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   BayObLG, 25.03.1976 - 1 ObOWi 42/76   

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https://dejure.org/1976,1620
BayObLG, 25.03.1976 - 1 ObOWi 42/76 (https://dejure.org/1976,1620)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1976 - 1 ObOWi 42/76 (https://dejure.org/1976,1620)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1976 - 1 ObOWi 42/76 (https://dejure.org/1976,1620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 12
    Hinweis auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1976, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Die enumerative Aufzählung der verjährungsunterbrechenden Handlungen in § 33 OWiG sollte - wie in § 78 c StGB - gegenüber der früher geltenden Regelung der Rechtsklarheit und damit der Rechtssicherheit dienen, weil angesichts des Gewichts der Unterbrechungshandlungen und damit ihrer generellen Eignung zur ernstlichen Förderung der Verfolgung im Einzelfall keine Prüfung mehr notwendig sein sollte, ob die Unterbrechungshandlung zur Förderung des Verfahrens geeignet oder bestimmt war (BayObLGSt 1976, 28/30; 1979, 91/92; 1999, 128/129).
  • BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99

    Verjährungsunterbrechung trotz Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung

    Die enumerative Aufzählung verjährungsunterbrechender Handlungen in § 33 OWiG sollte (ebenso wie in § 78 c StGB) gegenüber der früher geltenden Regelung der Rechtsklarheit und damit der Rechtssicherheit dienen, weil angesichts des Gewichts der Unterbrechungshandlungen und damit ihrer generellen Eignung zur ernstlichen Förderung der Verfolgung nunmehr grundsätzlich im Einzelfall keine Prüfung mehr notwendig sein sollte, ob die Unterbrechungshandlung zur Förderung des Verfahrens geeignet oder bestimmt war (BayObLGSt 1976, 28/30; 1979, 91/92; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Stand März 1998] § 33 Rn. 3; SK/Rudolphi StGB 7. Aufl. [Stand Oktober 1998] § 78 c Rn. 7 jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung).

    Ist die Maßnahme aber ernsthaft gewollt, so ist unerheblich, ob sie gerade mit dem Ziel einer Verjährungsunterbrechung vorgenommen wurde (vgl. BayObLGSt 1976, 28/30; OLG Hamburg VRS 53, 445; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Koblenz VRS 59, 445/446; OLG Celle NStZ 1985, 218; LK/Jähnke § 78 c Rn. 11; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 3; Rebmann/Roth/Herrmann § 33 Rn. 4).

  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Nur dann aber hätte diese Entscheidung den Lauf der Verjährungsfrist nicht unterbrochen (vgl. z.B. BGHSt 9, 198/203; 11, 335/338; 12, 335/338; 37, 145/147; BayObLGSt 1976, 28/32; 1999, 128/129 jeweils m.w.N.).

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der genannte Beschluß notwendig oder zweckmäßig war (vgl. z.B. BGH NStZ 1985, 545; BayObLGSt 1976, 28/30 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 27.07.1994 - 2 ObOWi 351/94
    Es ist deshalb seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung der Obergerichte, daß ein zugleich mit dem Einspruch wirksam erklärter Widerspruch gegen das Beschlußverfahren nicht dadurch wirkungslos wird, daß der Betroffene den später erfolgten Hinweis nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG unbeantwortet läßt (vgl. OLG Celle VRS. 43, 133; BayObLGSt 1976, 28/29; Göhler § 72 Rn. 25; KK/Senge OWiG § 72 Rn. 23 jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 13.06.1979 - 2 ObOWi 240/79

    Verjährungsunterbrechung durch Vorlage der Akten an den Richter ohne Einspruch

    "Die Vorlage der Akten an den Richter unterbricht die Verjährung auch dann, wenn ein Einspruch des Betroffenen fehlt (im Anschluß an BayObLGSt 1976, 28 unter Aufgabe der Senatsentscheidung vom 17.8.1978 - 2 ObOWi 364/78).«.
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