Rechtsprechung
BayObLG, 05.08.1964 - RReg. 1b St 301/64 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB §§ 352, 263
Gebührenüberhebung durch einen Rechtsbeistand
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2433
- BayObLGSt 1964, 116
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 27.11.1989 - RReg. 2 St 194/89
Gebührenerhebung; Gebührenverzicht; Täuschung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Das RG (RGSt 77, 122/123), der BGH (BGHSt 2, 35; 4, 233/235) und das BayObLG (BayObLGSt 1964, 116/121) sind übereinstimmend davon ausgegangen, daß der Tatbestand des § 352 StGB voraussetzt, daß der Täter (Rechtsanwalt usw.) den Gebührenschuldner über seine ihm zustehenden Ansprüche täuscht, wobei allerdings nicht erforderlich ist, daß die Täuschung erfolgreich war, also zu einem Irrtum des Gebührenschuldners geführt hat .