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   BayObLG, 16.01.1973 - RReg. 1 St 641/72 OWi   

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https://dejure.org/1973,11960
BayObLG, 16.01.1973 - RReg. 1 St 641/72 OWi (https://dejure.org/1973,11960)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1973 - RReg. 1 St 641/72 OWi (https://dejure.org/1973,11960)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1973 - RReg. 1 St 641/72 OWi (https://dejure.org/1973,11960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1973, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04

    Wirksamer Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch kommunalen

    Die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids ist nicht deshalb anders zu beurteilen, weil das Tätigwerden einer sachlich unzuständigen Verwaltungsbehörde insoweit Nachwirkungen auf das gerichtliche Verfahren haben kann, als sich hieraus im Einzelfall Folgerungen für die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 OWiG, § 26 Abs. 1 StVG, § 35 GZVJu) ergeben können (vgl. BayObLGSt 1973, 5/7 f.).
  • AG Tübingen, 30.05.2017 - 16 OWi 13 Js 7878/17

    Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg: Bußgeldbescheid einer unzuständigen

    Im Strafprozeß würde das von einer unzuständigen Staatsanwaltschaft angegangene Strafgericht vor dem zuständigen Gericht eröffnen, § 209 StPO (vgl. BayObLG, Beschluß vom 16. Januar 1973 - RReg 1 St 641/72 - BayObLGSt 1973, 5).
  • BayObLG, 07.08.1973 - RReg. 2 St 563/73

    Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde als Verfahrensvoraussetzung

    Die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, bildet - von Fällen der sog. absoluten Unzuständigkeit abgesehen - keine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (wie BayObLGSt 1973, 5).
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