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BayObLG, 22.02.1974 - RReg. 8 St 52/73 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 323a
Unterlassungstat als Rauschtat
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1520
- NJW 1974, 2059 (Ls.)
- BayObLGSt 1974, 20
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer …
Dies steht im Einklang mit der ständigen (in jüngerer Zeit nicht veröffentlichten) Senatsrechtsprechung (vgl. Senat NJW 1974, 2059; Die Justiz 1974, 474). - BayObLG, 14.11.1978 - RReg. 1 St 334/78
Vollrausch; Täter; Tatzeit; Schuldfähig
Vielmehr haftet ihm ein soziales Unwerturteil an, das den Gesetzgeber berechtigt, bereits die schuldhafte Herbeiführung eines Rausches zum Straftatbestand zu machen, wobei die - als solche dem Täter gar nicht mehr vorwerfbare - anschließende Begehung einer rechtswidrigen Tat in diesem Zustand lediglich eine Bedingung der Strafbarkeit bildet (BayObLGSt 1974, 20/21ff mwNachw). - OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81
Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters; …
Weitergehende Ansichten, nach denen die Schuld des Rauschtäters auch die Voraussehbarkeit der Rauschtat (BGH 5. Strafsenat in BGHSt 10, 247; OLG Hamm in NJW 1975, 2252 ; OLG Celle in NJW 1969, 1916; OLG Köln in NJW 1966, 412 ; ähnlich Bay0bLG in NJW 1974, 1520) und damit die Qualität seiner Zurüstungen gegenüber der möglichen Rauschtat umfassen soll (OLG Schleswig in SchlHA 1975, 189;… Bay0bLG a.a.O.; OLG Celle in NJW 1969, 1588), sind abzulehnen. - BayObLG, 16.12.1988 - RReg. 2 St 246/88 Denn vorwerfbar im strafrechtlichen Sinne ist schon die schuldhafte Herbeiführung des Rausches, die unabhängig von der Rauschtat selbständiges, strafrechtlich faßbares Unrecht enthält (BayObLGSt 1974, 20 [22] m. w. Nachw.).