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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,3282
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10.OVG (https://dejure.org/2010,3282)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10.OVG (https://dejure.org/2010,3282)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10.OVG (https://dejure.org/2010,3282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG, § 7 Abs 1 Nr 1 BImSchV 32, § 9 Abs 2 Nr 1 BImSchV 32, § 3 Abs 1 S 1 Abf/AltLastG RP
    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen für Anwohner durch Altglas-Sammelbehälter in einem allgemeinen Wohngebiet; Von der Gemeinde i.R.d. Festlegung von Altglascontainerstandorten zu treffende Vorkehrungen zur Vermeindung einer Benutzung außerhalb der vorgesehenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen für Anwohner durch Altglas-Sammelbehälter in einem allgemeinen Wohngebiet; Von der Gemeinde i.R.d. Festlegung von Altglascontainerstandorten zu treffende Vorkehrungen zur Vermeindung einer Benutzung außerhalb der vorgesehenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärm durch Altglascontainer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um Altglassammelcontainer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Altglassammelbehälter in Wohngebiet

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Glascontainer in Wohngebieten: Aufstellung ist zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anwohner müssen Glascontainer dulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1253
  • DÖV 2010, 906
  • BauR 2010, 1907
  • BauR 2011, 147
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96

    Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Mit der Auswahl des Containerstandorts sowie der Bestimmung von Art und Anzahl der Sammelbehälter legt die Beklagte Anknüpfungspunkte fest, aus denen sich mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ergeben können und trägt hiermit neben dem Betreiber der Sammelbehälter die Verantwortung dafür, dass durch diese Festlegung keine Störung verursacht wird, die von den Anwohnern nicht mehr hingenommen werden muss (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 41).

    Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Sammelsysteme nach der Verpackungsverordnung, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris, Rn. 12; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 49).

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 670 und juris, Rn. 62 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 27.10.1993 - 26 CE 92.2699
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).

    Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Sammelsysteme nach der Verpackungsverordnung, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris, Rn. 12; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 49).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine unrechtmäßige Benutzung durch Dritte der Körperschaft, die nur für die Standortentscheidung verantwortlich ist, dann nicht zugerechnet werden kann, wenn die Behörde einer missbräuchlichen Nutzung durch einen an den Containern angebrachten Hinweis auf die Einhaltung der Einwurfzeiten Rechnung trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris Rn. 15; HessVGH Urteil vom 24.08.1999, a.a.O., S. 670 und juris Rn. 41).

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, kann nicht alleine anhand der Vorgaben technischer Regelwerke beurteilt werden, vielmehr ist die Beurteilung dieser Frage Teil einer einzelfallbezogenen Würdigung durch das Gericht (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996, NVwZ 1996, 1001, 1002 und juris, Rn. 8).

    Hierunter sind Verhaltensweisen oder Zustände zu verstehen, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und die sich möglicherweise für den Einzelnen sogar nachteilig auswirken, von der Bevölkerung insgesamt aber hingenommen werden, weil sie sich noch in den Grenzen des sozial Üblichen und Tolerierbaren handeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996, a.a.O., S.1001 und juris, Rn. 5).

    Ist hiernach grundsätzlich von der Sozialadäquanz des in der Straße "H." eingerichteten Containerstandortes auszugehen, so erweist sich der Sammelplatz nur dann als unzulässig, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Belastung über das Maß hinaus ansteigen lassen, das typischerweise zugemutet wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996, a.a.O., S. 1002 und juris, Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06

    Container; Unterlassungsanspruch; Sondernutzungserlaubnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 670 und juris, Rn. 62 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 47.02

    Medizinprodukte; Medizinprodukte-Betreiber; gesetzliche Krankenkassen; Sach- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Hinzu kommt, dass das Betreiben eines Gerätes oder einer Maschine die tatsächliche Sachherrschaft über dieses Objekt voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 C 47/02 - juris, Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00

    Lärmbelästigung durch Altglas-Container

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Schädliche Umwelteinwirkungen sind dabei nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, a.a.O. und juris, Rn. 17, BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 - juris, Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001, NVwZ 2001, 1181 und juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10
    Standorte für Wertstoffcontainer sind deshalb innerhalb eines als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebietes als untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 298 und juris, Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu

    Mit der Auswahl der Standorte legt die Antragsgegnerin zu 2. Anknüpfungspunkte fest, aus denen sich mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ergeben können, und trägt hiermit neben dem Betreiber der Sammelbehälter die Verantwortung dafür, dass durch diese Festlegung keine Störung verursacht wird, die von den Anwohnern nicht hingenommen werden muss (vgl. HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 41; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 34).

    Nach dieser Vorschrift sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - wie die hier in Rede stehenden Altglassammelbehälter (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 27.10.1993 - 26 CE 92.2699 - juris Rn. 8; HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 44; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 37) - so zu errichten und zu betreiben, dass (1.) schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, (2.) nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und (3.) die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.

    Altglassammelcontainer sind grundsätzlich innerhalb von Wohngebieten als sozial adäquat und damit als nicht erheblich störend anzusehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1909 = juris Rn. 39).

    21 Ein Standort eines Altglassammelbehälters erweist sich nur dann als unzulässig, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Belastung über das Maß hinaus ansteigen lassen, das typischerweise zugemutet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1909 = juris Rn. 39).

    22 Die Rechtsprechung hat sich bislang im Hinblick auf die Bestimmung geeigneter Stellplätze für Altglassammelbehälter an Empfehlungen des Umweltbundesamts orientiert (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1909 = juris Rn. 40).

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Der aus diesem Sachverhalt abgeleitete Abwehranspruch ist somit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, beide .

    Als Maßstab dafür, ob Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb unzumutbar und nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG heranzuziehen, vgl. im Hinblick auf Wertstoffsammelcontainer: BVerwG, Beschluss vom 25. April 1997 - 7 B 114.97 -, ; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .

    Eine Lage im Wohngebiet, die eine hohe Akzeptanz der Sammelbehälter mit sich bringt, ist vielmehr gerade Voraussetzung für das Funktionieren der Wertstoffsammlung und daher als abfallwirtschaftlich erwünscht anzusehen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, ; VG München, Urteil vom 8. Oktober 2002 - M 16 K 01.2295 -, .

    Dem ist die Beklagte durch die Anbringung - im Klageverfahren noch einmal modifizierter - Hinweisschilder aber hinreichend nachgekommen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, .

  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, muss vom Gericht anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, BauR 2010, 1907).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12

    Lärm bei der Nutzung eines Spielplatzes durch eine Ganztagesschule

    Mit diesem Anspruch, dessen Grundlage aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12

    Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • VG Aachen, 05.06.2013 - 6 K 1362/12

    Antrag auf Umsetzung zweier Altglassammelcontainer des Typs Schäfer-System

    Der aus diesem Sachverhalt abgeleitete Abwehranspruch ist somit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, beide .

    Als Maßstab dafür, ob Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb unzumutbar und nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG heranzuziehen, vgl. im Hinblick auf Wertstoffsammelcontainer: BVerwG, Beschluss vom 25. April 1997 - 7 B 114.97 -, ; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG - Urteil vom 24. Oktober 2012 - 8 A 10301/12.OVG -, UPR 2013, 77 und juris, Rn. 16).
  • VG Trier, 28.01.2015 - 5 K 1542/14

    Spielplatzlärm in Bernkastel-Wehlen

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 14 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz - GG - oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rdnr. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVG RP).
  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, muss vom Gericht anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, BauR 2010, 1907).
  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

    BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77/87 -, Juris, Rdnr. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10357/10 -, Juris, Rdnr. 32; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.2007 - 4 B 612/06 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 -, Juris, Rdnr. 38.
  • VG Arnsberg, 01.12.2014 - 8 K 846/14

    Begehren eines Grundstückeigentümers auf Verlegung eines

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 4 K 470/15

    Abfall, Abfallbehälter, bauaufsichtliches Einschreiten, Baugenehmigung, Baurecht,

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4627
OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10 (https://dejure.org/2010,4627)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.2010 - 1 ME 145/10 (https://dejure.org/2010,4627)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 1 ME 145/10 (https://dejure.org/2010,4627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen großes Verteil- und Logistikzentrum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB; Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; § 80 Abs. 5 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO; § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Wirksamkeit eines Bebauungsplans trotz Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots; Verletzung von Drittrechten durch eine auf Grundlage eines gegen das drittschützende Abwägungsgebot verstoßenden Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans trotz Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots; Verletzung von Drittrechten durch eine auf Grundlage eines gegen das drittschützende Abwägungsgebot verstoßenden Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Nachbarschutz gegen großes Verteil- und Logistikzentrum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans trotz Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots; Verletzung von Drittrechten durch eine auf Grundlage eines gegen das drittschützende Abwägungsgebot verstoßenden Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Abwägungsgebot und Drittschutz (IBR 2011, 172)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 52
  • BauR 2011, 147
  • BauR 2011, 245
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Der Nachbarschutz sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (verwiesen wird auf das Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148 = BauR 1994, 354 = NVwZ 1994, 686 = BRS 55 Nr. 168) nicht desto eher zu gewähren, je objektiv rechtswidriger eine Baugenehmigung sei.

    In beiden Sachlagen gilt der Satz, ein Nachbar könne nicht desto eher Nachbarschutz verlangen, desto objektiv rechtswidriger die angegriffene Genehmigung sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686 = BauR 1994, 354 = BRS 55 Nr. 168).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2010 - 1 KN 192/08

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für Autohof Döhle erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    In seiner Entscheidung vom 11. Mai 2010 (- 1 KN 192/08 -, V.n.b.) hat der Senat ausgeführt, bei der Festsetzung von Immissionskontingenten komme es nur darauf an zu ermitteln, ob das mit dem Plan ermöglichte Vorhaben grundsätzlich, das heißt "überhaupt" in Einklang mit der geltenden Rechtsordnung, namentlich ohne Verletzung von Drittrechten verwirklicht werden könne.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum FOC Zweibrücken (Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86 = BRS 65 Nr. 10) folgt anderes nicht.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    In solchen Fällen genießt der "plantreue Nachbar" nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen gewissen Vorrang (vgl. Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 = BRS 49 Nr. 188).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Dieses anzunehmen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner grundlegenden, unverändert maßgeblichen Entscheidung vom 24. September 1998 (- 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl. 1999, 100 = BauR 1999, 134 = BRS 60 Nr. 46) mit folgenden Ausführungen verneint:.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Es ist anerkannt, dass am Rande der bebauten Ortslage zum Außenbereich orientierte Grundstücke einen geringeren Schutzanspruch haben; dieser kann sich bis hin zu einem Schutzanspruch vermindern, den Wohngrundstücke in einem Dorfgebiet genießen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 = DVBl. 1976, 214 = BRS 29 Nr. 135; BVerwG, Beschl. v. 14.2.1994 - 4 B 152.93 -, BRS 56 Nr. 165; vgl. schon OVG Lüneburg, Urt. v. 9.5.1966 - VI OVG A 64/66 -, OVGE 22, 411).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze des § 46 Abs. 1 S. 2 Niedersächsische Bauordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Das hat der Senat unter anderem in seinem Beschluss vom 4. Januar 2010 - 1 LA 304/07 - (V.n.b.) unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 27. März 2007 (- 1 ME 102/07 -, NdsVBl. 2007, 199; vgl. auch Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, DVBl. 2009, 1530) dargetan.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 1 KN 113/06

    Wohnbauflächen in gesetzlichem Überschwemmungsgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Solche Erklärungen widersprächen zudem § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB (vgl. zum Vorstehenden Senatsurt. v. 23.4.2008 - 1 KN 113/06 -, BauR 2008, 1846 = DWW 2008, 269).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 1 ME 192/09

    Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch ein Parkhaus im Blockinnenbereich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Das hat der Senat unter anderem in seinem Beschluss vom 4. Januar 2010 - 1 LA 304/07 - (V.n.b.) unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 27. März 2007 (- 1 ME 102/07 -, NdsVBl. 2007, 199; vgl. auch Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, DVBl. 2009, 1530) dargetan.
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.2010 - 1 ME 145/10
    Es ist anerkannt, dass am Rande der bebauten Ortslage zum Außenbereich orientierte Grundstücke einen geringeren Schutzanspruch haben; dieser kann sich bis hin zu einem Schutzanspruch vermindern, den Wohngrundstücke in einem Dorfgebiet genießen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 = DVBl. 1976, 214 = BRS 29 Nr. 135; BVerwG, Beschl. v. 14.2.1994 - 4 B 152.93 -, BRS 56 Nr. 165; vgl. schon OVG Lüneburg, Urt. v. 9.5.1966 - VI OVG A 64/66 -, OVGE 22, 411).
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4830

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

    Aus demselben Grund musste nicht der Frage nachgegangen werden, ob sich der von Kraftfahrzeugen verursachte Lärm nach der TA Lärm richtet oder nicht vielmehr auch im allgemeinen Wohngebiet als herkömmlich und sozialadäquat hinzunehmen ist (vgl. OVG Lüneburg v. 22.10.2010 NVwZ-RR 2011, 52; ähnlich zur Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen [als Nebeneinrichtung] als Ergänzung der Wohnbebauung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen auch in einem reinen Wohngebiet BVerwG v. 12.1.1991, NVwZ 1996, 1001; Akzeptanz, Herkömmlichkeit und Sozialadäquanz von Geräuschimmissionen sind auch der TA Lärm nicht fremd, vgl. Nr. 3.2.2 Buchst. b und d TA Lärm).
  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4836

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

    Aus demselben Grund musste nicht der Frage nachgegangen werden, ob sich der von Kraftfahrzeugen verursachte Lärm nach der TA Lärm richtet oder nicht vielmehr auch im allgemeinen Wohngebiet als herkömmlich und sozialadäquat hinzunehmen ist (vgl. OVG Lüneburg v. 22.10.2010 NVwZ-RR 2011, 52; ähnlich zur Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen [als Nebeneinrichtung] als Ergänzung der Wohnbebauung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen auch in einem reinen Wohngebiet BVerwG v. 12.1.1991, NVwZ 1996, 1001; Akzeptanz, Herkömmlichkeit und Sozialadäquanz von Geräuschimmissionen sind auch der TA Lärm nicht fremd, vgl. Nr. 3.2.2 Buchst. b und d TA Lärm).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 1 LA 2/09

    Bedeutung des ungeschriebenen Belanges des Planungserfordernisses für

    Hiervon ist der Senat später auch in seinen Beschlüssen vom 22. Oktober 2010 ( - 1 ME 145/10 -, BauR 2011, 245 ) und vom 8. Februar 2011 (- 1 LA 109/08 -, juris und www.dbovg.niedersachsen.de) ausgegangen.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2015 - 1 OA 13/15

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Sachverständigengutachten

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg (Senatsb. v. 22.10.2010 - 1 ME 145/10 -, NVwZ-RR 2011, 52 = BauR 2011, 245 = BRS 76 Nr. 176).
  • VG München, 09.05.2011 - M 1 SN 11.1340

    Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich; Rücksichtnahmegebot

    Bezüglich der Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch die Situierung eines Teils der Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich und der Erstellung einer Zufahrt und eines Wendeplatzes ist zunächst festzuhalten, dass wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen in Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) die Nachbarschaft die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehende Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinnehmen muss (vgl. BayVGH v. 9.9.2009 Az. 2 CS 09.1977, juris, OVG Lüneburg v. 22.10.2010 Az. 1 ME 145/10, juris).
  • VG München, 10.05.2011 - M 1 K 10.5664

    Gebietswahrungsanspruch; Getränkemarkt; mitgezogene Nutzung

    Soweit der Kläger vortragen lässt, dass sich seine Mieter durch die Geräusche aus dem Toilettenfenster, das direkt neben der Terrasse liegt, sowie den Parkplatzverkehr vor dem Getränkemarkt gestört fühlen, ist darauf hinzuweisen, dass wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen die unmittelbaren Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Bebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (BayVGH vom 9.9.2009, Az.: 2 CS 09.1977, juris; OVG Lüneburg vom 22.10.2010, Az.: 1 ME 145/10, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2585
OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10 (https://dejure.org/2010,2585)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 B 286/10 (https://dejure.org/2010,2585)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 B 286/10 (https://dejure.org/2010,2585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; SächsStrG § 3a Abs. 10
    Waldschlößchenbrücke Dresden, Einschwimmvorgang, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Habitat- und Artenschutzrecht

  • Wolters Kluwer

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden zum Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke in Dresden

  • rechtsportal.de

    SächsStrG § 39 Abs. 10
    Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden zum Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke in Dresden

  • ibr-online

    Waldschlößchenbrücke und Artenschutzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Einschwimmen des Mittelteils der Waldschlößchenbrücke zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Waldschlößchenbrücke darf einschwimmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Waldschlösschenbrücke und Artenschutzrecht (IBR 2010, 717)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 54 (Ls.)
  • BauR 2011, 147
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
    Hilfsweise beantragen die Antragsteller,den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.11.2007 (5 BS 336/07) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der o. g. Klagen anzuordnen.

    Der hilfsweise beantragte vorläufige Rechtsschutz nach § 80 Abs. 7 VwGO mit dem Antrag, den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.11.2007 (5 BS 336/07) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klagen anzuordnen, ist für das verfolgte Rechtsschutzziel nicht das zutreffende vorläufige Rechtsschutzverfahren.

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
    Mit ihren am 23.9.2010 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangenen Anträgen begehren sie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer im Berufungsverfahren anhängigen Klagen (5 A 195/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004, geändert durch den Planergänzungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 9.6.2008, die Ergänzungs- und Änderungsbeschlüsse der Landesdirektion Dresden vom 14.10.2008 und vom 19.8.2009 sowie den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden vom 17.9.2010.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht, bei dem die Klagen der Antragsteller im Berufungsverfahren anhängig sind (5 A 195/09), ist als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über die Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zuständig.

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
    Kann wegen der besonderen Dringlichkeit der Sache oder der Komplexität der Rechtsfragen keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens getroffen werden, sindallein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.3.2010 - 7 VR 1/10 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
    Des Weiteren wird zu fragen sein, ob eine fehlerhafte sog. FFH-Vorprüfung die Basis für eine Abweichungsprüfung sein kann, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Hessisch-Lichtenau (Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 -, BVerwGE 130, 299) im vorliegenden Fall zur Bestimmung des Beurteilungszeitpunktes heranzuziehen ist und ob der Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 17.9.2010 Auswirkungen auf die sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung hat.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10
    Der im Zusammenhang mit den angeführten Unterhaltungsmaßnahmen erfolgte Hinweis der Antragsteller auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Emsvertiefung bei Papenburg (Urt. v. 14.1.2010 - Rs. C-226/08 -, juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    20 Am 23. September 2010 haben die Kläger beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gemeinsam beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer im Berufungsverfahren anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25. Februar 2004, geändert durch den Planergänzungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 9. Juni 2008, die Ergänzungs- und Änderungsbeschlüsse der Landesdirektion Dresden vom 14. Oktober 2008 und vom 19. August 2009 sowie den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Dresden vom 17. Septemer 2010 anzuordnen (Az. 5 B 286/10).

    Weiterhin wird verwiesen auf die Gerichtsakten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 3 K 922/04 (6 Bände) und 3 K 712/07 (5 Bände) sowie die Gerichtsakten der unter den Aktenzeichen 5 BS 184/05 (2 Bände), 5 BS 336/07 (4 Bände) und 5 B 286/10 (3 Bände) beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren.

  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.6.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch SaarlVerfGH, Beschl. v. 8.10.2013 - Lv 1/13 -, NVwZ 2014, 147 [149 f.] m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2018 - OVG 10 S 74.17 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.04.2015 - 1 M 45/15 -, juris Rn. 4).
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.6.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch SaarlVerfGH, Beschl. v. 8.10.2013 - Lv 1/13 -, NVwZ 2014, 147 [149 f.] m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2018 - OVG 10 S 74.17 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.04.2015 - 1 M 45/15 -, juris Rn. 4).
  • VG Lüneburg, 25.01.2019 - 8 B 194/18

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Bruder; Fortführung;

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl.
  • VG Lüneburg, 22.02.2019 - 8 B 37/19

    Debilität; Tochter; Visum

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl.
  • VG Lüneburg, 21.02.2019 - 8 B 16/19

    Dublin-Verfahren - Spanien - vorläufiger Rechtsschutz

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl.
  • VG Lüneburg, 30.01.2019 - 8 B 216/18

    Visum

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl.
  • VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19

    Attest; Gesundheitszustand; Krankheit; Reiseunfähigkeit

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl.
  • VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19

    8 Punkte; Abgabe Führerschein; Entziehung der Fahrerlaubnis; örtliche

    In den Fällen, in denen das Entfallen der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschrieben ist (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO), ist zu berücksichtigen, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18/1285 -, juris Rn. 33; Sächsisches OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12).
  • VG Lüneburg, 22.03.2019 - 8 B 62/19

    Visum

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch Saarl.
  • VG Lüneburg, 08.02.2019 - 8 B 201/18

    Abschiebungsverbot; aufschiebende Wirkung; Behinderung; Beistandsgemeinschaft;

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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11746
VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08 (https://dejure.org/2010,11746)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 K 3353/08 (https://dejure.org/2010,11746)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2010 - 2 K 3353/08 (https://dejure.org/2010,11746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sanierungsverpflichtung; in Aktenvermerk festgehaltene Absprache; "funktionsgerechte Verwendung"

  • Wolters Kluwer

    Sanierungsverpflichtung aus einer in einem Aktenvermerk festgehaltenen Absprache zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde; Funktionsgerechte Verwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei einer Umnutzung; Erhöhte steuerliche Absetzungen bei Gebäuden in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Steuervergünstigung - Sanierungsverpflichtung; funktionsgerechte Verwendung

  • ibr-online

    Sanierungsverpflichtung wegen Aktenvermerk

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Zwar wäre auch die Geltendmachung eines fremden Rechts (hier der GbR) durch den einzelnen Gesellschafter in eigenem Namen im Wege der Prozessstandschaft zulässig, wenn - wie hier - die jeweils anderen Gesellschafter zustimmen (vgl. zum Ganzen Palandt-Sprau, BGB, 67. Auflage § 714 RdNr. 8 m.w.N.), im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der GbR (vgl. etwa hierzu BGHZ 146, 341) erschien es der Kammer jedoch sachdienlich von einer Klage der GbR selbst auszugehen.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Der Regelungscharakter einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG besteht darin, dass sie das Vorliegen der in § 7 h Abs. 1 EStG aufgeführten Umstände feststellend bescheinigt und insoweit auf die Herbeiführung einer unmittelbaren Rechtsfolge gerichtet ist, als sie als Grundlagenbescheid gegenüber den Finanzbehörden grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet (vgl. BFHE 224, 484).
  • VG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 K 2861/00

    Umbau und Umnutzung einer Scheune zu Wohnzwecken ist keine Modernisierungs- oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Auch eine einem Abbruch gleichzustellende Skelettierung des Gebäudes (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 13. November 2002 - Az.: 3 K 2861/00 - zitiert nach Juris) liegt nicht vor.
  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Bei der Bescheinigung vom 20. Dezember 1994 handelt es sich um eine Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 Satz 1 EStG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 22. September 1990 - und damit um einen außersteuerlichen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheides nach § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (vgl. BFHE 196, 191).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Im Übrigen stellen Mängel in der Vertretungsmacht des jeweiligen Unterzeichners grundsätzlich keinen Formfehler im Sinne des § 57 LVwVfG dar, der zur Nichtigkeit führen könnte (vgl. etwa BGH NJW 1984, 606).
  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Wirksamkeit eines im

    Davon geht jedenfalls im Grundsatz auch die überwiegende (veröffentlichte) instanzgerichtliche Rspr aus (vgl OVG Saarland Beschluss vom 24.4.1990 - 1 R 77/89 - juris RdNr 13 ff; VG Stuttgart Urteil vom 30.9.2010 - 2 K 3353/08 - juris RdNr 69; Sächsisches OVG Urteil vom 4.5.2011 - 5 A 719/08 - juris RdNr 34; offen gelassen: OVG Berlin Urteil vom 28.4.2004 - 1 B 14.03 - juris RdNr 30; aA jedoch ohne Befassung mit davon abweichenden Auffassungen in Literatur und Rspr: Hessischer VGH Urteil vom 15.2.1996 - 5 UE 2836/95 - ESVGH 46, 169 = juris RdNr 50 ff, 57) .
  • VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10

    Rückabwicklungen von Erstattungen nach dem Vermögensgesetz

    Ob ein Rechtsbindungswille der Beteiligten vorliegt oder nicht, ist nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 30.09.2010 - 2 K 3353/08, BeckRS 2010, 55573).
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