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   BayObLG, 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87   

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https://dejure.org/1987,2370
BayObLG, 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87 (https://dejure.org/1987,2370)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87 (https://dejure.org/1987,2370)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1987 - RReg. 1 St 98/87 (https://dejure.org/1987,2370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sachbeschädigung durch Ablassen der Luft aus einem Fahrradreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 303 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressemeldung)

    Luftablassen strafbar?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Luftablassen aus einem Fahrradreifen - Körperliche Anstrengung des Wiederaufpumpens begründet Strafbarkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zur Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Ablassen von Luft aus einem Fahrradreifen

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Sachbeschädigung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3271
  • MDR 1988, 337
  • NStZ 1988, 275 (Ls.)
  • JR 1988, 217
  • BayObLGSt 1987, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59

    Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87
    Unter Sachbeschädigung ist jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (BGHSt 13, 207/208 ..).

    Dementsprechend ist heute anerkannt, daß Ä entgegen einer früher vom OLG Düsseldorf (NJW 1957, 1246) vertretenen Auffassung Ä das Ablassen der Luft aus einem Reifen eines Kraftfahrzeugs eine Beschädigung dieses Fahrzeugs sein kann (BGHSt 13, 207 ..).

    In einem Eingriff, der ohne Veränderung der Sachsubstanz (lediglich) die Gebrauchsfähigkeit der Sache beeinträchtigt, kann allerdings dann keine Sachbeschädigung erblickt werden, wenn der Eingriff nur geringfügig ist, d. h., wenn die Gebrauchsfähigkeit ohne nennenswerten Aufwand an Zeit, Arbeit oder Kosten wiederhergestellt werden kann (BGHSt 13, 207/208 ..).

    Der Senat vermag jedoch in Übereinstimmung mit Klug (JZ 1960, 226, 227) der vom BGH geäußerten Ansicht, das Ablassen der Luft aus nur einem Reifen eines Kraftfahrzeugs sei regelmäßig dann keine Sachbeschädigung, wenn dem Fahrer ein Reserverad zur Verfügung stehe, nicht zu folgen.

  • OLG Düsseldorf, 06.06.1957 - 1 Vs 2/57
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87
    Dementsprechend ist heute anerkannt, daß Ä entgegen einer früher vom OLG Düsseldorf (NJW 1957, 1246) vertretenen Auffassung Ä das Ablassen der Luft aus einem Reifen eines Kraftfahrzeugs eine Beschädigung dieses Fahrzeugs sein kann (BGHSt 13, 207 ..).
  • OLG München, 15.05.2006 - 4St RR 53/06

    Behinderung einer Geschwindigkeitsmessung durch Reflektoren ist keine Fälschung

    Es genügt, dass durch körperliche Einwirkung auf die Sache die bestimmungsgemäße (technische) Brauchbarkeit nachhaltig gemindert wird (BGHSt 44, 34/38; BayObLGSt 1987, 82/83 jeweils m.w.N; Schönke/Schröder/Stree aaO § 303 Rn. 8b; SK-Hoyer StGB 6. Aufl. § 303 Rn. 7; Tröndle/Fischer aaO § 303 Rn. 6; Lackner/Kühl aaO § 303 Rn. 3; NK-StGB-Zacyk aaO § 303 Rn. 5 und 6; LK/Wolff aaO § 303 Rn. 5 und 6; vgl. ferner OLG Frankfurt NJW 1987, 389/390; OLG Köln NZV 1999, 134/136).
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