Rechtsprechung
BayObLG, 30.06.1988 - 3 ObOWi 81/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1988, 193
- BayObLGSt 1988, 99
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 667/95 Das entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG VRS 75, 374; OLG Düsseldorf VRS 67, 66, jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 19.09.1989 - Ss 403/89
Anforderungen an eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit; Nichteinhaltung der …
Zur Berechnung der Tageslenkzeit sind daher alle Lenkzeiten zu addieren, die nicht durch tägliche Ruhezeiten im Sinne des Art. 8 VO (EWG) Nr. 3820/85 worden sind (so für das AETR auch BayObLGSt 88, 99 = VM 88 Nr. 86 = BayJMBl 88, 280 = VRS 75, 374 = OLGSt FPersG § 7 a Nr. 6 = NZV 88, 193). - OLG Saarbrücken, 05.02.2013 - Ss (Z) 253/12
Notwendige Feststellungen bei Verstößen gegen Vorschriften über Lenkzeiten und …
Zur Lenkzeit gehört nicht nur die Zeit, während der das Fahrzeug fährt, sondern auch die Zeit, während der das Fahrzeug vorübergehend steht, wenn dies nach natürlicher Anschauung noch zum Fahrvorgang gehört (vgl. BayObLG BayObLGSt 1988, 99 ff. Rdnr. 14, zit. nach juris;… Häberle in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Art. 4 VO (EG) Nr. 561/2006 Rdnr. 11).