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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16.OVG   

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https://dejure.org/2016,24158
OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16.OVG (https://dejure.org/2016,24158)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16.OVG (https://dejure.org/2016,24158)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG (https://dejure.org/2016,24158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 16 Abs 1 S 1 BImSchG, § 17 Abs 1 S 1 BImSchG, § 13 BImSchG, § 13 Abs 1 S 2 BauO RP 1986
    Anfechtung einer nachträglichen Abschaltverpflichtung für eine Windenergieanlage; Gefahr für die Standsicherheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung baurechtlicher Pflichten i.R.v. nachträglichen Anordnungen gegenüber immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen; Sachgerechte Verteilung der Lasten bei der Bewältigung des Konflikts durch den Betrieb zweier unverträglich naher Windenergieanlagen; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    "Windhundprinzip" bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

  • esovgrp.de

    BImSchG § 15,BImSchG § ... 16,BImSchG § 16 Abs 1,BImSchG § 16 Abs 1 S 1,BImSchG § 16 Abs 1 S 2,BImSchG § 17,BImSchG § 17 Abs 1,BImSchG § 18,BImSchG § 18 Abs 3,BImSchG § 67,BImSchG § 67 Abs 9,ImSchZuVO § 1,LBauO § 13,LBauO § 13 Abs 1,LBauO § 13 Abs 1 S 2,LBauO § 85
    Abregelung, Abschaltung, Änderung, Bauaufsichtsbehörde, Bauaufsicht, bauaufsichtsbehördliches Vorgehen, Bauordnungsrecht, Baurecht, Genehmigungsantrag, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Pflicht, Konflikt, Konfliktbewältigung, Konkurrenz, Konkurrenz von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauaufsichtsbehördliches Vorgehen; Baurecht; Immissionsschutzrecht; Konfliktbewältigung; Konkurrenz; Konkurrenz von Genehmigungsanträgen; Lastenverteilung; nachträgliche Anordnungen; Standsicherheit; Turbulenzen; Turbulenzintensität; Turbulenzwirkung; Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de

    Erfüllung baurechtlicher Pflichten i.R.v. nachträglichen Anordnungen gegenüber immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen; Sachgerechte Verteilung der Lasten bei der Bewältigung des Konflikts durch den Betrieb zweier unverträglich naher Windenergieanlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche zeitweise Abschaltverpflichtung von Windenergieanlage möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW Spezial 2016, 654
  • DÖV 2016, 1010
  • BauR 2016, 2064
  • ZfBR 2016, 807
  • ZfBR 2017, 69
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 01.06.2011 - 1 EO 69/11
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Indes ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass der Vorrang zugunsten der zuerst beantragten bzw. genehmigten Anlage entfällt, sobald dieses erste Vorhaben später wesentlich geändert wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 EO 69/11 -, ZNER 2011, 649 und juris, Rn. 42 - für den Fall der Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge - Gatz, a.a.O., Rn. 495; Sittig, a.a.O., Rn. 217 ff.).

    Derart wesentliche Auswirkungen sind regelmäßig bei Verschiebungen des Standorts und der Änderung des Anlagentyps von Windenergieanlagen zu erwarten (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 1. Juni 2011, a.a.O., Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 25.Februar 2015 -8 A 959/10-, BauR 2015, 1138 und juris Rn. 113 [Ersetzung einer Windenergieanlage Typ Enercon E 66/18.70 durch eine E-70 E4 - 2, 0 MW, RD 71m - als Neuerrichtung]).

    Würde eine solche Anlagenänderung noch vor Bescheidung konkurrierender Genehmigungsanträge erfolgen, wäre es aus den oben dargelegten Gründen nicht sachgerecht, das ursprünglich als zweites projektierte Vorhaben weiterhin an dem Nachrang gegenüber dem ursprünglich ersten Vorhaben festzuhalten (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 1. Juni 2011, a.a.O., Rn. 42; Gatz, a.a.O., Rn. 495; Sittig, a.a.O., Rn. 217).

    Er muss dann allerdings auch die Konsequenz tragen, dass er im Verhältnis zu dem Konkurrenten, der keine Änderung an seinem Vorhaben vorgenommen hat, dann als nachrangig zu bewerten ist (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 1. Juni 2011, a.a.O., Rn. 42).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 8 B 10139/14

    Konkurrenz zwischen Vorbescheid und Genehmigung: Was hat Vorrang?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Dies kann bei der betroffenen Anlage zu schnellerem Verschleiß von Anlagenteilen und zur Beeinträchtigung ihrer Standsicherheit führen (vgl. TÜV Nord, Stellungnahme vom 20. Dezember 2013, S. 5 f; auch: OVG RP, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 15).

    Dabei erweist sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. OVG Nds., Urteil vom 26. September 1991 - 1 L 74 und 75/91 -, juris, Rn. 82; OVG MV, Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 -, BauR 2008, 1562 und juris, Rn. 31 f.; ThürOVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, ZNER 2012, 443 und juris, Rn. 30 f.; OVG RP, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 1074/05

    Aufschiebende Wirkung bei Zulassung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Die von dem Beklagten für die Fortgeltung des Baurechtsregimes in Anspruch genommene Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 15. September 2005 - 8 B 1074/05 -, NVwZ-RR 2006, 173) betrifft nur die Fortgeltung der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung nach § 212a BauGB.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 3 S 2439/09

    Windkraftanlage; als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Dies bedeutet, dass die ab 1. Juli 2005 als immissionsschutzrechtliche Genehmigung geltende ursprüngliche Baugenehmigung allein nach den Voraussetzungen des § 18 BImSchG erlischt, die Erlöschungsregelung nach dem Bauordnungsrecht damit entfällt (vgl. VGH BW, Urteil vom 4. August 2011 - 3 S 2439/09 -, NuR 2012, 277 und juris, Rn. 28; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 67 Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Insofern wird eine Distanz der fünffachen Länge des Rotordurchmessers für ausreichend erachtet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 164 und juris, Rn. 6; Gatz, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2013, Rn. 358).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Dabei erweist sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. OVG Nds., Urteil vom 26. September 1991 - 1 L 74 und 75/91 -, juris, Rn. 82; OVG MV, Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 -, BauR 2008, 1562 und juris, Rn. 31 f.; ThürOVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, ZNER 2012, 443 und juris, Rn. 30 f.; OVG RP, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 21).
  • OVG Thüringen, 17.07.2012 - 1 EO 35/12

    Windparks: Behandlung konkurrierender Anträge?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Dabei erweist sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. OVG Nds., Urteil vom 26. September 1991 - 1 L 74 und 75/91 -, juris, Rn. 82; OVG MV, Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 -, BauR 2008, 1562 und juris, Rn. 31 f.; ThürOVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, ZNER 2012, 443 und juris, Rn. 30 f.; OVG RP, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 1 A 10676/14

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Zwar genoss das Vorhaben der WEA 7 zunächst Vorrang, weil für diesen Standort am 23. September 2002 ein positiver Bauvorbescheid (allerdings für eine - größer dimensionierte - WEA Nordex N 90; vgl. zur Vorrangwirkung auch eines bloßen Vorbescheids: OVG RP, Urteil vom 29. Januar 2015 - 1 A 10676/14.OVG -, BauR 2015, 1151 und juris, Rn. 25) und schließlich am 20. Juli 2004 eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-66/20.70 erteilt worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Derart wesentliche Auswirkungen sind regelmäßig bei Verschiebungen des Standorts und der Änderung des Anlagentyps von Windenergieanlagen zu erwarten (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 1. Juni 2011, a.a.O., Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 25.Februar 2015 -8 A 959/10-, BauR 2015, 1138 und juris Rn. 113 [Ersetzung einer Windenergieanlage Typ Enercon E 66/18.70 durch eine E-70 E4 - 2, 0 MW, RD 71m - als Neuerrichtung]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1994 - 10 A 4084/92

    Bauordnungsrecht: Zuständigkeit zur Beseitigung durch Abfallagerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
    Dient eine Maßnahme der Durchsetzung baurechtlicher Anforderungen, so ist - jedenfalls auch - die Bauaufsichtsbehörde zuständig (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 1994 - 10 A 4084/92 -, BauR 1995, 372, LS 1 und 2; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, a.a.O., § 17 Rn. 44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11

    Interessenabwägung zwischen dem Betreiben einer Windkraftanlage und Zerstörung

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Bei dem Austausch des Anlagentyps handele es sich ohne weiteres um eine wesentliche Planänderung.(Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris.) Hervorzuheben sei, dass das OVG Rheinland-Pfalz eine wesentliche Änderung eines Vorhabens insbesondere daraus hergeleitet habe, dass die zu erwartenden Turbulenzeffekte einer erneuten Prüfung zu unterziehen seien.

    Dabei erweise sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anlagen grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls ein Abweichen rechtfertigten.(Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, und Beschluss vom 21.03.2014 - 8 B 10139/14 -, jeweils juris.) Entscheidend sei daher, dass die Genehmigungsunterlagen vollständig und prüffähig seien.(Sittig, in: Maslaton, Windenergieanlagen, Kap. 2 Rn. 217 ff., jeweils m.w.N.; Blessing, Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen, 2016, Rn. 766; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.2012, 12 LB 170/11, BauR 2013, 936 ff., juris Rn 46.).

    Dabei werde dem zuerst gestellten Antrag nur dann ein Vorrang zuerkannt, wenn ihm vollständige und prüffähige Unterlagen beigefügt seien.(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, und Beschluss vom 21.03.2014 - 8 B 10139/14 . jeweils juris.) Diese Grundsätze könnten nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz auch bei der Frage nach der Lastenverteilung bei der Konfliktbewältigung durch Abschaltverpflichtungen angewendet werden.(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris.) Maßgeblich für die Beurteilung des Vorrangs in der vorliegenden Konkurrenzsituation sei demnach, bei welchem Antrag in tatsächlicher Hinsicht zuerst vollständige und prüffähige Unterlagen vorgelegen hätten.

    Folge man der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz(Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -.), so habe das Vorhaben der Beigeladenen gerade nicht seine Priorität verloren.

    Allein die Änderung des Anlagentyps stelle mitnichten zwangsläufig eine "wesentliche Änderung" i.S.d. § 16 BImSchG dar, die eine Änderungsgenehmigungspflicht nach § 16 BImSchG auslöse.(Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -.) Es komme nach der Rechtsprechung vollkommen zu Recht darauf an, ob die Anlagentypänderung überhaupt zu (mehr als geringfügigen) nachteiligen Umweltauswirkungen führen könne.

    Dabei erweist sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen.(Vgl. OVG Nds., a.a.O., juris; OVG MV, Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 -, BauR 2008, 1562 und juris, Rn. 31 f.; ThürOVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, ZNER 2012, 443 und juris; vgl. auch: VG Mainz, Beschluss vom 23. November 2012 - 3 L 1610/12.MZ - ferner: Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 520 f..) Diese Grundsätze gelten dabei auch für die Frage, wem die Lasten der Konfliktbewältigung (durch Verzicht auf einen Standort oder durch Abschaltverpflichtungen) und damit einhergehenden geringeren Energieausbeute aufzuerlegen sind.(Vgl. OVG RP, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris.).

    Wird etwa eine Windenergieanlage in Windrichtung vor einer bereits bestehenden Windenergieanlage errichtet, kann sie durch Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen der nachgesetzten Anlage bewirken und damit auf Dauer deren Standsicherheit beeinträchtigen.(Vgl. OVG RP, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris und Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133; OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2000 - 10 B 1831/99 -, BRS 63 Nr. 150.).

    Im Allgemeinen wird, um Gefahren für die Standsicherheit auszuschließen, die Einhaltung einer Distanz der fünffachen Länge des Rotordurchmessers in Hauptwindrichtung für ausreichend erachtet.(Vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 K 1068/16.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 164 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris.) Demgegenüber ist davon auszugehen, dass bei Abständen von weniger als fünf Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten sind und dass ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - im Hinblick auf die Standsicherheit grundsätzlich nicht zuzulassen ist.(Vgl. VG Aachen, Beschluss vom 2. März 2015 - 6 L 27/15 -, juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 518.) Allerdings sind Planungsabstände von weniger als drei Rotordurchmessern nicht von vornherein ausgeschlossen.

    Darüber hinaus ist zu bedenken, ob sich der Vorrang zugunsten des zeitlich früheren Vorhabens nicht nur bei der erstmaligen Genehmigungserteilung und dann nur für die Dauer deren Wirksamkeit durchsetzt.(Vgl. OVG RP, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris.).

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung sieht einen Typwechsel zwischen Windenergieanlagen mit vergleichbaren Anlagendaten (Leistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe) als Änderung an und bewertet auch eine gewisse Vergrößerung oder Verkleinerung der Dimension nicht als Neugenehmigung.(OVG RP, Urteil vom 12.05.2011 - 1 A 11186/08 -, juris; OVG RP, Urteil vom 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015 - 6 L 571/15 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 03.05.2013 - 5 L 324/13 -, juris; anders: OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris, und VG Köln, Urteil vom 19.05.2016 - 13 K 4121/14 -, juris.).

    Ob im Hinblick auf die Rechtsprechung des OVG Thüringen und des OVG Rheinland-Pfalz(Vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 1. Juni 2011, a.a.O; OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O..) letztlich darauf abzustellen ist, dass es schon ausreichend ist, wenn aufgrund der veränderten Parameter (längere Rotorblätter und größere Rotordurchmesser) die Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen im Raum gestanden habe und deshalb die Durchführung eines erneuten (Änderungs-) Genehmigungsverfahrens notwendig gewesen wäre, ist im Hauptsacheverfahren zu klären.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris Rn. 21 ff., vom 13. September 2017 - 8 B 1373/16 -, ZNER 2017, 448 = juris Rn. 6 ff., vom 20. Juli 2017 - 8 B 396/17 -, DVBl. 2017, 1372 = juris Rn. 11 ff., grundlegend Urteile vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK -, DVBl. 2016, 1191 = juris, Rn. 459 ff., und vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, NWVBl. 2012, 181 = juris Rn. 622 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 -, juris Rn. 19, und vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris Rn. 49 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 22 CS 14.851 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urteile vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 100, und vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 46; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis (im Folgenden: Gatz, Windenergieanlagen), 2. Aufl. 2013, Rn. 492 ff.; Sittig, Das Prioritätsprinzip im deutschen Verwaltungsrecht bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen (im Folgenden: Sittig, Prioritätsprinzip), 2013, S. 226 ff.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3. August 2016- 8 A 10377/16 -, BauR 2016, 2064 = jurisRn.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2018 - 8 A 11691/17

    Immissionsschutzrecht, Baurecht

    Bei den im Nachlauf einer Windenergieanlage entstehenden Turbulenzwirkungen handelt es sich um Umwelteinwirkungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG; denn zu diesen Immissionen gehören nach § 3 Abs. 2 BImSchG neben Luftverunreinigungen und Geräuschen auch die auf Sachgüter - wie hier - einwirkenden Erschütterungen (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, BauR 2016, 2064 und juris, Rn. 42; Rolshoven, NVwZ 2006, 516 [518]).

    Gutachter ziehen deshalb ersatzweise die (bauordnungsrechtlichen) Kriterien für die Standsicherheit von Windenergieanlagen heran (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., juris, Rn. 42, unter Hinweis auf das dort zugrundeliegende Gutachten des TÜV Nord; ebenso das im vorliegenden Verfahren von der Beigeladenen vorgelegte Gutachten zur Turbulenzbelastung der F. GmbH & Co. KG [F.] vom 12. März 2014, S. 3).

    Nach den Feststellungen des Büros F. im Gutachten vom 12. März 2014 und in der ergänzenden Stellungnahme vom 21. November 2017 ist die Standsicherheit bzw. "Standorteignung" der WEA 3 auch beim Hinzutreten der WEA 1 für mindestens 20 Jahre gegeben (vgl. zu diesem Standsicherheitsmaßstab: OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., juris, Rn. 42 unter Bezugnahme auf das dort zugrunde gelegte Gutachten des TÜV Nord; BayVGH, Beschluss vom 4. Februar 2015, a.a.O., juris Rn. 22; auch: Agatz, a.a.O., S. 152).

    Ergibt der Vergleich der berechneten effektiven Turbulenzintensität mit den Werten der Auslegungsturbulenz des jeweiligen WEA-Typs, dass die Auslegungswerte überschritten werden, kann dies möglicherweise Anlass für Turbulenzminderungsmaßnahmen in Form von sektoriellen Abschaltungen oder sektoriellen turbulenzmindernden Betriebsweisen in bestimmten Windgeschwindigkeitsklassen sein (vgl. Agatz, a.a.O., S. 151; OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., juris, Rn. 48 - im Fall einer ca. 150 m von der Nachbaranlage entfernten WEA -).

    Die von der Behörde nach Ablauf der Entwurfslebensdauer durchgeführte Überprüfung der Stand- und Betriebssicherheit der Anlage rechtfertigt allenfalls ein repressives Vorgehen, etwa in Form von nachträglichen Anordnungen gemäß § 17 BImSchG oder § 85 LBauO (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O.).

    Im Übrigen stehen auch unabhängig von Abschaltvorkehrungen im Genehmigungsbescheid in § 17 BImSchG und § 85 LBauO gesetzliche Ermächtigungen zum Erlass nachträglicher Anordnungen zur Verfügung, um später auftretenden schädlichen Umwelteinwirkungen oder erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu begegnen (vgl. zu solchen nachträglichen Abschaltverpflichtungen für WEA: OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O.; hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 -4 C 7/16-).

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    So bezeichnet das OVG Rheinland-Pfalz eine nachträgliche Abschaltverpflichtung als Auflage (Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris Rn. 38) und grenzt außerhalb des Bundesimmissionsschutzrechts bestehende Rechtsgrundlagen für nachträgliche Anordnungen bloß zu § 17 BImSchG ab.

    Nach ihrem klaren Wortlaut beschränkt sich diese Ermächtigung auf die Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Verpflichtungen, also der Pflichten zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen i.S.v. § 5 BImSchG (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41; Jarass, BImSchG, 12. Auflage, 2017, § 17 Rn. 2).

    Es kann und muss auf eine andere Ermächtigungsnorm zurückgegriffen werden (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. November 2016 - 2 L 112/14 -, juris Rn. 62; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41; Jarass, BImSchG, 12. Auflage, 2017, § 17 Rn. 3, 17; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht III, Stand: 68. EL 2013, § 13 Rn.120).

    Die Konzentrationswirkung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach § 13 BImSchG erstreckt sich nur auf die präventive Kontrolle; nach Erteilung der Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden zurück (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 54; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 4; Seibert, a.a.O., § 13 Rn. 117).

    Dient eine Maßnahme der Durchsetzung baurechtlicher Anforderungen, so ist - jedenfalls auch - die Bauaufsichtsbehörde zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41).

  • VG Neustadt, 01.06.2017 - 4 K 1068/16

    Beeinträchtigung einer Windkraftanlage durch eine andere Windkraftanlage

    Wird etwa eine WEA in Windrichtung vor einer bereits bestehenden WEA errichtet, kann sie durch Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen der nachgesetzten Anlage bewirken und damit auf Dauer deren Standsicherheit beeinträchtigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris und Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2000 - 10 B 1831/99 -, BRS 63 Nr. 150).

    Im Allgemeinen wird, um Gefahren für die Standsicherheit auszuschließen, die Einhaltung einer Distanz der fünffachen Länge des Rotordurchmessers in Hauptwindrichtung für ausreichend erachtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 164 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris).

    der Nebenbestimmungen auch verfügt - erst bei Ablauf des kalkulierten Betriebszeitraums von der Bauaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 85 Abs. 1 LBauO zu prüfen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, juris; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 -, juris).

    Danach hat der Betreiber derjenigen Anlage die Verantwortung zur Konfliktbewältigung und die damit verbundenen Lasten zu tragen, der durch die Realisierung seines Projekts die letzte Ursache für die Entstehung des Konflikts setzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris).

    Für den Fall, dass sich die Windverhältnisse am Standort der Klägerin und der Beigeladenen zukünftig dergestalt ändern sollten, dass es infolge der durch die WEA der Beigeladenen im Nachlauf ausgelösten Turbulenzen zu konkreten Beeinträchtigungen der Standsicherheit der WEA der Klägerin kommt, sieht § 85 Abs. 1 LBauO die Möglichkeit vor, nachträgliche Anforderungen an die WEA der Beigeladenen zu stellen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2018 - 8 B 10260/18

    Immissionsschutzrecht -Konkurrenz bei Windenergieanlagen

    Wie im Beschluss des Verwaltungsgerichts zutreffend dargestellt, besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung angesichts des Fehlens von Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und in den zu seiner Durchführung ergangenen Verordnungen zur Behandlung paralleler Genehmigungsanträge weitgehend Einigkeit, dass bei Vorliegen einer "echten" Konkurrenzsituation paralleler Genehmigungsanträge die Behörde eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Reihenfolge der Verbescheidung der Anträge treffen muss und dabei nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, namentlich dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren hat, die eine sachgerechte und willkürfreie Behandlung der konkurrierenden Genehmigungsanträge verlangen; dabei stellt der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium dar, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. z. B. OVG RP, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 20 f. sowie Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, BauR 2016, 2064 und juris, Rn. 49; Thüringisches OVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, juris, Rn. 30; siehe auch VG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 2 B 42/17 -, BauR 2017, 1739 und juris, Rn. 40 ff, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Dies gilt um so mehr, als der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung sich - wie hier - auf die Entscheidung darüber auswirken kann, zu wessen Lasten Maßnahmen der Konfliktbewältigung bei benachbarten und sich hinsichtlich ihrer Emissionen überlagernder Anlagen anzuordnen sind (vgl. hierzu: Urteil des Senats vom 3. August 2016, a.a.O.).

    Vor dem Hintergrund, dass eine Aufhebung der vorbehaltenen Nebenbestimmung im der Antragstellerin erteilten Vorbescheid und eine entsprechende Aufnahme einer solchen Nebenbestimmung in den der Beigeladenen erteilten Genehmigungsbescheid vom 20. Dezember 2017 auch noch im Hauptsacheverfahren erfolgen kann (vgl. zu einem dahingehenden Streit in der Hauptsache: Urteil des Senats vom 3. August 2016, a.a.O.), erscheint die von der Antragstellerin begehrte vollständige Suspendierung der Genehmigung vom 20. Dezember 2017 zu weitgehend und daher unverhältnismäßig.

  • VG Lüneburg, 07.07.2017 - 2 B 43/17

    Bebauungsplan; Drittschutz; konkurrierende Anträge; Planreife; Priorität;

    OVG, Beschl. v. 17.07.2012 - 1 EO 35/12 -, Rn. 30 f.; dasselbe, Beschl. v. 01.06.2011 - 1 EO 69/11 -, Rn. 34; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 21.03.2014 - 8 B 10139/14.OVG -, Rn. 21; dasselbe, Beschl. v. 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, Rn. 49; Bay. VGH, Beschl. v. 13.05.2014 - 22 CS 14.851 -, Rn. 13; Nds. OVG, Urt. v. 26.09.1991 - 1 L 74/91 und 1 L 75/91 -, Rn. 82, jeweils zit. n. Juris).

    Zwar teilt die Kammer die Ansicht der Antragstellerin, dass eine schlichte Beschränkung des Antrages von fünf auf eine WEA keine wesentliche Antragsänderung darstellt, die - für sich genommen - eine Zurückstellung des geänderten Antrages gegenüber einem entscheidungsreifen, unverändertem Antrag rechtfertigen würde (siehe dazu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, Rn. 51, zit. n. Juris).

    Denn eine wesentliche Antragsänderung ist in Anlehnung an § 16 BImSchG nur dann anzunehmen ist, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 03.08.2016 - 8 A 10377/16 -, a.a.O.), was bei einer ausschließlichen Reduzierung von Anlagenstandorten bei ansonsten gleichem Antragsgegenstand schwer möglich erscheint (vgl. Jarass, a.a.O., § 16 Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7.16 -, ZNER 2018, 153 = juris Rn. 23 unter Berufung auf die Zwecksetzung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, Raum für die Genehmigungserteilung an konkurrierende Interessenten zu schaffen; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, BauR 2016, 2064 = juris Rn. 57 ff.
  • VG Arnsberg, 04.03.2021 - 4 L 911/20

    Bad Berleburg im Rechtsstreit um die Windenergieanlagen in Arfeld im

    vgl. zum Baurecht: OVG NRW, Beschluss vom 25. September 2020 - 10 A 4607/19 -, juris, Rn. 5 ff.; zum selben Maßstab im immissionsschutzrechtlichen Verfahren: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Koblenz), Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris, Rn 54 ff.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris Rn. 55 m.w.N.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2019 - 8 B 10001/19

    Abstandsfläche; Abstandsflächenbaulast; erneuerbare Energien;

    8 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Genehmigungsbehörde bei konkurrierenden, sich gegenseitig ausschließenden oder einschränkenden Vorhaben, eine sachgerechte und willkürfreie Entscheidung über die Reihenfolge der Bescheidung zu treffen hat; dabei erweist sich der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich als sachgerechtes Kriterium, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, BauR 2016, 2064 und juris, Rn. 49; Beschluss vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18.OVG -, ZNER 2018, 473 und juris, Rn. 19; Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 21 [jeweils m.w.N.]; OVG NRW, Urteil vom 18. September 2018 - 8 A 18086/16 -, juris, Rn. 53; Gatz, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2013, Rn. 439; Agatz, Windenergie-Handbuch, 15. Aufl., Dezember 2018, www.windenergie-handbuch.de, S. 54 ff.; Sittig-Behm, in: Maslaton, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Rn. 194 ff.).

    Hinsichtlich der Priorität eines Genehmigungsantrags wird man grundsätzlich auf den Zeitpunkt abzustellen haben, zu dem der Behörde vollständige und prüffähige Unterlagen vorliegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., juris, Rn. 49; OVG NRW, Urteil vom 18. September 2018, a.a.O., juris, Rn. 55).

  • VG Schleswig, 17.09.2019 - 6 B 58/18

    Immissionsschutzrecht - Windkraftanlage Alt Bennebek - Antrag auf

  • VG Koblenz, 23.11.2017 - 4 K 10/17

    Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist

  • VG Mainz, 23.02.2018 - 3 L 1470/17

    Verfahrensbehandlung paralleler immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsanträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2016 - 8 B 1395/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Stilllegungsverfügung betreffend zwei

  • VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20

    Baurecht, Denkmalschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

  • VG Schleswig, 31.01.2023 - 6 A 241/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2016 - 8 A 2691/15

    Pflicht zum Nachrüsten der zum Tiermastbetrieb gehörenden Lagerbehälter für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Feststellung von Tierplätzen

  • VG Neustadt, 08.11.2019 - 5 L 1029/19

    Bauordnungsrechtliche Stilllegungsverfügung einer immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18

    (Keine) Prüfung der Freistellungsentscheidung der Immissionsschutzbehörde im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch rückwärtig gelegene Stellplätze;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch rückwärtige Stellplätze

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2016 - 8 A 442/16

    Immissionsschutzrechtliche Ordnungsverfügung betreffend die Nachrüstung der zu

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 2 L 1466/18

    Für Anordnungen zur Vermeidung des Eintretens des artenschutzrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2016 - 8 A 455/16

    Pflicht zum Nachrüsten der zum Tiermastbetrieb gehörenden Lagerbehälter für

  • VG Minden, 07.02.2017 - 9 L 1985/16

    Rechtmäßige Stilllegungsverfügung aufgrund der Gefahren für Leben und Gesundheit

  • VG Frankfurt/Oder, 13.10.2020 - 5 L 164/20
  • VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 2395/15

    Biogasanlage; fiktive Freistellungserklärung; Gülleseparation; Separationsanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 7 D 77/21

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids

  • VG Düsseldorf, 19.05.2017 - 3 K 4662/15
  • VG Saarlouis, 28.10.2020 - 5 L 659/20

    ImmissionsschutzrechtsVorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche

  • VG Schleswig, 21.01.2022 - 2 B 52/21

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Teil einer

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