten Fassung zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 3 C 594/08

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen

    Der Begriff "abgeschlossen" im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB ist nunmehr höchstrichterlich durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2009 (4 BN 27.08 in juris-online) geklärt.

    Der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung sei auch dann maßgebend, wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht werde (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 01.08.2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - beide in juris-online).

    Werde dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt werde und ende es mit einem neuen Satzungsbeschluss, sei das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Entscheidung eingetreten sei, dann sei nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. insgesamt BVerwG, Beschluss vom 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - in juris-online).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für

    Da mithin eine in diesem Sinne neue Abwägungsentscheidung vorliegt, ist der Zeitpunkt der erneuten Abwägungsentscheidung, d. h. der 13. Dezember 2016, der maßgebliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 50/10

    Nachweispflichten für das Vorliegen der städtebauliche Erforderlichkeit der

    - 4 BN 27.08 -, BRS 74 Nr. 38 = juris Rn. 4; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 47 Rn. 289.

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 4 BN 27.08 -, BRS 74 Nr. 38 = juris Rn. 6.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Abwägungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Abwägungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der erneuten Bekanntmachung des Plans abgeschlossen, wenn das zuständige Organ in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist (vgl. zu § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - ZfBR 2009, 273; Beschl. v. 12.05.2009 - 4 BN 24.08 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen

    Nach § 244 Abs. 1 BauGB war auch das mit der neuen amtlichen Bekanntmachung erst am 06.02.2010 abgeschlossene zweite ergänzende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB in der ab dem 20.07.2004 geltenden und zuletzt am 21.12.2006 geänderten Fassung zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.2009 - 4 BN 27.08 -, BauR 2009, 780).
  • BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08

    Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei

    Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Satzungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist, und ist nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2009 BVerwG 4 BN 27.08 ZfBR 2009, 273).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel;

    Für die in Rede stehende Fallgestaltung bleibt es daher beim Wortlaut des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB, d. h. abzustellen ist auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt, in dem der erneute (Feststellungs-)Beschluss über den Bauleitplan erfolgt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27/08 -, juris, Rn. 6).
  • VG Arnsberg, 30.10.2012 - 4 K 2699/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

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