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   BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93   

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BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93 (https://dejure.org/1993,1717)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1993 - 5St RR 78/93 (https://dejure.org/1993,1717)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1993 - 5St RR 78/93 (https://dejure.org/1993,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1228
  • StV 1993, 572
  • Rpfleger 1994, 80
  • BayObLGSt 1993, 147
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Die Sprungrevision sollte der Vereinfachung des Verfahrens in den Fällen dienen, in denen es - unabhängig von der Schwere des Unrechts - nur auf die Klärung von Rechtsfragen ankam (LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 335 Rn. 1; BGHSt 2, 63/65; 5, 338/339).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Die Sprungrevision sollte der Vereinfachung des Verfahrens in den Fällen dienen, in denen es - unabhängig von der Schwere des Unrechts - nur auf die Klärung von Rechtsfragen ankam (LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 335 Rn. 1; BGHSt 2, 63/65; 5, 338/339).
  • BayObLG, 02.10.2019 - 206 StRR 1013/19

    Strafbarkeit von "Containern"

    Die Sprungrevisionen gemäß § 335 Abs. 1 StPO gegen das Urteil des Amtsgerichts sind ungeachtet des Umstands, dass für die Zulässigkeit einer Berufung der Angeklagten jeweils die Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 StPO (Annahmeberufung) gelten würden, zulässig (BayObLGSt 1993, 147; BGHSt 40, 395, 397).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94

    Parklücke II - § 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12

    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (BayObLGSt 1993, 147 und 232).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 2 Ss 329/11

    Keine Beleidigung bei Vergleich eines Polizeiverhaltens mit "SS-Methoden" im

    Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Berufung vorliegend der Annahme durch das Landgericht gemäß § 313 Abs. 1 StPO bedurft hätte (Senat, 2 Ss 290/02; BayObLG, StV 1993, 572; OLG Karlsruhe, StV 1994, 292; Kuckein in KK, StPO, 6. Auflage, § 335 Rn. 16; a.A.: Meyer-Goßner, 54. Auflage, § 335 Rn. 21).
  • OLG Dresden, 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15

    Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 10 EUR wegen

    Es besteht nach der Gesetzgebungsgeschichte (vgl. BayObLG StV 1993, 572) kein Anhalt dafür, dass dem Begriff "zulässig" in § 312 StPO durch die Einfügung des § 313 StPO nunmehr aufgrund der Gesetzesergänzung eine über die Bedeutung "statthaft" hinausgehende Bedeutung zukommen sollte.
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Für die rechtliche Zulässigkeit der Sprungrevision (§ 335 StPO) kommt es nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (StV 1993, 572) darauf aber nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).

    Der Begriff "zulässig" in § 335 StPO ist nicht mit dem in § 313 StPO gleichgesetzt (Bay0bLG StV 1993, 572 ), umfaßt nicht die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 313 Abs. 2 StPO , nämlich das Fehlen offensichtlicher Unbegründetheit der Berufung.

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats (BV. 16.03.1994 -2 Ss 113/93 - Die Justiz 1994, 378) und zu der des Bay0bLG (StV 1993, 572 ), denen zufolge die Statthaftigkeit der (Sprung-) Revision nicht von einer vorherigen Entscheidung des Landgerichts über die Annahme der (von demselben) Beschwerdeführer eben nicht eingelegten Berufung abhängig ist.

    Ob bei einer Verfahrenslage nach § 335 Abs. 3 StPO im Falle der gleichzeitigen Anfechtung mit Berufung und Revision von Rechtsmittelgegnern eine andere Entscheidung veranlaßt ist (vgl. dazu einerseits Bay0bLG St 1994, 238, das den Begriff "unzulässig" in § 335 Abs. 3 StP auch auf die Regelung des § 313 Abs. 1 und 2 StPO erstreckt; vgl. andererseits Bay0bLG (StV 1993, 572 ), das das Merkmal "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO nach wie vor nur auf § 312 StPO (Statthaftigkeit) bezieht), bedarf hier keiner Erörterung.

  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    Denn die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 Ss 54/11, 1 Ws 216/11, juris Rn. 8; Beschluss 1 Ss 269/99 vom 4. November 1999; NStZ 1994, 601; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2009, 1 Ss 13/09; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2005, 1 Ss 107/04; Senatsbeschluss vom 03. November 2005, 1 Ss 89/05) und der überwiegenden Anzahl der Obergerichte (vgl. OLG Dresden StV 2016, 803; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Hamm NStZ 2011, 42; OLG Hamm NJW 2003, 3286, 3287; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; BayObLG in StV 1993, 572; OLG Stuttgart in NStZ-RR 1996, 75; OLG Rostock, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Ss 37/03, zit. nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 8. August 2008, 31 Ss 20/08, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    In den Fällen, in denen eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 313 Abs. 1 S. 2 StPO der Zulassung bedürfte, ist eine Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO (vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen) nach nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung immer, d.h. auch ohne vorherige Berufungszulassung, zulässig (BayObLG MDR 1993, 1228; KG Berlin, Beschl. v. 27.04.2009 - (3) 1 Ss 90/09 (39/09) - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2020 - (1) 53 Ss 35/20 (24/20) - juris; OLG Bremen, Beschl. v. 29.09.2008 - Ss 23/08 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.08.2008 - 31 Ss 20/08 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 31.08.2015 - 2 OLG 21 Ss 210/15 - juris; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Hamm NJW 2003, 2386, 2387; OLG Hamm NStZ 2011, 42, 43; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.04.2011 - 1 Ss 54/11 - juris; OLG Zweibrücken MDR 1994, 502; a.A. lediglich: OLG Hamm, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 RVs 19/20 = BeckRS 2020, 6915) Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (BGH, Beschl. v. 25.01.1995 - 2 StR 456/94 - juris, dort Rdn. 9) Gegen die Auffassung, man müsse in der vorliegenden Konstellation die Sache zunächst dem Landgericht zwecks Entscheidung über die Zulassung der Berufung vorlegen, spricht schon, dass der Nebenkläger im vorliegenden Fall sein Rechtsmittel abschließend als Revision bezeichnet hat.
  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05

    Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans: Definition des Begriffs der

    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfasst nicht die Frage, ob die Berufung nach § 313 StPO hätte angenommen werden können; für die rechtliche Zulässigkeit der Sprungrevision kommt es auf die Frage, ob der Revisionsführer nach dieser Vorschrift eine Berufung hätte durchführen können oder nicht, nicht an (siehe dazu nur BGHSt 40, 395, 397; BayObLG, StV 1993, 572 f; Kuckein in KK-StPO, 5. Aufl., § 335 Rdn. 16 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2002 - 5 Ss 209/02

    Rechtsmittelverfahren in einer Bagatellstrafsache: Folgen der Verwerfung der

  • OLG Schleswig, 14.11.2007 - 2 Ss 193/07

    Voraussetzungen für eine rechtmäßige strafrechtliche Verurteilung wegen

  • OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung eines Polizeibeamten; Verhinderung des

  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ss 28/09

    Befugnis des Jagdberechtigten zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden

  • OLG Celle, 08.08.2008 - 31 Ss 20/08

    Bestehen des Erfordernisses der Berufungsannahme als ein der Zulässigkeit einer

  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

  • KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99

    Beleidigung eines Polizeibeamten

  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
  • OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
  • BayObLG, 29.12.1993 - 5St RR 116/93

    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

  • OLG Oldenburg, 31.05.1995 - Ss 188/95

    Zulässigkeit der Sprungrevision

  • BayObLG, 11.03.2004 - 4St RR 23/04

    Strafprozessrecht: Sprungrevision bei Annahmeberufung

  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 1 Ss 710/01

    Fahren ohne Versicherungsschutz, Beweiswürdigung, Zugang des Kündigungsschreibens

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