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BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StPO § 37; ZPO § 182
Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei der Postanstalt in ein Postfach
Papierfundstellen
- NJW 1963, 600 (Ls.)
- BayObLGSt 1962, 222
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des …
Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 182 ZPO aF) war nur möglich, wenn der Empfänger an dem Bestimmungsort eine Wohnung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564; BayObLGSt 1962, 222). - BFH, 17.02.1983 - V R 76/77
Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist
1 St 347/62">1 St 347/62 (NJW 1963, 600) und des Landgerichts Köln vom 30. November 1972 I S 160/72 (MDR 1973, 768) an. - BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …
Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448). - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der …
Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:. - BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66
Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in …
Die bei der Ersatzzustellung nach ZPO § 182 erforderliche schriftliche Mitteilung über die Niederlegung des zu übergebenden Schriftstücks ist nicht iS dieser Vorschrift "abgegeben", wenn sie in das Postschließfach des Zustellungsempfängers eingelegt wird (Anschluß an BayObLG München 10.10.1962 RReg 1 St 347/62 = NJW 1963, 600).