Rechtsprechung
OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des Werkunternehmers: Anspruch auf eine technisch gleichwertige Art der Nachbesserung bei subjektiver Unmöglichkeit; Leistungsverweigerungsrecht bei Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen subjektiver Unmöglichkeit zur Nacherfüllung im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen wegen Konstruktionsmängeln eines Getriebes für Windkraftanlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistung unmöglich: Anspruch auf Nachbesserung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Windenergieanlagenaufsteller haftet Betreiber wegen unterbliebenen Ersatzes eines funktionsuntauglichen Getriebes
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer kann Mangel nicht beseitigen: Darf er die Nacherfüllung verweigern? (IBR 2012, 452)
Verfahrensgang
- LG München I, 21.06.2011 - 26 O 21892/07
- OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 826
- NZBau 2012, 364
- BauR 2012, 1148
- BauR 2012, 1256
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79
Einklagbarkeit der Abnahme
Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung auch durch andere als die geschuldeten Maßnahmen möglich ist, wenn der geschuldete Erfolg damit erreicht wird (BGH NJW 1981, 1448). - BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88
Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche …
Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11
Der Auftraggeber hat sogar einen Anspruch auf eine technisch nahezu gleichwertige Art der Nachbesserung, wenn die geschuldete Leistung unmöglich ist (BGH BauR 1989, 462; 2005, 1473). - BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04
Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem …
Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11
Der Auftraggeber hat sogar einen Anspruch auf eine technisch nahezu gleichwertige Art der Nachbesserung, wenn die geschuldete Leistung unmöglich ist (BGH BauR 1989, 462; 2005, 1473). - LG München I, 21.06.2011 - 26 O 21892/07
Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei Einbau eines bekanntermaßen …
Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 9 U 3012/11
Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 21.06.2011, Az. 26 O 21892/07, aufgehoben.
- OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer …
Ähnlich den Leistungen bei der Elektro- oder Sanitärinstallation steht nicht die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz im Vordergrund, sondern die Fachkunde erfordernde Beratung und Montage (vgl. BGH BauR 2004, 995 zur Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag; zur Anwendung von Werkvertragsrecht bei Windkraftanlagen OLG München BauR 2012, 1256). - OLG München, 10.03.2015 - 9 U 2902/14
Unmöglichkeit, Fußbodenheizung
Entgegen der Ansicht der Beklagten und Nebenintervenienten (zuletzt in den Schriftsätzen vom 09.02., 13.02. und 18.02.2015) liegt darin aber keine "technisch nahezu gleichwertige Art der Nachbesserung" (so wörtlich OLG München BauR 2012, 1256). - OLG München, 20.12.2016 - 9 U 1430/16
VOB-Vertrag: Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bei Erforderlichkeit einer neuen …
Der Umstand, dass die Leistung ohne Mithilfe Dritter nicht erbracht werden kann, reicht dabei grundsätzlich nicht aus (vgl. Senat, Urteil v. 24.1.2012, 9 U 3012/11, NZBau 2012, 364). - OLG Schleswig, 09.05.2014 - 17 U 36/13
Kein Schaden nachweisbar: Kein Schadensersatz wegen Mängeln!
Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG München (Urteil vom 24. Januar 2012 - 9 U 3012/11, NJW-RR 2012, 826 ff.), der zufolge der zufolge der Unternehmer auch bei bloßen Reparaturarbeiten und trotz Fehlens der nur dem Hersteller zugänglichen Konstruktionszeichnungen deshalb ein dauerhaft funktionstaugliches Getriebe schulde, weil er insoweit den Hersteller in Anspruch nehmen und auf diesen "einwirken" könne.