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   BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79   

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https://dejure.org/1979,1509
BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79 (https://dejure.org/1979,1509)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79 (https://dejure.org/1979,1509)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1979 - RReg. 1 St 140/79 (https://dejure.org/1979,1509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beihilfe zur Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann auch noch geleistet werden, wenn der Täter sich zwar bereits von der Unfallstelle "entfernt", jedoch weder sein Fahrtziel erreicht, noch sich endgültig in Sicherheit gebracht hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfallstelle; Fahrziel; Sicherheit; Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 27

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 412
  • BayObLGSt 1979, 108
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 03.11.1978 - RReg. 1 St 285/78
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    Das begegnet auch dann keinen rechtlichen Bedenken, wenn, was durch die Feststellungen des Landgerichts nicht ausgeschlossen wird, die Fahrerin des Unfallfahrzeugs, bevor sie in der Nähe der Unfallstelle nochmals anhielt, sich bereits vom Unfallort "entfernt" und damit den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vollendet hatte (vgl BayObLGSt 1978, 147/148f).

    Ob dies auch für den nunmehrigen Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gilt, könnte deshalb zweifelhaft sein, weil die Vollendung des Vergehens nach neuem Recht vorverlegt (BayObLGSt 1975, 133/134f; 1978, 147/148; OLG Celle NdsRpfl 1977, 169) und damit leichter feststellbar wurde.

    Während nach der früheren Fassung des § 142 StGB das Vergehen regelmäßig erst vollendet war, wenn sich der Täter so weit von der Unfallstelle entfernt hatte, daß er nicht mehr ohne weiteres erreichbar oder als Beteiligter erkennbar war (vgl BGHSt 14, 89/92f), reicht jetzt jede unberechtigte oder nicht entschuldigte Entfernung vom Unfallort zur Erfüllung des Tatbestands aus, also auch schon eine geringere (BayObLGSt 1975, 133/135; 1978, 147/148f).

    Hinzu kommt, daß, wer sich von der Unfallstelle "entfernt" hat, ohne sich hierbei strafbar zu machen, den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB anders als denjenigen des Abs. 2 nicht mehr dadurch verwirklichen kann, daß er sich anschließend noch weiter vom Unfallort weg begibt (BayObLGSt 1978, 147/148), daß also eine Fortsetzung der Fahrt nach Vollendung des Tatbestandes nicht mehr das Tatbestandsmerkmal des Sich-Entfernens weiter erfüllt.

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    So ist anerkannt, daß der Diebstahl regelmäßig erst mit dem der Tatbestandshandlung des Wegnehmens nachfolgenden Abtransport der Beute beendet ist (BGHSt 4, 132/133; 20, 194/196).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    Beihilfe kann sonach solange geleistet werden, als die Haupttat nicht beendigt ist; daß diese vor der Beihilfehandlung bereits einen Straftatbestand erfüllte, also rechtlich vollendet war, steht dem nicht entgegen (BGHSt 3, 40/44; 6, 248/251; 19, 323/325).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    So ist anerkannt, daß der Diebstahl regelmäßig erst mit dem der Tatbestandshandlung des Wegnehmens nachfolgenden Abtransport der Beute beendet ist (BGHSt 4, 132/133; 20, 194/196).
  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    Während nach der früheren Fassung des § 142 StGB das Vergehen regelmäßig erst vollendet war, wenn sich der Täter so weit von der Unfallstelle entfernt hatte, daß er nicht mehr ohne weiteres erreichbar oder als Beteiligter erkennbar war (vgl BGHSt 14, 89/92f), reicht jetzt jede unberechtigte oder nicht entschuldigte Entfernung vom Unfallort zur Erfüllung des Tatbestands aus, also auch schon eine geringere (BayObLGSt 1975, 133/135; 1978, 147/148f).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    Beihilfe kann sonach solange geleistet werden, als die Haupttat nicht beendigt ist; daß diese vor der Beihilfehandlung bereits einen Straftatbestand erfüllte, also rechtlich vollendet war, steht dem nicht entgegen (BGHSt 3, 40/44; 6, 248/251; 19, 323/325).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    Beihilfe kann sonach solange geleistet werden, als die Haupttat nicht beendigt ist; daß diese vor der Beihilfehandlung bereits einen Straftatbestand erfüllte, also rechtlich vollendet war, steht dem nicht entgegen (BGHSt 3, 40/44; 6, 248/251; 19, 323/325).
  • BayObLG, 24.04.1968 - RReg. 1b St 437/67

    Urkundenunterdrückung

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79
    Ob die Angeklagte zugleich den Tatbestand der Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfüllt hat (vgl BayObLGSt 1968, 38), bedarf keiner Erörterung, denn durch das Unterbleiben einer Verurteilung auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Der Senat schließt sich deshalb der vom Bayerischen Obersten Landesgericht im Urteil vom 20.7.1979 (BayObLGSt 1979, 108) vertretenen Auffassung an, dass das Sich-Entfernen erst endet, wenn der flüchtende Unfallbeteiligte sich durch das Absetzen vom Unfallort endgültig in Sicherheit - vor Feststellungen zugunsten Feststellungsberechtigter - gebracht hat (im Ergebnis auch OLG Zweibrücken VRS 71, 434).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Diese Wertung ist auf den vorliegenden Fall übertragbar (vgl. Böse, a.a.O., S. 517; Breuer, Probleme der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Strafverfolgung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, in: AöR 1990, 448, 484 f.; Michalke, Die Verwertbarkeit von Erkenntnissen der Eigenüberwachung zu Beweiszwecken im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in: NJW 1990, 417, 419).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382; Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37; Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
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