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BayObLG, 03.11.1965 - RReg. 1b St 153/1965 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO §§ 81a, 136a
Verwertung einer fehlerhaft gewonnenen Blutprobe
Papierfundstellen
- NJW 1966, 415
- BayObLGSt 1965, 128
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17
Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung
Ein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, besteht nicht (vgl. BGHSt 19, 325/331; 24, 125/128; 25, 325/331; 31, 304/307; 37, 30/32; 38, 214/219; BayObLGSt 1965, 128; OLG Köln VRS 60, 201). - BayObLG, 29.10.2019 - 202 ObOWi 1600/19
Kommunale Verkehrsüberwachung unter Heranziehung eines privaten Dienstleisters
Für das weitere Verfahren sieht sich der Senat zu dem Hinweis veranlasst, dass nicht jede unzulässige Wahrnehmung von Ermittlungshandlungen durch Private automatisch ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, sondern anhand einer Abwägung im Einzelfall zu entscheiden ist (so schon BGHSt 19, 325; vgl. auch BayObLGSt 1965, 128; OLG Köln VRS 60, 201).