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   BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92   

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https://dejure.org/1992,2976
BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92 (https://dejure.org/1992,2976)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 2St RR 128/92 (https://dejure.org/1992,2976)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 2St RR 128/92 (https://dejure.org/1992,2976)
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§ 240, § 32 StGB, gegenwärtiger Angriff

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsteilnehmer; Straßenverkehr; Fehlerhaftes Verkehrsverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 32 240
    Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Ein Kraftfahrer ist zur Notwehr berechtigt, wenn er auf öffentlichem Verkehrsgrund von einem Fußgänger, der die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, am Einfahren in eine Parklücke gehindert wird

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 211
  • MDR 1993, 156
  • NZV 1993, 37
  • VersR 1993, 495
  • JR 1994, 112
  • BayObLGSt 1992, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 03.02.1984 - 1 Ss 623/83

    Kraftfahrer; Weiterfahrt; Fußgänger; Mißbrauch; Notwehrrecht

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92
    Neben den Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum oder Besitz ist auch die Freiheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigung im Straßenverkehr zu bewegen, ein notwehrfähiges Rechtsgut (so auch OLG Schleswig NJW 1984, 1470 ).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94

    Parklücke II - § 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12

    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Soweit die Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht die Entscheidung des Senats vom 14.8.1992 zur Stützung ihrer Auffassung heranzieht, verkennt sie, daß dort ausdrücklich ausgeführt ist, es entspreche der allgemeinen Auffassung, daß "Verkehrsteilnehmer untereinander innerhalb des Verkehrsgeschehens kein Notwehrrecht haben, wenn sie in diesem Rahmen unter vorsätzlichem Verstoß gegen die Normen der Straßenverkehrsordnung in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden" (BayObLGSt 1992, 86/88).

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Das Recht, sich mit einem Fahrzeug ohne verkehrsfremde Beeinträchtigungen fortbewegen zu können, stellt nicht nur im öffentlichen Straßenverkehr ein notwehrfähiges Rechtsgut dar (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3.2.1984 - 1 Ss 623/83, NJW 1984, S. 1470, 1471; BayObLG, Beschluss vom 14.8.1992 - 2 St RR 128/92, NJW 1993, 211), sondern auch im nichtöffentlichen Bereich.
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