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   OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11   

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https://dejure.org/2012,14428
OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11 (https://dejure.org/2012,14428)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2012 - 14 U 139/11 (https://dejure.org/2012,14428)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 14 U 139/11 (https://dejure.org/2012,14428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 BGB; § 281 BGB; § 311 Abs. 2 BGB
    Vertrauensschaden aus Anlass eines nicht erteilten Auftrages zur Installation einer Stützkonstruktion an einer Gaspipeline; Zurechenbares Erwecken eines Vertrauens als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach §§ 311 Abs. 2, 280, 281 BGB; Anforderungen an die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauensschaden aus Anlass eines nicht erteilten Auftrages zur Installation einer Stützkonstruktion an einer Gaspipeline; Zurechenbares Erwecken eines Vertrauens als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach §§ 311 Abs. 2, 280, 281 BGB; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 281; BGB § 311 Abs. 2
    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsverhandlung abgebrochen: Kein Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsverhandlungen abgebrochen: Kein Anspruch auf Schadensersatz! (IBR 2012, 547)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1793
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1996 - VIII ZR 327/94

    Ansprüche des Außenhandelsbetriebes der ehemaligen DDR gegen einen inländischen

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11
    Hat der Verhandlungspartner den Vertragsschluss als sicher hingestellt, kommt es auf ein Verschulden dabei nicht an (BGH, WM 1996, 738 - juris-Rdnr. 17).

    Im Hinblick auf die noch fehlende vertragliche Bindung dürfen an das Vorliegen eines triftigen Grundes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, DB 1996, 777).

    Unschädlich ist es auch, ob die veränderten Umstände der Risikosphäre der Beklagten zuzurechnen sind (BGH, WM 1996, 738 - juris Rn. 18).

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11
    Sachfremde Erwägungen, die der Annahme eines triftigen Grundes entgegenstünden (BGHZ 71, 386, 395), sind darin jedenfalls nicht zu sehen.
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11
    Darin unterscheidet sich der Fall des Abbruchs von Vertragsverhandlungen vom Fall der Anpassung eines bereits geschlossenen Vertrages nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. hierzu BGHZ 120, 10, 24).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11
    Zwar ist ein Verhandlungspartner, der zunächst eine von ihm geäußerte Bereitschaft zur Auftragserteilung tatsächlich hatte, im Verlauf der Verhandlungen aber von ihr abrückt, verpflichtet, dies zu offenbaren (BGH, NJW 1996, 1884, 1895).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 360/98

    Rechtsfolgen des Rückzugs von Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11
    Im Hinblick auf die grundsätzlich bestehende Vertrags(abschluss)freiheit gilt jedoch zunächst der Grundsatz, dass ein Vertragspartner sich auch nach länger andauernden Verhandlungen über einen Vertrag ohne rechtliche Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen und vom Vertragsschluss Abstand nehmen kann, ohne sich allein deshalb bereits schadensersatzpflichtig zu machen (BGH, BauR 2001, 623 - juris-Rdnr. 11).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00

    Wirksamkeit eines auf Schwarzarbeit gerichteten Vertrages

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11
    Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss, der wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen geltend gemacht wird, kommt erst in Betracht, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, dann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (vgl. nur BGH, BauR 2001, 632 - juris-Rdnr. 11).
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